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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 12.10.1995 - 4 TG 2941/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3569
VGH Hessen, 12.10.1995 - 4 TG 2941/95 (https://dejure.org/1995,3569)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.10.1995 - 4 TG 2941/95 (https://dejure.org/1995,3569)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. Oktober 1995 - 4 TG 2941/95 (https://dejure.org/1995,3569)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses ; Voraussetzungen für eine Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl ; Anforderungen an die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Baurecht; Einhaltung von Abstandsflächen für Balkone und Erker

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 307
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1985 - 7 B 2402/85
    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1995 - 4 TG 2941/95
    In der Rechtsprechung zu den einzelnen Bauordnungen der Länder hat sich übereinstimmend die Auffassung durchgesetzt, daß ein Erker nicht nur durch seine Anordnung an der Wand, sondern auch durch seine Funktion für das Haus gekennzeichnet ist (…Bay. VGH, a.a.O., OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 29.11.1985 - 7 B 2402/85 - BRS 44 Nr. 101, OVG Lüneburg, Urteil vom 26.11.1987 - 6 A 96/85 - BRS 47 Nr. 96 m.w.N., ebenso OVG Berlin, Beschluß vom 25.03.1993 - 2 S 4.93 - BRS 55 Nr. 121).

    Sollen - wie hier - in den Vorsprüngen eines Gebäudes Bad, WC, Küche oder sonstige Aufenthaltsräume untergebracht werden, so dient der Vorbau erkennbar ausschließlich dazu, unabhängig von einer auf den Vorbau abgestellten Funktion der betreffenden Räume oder einer durch die Erfordernisse der Fassadengestaltung bedingten Akzentuierung eine Vergrößerung der Wohnfläche zu erreichen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 29.11.1985 - 7 B 2402/85 - BRS 44 Nr. 101 und Simon, a.a.O., Rdnr. 48 zu Art. 6 m.w.N. zur Rechtsprechung des Bay. VGH).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.11.1987 - 6 A 96/85

    Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus; Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs im …

    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1995 - 4 TG 2941/95
    Die Beispiele sind weder abschließend noch bindend (ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 26.11.1987 - 6 A 96/85 - BRS 47 Nr. 96).

    In der Rechtsprechung zu den einzelnen Bauordnungen der Länder hat sich übereinstimmend die Auffassung durchgesetzt, daß ein Erker nicht nur durch seine Anordnung an der Wand, sondern auch durch seine Funktion für das Haus gekennzeichnet ist (…Bay. VGH, a.a.O., OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 29.11.1985 - 7 B 2402/85 - BRS 44 Nr. 101, OVG Lüneburg, Urteil vom 26.11.1987 - 6 A 96/85 - BRS 47 Nr. 96 m.w.N., ebenso OVG Berlin, Beschluß vom 25.03.1993 - 2 S 4.93 - BRS 55 Nr. 121).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.1983 - 3 S 689/83

    Begrenzung privilegierter Vorbauten in ihrer Höhe

    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1995 - 4 TG 2941/95
    Daneben bestehen auch deshalb noch Bedenken, den Vorbau als Erker anzusehen, weil er nach Angaben der Beigeladenen bereits ca. 50 cm oberhalb der Geländeoberfläche beginnt und bis unter das Dach reicht (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 03.05.1983 - 3 S 689/83 - in einem Fall, in dem der Gebäudevorsprung 60 cm oberhalb des Erdbodens begann).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende …

    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1995 - 4 TG 2941/95
    Dem in § 15 Abs. 1 BauNVO verankerten Rücksichtnahmegebot kommt drittschützende Wirkung zu, soweit in qualifizierter und zugleich in individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist, was nur für Ausnahmefälle anzuerkennen ist (so BVerwG, Urteil vom 06.10.1989 - 4 C 14.87 -, BRS 49 Nr. 188).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.1985 - 3 S 2310/85

