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Rechtsprechung
   BGH, 07.04.2015 - 4 StR 69/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7816
BGH, 07.04.2015 - 4 StR 69/15 (https://dejure.org/2015,7816)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2015 - 4 StR 69/15 (https://dejure.org/2015,7816)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2015 - 4 StR 69/15 (https://dejure.org/2015,7816)
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verfall von Wertersatz beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Verfall von Wertersatz beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.09.2013 - 5 StR 258/13

    Verfallsanordnung trotz Weitergabe des Erlangten; Härtevorschrift (keine …

    Auszug aus BGH, 07.04.2015 - 4 StR 69/15
    Zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts in den die Angeklagten Ha. und Hu. B. betreffenden Antragsschriften vom 5. März 2015 bemerkt der Senat: An der Anordnung eines weiteren Verfalls von Wertersatz in Höhe von 750 EUR hinsichtlich des Angeklagten Ha. B. als Gesamtschuldner neben dem Angeklagten Hu. B. ist der Senat durch das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO gehindert (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2013 - 5 StR 258/13 (juris Rn. 8)).
  • BGH, 25.09.2013 - 4 StR 351/13

    Anordnung des Wertersatzverfalls (Mittäter als Gesamtschuldner)

    Auszug aus BGH, 07.04.2015 - 4 StR 69/15
    Beim Angeklagten Hu. B. ändert der vom Generalbundesanwalt angeregte Zusatz der "gesamtschuldnerischen" Haftung dieses Angeklagten nichts an dem angestrebten Ergebnis der Verwerfung des Rechtsmittels des Angeklagten durch Beschluss des Revisionsgerichts (vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. September 2013 - 4 StR 351/13 (juris Rn. 9); vom 29. September 2010 - 4 StR 435/10).
  • BGH, 12.07.2011 - 4 StR 278/11

    Verhältnis zwischen Verfall, Wertersatzverfall und Einziehung

    Auszug aus BGH, 07.04.2015 - 4 StR 69/15
    Denn beim Angeklagten Hu. B. wirkt der Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts zu Lasten und nicht zu Gunsten des Angeklagten (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 4 StR 278/11 (juris Rn. 7); zur entsprechenden Problematik bei einer Maßregelanordnung nach § 64 StGB auch BGH…, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 317/14 mwN (juris Rn. 25)).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 317/14

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel …

    Auszug aus BGH, 07.04.2015 - 4 StR 69/15
    Denn beim Angeklagten Hu. B. wirkt der Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts zu Lasten und nicht zu Gunsten des Angeklagten (vgl. Senat…, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 4 StR 278/11 (juris Rn. 7); zur entsprechenden Problematik bei einer Maßregelanordnung nach § 64 StGB auch BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 317/14 mwN (juris Rn. 25)).
  • BGH, 29.09.2010 - 4 StR 435/10

    Antrag eines Generalbundesanwalts auf Ergänzung und Klarstellung der …

    Auszug aus BGH, 07.04.2015 - 4 StR 69/15
    Beim Angeklagten Hu. B. ändert der vom Generalbundesanwalt angeregte Zusatz der "gesamtschuldnerischen" Haftung dieses Angeklagten nichts an dem angestrebten Ergebnis der Verwerfung des Rechtsmittels des Angeklagten durch Beschluss des Revisionsgerichts (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. September 2013 - 4 StR 351/13 (juris Rn. 9); vom 29. September 2010 - 4 StR 435/10).
  • BGH, 21.11.2019 - 4 StR 158/19

    Revision in Strafsachen: Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss trotz …

    Soweit der Generalbundesanwalt neben der Herabsetzung der Einzelstrafen in den 459 vom Landgericht abgeurteilten Fällen auf das gesetzliche Mindestmaß der Geldstrafe die Verhängung von 2681 Einzelfreiheitsstrafen zwischen drei und neun Monaten nach Maßgabe der gegen den mitangeklagten Ehemann angewendeten Strafenstaffel - bei Aufrechterhaltung der verhängten Gesamtstrafe - beantragt hat, handelt es sich nicht um einen Antrag zugunsten der Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2012 - 3 StR 128/12; vom 25. September 2013 - 4 StR 351/13; vom 7. April 2015 - 4 StR 69/15; für einen den Angeklagten begünstigenden Rechenfehler auch BGH, Beschluss vom 25. März 2014 - 3 StR 314/13).
  • BGH, 22.05.2017 - 1 StR 137/17

    Revision in Strafsachen: Klarstellung des Urteilstenors zum Wertersatzverfall …

    Rn. 4 Der vom Generalbundesanwalt entsprechend § 354 Abs. 1 StPO gestellte Antrag auf Klarstellung des Urteilstenors hindert den Senat nicht an einer Verfahrensweise nach § 349 Abs. 2 StPO, weil er vorliegend jedenfalls nicht zu Gunsten des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO wirkt und der vom Generalbundesanwalt angeregte Zusatz nichts an dem angestrebten Ergebnis der Verwerfung des Rechtsmittels des Angeklagten durch Beschluss des Revisionsgerichts ändert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2015 - 4 StR 69/15; vom 25. September 2013 - 4 StR 351/13, NStZ-RR 2014, 16 und vom 29. September 2010 - 4 StR 435/10).
  • BGH, 20.09.2022 - 1 StR 259/22

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Gewerbsmäßiger Bandenbetrug

    Der Zusatz hindert den Senat aber nicht an der uneingeschränkten Verwerfung des Rechtsmittels, auch wenn der Generalbundesanwalt § 349 Abs. 4 StPO in seinem Antrag zitiert hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2015 - 4 StR 69/15, 29. September 2010 - 4 StR 435/10;… 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Antrag 1; jeweils mwN).
  • BGH, 20.08.2024 - 1 StR 288/24

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Der Zusatz hindert den Senat aber nicht an der uneingeschränkten Verwerfung des Rechtsmittels, auch wenn der Generalbundesanwalt § 349 Abs. 4 StPO in seinem Antrag zitiert hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2022 - 1 StR 259/22; vom 7. April 2015 - 4 StR 69/15 und vom 29. September 2010 - 4 StR 435/10; jeweils mwN).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 270/18

    Änderung des Schuldspruchs bei Teileinstellung des Verfahrens (hier: …

    Es handelt sich somit nicht um eine Beschlussentscheidung zu Ungunsten des revidierenden Angeklagten gegen einen zu seinen Gunsten gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 2007 - 4 StR 431/06, NStZ 2008, 158; siehe auch Beschluss vom 7. April 2015 - 4 StR 69/15).
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