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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9376
BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04 (https://dejure.org/2004,9376)
BayObLG, Entscheidung vom 20.12.2004 - 4St RR 204/04 (https://dejure.org/2004,9376)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Dezember 2004 - 4St RR 204/04 (https://dejure.org/2004,9376)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 337; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; WaffenG § 2 Abs. 3; ; WaffenG § 52 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 47 Abs. 1; ; StGB § 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267
    Einkopieren des Strafregisterauszuges in Urteilsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Sprungrevision; Einkopieren des Auszuges auf dem Strafregister der früheren Verurteilungen eines Angeklagten unter dem Aspekt der Sachrüge; Führen eines verbotenen Gegenstandes nach dem Waffengesetz

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 114 (Ls.)
  • BayObLGSt 2004, 152
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04
    Es ist seine Aufgabe, auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den er in der Hauptverhandlung von der Tat und der Persönlichkeit des Täters gewonnen hat, die wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände festzustellen, sie zu bewerten und gegeneinander abzuwägen (BGHSt 34, 345/349 [Großer Senat für Strafsachen]).

    (BGHSt 34, 345/349, 29, 319/320; BayObLGSt 1993, 195).

  • BGH, 07.02.1996 - 5 StR 533/95

    Straferschwerende Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Strafzumessung - …

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04
    Da sich die Urteilsgründe aber auf das Wesentliche beschränken sollen, sind sie dort lediglich insoweit mitzuteilen, als sie für die getroffene Entscheidung Bedeutung haben (BGH Beschluss v. 10.9.2003 - 1 StR 371/03; vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16).

    Vielmehr genügt dann die Mitteilung von Zeitpunkt, Schuldspruch und Rechtsfolgen sowie einer etwaigen Vollstreckung (vgl. BGH bei Becker NStZ-RR 2002, 100 [Nr. 36]; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16; BayObLG Urteil vom 15.7.2004, 5St RR 182/04).

  • BGH, 07.09.1993 - 1 StR 552/93

    Bezugnahme auf ältere Urteile in der Urteilsbegründung

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04
    Da sich die Urteilsgründe aber auf das Wesentliche beschränken sollen, sind sie dort lediglich insoweit mitzuteilen, als sie für die getroffene Entscheidung Bedeutung haben (BGH Beschluss v. 10.9.2003 - 1 StR 371/03; vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16).

    Vielmehr genügt dann die Mitteilung von Zeitpunkt, Schuldspruch und Rechtsfolgen sowie einer etwaigen Vollstreckung (vgl. BGH bei Becker NStZ-RR 2002, 100 [Nr. 36]; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16; BayObLG Urteil vom 15.7.2004, 5St RR 182/04).

  • BGH, 08.06.2004 - 5 StR 173/04

    Lückenhafte Strafzumessung (hinreichende Erörterung einer engmaschigen …

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04
    Richtig ist zwar, dass es grundsätzlich einen besonders bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt darstellt, wenn ein "Geschäft" in engmaschiger Überwachung durch Polizeibeamte stattgefunden hat und dadurch tatsächliche Gefährdungen ausgeschlossen sind und dass dies grundsätzlich bei der Strafzumessung ausführlich zu erörtern ist (BGH StV 2000, 555; BGH StV 2004, 604).
  • BGH, 19.04.2000 - 5 StR 644/99

    Gewaltsamer Schmuggel; Beisichführen einer Waffe; Steuerhinterziehung: …

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04
    Richtig ist zwar, dass es grundsätzlich einen besonders bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt darstellt, wenn ein "Geschäft" in engmaschiger Überwachung durch Polizeibeamte stattgefunden hat und dadurch tatsächliche Gefährdungen ausgeschlossen sind und dass dies grundsätzlich bei der Strafzumessung ausführlich zu erörtern ist (BGH StV 2000, 555; BGH StV 2004, 604).
  • BGH, 10.09.2003 - 1 StR 371/03

    Abfassung der Urteilsgründe (Strafzumessung: Vorstrafen; Beschränkung bei der …

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04
    Da sich die Urteilsgründe aber auf das Wesentliche beschränken sollen, sind sie dort lediglich insoweit mitzuteilen, als sie für die getroffene Entscheidung Bedeutung haben (BGH Beschluss v. 10.9.2003 - 1 StR 371/03;… vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16).
  • BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04

    Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch bei lückenhaften …

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04
    Vielmehr genügt dann die Mitteilung von Zeitpunkt, Schuldspruch und Rechtsfolgen sowie einer etwaigen Vollstreckung (vgl. BGH bei Becker NStZ-RR 2002, 100 [Nr. 36];… BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16; BayObLG Urteil vom 15.7.2004, 5St RR 182/04).
  • BGH, 03.11.1977 - 1 StR 417/77

