Rechtsprechung
| BGH, 17.06.2020 - 4 StR 658/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 32 StGB; § 33 StGB; § 46 StGB; § 224 Abs. 1 StGB
Notwehr (Notwehrprovokation: Anforderungen); Überschreitung der Notwehr (Anwendung bei Fällen der Notwehrprovokation); Grundsätze der Strafzumessung (Erhöhung der Mindeststrafe bei Vorliegen zahlreicher Milderungsgründen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Notwehrprovokation: Erforderliche Feststellungen im Strafurteil wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem motivationalen Zusammenhang zwischen einer Pflichtverletzung des Angegriffenen und dem Angriff
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
Notwehrprovokation: Erforderliche Feststellungen im Strafurteil wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem motivationalen Zusammenhang zwischen einer Pflichtverletzung des Angegriffenen und dem Angriff - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 32 Abs. 2 StGB, § 357 StPO, § 33 StGB, § 32 StGB, § 224 Abs. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Einschränkung des Notwehrrechts durch schuldhafte Provokation; Erforderlichkeit von Feststellungen zum motivationalen Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung des Angegriffenen und Verhalten des Angreifers; Erforderlichkeit der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling)
(Kurzinformation)
Einschränkung des Notwehrrechts wegen schuldhafter Provokation
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Anforderungen an die Notwehrprovokation
Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 10.07.2019 - 7318 Js 8152/18
- BGH, 17.06.2020 - 4 StR 658/19
Papierfundstellen
- NStZ 2021, 93
- StV 2021, 98
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (13)
- BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12
Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz …
Auszug aus BGH, 17.06.2020 - 4 StR 658/19
Erforderlich ist zudem ein motivationaler Zusammenhang, mithin Feststellungen dazu, ob und inwieweit die Pflichtverletzung des Angegriffenen zum Verhalten des Angreifers beigetragen hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12; Beschluss vom 25. Juni 2009 - 5 StR 141/09).Das Landgericht hätte diesen dem Angeklagten günstigeren Sachverhalt nach dem Zweifelsgrundsatz seiner Entscheidung zugrunde legen und auf dieser Grundlage eine Rechtfertigung durch Notwehr prüfen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 1994 ? 3 StR 393/94, NJW 1995, 973; Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12).
- BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18
Notwehr (Einschränkung des Notwehrrechts bei Provokation des Angriffs: …
Auszug aus BGH, 17.06.2020 - 4 StR 658/19
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine Notwehreinschränkung allerdings voraus, dass die tatsächlich bestehende Notwehrlage durch ein rechtswidriges, jedenfalls aber sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten des Angegriffenen verursacht worden ist und zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332; Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18; Urteil vom 17. Januar 2019 ? 4 StR 456/18, NStZ 2019, 263).Es kann dahinstehen, ob das Vorverhalten des Angeklagten in D. s Wohnung im Fall 1 angesichts des zeitlichen Ablaufs und der unterschiedlichen beteiligten Personen noch als eine das Notwehrrecht des Angeklagten einschränkende Provokation zu werten ist (vgl. zu den Anforderungen BGH, Urteil vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02; Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18).
- BGH, 15.11.1994 - 3 StR 393/94
Nachtbar-Überfall - § 32 StGB, 'gegenwärtig', 'erforderlich', § 16 StGB; § 33 …
Auszug aus BGH, 17.06.2020 - 4 StR 658/19
Das Landgericht hätte diesen dem Angeklagten günstigeren Sachverhalt nach dem Zweifelsgrundsatz seiner Entscheidung zugrunde legen und auf dieser Grundlage eine Rechtfertigung durch Notwehr prüfen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 1994 ? 3 StR 393/94, NJW 1995, 973; Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12).Für seine Anwendung ist vielmehr grundsätzlich auch dann Raum, wenn infolge der von dem Angegriffenen schuldhaft mitverursachten Notwehrlage ein nur eingeschränktes Notwehrrecht nach § 32 StGB besteht, sofern der Täter die Grenzen der (eingeschränkten) Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 ? 3 StR 356/92, BGHSt 39, 133, 140; Beschluss vom 15. November 1994 ? 3 StR 393/94, NJW 1995, 973; Urteil vom 3. Juni 2015 - 2 StR 473/14).
- BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02
Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben
Auszug aus BGH, 17.06.2020 - 4 StR 658/19
Es kann dahinstehen, ob das Vorverhalten des Angeklagten in D. s Wohnung im Fall 1 angesichts des zeitlichen Ablaufs und der unterschiedlichen beteiligten Personen noch als eine das Notwehrrecht des Angeklagten einschränkende Provokation zu werten ist (vgl. zu den Anforderungen BGH, Urteil vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02; Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18). - BGH, 03.06.2015 - 2 StR 473/14
Notwehr (Gebotenheit der Notwehrhandlung: Einschränkung des Notwehrrechts bei …
Auszug aus BGH, 17.06.2020 - 4 StR 658/19
Für seine Anwendung ist vielmehr grundsätzlich auch dann Raum, wenn infolge der von dem Angegriffenen schuldhaft mitverursachten Notwehrlage ein nur eingeschränktes Notwehrrecht nach § 32 StGB besteht, sofern der Täter die Grenzen der (eingeschränkten) Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 ? 3 StR 356/92, BGHSt 39, 133, 140; Beschluss vom 15. November 1994 ? 3 StR 393/94, NJW 1995, 973; Urteil vom 3. Juni 2015 - 2 StR 473/14). - BGH, 03.02.1993 - 3 StR 356/92
Kein entschuldigendes Überschreiten der Notwehrgrenzen, bei Abwehr eines …
Auszug aus BGH, 17.06.2020 - 4 StR 658/19
Für seine Anwendung ist vielmehr grundsätzlich auch dann Raum, wenn infolge der von dem Angegriffenen schuldhaft mitverursachten Notwehrlage ein nur eingeschränktes Notwehrrecht nach § 32 StGB besteht, sofern der Täter die Grenzen der (eingeschränkten) Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 ? 3 StR 356/92, BGHSt 39, 133, 140; Beschluss vom 15. November 1994 ? 3 StR 393/94, NJW 1995, 973; Urteil vom 3. Juni 2015 - 2 StR 473/14). - BGH, 19.12.2013 - 4 StR 347/13
Beteiligung an einer Schlägerei (Begriff der wechselseitigen Tätlichkeiten: …
Auszug aus BGH, 17.06.2020 - 4 StR 658/19
Eine Prüfung, ob der Einsatz des bis dahin noch nicht in Erscheinung getretenen Messers gegen den Nebenkläger in der gegebenen Kampflage ohne Androhung erforderlich war (vgl. BGH, Urteile vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 347/13; vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15; Beschluss vom 13. September 2018 - 5 StR 421/18), hat es nicht vorgenommen. - BGH, 17.01.2019 - 4 StR 456/18
Notwehr (Gebotenheit; Notwehrprovokation: Abgrenzung zwischen Absichtsprovokation …
Auszug aus BGH, 17.06.2020 - 4 StR 658/19
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine Notwehreinschränkung allerdings voraus, dass die tatsächlich bestehende Notwehrlage durch ein rechtswidriges, jedenfalls aber sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten des Angegriffenen verursacht worden ist und zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332; Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18; Urteil vom 17. Januar 2019 ? 4 StR 456/18, NStZ 2019, 263). - BGH, 08.06.2016 - 5 StR 564/15
Erforderlichkeit eines lebensgefährlichen Messereinsatzes in einer Notwehrlage …
Auszug aus BGH, 17.06.2020 - 4 StR 658/19
