Rechtsprechung
| BGH, 28.05.1953 - 4 StR 760/52 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- junsv.nl
Denunziation einer kommunistischen Widerstandsgruppe durch einen V-Mann der Gestapo Dortmund. Misshandlung von Häftlingen bei Verhören. Massenerschiessung in insgesamt 10 Teilexekutionen von zirka 240 deutschen und ausländischen Gestapohäftlingen in den letzten ...
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 04.04.1952 - 10 Ks 23/51
- BGH, 28.05.1953 - 4 StR 760/52
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (10)
- BGH, 10.06.1952 - 2 StR 38/50
Denunziation eines Bekannten wegen abfälliger Äusserungen über die deutsche …
Auszug aus BGH, 28.05.1953 - 4 StR 760/52
Diese Widerrechtlichkeit erblickt das Schwurgericht ohne Rechtsirrtum darin, dass die Gestapo willkürlich nach ihrem Belieben mit den Verhafteten verfuhr, sie insbesondere unter menschenunwürdigen Verhältnissen in einem Keller zusammenpferchte und ihnen alle Sicherungen eines rechtsstaatlichen Verfahrens, insbesondere jede Verteidigungsmöglichkeit verschloss (vgl. BGH 2 StR 38/50 vom 10. Juni 1952); das Ausmass der geübten Willkür tritt insbesondere darin hervor, dass die Mehrzahl dieser Häftlinge von der Gestapo ohne rechtliches Verfahren getötet wurde.Wenn der Angeklagte seit Mitte 1944 seine Genossen bei der Gestapo anzeigte, so handelte er rechtswidrig; denn er lieferte dadurch die Angezeigten bewusst der Verfolgung durch die damalige politische Polizei des nationalsozialistischen Staates, einer Macht der Willkür und Gewalt, und damit der nahen Gefahr aus, als Staatsfeinde ausserhalb des Rechts gestellt zu werden und eine willkürliche Behandlung mit unabsehbaren Folgen dulden zu müssen (BGH 2 StR 38/50 vom 10. Juni 1952).
- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 28.05.1953 - 4 StR 760/52
Diese Auffassung steht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verbotsirrtum nicht in Einklang (BGHSt 2, 194, 209; 3, 105). - BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51
Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'
Auszug aus BGH, 28.05.1953 - 4 StR 760/52
Diese Auffassung steht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verbotsirrtum nicht in Einklang (BGHSt 2, 194, 209; 3, 105).
- BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51
Notstandshandlung - Rettungshandlung - Abwehr einer drohenden Gefahr - Strafbare …
Auszug aus BGH, 28.05.1953 - 4 StR 760/52
Nahm aber der Angeklagte nach Überzeugung des Tatrichters nicht aus Furcht vor einer ihm oder seiner Familie drohenden Gefahr, sondern deshalb an den Erschiessungen teil, weil er innerlich mit der Exekutionsanordnung der Gestapo übereinstimmte, so kommt es nicht darauf an, ob die Gehorsamsverweigerung - wie die Revision behauptet - eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben begründet hätte; denn die Schuld wird durch wirklichen oder vermeintlichen Notstand nur dann ausgeschlossen, wenn die Tat "zur Rettung" begangen worden ist, das heisst, wenn die Vorstellung der Gefahr den Täter zu seinem rechtswidrigen Handeln bewogen hat (OGHSt 1, 313; BGHSt 3, 271, 276). - BGH, 04.12.1952 - 4 StR 33/50
Denunziation eines technischen Direktors der Rheinisch-Westfälischen …
Auszug aus BGH, 28.05.1953 - 4 StR 760/52
Denn wo immer das besetz ein Recht oder eine Pflicht zum Handeln aufstellt, schliesst dies nicht die Befugnis ein, durch solches Handeln einen strafrechtswidrigen Erfolg zu fördern (vgl. BGHSt 3, 122; 4 StR 33/50 vom 4. Dezember 1952). - RG, 13.12.1910 - IV 1193/10
Ist im Falle der Aufforderung zur Begehung eines Verbrechens im Sinne von § 49 a …
Auszug aus BGH, 28.05.1953 - 4 StR 760/52
Da der Angeklagte somit kein strafbarer Teilnehmer des hochverräterischen Unternehmens war (vgl. RGSt 44, 172; RG JW 1922, 299 Nr. 16), bewirkte seine Lockspitzeltätigkeit keine Befreiung von der Anzeigepflicht. - RG, 24.01.1927 - III 1044/26