    Terrassenüberdachung an der seitlichen Grundstücksgrenze - Ausnahme von den …

    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1995 - 4 TG 2941/95
    Im Hinblick auf die Raumwirkung, die sie entfalten können, können auch Balkone, die dieses Maß für sich genommen wahren, keine untergeordneten Bauteile sein, wenn sie eine darunterliegende Terrasse überdachen (vgl. zur Unzulässigkeit von Terrassenüberdachungen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.10.1985 - 3 S 2310/85 - BRS 44 Nr. 102).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1993 - 11 B 713/93

    Gebäudeteil; Zusätzliche Wohnanlage; Erker; Qualifizierung als Erker; Loggia; …

    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1995 - 4 TG 2941/95
    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat im Beschluß vom 26.03.1993 (- 11 B 713/93 - BRS 55 Nr. 112) lediglich ausgeführt, daß ein Gebäudeteil, durch den 5 % zusätzliche Wohnfläche gewonnen werde, kein Erker im Sinne des § 6 Abs. 7 BauONW sei.
  • OVG Berlin, 25.03.1993 - 2 S 4.93

    Nachbarschutz; Abstandsflächen; Außenwand; Schmalseitenprivileg; …

    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1995 - 4 TG 2941/95
    In der Rechtsprechung zu den einzelnen Bauordnungen der Länder hat sich übereinstimmend die Auffassung durchgesetzt, daß ein Erker nicht nur durch seine Anordnung an der Wand, sondern auch durch seine Funktion für das Haus gekennzeichnet ist (…Bay. VGH, a.a.O., OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 29.11.1985 - 7 B 2402/85 - BRS 44 Nr. 101, OVG Lüneburg, Urteil vom 26.11.1987 - 6 A 96/85 - BRS 47 Nr. 96 m.w.N., ebenso OVG Berlin, Beschluß vom 25.03.1993 - 2 S 4.93 - BRS 55 Nr. 121).
  • VGH Hessen, 04.11.1991 - 4 TG 1610/91

    Nachbarschutz - Festsetzung von seitlich nicht überbaubaren Grundstücksflächen - …

    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1995 - 4 TG 2941/95
    Von einem solchen Ausnahmefall kann dann ausgegangen werden, wenn der betroffene Belang im Rahmen der Bauleitplanung beachtlich ist, wenn er durch die Festsetzung, von der befreit werden soll mindestens reflexartig Objektiv-rechtlich geschützt ist und wenn er von solchem Gewicht ist, daß er sich bei gerechter Abwägung, bei der auch Interessen anderer Nachbarn und der Allgemeinheit zu berücksichtigen sein können, gegen das Interesse des Bauinteressenten durchsetzen muß (Hess. VGH, Beschluß vom 18.09.1989 - 4 TG 2261/89 - BRS 49 Nr. 189 und Beschluß vom 09.11.1991 - 4 TG 1610/91 - HessVGRspr. 1992, 35).
  • VGH Hessen, 18.09.1989 - 4 TG 2261/89

    Befreiung von einer Baugrenze - Anwendung der Kriterien für eine Verletzung des …

    Auszug aus VGH Hessen, 12.10.1995 - 4 TG 2941/95
    Von einem solchen Ausnahmefall kann dann ausgegangen werden, wenn der betroffene Belang im Rahmen der Bauleitplanung beachtlich ist, wenn er durch die Festsetzung, von der befreit werden soll mindestens reflexartig Objektiv-rechtlich geschützt ist und wenn er von solchem Gewicht ist, daß er sich bei gerechter Abwägung, bei der auch Interessen anderer Nachbarn und der Allgemeinheit zu berücksichtigen sein können, gegen das Interesse des Bauinteressenten durchsetzen muß (Hess. VGH, Beschluß vom 18.09.1989 - 4 TG 2261/89 - BRS 49 Nr. 189 und Beschluß vom 09.11.1991 - 4 TG 1610/91 - HessVGRspr. 1992, 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 10 A 3416/07
    Rn. 13 Vgl. OVG NRW, Urteile vom 17. Dezember 1992 - 10 A 2055/89 -, BRS 54 Nr. 85; Beschluss vom 26. März 1993 - 11 B 713/93 -, BRS 55 Nr. 112; Hessischer VGH, Beschluss vom 12. Oktober 1995 - 4 TG 2941/95 -, BRS 57 Nr. 139.
  • VGH Hessen, 26.03.1999 - 4 TZ 9/99