Eine Prüfung, ob der Einsatz des bis dahin noch nicht in Erscheinung getretenen Messers gegen den Nebenkläger in der gegebenen Kampflage ohne Androhung erforderlich war (vgl. BGH, Urteile vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 347/13; vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15; Beschluss vom 13. September 2018 - 5 StR 421/18), hat es nicht vorgenommen. - BGH, 02.11.2005 - 2 StR 237/05
Körperverletzung mit Todesfolge; Einschränkung des Notwehrrechts …
Auszug aus BGH, 17.06.2020 - 4 StR 658/19
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine Notwehreinschränkung allerdings voraus, dass die tatsächlich bestehende Notwehrlage durch ein rechtswidriges, jedenfalls aber sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten des Angegriffenen verursacht worden ist und zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332; Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18; Urteil vom 17. Januar 2019 ? 4 StR 456/18, NStZ 2019, 263). - BGH, 25.06.2009 - 5 StR 141/09
Einschränkung des Notwehrrechts (Notwehrprovokation; Zusammenhang zwischen …
- BGH, 13.09.2018 - 5 StR 421/18
Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung im Rahmen der Notwehr (Bedeutung der …
- BGH, 17.07.2009 - 5 StR 241/09
Konkrete Strafzumessung (Begründung; Verweis auf die abstrakte Strafzumessung; …
- BGH, 13.02.2025 - 4 StR 327/24
Beweiswürdigung (Bewertung der Einlassung des Angeklagten; lückenhafte …
Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Angeklagte die Notwehrsituation schuldhaft provoziert haben sollte und deshalb nur über ein eingeschränktes Notwehrrecht verfügte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2020 - 4 StR 658/19, NStZ 2021, 93, 95; Urteil vom 3. Juni 2015 - 2 StR 473/14, NStZ 2016, 84, 86; Urteil vom 3. Februar 1993 - 3 StR 356/92, BGHSt 39, 133,139;… Erb in MüKo-StGB, 5. Aufl., § 33 Rn. 11 mwN). - BGH, 30.03.2022 - 2 StR 263/21
Notwehr: Gegenwärtigkeit des Angriffs; Schusswaffengebrauch im Rahmen einer …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine Notwehreinschränkung voraus, dass die tatsächlich bestehende Notwehrlage durch ein rechtswidriges, jedenfalls aber sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten des Angegriffenen verursacht worden ist und zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18; Urteil vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18, NStZ 2019, 263; Beschluss vom 17. Juni 2020 - 4 StR 658/19, NStZ 2021, 93, 94 mit Anm. Mitsch).Mithin sind gegebenenfalls Feststellungen und Wertungen dazu zu treffen, ob und inwieweit die Pflichtverletzung des Angegriffenen zum Verhalten des Angreifers beigetragen hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12; Beschluss vom 25. Juni 2009 - 5 StR 141/09; Beschluss vom 17. Juni 2020 - 4 StR 658/19, NStZ 2021, 93, 94).
- BGH, 03.03.2021 - 4 StR 318/20
Notwehr (Notwehrprovokation; Verteidigungswille: Verfolgung auch anderer Ziele; …
Eine Notwehreinschränkung wegen zumindest leichtfertiger Provokation setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings voraus, dass die tatsächlich bestehende Notwehrlage durch ein rechtswidriges, jedenfalls aber sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten des Angegriffenen verursacht worden ist und zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2020 - 4 StR 658/19, NStZ 2021, 93, 94 mwN).
