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Rechtsprechung
   BGH, 07.04.2026 - 4 StR 685/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,14082
BGH, 07.04.2026 - 4 StR 685/25 (https://dejure.org/2026,14082)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2026 - 4 StR 685/25 (https://dejure.org/2026,14082)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2026 - 4 StR 685/25 (https://dejure.org/2026,14082)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 24 Abs. 1 StGB, § 52 StGB, § 337 StPO, § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 24 Abs. 1 ; StGB § 212
    Verwerfung der Revision des Angeklagten wegen erfolgloser Verfahrensrüge; Keine durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten; Rechtmäßige Verneinung eines strafbefreienden Rücktritts des Angeklagten auch vom Tötungsversuch zum Nachteil des ersten ...

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15

    Totschlag (Vorliegen eines besonders schweren Falls: Voraussetzungen; Verhältnis …

    Auszug aus BGH, 07.04.2026 - 4 StR 685/25
    Maßgeblich ist dabei die Tätersicht nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (BGH, Beschlüsse vom 16. August 2023 - 4 StR 215/23, NStZ-RR 2024, 40, 41 und vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15 Rn. 10); lediglich bei einem mehraktigen Geschehen, innerhalb dessen der Täter verschiedene auf denselben tatbestandlichen Erfolg gerichtete Handlungen vornimmt, kann es unter Umständen auf das subjektive Vorstellungsbild nach jedem Einzelakt ankommen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2023 - 2 StR 147/21, NStZ 2023, 482, 483; Urteil vom 13. Dezember 2022 - 1 StR 408/21, NStZ-RR 2023, 74, 75, jew. mwN).

    Rn. 9 bb) Hiernach war unabhängig davon, ob die - den Angeklagten jedenfalls nicht beschwerende - Annahme von Tateinheit (§ 52 StGB) zwischen den Mordversuchen zum Nachteil der beiden Geschädigten zutrifft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208 und vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00), für die Frage, ob der Angeklagte strafbefreiend von dem Tötungsversuch zum Nachteil des B. Ü. zurückgetreten ist, sein Vorstellungsbild nach der Abgabe des Schusses auf diesen als der insoweit einzigen Ausführungshandlung maßgeblich.

  • BGH, 13.12.2022 - 1 StR 408/21

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch (endgültige Abstandnahme von der Tat: …

    Auszug aus BGH, 07.04.2026 - 4 StR 685/25
    Maßgeblich ist dabei die Tätersicht nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (BGH, Beschlüsse vom 16. August 2023 - 4 StR 215/23, NStZ-RR 2024, 40, 41 …und vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15 Rn. 10); lediglich bei einem mehraktigen Geschehen, innerhalb dessen der Täter verschiedene auf denselben tatbestandlichen Erfolg gerichtete Handlungen vornimmt, kann es unter Umständen auf das subjektive Vorstellungsbild nach jedem Einzelakt ankommen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2023 - 2 StR 147/21, NStZ 2023, 482, 483; Urteil vom 13. Dezember 2022 - 1 StR 408/21, NStZ-RR 2023, 74, 75, jew. mwN).

    Rn. 11 aa) Aufgegeben im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB ist die weitere Tatausführung, wenn der Täter endgültig von der konkreten Tatbegehung Abstand genommen hat; ein lediglich vorübergehendes Innehalten genügt hingegen nicht (vgl. BGH, Urteile vom 13. Dezember 2022 - 1 StR 408/21, NStZ-RR 2023, 74, 75 und vom 15. Juli 2021 - 3 StR 481/20, NStZ 2022, 753, 754).

  • BGH, 14.01.2020 - 2 StR 284/19

    Rücktritt vom Versuch (Grundsätze der Freiwilligkeit)

    Auszug aus BGH, 07.04.2026 - 4 StR 685/25
    Denn auch die Frage der Tataufgabe im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB ist stets bezogen auf den jeweiligen gesetzlichen Straftatbestand zu beantworten (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2020 - 2 StR 284/19 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 15.07.2021 - 3 StR 481/20

    Erforderlichkeit von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld bei Strafbarkeit …