    Anforderungen an eine Sozialprognose zur Aussetzung einer Strafe zur Bewährung …

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04
    Das Revisionsgericht darf die Prognose des Tatrichters nicht durch eine eigene ersetzen (BGH NJW 1978, 599).
  • BGH, 19.05.1987 - 1 StR 159/87

    Anforderungen an Art der Wiedergabe von Feststellungen bei der Urteilsbegründung …

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04
    Der Senat setzt sich damit nicht zu der in der Revisionsbegründung zitierten Entscheidung des BGH vom 19.5.1987 (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 1) in Widerspruch.
  • BayObLG, 12.11.1993 - 1St RR 163/93
    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04
    (BGHSt 34, 345/349, 29, 319/320; BayObLGSt 1993, 195).
  • BayObLG, 20.09.2024 - 203 StRR 409/24

    Strafzumessungserwägungen, Revisionsgericht, Vorstrafen, Persönliche und …

    Rn. 5 Die gebotene Darstellungsbreite und die Darstellungsdichte bestimmen sich nach dem Einzelfall (BayObLG, Beschluss vom 20. Dezember 2004 - 4St RR 204/04 -, juris Rn. 7; BayObLG…, Urteil vom 15. Juli 2004 - 5St RR 182/04 -, juris Rn. 16; BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 202/01 -, juris; OLG Frankfurt…, Urteil vom 2. September 2008 - 2 Ss 150/08 -, juris Rn. 8).

    In der Regel erforderlich sind Ausführungen zum Zeitpunkt der Vorverurteilungen, zum Schuldspruch, zu den erkannten Rechtsfolgen und zu einer etwaigen Verbüßung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20. Dezember 2004 - 4St RR 204/04 -, juris Rn. 8; BayObLG…, Urteil vom 15. Juli 2004 - 5St RR 182/04 -, juris Rn. 16; BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 202/01 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 2. Juni 2017 - III-1 RVs 117/17 -, juris; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 26. September 2013 - III-1 RVs 35/13 -, juris Rn. 6;… OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 2. September 2008 - 2 Ss 150/08 -, juris Rn. 8;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, a.a.O. Rn. 1385).

  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 3 Ss 68/08

    Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot; Berufungsgericht

    Bei den Feststellungen zur Person hat das Amtsgericht zu den strafrechtlichen Vorbelastungen lediglich die Auskunft aus dem Bundeszentralregister in die Urteilsgründe hineinkopiert, was als solches wenig sachgerecht und daher untunlich ist (vgl. allgemein BGH NStZ-RR 2006, 346; großzügig BayObLG, Beschluss vom 20.12.2004, 4 StrR 204/04, NStZ-RR 2005, 114 LS; zur Darstellung von Vorstrafen vgl. BGH, Beschluss vom 20.06.2001 - 3 StR 202/01, bei Becker, NStZ 2002, 97, 100).
  • OLG Hamm, 14.11.2006 - 2 Ss 498/06

    Urteilsberichtigung; Zulässigkeit; Aufklärungsrüge; Begründung; Anforderungen, …

    Dies bedeutet für die Vorstrafen, dass sie nur in demjenigen Umfang und in denjenigen Einzelheiten mitzuteilen sind, in denen sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (vgl. BGH vom 10. September 2003 in 1 StR 371/03; BayObLG NStZ-RR 2004, 336 und NStZ-RR 2005, 114).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2010 - 1 RVs 59/10

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich einer …

    Rn. 12 3. Bei einem vorbelasteten Angeklagten sind die den Vorstrafen zugrunde liegenden Sachverhalte im tatrichterlichen Urteil hinsichtlich ihrer Einzelheiten nur insoweit mitzuteilen, als das Gericht hieraus für die zu treffende Entscheidung konkrete Schlüsse ziehen will (vgl. BGH Beschluss vom 10. September 2003 [1 StR 371/03]; BayObLG Beschluss vom 20. Dezember 2004 [4 StRR 204/04]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2009, 23).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2013 - 1 RVs 35/13

    Entbehrlichkeit der Wiedergabe der den Vorstrafen eines Angeklagten zugrunde …

    Vorstrafen sind in den Urteilsgründen hinsichtlich ihrer Einzelheiten nur insoweit mitzuteilen, als sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (vgl. BGH Beschluss vom 10. September 2003 [1 StR 371/03]; BayObLG Beschluss vom 20. Dezember 2004 [4 StRR 204/04]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2009, 23).
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