Rechtsprechung
| BGH, 20.03.1990 - 4 StR 94/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Begründung eines Fortsetzungszusammenhangs bei mehrfacher Begehung von Untreue - Nichtberücksichtigung einzelner Untreuedelikte aufgrund von Verjährung - Unterbrechung der Verjährung aufgrund eines Beschlagnahmebeschlusses - Gesamtvorsatz - Untreuehandlungen - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB Vor § 52
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71
Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …
Auszug aus BGH, 20.03.1990 - 4 StR 94/90
Zur schuldangemessenen Festsetzung von Einzelstrafen bei Häufung gleichartiger Straftaten vgl. BGHSt 24, 268, 271; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 7. - BGH, 27.02.1986 - 1 StR 31/86
Erneute Strafrahmenverschiebung nach Verneinung eines besonders schweren Falls
Auszug aus BGH, 20.03.1990 - 4 StR 94/90
Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, daß das Landgericht, das lediglich wegen des Vorliegens der Voraussetzungen des § 21 StGB einen besonders schweren Fall der Untreue (§ 266 Abs. 2 StGB) abgelehnt hat und sich daher an einer Milderung des Strafrahmens des § 266 Abs. 1 StGB über §§ 21, 49 Abs. 1 StGB wegen § 50 StGB gehindert sah (BGH NJW 1986, 1699, 1700), bei der Annahme selbständiger Einzeltaten diese auch ohne die Berücksichtigung der verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht als besonders schwere Fälle bewertet hätte. - BGH, 23.02.1989 - 4 StR 8/89
Gemeinschaftliche Überfälle auf Geldboten mit einer Schreckschusspistole - …
Auszug aus BGH, 20.03.1990 - 4 StR 94/90
Zur schuldangemessenen Festsetzung von Einzelstrafen bei Häufung gleichartiger Straftaten vgl. BGHSt 24, 268, 271; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 7. - BGH, 06.02.1990 - 4 StR 13/90
Beschwer durch rechtsfehlerhafte Annahme einer fortgesetzten Handlung wegen …
Auszug aus BGH, 20.03.1990 - 4 StR 94/90
Hinzu kommen muß, daß der Tatentschluß konkrete Vorstellungen über den Gesamtumfang der zu verübenden Straftaten mitumfaßt (…BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 13 m.w. Nachw.; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1990 - 4 StR 13/90).
- BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91
Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung; …
Rn. 16 Soweit Entscheidungen des 4. Senats des Bundesgerichtshofs, in denen eine fortgesetzte Handlung verneint wurde (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 18, 19 bis 22, 29), auf das Kriterium des Gesamterfolges allgemein hinweisen, ist nicht zum Ausdruck gebracht, daß an eine Abkehr vom Begriff des Gesamterfolges, wie ihn der Senat im Einklang mit der früheren Rechtsprechung versteht, gedacht war. - BGH, 29.05.1990 - 5 StR 45/90
Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges und wegen versuchten Betruges - …
Insofern handelt es sich um ähnliche Verhältnisse wie bei der periodischen Abrechnung des Kassenarztes (BGHSt 36, 320 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH Beschluß vom 16. Januar 1990 - 4 StR 631/89; vgl. auch BGH Beschluß vom 20. März 1990 - 4 StR 94/90 - und Urteil vom 10. Mai 1990 - 4 StR 679/89). - BGH, 28.08.1992 - 3 StR 359/92
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Berücksichtigung von …
Hinzu kommen muß, daß der Tatentschluß konkrete Vorstellungen über den Gesamtumfang der zu verübenden Straftaten mitumfaßt (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 19, 20, 21, 22; BGHSt 36, 105, 110 m.w.N.).Dies dürfte bei einer sich über mehrere Jahre erstreckenden Handlungsreihe schon aus tatsächlichen Gründen kaum möglich sein (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 10, 19).
- BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90
Betäubungsmittel - Wesentlicher Aufkärungsbeitrag - Erkenntnisse der …
Der Tatentschluß muß vielmehr neben einem hinreichend genauen Bild von Ort, Zeit und Gesamtumfang (Gesamterfolg) der zu verübenden Straftaten auch konkrete Vorstellungen über die Art der Begehung umfassen (…ständ. Rechtsprechung, BGHR StGB/fH Gesamtvorsatz 9, 10, 13; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1990 - 4 StR 13/90 -, vom 28. Februar 1990 - 3 StR 378/89 -, und vom 20. März 1990 - 4 StR 94/90 - Senatsurteil vom 10. Mai 1990 - 4 StR 680/89). - BGH, 16.07.1991 - 5 StR 229/91
Erweiterung des Vorsatzes - Gesamtvorsatz - zulässigkeit - …
Er muß den späteren Ablauf der einzelnen Akte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger sowie Ort, Zeit und ungefähre Begehungsart in Betracht kommen (BGHSt 36, 105, 110; 37, 45, 47; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 10, 13, 19, 20, 30). - BGH, 23.05.1991 - 5 StR 9/91
Gesamtvorsatz - Vorsatz - Tatplan - Tatdurchführung - Tateinheit - (Beihilfe zur) …
Gesamtvorsatz liegt nur vor, wenn er sämtliche Teile der geplanten Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfaßt; er muß den späteren Ablauf zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Begehungsart in Betracht kommen (BGHSt 37, 45, 47; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 10, 13, 19, 20;… vgl. auch BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz, erweiterter 8). - BGH, 10.05.1990 - 4 StR 679/89
Vorliegen eines Äquivalenzverhältnisses zwischen gewährtem Vorteil und …
Der Tatentschluß muß vielmehr neben einem hinreichend genauen Bild von Ort, Zeit sowie Art der Begehung auch konkrete Vorstellungen über den Gesamtumfang (Gesamterfolg) der zu verübenden Straftaten umfassen (…BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 9, 10, 13; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1990 - 4 StR 13/90 -, vom 28. Februar 1990 - 3 StR 378/89 - und vom 20. März 1990 - 4 StR 94/90). - BGH, 29.05.1990 - 4 StR 196/90
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes
Der Tatentschluß muß vielmehr neben einem hinreichend genauen Bild von Ort, Zeit sowie Art der Begehung auch konkrete Vorstellungen über den Gesamtumfang (Gesamterfolg) der zu verübenden Straftaten umfassen (…BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 9, 10, 13; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1990 - 4 StR 13/90 -, vom 28. Februar 1990 - 3 StR 378/89 - und vom 20. März 1990 - 4 StR 94/90; Urteile vom 10. Mai 1990 - 4 StR 679/89, 680/89). - BGH, 07.07.1993 - 3 StR 336/92
Voraussetzungen des Absehens von der Vereidigung eines Zeugen - Beweiswürdigung …
Dies hat seinen Grund offensichtlich darin, daß die Strafkammer zu Unrecht davon ausgegangen war, sie müsse nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" von Fortsetzungszusammenhang ausgehen (UA S. 15), obgleich es bei der Vielgestaltigkeit des Tatgeschehens an dem Erfordernis der Gleichartigkeit der Begehungsweise und - notwendigerweise - ebenso an einem das gesamte Geschehen umfassenden Gesamtvorsatz fehlt (vgl. BGHSt 35, 318, 324 f. [BGH 11.08.1988 - 4 StR 217/88]; 36, 105, 110 [BGH 01.02.1989 - 3 StR 450/88]; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 19, 20, 21, 22). - BGH, 19.04.1990 - 4 StR 139/90
Annahme fortgesetzter Handlungen aufgrund eines Gesamtvorsatzes - Beschwer …
Ein Gesamtvorsatz liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht schon dann vor, wenn sich der Täter zur wiederholten Begehung gleichartiger Taten entschließt, selbst dann nicht, wenn sich diese jeweils gegen den gleichen Rechtsgutträger richten und der Erschließung einer Einnahmequelle dienen (BGH, Beschluß vom 20. März 1990 - 4 StR 94/90). - BGH, 12.02.1991 - 1 StR 9/91
Voraussetzungen eines Fortsetzungszusammenhangs - Bildung einer Gesamtstrafe
- BGH, 10.05.1990 - 4 StR 680/89
Mißachtung der Betrugsverwirklichnug durch die Strafkammer bei auch fremdnützigem …
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