Rechtsprechung
| BGH, 19.03.1981 - 4 StR 80/81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch - Erforderlichkeit der freiwilligen und ernsthaften Bemühung zur Verhinderung des Tötungserfolges - Erfordernis der besonderen Begründung für die Strafmilderung
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68
Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und …
Auszug aus BGH, 19.03.1981 - 4 StR 80/81
Ob das Landgericht mit Recht einen beendeten Tötungsversuch angenommen hat oder ob der Versuch noch unbeendet war (vgl. BGHSt 22, 330, 331 f), braucht nicht abschließend entschieden zu werden, weil der Angeklagte nach den Feststellungen in jedem Falle mit strafbefreiender Wirkung von dem Versuch, seine Ehefrau zu töten, zurückgetreten ist. - BGH, 24.10.1974 - 4 StR 453/74
Versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr - …
Auszug aus BGH, 19.03.1981 - 4 StR 80/81
Weder aus der unverändert zugelassenen Anklage noch aus dem Urteil ergeben sich ausreichende Anhaltspunkte dafür, daß der Angeklagte durch ein Verhalten nach dem Zusammenstoß mit seiner Ehefrau weitere Straftatbestände, etwa den der Verkehrsunfallflucht (§ 142 StGB), verwirklicht haben könnte, die noch zu dem einheitlichen geschichtlichen Lebensvorgang zu rechnen sind, der nach § 264 Abs. 1 StPO Gegenstand der Urteilsfindung ist (BGHSt 25, 388, 390 m.w.Nachw.). - BGH, 16.01.1980 - 2 StR 519/79
Grenzen tatrichterlichen Ermessens bei der Strafzumessung
- BGH, 08.12.1955 - 4 StR 469/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.03.1981 - 4 StR 80/81
Da der Tatrichter nicht verpflichtet ist, sämtliche für die Stafzumessung bedeutsamen Umstände ausdrücklich als solche zu kennzeichnen, kann daraus, daß er die Drohung bei der Erörterung des Strafrahmens nicht noch einmal erwähnt hat, nicht geschlossen werden, daß er sie unberücksichtigt gelassen habe (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1955 - 4 StR 469/55).
- BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85
Beendigung des Totschlagversuchs
Hier könnte schon zweifelhaft sein, ob das Merkmal der Ernsthaftigkeit des Bemühens, dessen Vorliegen in Fällen des § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB, anders als in den Fällen des § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz StGB, Voraussetzung für die Anwendung der Rücktrittsvorschriften ist (BGH, Urteil vom 19. März 1981 - 4 StR 80/81), erfüllt ist (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1972, 751). - BGH, 07.11.1984 - 2 StR 521/84
Vorausetzungen für das Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts - …
Der Täter verhindert die Vollendung der Tat, wenn er willentlich eine neue Kausalreihe in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat mindestens mitursächlich wird (BGH, Urteile vom 19. März 1981 - 4 StR 80/81 - und vom 25. Juni 1981 - 4 StR 302/81 -). - BGH, 25.06.1981 - 4 StR 302/81
Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts - Anforderungen an eine …
Der Täter verhindert die Vollendung der Tat, wenn er willentlich eine neue Kausalreihe in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat mindestens mitursächlich wird (BGH, Urteil vom 19. März 1981 - 4 StR 80/81). - BGH, 13.08.1992 - 4 StR 349/92
Vornahme einer Differenzierung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch als …
In der Rechtsprechung ist ein solches Offenlassen mit Recht nur für zulässig erachtet worden, wenn der Täter jedenfalls die Tatvollendung verhindert hat (BGH StV 1981, 396; BGH, Urteil vom 19. März 1981 - 4 StR 80/81).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".