- BGH, 16.03.2023 - 4 StR 252/22
Erfolglose Revision gegen Freispruch vom Vorwurf des Totschlags
b) Das Landgericht hat seiner Prüfung, ob die von Verteidigungswillen getragenen Handlungen zur Abwehr des bevorstehenden Angriffs erforderlich und geboten waren, einen rechtlich zutreffenden Maßstab (vgl. zur Erforderlichkeit der Notwehrhandlung BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2022 ? 5 StR 276/22, NJW 2023, 166; Beschluss vom 13. September 2018 ? 5 StR 421/18, NStZ 2019, 136; Urteil vom 25. Oktober 2017 ? 2 StR 118/16, NStZ-RR 2018, 69; Beschluss vom 22. Juni 2016 ? 5 StR 138/16, NStZ 2016, 593, 594; Urteil vom 27. September 2012 ? 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139; Urteil vom 26. August 2004 ? 4 StR 236/04, NStZ 2005, 85, 86; zur Gebotenheit der Verteidigungshandlung vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2020 ? 4 StR 658/19, NStZ 2021, 93, 94; Urteil vom 17. Januar 2019 ? 4 StR 456/18, NStZ 2019, 263 f.; Urteil vom 15. Mai 1975 ? 4 StR 71/75, BGHSt 26, 143, 145) zugrunde gelegt. - BGH, 15.07.2026 - 5 StR 255/26
Ausschluss der Rechtfertigung eines Angeklagten aufgrund einer Beschränkung …
Das Vorverhalten muss den folgenden Angriff zudem bei vernünftiger Würdigung aller Umstände des Einzelfalls als eine adäquate und voraussehbare Folge der Pflichtverletzung des Angegriffenen erscheinen lassen (vgl. BGH…, Urteil vom 4. Dezember 2025 - 4 StR 287/25 Rn. 38 mwN, StV 2026, 321; Beschluss vom 17. Juni 2020 - 4 StR 658/19 Rn. 9, NStZ 2021, 93). - BGH, 04.09.2025 - 3 StR 557/24
Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger …
Rn. 30 Hier hat das Landgericht seiner Prüfung, ob die von Verteidigungswillen getragenen Handlungen zur Abwehr des bevorstehenden Angriffs erforderlich und geboten waren, einen rechtlich zutreffenden Maßstab zugrunde gelegt (vgl. zur Erforderlichkeit der Notwehrhandlung BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2022 - 5 StR 276/22, NJW 2023, 166; vom 13. September 2018 - 5 StR 421/18, NStZ 2019, 136; vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16, NStZ 2016, 593, 594; Urteile vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 118/16, NStZ-RR 2018, 69; vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139; vom 26. August 2004 - 4 StR 236/04, NStZ 2005, 85, 86; zur Gebotenheit der Verteidigungshandlung vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2020 - 4 StR 658/19, NStZ 2021, 93, 94; Urteile vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18, NStZ 2019, 263 f.; vom 15. Mai 1975 - 4 StR 71/75, BGHSt 26, 143, 145). - BGH, 04.12.2025 - 4 StR 287/25
Freispruch vom Vorwurf des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher …
Rn. 31 b) Das Landgericht hat seiner Prüfung, ob die von Verteidigungswillen getragenen Handlungen zur Abwehr des Angriffs erforderlich und geboten waren, einen rechtlich zutreffenden Maßstab (vgl. zur Erforderlichkeit der Notwehrhandlung BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2022 - 5 StR 276/22, NJW 2023, 166; Beschluss vom 13. September 2018 - 5 StR 421/18, NStZ 2019, 136; Urteil vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 118/16, NStZ-RR 2018, 69; Beschluss vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16, NStZ 2016, 593, 594; Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139; Urteil vom 26. August 2004 - 4 StR 236/04, NStZ 2005, 85, 86; zur Gebotenheit der Verteidigungshandlung vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2020 - 4 StR 658/19, NStZ 2021, 93, 94; Urteil vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18, NStZ 2019, 263 f.; Urteil vom 15. Mai 1975 - 4 StR 71/75, BGHSt 26, 143, 145) zugrunde gelegt. - BGH, 28.07.2022 - 1 StR 224/22
Notwehr (Notwehrprovokation)
Eine Absichtsprovokation liegt fern; bezüglich einer leichtfertigen Provokation ist jedenfalls ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang nicht belegt (…vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 3. März 2021 - 4 StR 318/20 Rn. 6 und vom 17. Juni 2020 - 4 StR 658/19 Rn. 9;… Urteil vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18 Rn. 6; je mwN).
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