    Zulässigkeit untergeordneter Gebäudeteile in der Abstandsfläche

    Die Qualifizierung als Erker könnte lediglich ein Indiz für die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 6 Abs. 6 HBO sein (Hess. VGH, B. v. 12.10.1995 -- 4 TG 2941/95 -- BRS 57 Nr. 139 = HessVGRspr. 1996, S. 75 = NVwZ-RR 1996, 307).

    Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter einem Erker ein nicht bis zum Boden hinabreichender, vorspringender Bauteil mit Fenstern an Gebäuden verstanden (Hess. VGH, B. v. 12.10.1995, a.a.O. m.w.N.;… Allgeier/v. Lutzau, Die Bauordnung für Hessen, 5. Aufl., § 6 Anm. 6.6; derselbe in Müller, Das Baurecht in Hessen, I B 1 Kommentar zur HBO § 6 Lfg. 93 Anm. 2.6 S. 49; OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 26.03.1993 -- 11 B 713/93 -- BRS 55 Nr. 112 zu § 6 Abs. 7 BauONW;… Böckenförde, Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen, Kommentar, Begr. von Gädtke, 9. Aufl. § 6 Rdnr. 106).

    Rn. 11 Die Rechtssache weicht auch nicht von der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.10.1995 (a.a.O.) ab.

  • VGH Hessen, 14.06.2010 - 4 A 879/10

    Beseitigung eines abstandsrechtlich nicht privilegierten Gebäudevorsprungs

    Demgegenüber hat der beschließende Senat festgehalten, dass mit einem solchen Wert keine Grenze vorgegeben ist, unterhalb derer der Gewinn zusätzlicher Wohnfläche unbeachtlich wäre (Hess. VGH, Beschluss vom 12. Oktober 1994 - 4 TG 2941/95 - BRS 57 Nr. 139).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2015 - 1 A 10775/14

    Einhaltung des Bauabstands; hervortretende Bauteile; Bestimmung der …

    Erforderlich ist in beiden Fällen ferner, dass die Gebäudeteile nach Art und Umfang nicht nennenswert ins Gewicht fallen oder in Erscheinung treten (BayVGH, Urteil vom 13. April 2005 - 1 B 04.636 - HessVGH, Beschluss vom 12. Oktober 1995 -4 TG 2941/95 -, jeweils juris).
  • VG Gießen, 16.04.2007 - 1 E 18/07

    Verwertung der Genehmigung als Sachbescheidungsinteresse grundsätzlich …

    Der von ihr angeführte, zu der Vorläufervorschrift des § 6 Abs. 6 Satz 1 HBO 1993 ergangene Beschluss des Hess. VGH vom 12.10.1995 - 4 TG 2941/95 - trägt ihre Auffassung nicht.

    Die Vorläufervorschrift lautet: "Vor die Außenwand vortretende untergeordnete Bauteile und Vorbauten, wie Gesimse, Dachvorsprünge, Hauseingangstreppen und deren Überdachungen sowie Erker und Balkone, bleiben bei der Bemessung der Tiefe der Abstandsflächen außer Betracht, sofern sie nicht mehr als 1, 50 m vortreten und von Nachbargrenzen mindestens 2 m entfernt bleiben." Derartige Bauteile und Vorbauten hat der Hess. VGH in ständiger Rechtsprechung (Beschluss vom 12.10.1995 - 4 TG 2941/95 -, NVwZ-RR 1996, 307; Beschluss vom 26.03.1999 - 4 TZ 9/99 -, HessVGRspr. 1999, 54) als untergeordnet angesehen, wenn sie im Einzelfall nach dem Gesamteindruck im Verhältnis zu der ihnen zugehörigen Außenwand nicht ins Gewicht fielen und insbesondere von der Baumasse her unbedeutend erschienen.

