Rechtsprechung
| BGH, 20.01.1998 - 4 StR 593/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fehlende Reue und Einsicht als Schuldzumessungsgrund bei Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung durch Messerstiche - Revision wegen Verkennung des Grundsatzes nemo-tenetur-se-ipsum-accusare
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86
Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit
- BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86
Bestreiten - Tat - Strafschärfung
Auszug aus BGH, 20.01.1998 - 4 StR 593/97
Bestreitet ein Angeklagter jedoch die ihm angelastete Tat, so darf es ihm nicht zum Nachteil gereichen, daß er keine Schuldeinsicht und Reue zeigt (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 24 m.w.N.). - BGH, 25.04.1997 - 3 StR 25/97
Vorwerfbarkeit von fehlender Schuldeinsicht und fehlender innerer Abkehr von der …
Auszug aus BGH, 20.01.1998 - 4 StR 593/97
Bestreitet ein Angeklagter jedoch die ihm angelastete Tat, so darf es ihm nicht zum Nachteil gereichen, daß er keine Schuldeinsicht und Reue zeigt (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 24 m.w.N.).
- BGH, 28.09.1999 - 4 StR 448/99
Gefährliche Körperverletzung; Nachtatverhalten; Strafrahmenwahl; Strafzumessung
Bestreitet ein Angeklagter jedoch die ihm angelastete Tat, so darf es ihm nicht zum Nachteil gereichen, daß er keine Schuldeinsicht und Reue zeigt (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 24; BGH, Beschluß vom 20. Januar 1998 - 4 StR 593/97).
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