Ist der Versuch einer schweren Freiheitsberaubung in der ersten Begehungsform des …
Auszug aus BGH, 28.05.1953 - 4 StR 760/52
Auf die in § 239 Abs. 2 und 3 StGB bezeichneten schweren Folgen der Freiheitsberaubung braucht sich der Vorsatz des Täters nicht zu erstrecken (RGSt 61, 179; RG JW 1937, 1328 Nr. 21; BGH 2 StR 52/50 vom 7. März 1952, 4 StR 29/50 vom 2. Mai 1952). - BGH, 07.03.1952 - 2 StR 52/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.05.1953 - 4 StR 760/52
Auf die in § 239 Abs. 2 und 3 StGB bezeichneten schweren Folgen der Freiheitsberaubung braucht sich der Vorsatz des Täters nicht zu erstrecken (RGSt 61, 179; RG JW 1937, 1328 Nr. 21; BGH 2 StR 52/50 vom 7. März 1952, 4 StR 29/50 vom 2. Mai 1952). - BGH, 02.05.1952 - 4 StR 29/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.05.1953 - 4 StR 760/52
Auf die in § 239 Abs. 2 und 3 StGB bezeichneten schweren Folgen der Freiheitsberaubung braucht sich der Vorsatz des Täters nicht zu erstrecken (RGSt 61, 179; RG JW 1937, 1328 Nr. 21; BGH 2 StR 52/50 vom 7. März 1952, 4 StR 29/50 vom 2. Mai 1952). - BGH, 31.01.1952 - 4 StR 37/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.05.1953 - 4 StR 760/52
Dass eine solche willkürliche Überschreitung des Festnahmezweckes auch einen an sich berechtigten Freiheitsentzug zu einer rechtswidrigen Freiheitsberaubung macht, ist in der Rechtsprechung seit jeher anerkannt (vgl. RGSt 17, 128; RG JW 1925, 973 Nr. 24; OGHSt 3, 125; BGH 4 StR 37/50 vom 21. Januar 1952).
- BGH, 26.01.1956 - 4 StR 440/55
Rechtsmittel
Daß eine solche Ausübung staatlichen Zwangs den Freiheitsentzug selbst nach einer rechtswirksamen Anordnung der Haft zu einer rechtswidrigen Freiheitsberaubung macht, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BGH 4 StR 37/50 vom 31. Januar 1952; 4 StR 760/52 vom 28. März 1953;… BayObLG a.a.O.).Denn die Anzeige diente im vorliegenden Falle der Verübung strafbaren Unrechts (BGH 4 StR 33/50 vom 4. Dezember 1952; 4 StR 760/52 vom 28. März 1953; 2 StR 38/50 vom 10. Juni 1952; BGHSt 3; 110, 121).
Er durfte sich nicht der Verantwortung für seine eigene Straftat - Beteiligung an einem hochverräterischen Unternehmen - durch Begehung von neues strafbaren Handlungen zum Nachteile Dritter entziehen (RGSt 54, 371; 4 StR 760/52 vom 28. März 1953).
- BGH, 10.06.1975 - 1 StR 165/75
Zulässigkeit der Vernehmung eines polizeilichen V-mannes (agent provocateur) - …
Daß ein tatprovozierendes Verhalten unter solchen Umständen jedenfalls im Rahmen der Bekämpfung besonders gefährlicher oder schwer aufklärbarer Straftaten, so also auch beim Vorgehen gegen die Rauschgiftkrimininalität, nicht mißbilligt werden kann, entspricht anerkannten Rechtsgrundsätzen (vgl. RGSt 53, 336; 65, 145; BGH, Urteil vom 28. Mai 1953 - 4 StR 760/52, mitgeteilt bei Pfeiffer/Maul/Schulte StGB § 48 Anm. 4; BGH, Urteil vom 13. März 1973 - 1 StR 657/72; Schönke/Schröder, StGB 17. Aufl. § 48 Rdn. 13; Dreher, StGB 35. Aufl. § 26 Anm. 2 C - c; Maurach Allg. - BGH, 03.12.1953 - 4 StR 212/53
Voraussetzungen für einen Freispruch aus dem Gesichtspunkt des Notstands i.R.d. …
Dazu gehört vielmehr, dass die Handlung dem Angeklagten durch die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben abgenötigt, dass also sein Wille durch die Drohung gebeugt worden ist (OGHSt 1, 313; BGHSt 3, 275; BGH 4 StR 39/50 vom 13.6.1952, 4 StR 760/52 vom 28.5.53).Wer sich in vorwerfbarer Weise der Gefahr aussetzt, durch Drohungen für Leib und Leben zum Verbrechen bestimmt zu werden, dem sind unter Umständen ganz andere Auswege zuzumuten, als wenn er unverschuldet in diese Lage geraten wäre (OGHSt 2, 228; vgl auch OGHSt 3, 129 f und BGH 4 StR 760/52 vom 28.5.53).
