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Rechtsprechung
   BGH, 12.06.2001 - 4 StR 80/01 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5204
BGH, 12.06.2001 - 4 StR 80/01 (1) (https://dejure.org/2001,5204)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2001 - 4 StR 80/01 (1) (https://dejure.org/2001,5204)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - 4 StR 80/01 (1) (https://dejure.org/2001,5204)
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  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 261 StPO
    Schwerer Raub; Bande; Bandenraub; Inbegriff der Hauptverhandlung; Überzeugungsbildung

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 241 StGB
    Bandenraub (Neuer Bandenbegriff); Bedrohung

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 4 StR 80/01
    Rn. 3 Im übrigen kann die Verurteilung wegen schweren Raubes nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB auch deswegen keinen Bestand haben, weil nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2001 - GSSt 1/00 - der Begriff der Bande den Zusammenschluß von mindestens drei Personen voraussetzt.
  • BGH, 05.09.2002 - 4 StR 253/02

    Bedrohung durch eine allgemein gehaltene Drohung

    Eine allgemein gehaltene Drohung mit Worten, die für sich genommen noch nicht die tatsächlichen Merkmale eines Verbrechens umschreiben, kann den Tatbestand nur erfüllen, wenn sie im Zusammenhang mit anderen Umständen den Schluß auf die Ankündigung eines solchen Verhaltens ermöglicht (BGHSt 17, 307, 308; vgl. auch Senatsbeschluß vom 12. Juni -4 StR 80/01).
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