Rechtsprechung
| BGH, 25.05.2022 - 4 StR 89/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Zweifelssatz bei der Tatertragseinziehung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 StGB, § 261 StPO, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Zweifelssatz bei der Tatertragseinziehung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen durch Erlangen der faktischen oder wirtschaftlichen Verfügungsgewalt über die Verkaufserlöse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen durch Erlangen der faktischen oder wirtschaftlichen Verfügungsgewalt über die Verkaufserlöse
- rechtsportal.de
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen durch Erlangen der faktischen oder wirtschaftlichen Verfügungsgewalt über die Verkaufserlöse
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Hagen, 22.11.2021 - 49 KLs 21/21
- BGH, 25.05.2022 - 4 StR 89/22
Papierfundstellen
- StV 2022, 724 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10
Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand; …
Auszug aus BGH, 25.05.2022 - 4 StR 89/22
Danach sind die Betäubungsmittelgeschäfte zwar tatsächlich durchgeführt und die Betäubungsmittel an die Abnehmer veräußert worden; dass der Angeklagte die Verkaufserlöse aber vereinnahmte und faktische oder wirtschaftliche Verfügungsgewalt über sie erlangte (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39 Rn. 19 f.), lässt sich den Urteilsgründen auch unter Berücksichtigung ihres Zusammenhangs nicht entnehmen. - BGH, 01.03.2022 - 4 StR 357/21
Einziehung von Taterträgen (durch die Tat erlangt: Vorliegen); Betrug …
Auszug aus BGH, 25.05.2022 - 4 StR 89/22
Rn. 5 Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass die in den Urteilsgründen wiedergegebene Chatnachricht vom 17. April 2020 ("Zu 32, Mann. Zu 34 habe ich es abgegeben. Ich bin zu zweit") Anlass zur Prüfung der Frage einer Mitverfügungsgewalt eines Mitttäters bieten könnte mit der Folge, dass eine gesamtschuldnerische Haftung in Betracht käme (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2022 - 4 StR 357/21, NJW 2022, 1399; Beschluss vom 12. März 2018 - 4 StR 57/18; Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238). - BGH, 12.01.2021 - 3 StR 428/20
Einziehung von Taterträgen: Gesamtschuldnerische Haftung bei faktischer …
Auszug aus BGH, 25.05.2022 - 4 StR 89/22
Rn. 5 Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass die in den Urteilsgründen wiedergegebene Chatnachricht vom 17. April 2020 ("Zu 32, Mann. Zu 34 habe ich es abgegeben. Ich bin zu zweit") Anlass zur Prüfung der Frage einer Mitverfügungsgewalt eines Mitttäters bieten könnte mit der Folge, dass eine gesamtschuldnerische Haftung in Betracht käme (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2022 - 4 StR 357/21, NJW 2022, 1399; Beschluss vom 12. März 2018 - 4 StR 57/18; Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238). - BGH, 12.03.2018 - 4 StR 57/18
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Haftung als Gesamtschuldner: keine …
Auszug aus BGH, 25.05.2022 - 4 StR 89/22
Rn. 5 Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass die in den Urteilsgründen wiedergegebene Chatnachricht vom 17. April 2020 ("Zu 32, Mann. Zu 34 habe ich es abgegeben. Ich bin zu zweit") Anlass zur Prüfung der Frage einer Mitverfügungsgewalt eines Mitttäters bieten könnte mit der Folge, dass eine gesamtschuldnerische Haftung in Betracht käme (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2022 - 4 StR 357/21, NJW 2022, 1399; Beschluss vom 12. März 2018 - 4 StR 57/18; Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238). - BGH, 20.07.2021 - 4 StR 227/21
Ergänzung der Einziehungsentscheidung des angefochtenen Urteils um die Anordnung …
Auszug aus BGH, 25.05.2022 - 4 StR 89/22
Sollten insoweit eindeutige Feststellungen nicht getroffen werden können, wird gegebenenfalls der Zweifelssatz zu beachten sein, der auch für die tatsächlichen Voraussetzungen der Einziehung gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2021 - 4 StR 227/21 Rn. 3;… Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 261 Rn. 204).
- BGH, 01.06.2026 - GSSt 1/25
Großer Senat zu erweiterter Einziehung - Entscheidend ist, was noch da ist
Kann die Erwerbstat hingegen zeitlich nicht konkretisiert werden, müsste in Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. zu dessen Geltung bei der Tatertragseinziehung BGH, Beschluss vom 25. Mai 2022 - 4 StR 89/22 Rn. 5 mwN) häufig davon ausgegangen werden, dass der deliktisch erlangte Gegenstand bei der Anlasstat nicht im Vermögen des Täters oder Teilnehmers vorhanden war. - BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22
Höchstdauer einer Unterbrechung (Termin: Vorliegen, inhaltliche Förderung auf den …
Das neue Tatgericht wird in den Fällen II. 2. a. (beide Verkäufe betreffend), c. und e. der Urteilsgründe jeweils eigene Feststellungen dazu zu treffen haben, ob und in welcher Höhe der Angeklagte W. und/oder der Angeklagte M. G. die für das veräußerte Marihuana vereinbarten Kaufpreise vereinnahmt und faktische oder wirtschaftliche (Mit-)Verfügungsgewalt über sie erlangt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2022 - 4 StR 89/22 Rn. 3 mwN). - BGH, 19.07.2023 - 5 StR 36/23
Beweiswürdigung zu Voraussetzungen der Einziehung bei festgestelltem Erwerb und …
Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der bloße Erwerb und Weiterverkauf von Rauschgift noch nicht die Einziehung von Taterträgen oder deren Wertes nach §§ 73, 73c StGB rechtfertigen, sondern hierfür konkret festgestellt werden muss, dass dem Täter aus dem Verkauf tatsächlich Erlöse zugeflossen sind, über die er faktisch verfügen konnte (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2023 - 5 StR 529/22; vom 25. Mai 2022 - 4 StR 89/22; vom 9. November 2021 - 5 StR 244/21).
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