    Auszug aus BGH, 07.04.2026 - 4 StR 685/25
    Rn. 11 aa) Aufgegeben im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB ist die weitere Tatausführung, wenn der Täter endgültig von der konkreten Tatbegehung Abstand genommen hat; ein lediglich vorübergehendes Innehalten genügt hingegen nicht (vgl. BGH, Urteile vom 13. Dezember 2022 - 1 StR 408/21, NStZ-RR 2023, 74, 75 und vom 15. Juli 2021 - 3 StR 481/20, NStZ 2022, 753, 754).
  • BGH, 16.08.2023 - 4 StR 215/23

    Mord (Versuch: Rücktritt, beendeter Versuch, Rücktrittshorizont, Fehlschlag, …

    Auszug aus BGH, 07.04.2026 - 4 StR 685/25
    Maßgeblich ist dabei die Tätersicht nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (BGH, Beschlüsse vom 16. August 2023 - 4 StR 215/23, NStZ-RR 2024, 40, 41 …und vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15 Rn. 10); lediglich bei einem mehraktigen Geschehen, innerhalb dessen der Täter verschiedene auf denselben tatbestandlichen Erfolg gerichtete Handlungen vornimmt, kann es unter Umständen auf das subjektive Vorstellungsbild nach jedem Einzelakt ankommen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2023 - 2 StR 147/21, NStZ 2023, 482, 483; Urteil vom 13. Dezember 2022 - 1 StR 408/21, NStZ-RR 2023, 74, 75, jew. mwN).
  • BGH, 24.10.2000 - 5 StR 323/00

    Tat im prozessualen Sinne; Tatmehrheit; Natürliche Handlungseinheit bei …

    Auszug aus BGH, 07.04.2026 - 4 StR 685/25
    Rn. 9 bb) Hiernach war unabhängig davon, ob die - den Angeklagten jedenfalls nicht beschwerende - Annahme von Tateinheit (§ 52 StGB) zwischen den Mordversuchen zum Nachteil der beiden Geschädigten zutrifft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208 und vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00), für die Frage, ob der Angeklagte strafbefreiend von dem Tötungsversuch zum Nachteil des B. Ü. zurückgetreten ist, sein Vorstellungsbild nach der Abgabe des Schusses auf diesen als der insoweit einzigen Ausführungshandlung maßgeblich.
  • BGH, 29.03.2023 - 2 StR 147/21

    Rücktritt vom Versuch (Maßgeblichkeit des subjektiven Vorstellungsbilds des …

    Auszug aus BGH, 07.04.2026 - 4 StR 685/25
    Maßgeblich ist dabei die Tätersicht nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (BGH, Beschlüsse vom 16. August 2023 - 4 StR 215/23, NStZ-RR 2024, 40, 41 …und vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15 Rn. 10); lediglich bei einem mehraktigen Geschehen, innerhalb dessen der Täter verschiedene auf denselben tatbestandlichen Erfolg gerichtete Handlungen vornimmt, kann es unter Umständen auf das subjektive Vorstellungsbild nach jedem Einzelakt ankommen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2023 - 2 StR 147/21, NStZ 2023, 482, 483; Urteil vom 13. Dezember 2022 - 1 StR 408/21, NStZ-RR 2023, 74, 75, jew. mwN).
  • BGH, 04.06.2014 - 4 StR 168/14

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs)

    Auszug aus BGH, 07.04.2026 - 4 StR 685/25
    Ob ein Fehlschlag vorliegt, ist für jedes im Versuchsstadium stecken gebliebene Delikt ungeachtet der konkurrenzrechtlichen Bewertung gesondert zu prüfen (BGH, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 4 StR 168/14).
  • BGH, 25.08.2026 - 4 StR 209/26

    Konkurrenzliche Beurteilung der durch eine der betrügerischen Besitzverschaffung …

    Denn dieser ist stets tatbestandsbezogen zu beurteilen und setzt daher nicht stets die Aufgabe des gesamten kriminellen Vorhabens voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2026 - 4 StR 685/25 Rn. 12;… vom 14. Januar 2020 - 2 StR 284/19 Rn. 10).
  • BGH, 30.06.2026 - 4 StR 148/26

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags; Bewertung der Schüsse auf …

    Denn maßgeblich für die (subjektiven) Voraussetzungen des strafbefreienden Rücktritts ist grundsätzlich der Zeitpunkt nach der letzten Ausführungshandlung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. April 2026 - 4 StR 685/25 Rn. 9;… Beschluss vom 4. Juni 2025 - 4 StR 184/25 Rn. 8).
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