Rechtsprechung
| BGH, 02.07.2025 - 4 StR 92/25 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 52 Abs. 1 StGB; § 34 KCanG; § 29a BtMG
Konkurrenzen (Besitz von Cannabis und Betäubungsmitteln: einzige Besitzstraftat, keine Tateinheit; Beihilfe zum Handeltreiben und täterschaftlicher Besitz: Tateinheit, Verklammerung); Urteilstenor (Regelbeispiele: Besitz von Cannabis, Handeltreiben mit Cannabis) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 und 4 BtMG, § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG, § 34 Abs. 1 Nr. 1 und 4 KCanG, § 260 Abs. 4 Satz 5 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Bremen, 04.06.2024 - 1 KLs 1/24
- LG Bremen, 04.06.2024 - 16 Js 62927/23
- BGH, 28.01.2025 - 5 StR 638/24
- BGH, 02.07.2025 - 4 StR 92/25
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2025, 316
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 03.02.2025 - GSSt 1/24
Besitz von Cannabis (Cannabisvorrat teilweise zur gewinnbringenden Veräußerung …
Auszug aus BGH, 02.07.2025 - 4 StR 92/25
Es liegt materiellrechtlich keine gleichartige Tateinheit, sondern eine einzige Besitzstraftat vor (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2025 - GSSt 1/24 Rn. 17 mwN;… Urteil vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78, juris Rn. 5). - BGH, 14.02.2017 - 4 StR 580/16
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und Beihilfe dazu (Tateinheit; …
Auszug aus BGH, 02.07.2025 - 4 StR 92/25
Erst recht verklammert der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge die übrigen Delikte, wenn er - wie hier, mit einer Strafandrohung von Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 Alt. 4 BtMG) - die schwerste Tat darstellt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 StR 580/16 Rn. 7; zum Verhältnis von Taten nach dem BtMG und dem KCanG vgl. ferner BGH…, Beschluss vom 14. Januar 2025 - 2 StR 523/24 Rn. 11; jeweils mwN). - BGH, 13.03.2024 - 5 StR 393/23
Glaubhaftmachung bei Beweisantrag nach Fristablauf (hinreichende …
Auszug aus BGH, 02.07.2025 - 4 StR 92/25
Hingegen war im Fall II. 3. der Urteilsgründe der Verstoß gegen das Waffengesetz näher zu bezeichnen (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 21. September 1993 - 4 StR 436/93, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 13. März 2024 - 5 StR 393/23 Rn. 3 mwN).
- BGH, 14.01.2025 - 4 StR 351/24
Einfuhr von Cannabis (Formulierung des Schuldspruchs); Unterbringung in einer …
Auszug aus BGH, 02.07.2025 - 4 StR 92/25
Rn. 5 b) Darüber hinaus hat der Schuldspruch in den Fällen II. 1. und 2. der Urteilsgründe auch insoweit keinen Bestand, als sowohl das Handeltreiben mit Cannabis wie auch dessen Besitz lediglich Regelbeispiele für einen besonders schweren Fall darstellen, wenn sich die Tat auf eine nicht geringe Menge bezieht (§ 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG), was im Schuldspruch nicht zum Ausdruck zu bringen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2025 - 4 StR 351/24 Rn. 3). - BGH, 31.08.2022 - 4 StR 153/22
Einziehung des Wertes von Taterträgen
Auszug aus BGH, 02.07.2025 - 4 StR 92/25
In beiden Fällen sieht der Senat gemäß § 260 Abs. 4 Satz 5 StPO davon ab, die jeweils bestehende gleichartige Tateinheit im Tenor zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2022 - 4 StR 153/22 Rn. 3). - BGH, 14.01.2025 - 2 StR 523/24
Konkurrenzen (Tateinheit: Einfuhr von Cannabis, Handeltreiben mit Cannabis; …
Auszug aus BGH, 02.07.2025 - 4 StR 92/25
Erst recht verklammert der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge die übrigen Delikte, wenn er - wie hier, mit einer Strafandrohung von Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 Alt. 4 BtMG) - die schwerste Tat darstellt (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 StR 580/16 Rn. 7; zum Verhältnis von Taten nach dem BtMG und dem KCanG vgl. ferner BGH, Beschluss vom 14. Januar 2025 - 2 StR 523/24 Rn. 11; jeweils mwN). - BGH, 01.08.1978 - 1 StR 173/78
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Erfordernis der Wahlfeststellung
- BGH, 16.09.2021 - 2 StR 187/21
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Auszug aus BGH, 02.07.2025 - 4 StR 92/25
Leistet der Täter jedoch zugleich Beihilfe zum Handeltreiben in nicht geringer Menge, behält der Besitz in nicht geringer Menge seinen Unrechtsgehalt und verklammert die an sich selbständige Beihilfetat mit einer weiteren Tat des täterschaftlichen Handeltreibens in nicht geringer Menge zur Tateinheit; insoweit bleibt die Klammerwirkung einer Dauerstraftat bestehen, wenn nur eines der betroffenen anderen Delikte schwerer als dasjenige ist, das die Verbindung begründet (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2021 - 2 StR 187/21 Rn. 4). - BGH, 21.09.1993 - 4 StR 436/93
Einordnung eines Tatgeschehens nach seinem äußeren Erscheinungsbild - Änderung …
Auszug aus BGH, 02.07.2025 - 4 StR 92/25
Hingegen war im Fall II. 3. der Urteilsgründe der Verstoß gegen das Waffengesetz näher zu bezeichnen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 1993 - 4 StR 436/93, juris Rn. 9; BGH…, Beschluss vom 13. März 2024 - 5 StR 393/23 Rn. 3 mwN).
- BGH, 20.08.2025 - 3 StR 503/24 Insoweit liegt materiell-rechtlich keine gleichartige Tateinheit, sondern eine einzige Besitzstraftat vor (vgl. BGH…, Urteil vom 29. Oktober 2024 - 1 StR 276/24, NJW 2025, 314 Rn. 10, 23, 30; Beschlüsse vom 2. Juli 2025 - 4 StR 92/25, juris Rn. 4;… vom 18. Dezember 2024 - 3 StR 527/24, juris Rn. 5;… vom 7. August 2024 - 3 StR 237/24, juris Rn. 4;… zur alten Rechtslage: BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2017 - 4 StR 580/16, StV 2018, 504 Rn. 4; vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14, NStZ-RR 2015, 174; jeweils mwN).
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