- BGH, 13.03.1973 - 1 StR 657/72
Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe - Anforderungen an einen …
Er kann daher nicht strafbarer Teilnehmer eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sein (RGSt 15, 315, 316, 317; RG JW 1922, 299 Nr. 16; BGH, Urteil vom 28. Mai 1953 - 4 StR 760/52, zitiert bei Pfeiffer-Maul-Schulte, StGB § 48 Anm. 4). - BGH, 10.07.1957 - 2 StR 219/57 Diese Ansicht hat der Bundesgerichtshof, allerdings ohne Stellungnahme zum Schrifttum, bereits in den nicht veröffentlichten Urteilen vom 7. März 1952 - 2 StR 52/50 -, vom 2. Mai 1952 - 4 StR 29/50 - und vom 28. Mai 1953 4 StR 760/52 - vertreten.
- LG Bochum, 30.01.1985 - 7 Ks 45 Js 12/69
Erschiessung von durch den Eisenbahntransport geschwächten Juden bei ihrem …
Voraussetzung für eine Entschuldigung in diesem Sinne wäre, dass der Angeklagte an der Aussiedlungsaktion teilgenommen hätte, um einer tatsächlichen oder vermeintlichen Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit zu entgehen, dass er gerade unter dem Druck und im Bewusstsein einer solchen Gefahr tätig geworden wäre, dass sein Wille durch sie gebeugt, die befohlene Handlungsweise ihm also abgenötigt worden wäre bzw. die Vorstellung der Gefahr ihn zu seinem rechtswidrigen Handeln bewogen hätte (BGH 1 StR 791/51 vom 14.10.1952 ; BGH 4 StR 760/52 vom 28.05.1953 ). - LG Münster, 06.05.1968 - 5 Ks 4/65
Massen-, Gruppen- und Einzelerschiessungen von tausenden von Juden sowie von …
Urteil des BGH vom 14.Dezember 1954 - 5 StR 353/54 - 15.Juni 1962 - 2 StR 531/61 - 11.März 1954 - 3 StR 701/53 - 8.Juni 1956 - 1 StR 117/56 - 21.Juni 1951 - 3 StR 341/51 - 9.März 1963 - 4 StR 500/62 - 6.November 1951 - 1 StR 27/50 - 3.Dezember 1953 - 4 StR 212(213)/53 - 2.April 1955 - 1 StR 653/54 - 23.September 1952 - 1 StR 750/51 - 14.Oktober 1952 - 1 StR 791/51 - 9.März 1953 - 3 StR 765/52 - 28.Mai 1953 - 4 StR 760/52 - 8.Dezember 1961 - 4 StR 417/61 - 2.Oktober 1963 - 2 StR 269/63 -. - LG Mönchengladbach, 28.01.1972 - 8 Ks 5/71
Abriegelung des Warschauer Ghettos nach der Niederschlagung des Ghettoaufstandes …
Ein Befehlsnotstand, dessen Grundlage die §§ 52 und 54 StGB sind, liegt nämlich nur dann vor, wenn die befohlenen Handlungen dem Angeklagten durch Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben abgenötigt wurden, wenn also sein Wille durch die Drohung gebeugt worden ist (vgl. OGHSt. 1, 313; BGHSt 3, 275; BGH 4 StR 39/50 vom 13.6.1952; 4 StR 760/52 vom 28.5.1953 ; 4 StR 212-213/53 vom 3.12.1953 ).
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