  • VG Neustadt, 05.02.2015 - 4 K 631/14

    Genehmigung eines Restbalkons; Überschreiten der Baugrenze nur in geringfügigem …

    Die insgesamt 5, 48 m breiten Gebäudeteile nehmen nämlich nicht mehr als ein Drittel der Breite dieser Außenwand in Anspruch (…vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, a.a.O., § 23 BauNVO, Rdnr. 40; VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 6. Juni 2002 - 4 L 1364/02.NW - ; HessVGH, Beschluss vom 12. Oktober 1995 - 4 TG 2941/95 - NVwZ-RR 1996, 307).
  • VG Hannover, 20.07.2022 - 4 B 3866/21

    Baugrenze; bauliche Anlage; Beseitigungsanordnung; Lagerplatz; …

    Dem Gesetzeszweck läuft es dabei zuwider, wenn Vorbauten in ihrer Funktion und ihrem Zweck dazu dienen, den Baukörper auszudehnen und damit zusätzliche Wohn- oder Nutzfläche zu schaffen (siehe VGH Kassel, Beschl. v. 12.10.1995 - 4 TG 2941/95 - Ls. 4, juris; VG Hannover, Beschl. v. 30.01.2020 - 4 B 4827/19 -, n. v.).
  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 2 ZB 09.2191

    Nachbarrechtsstreit; Dachgeschoßausbau; Anbau von Balkonen und einer Gaube; Gebot …

    Mehrere für sich genommen jeweils kleine Vorbauten können einen "Summeneffekt" begründen, der dem Gesetzeszweck zuwiderläuft (vgl. BayVGH vom 30.1.2006 Az. 25 CS 05.2994 - juris; vom 27.11.2000 2 CS 00.1964 - juris; Hess. VGH vom 12.10.1995 4 TG 2941/95 - juris).
  • VG Frankfurt/Main, 07.06.2011 - 8 K 772/11

    Zur Versagung einer Baugenehmigung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses

    Im Hinblick auf die Auswirkungen der vorspringenden Gebäudeteile ist zudem der den Abstandsregelungen zugrundeliegende Schutzzweck zu beachten, d.h. die nachteiligen Auswirkungen vorspringender Gebäudeteile auf Nachbargrundstücke dürfen bezogen auf den Schutzzweck des § 6 HBO, nämlich die Belichtung, Belüftung, den Brandschutz und die Wahrung eines Sozialabstandes (…vgl. Hornmann, a.a.O., § 6 Rn. 4), nicht deutlich höher sein, als diejenigen, die das Gebäude für sich genommen bereits mit sich bringt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 14.06.2010 - 4 A 879/10.Z -, NVwZ-RR 2010, 871; Beschluss vom 12.10.1995 - 4 TG 2941/95 -, NVwZ-RR 1996, 307;… Hornmann, a.a.O., § 6 Rn. 117 m.w.N.).
  • VG Trier, 09.11.2016 - 5 K 2785/16

    Anforderungen an den bauordnungsrechtlichen Gefahrenbegriff; …

    Es handelt sich vielmehr um eine Richtschnur, mithilfe derer Teile der Rechtsprechung den unbestimmten Rechtsbegriff der Unterordnung auszufüllen suchen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 12. Oktober 1995 - 4 TG 2941/95), während anderslautende Auffassungen die Hälfte der Außenwand als maßgebliche Grenze der Unterordnung betrachten (vgl. VG Koblenz, Beschluss vom 9. September 1996 - 1 L 2788/96.KO -).
  • VG Berlin, 09.10.2020 - 19 K 215.18

    Rücknahme fiktiver Baugenehmigungen

  • VG Ansbach, 15.06.2022 - AN 3 K 21.01493

    Erfolglose Klage eines Sondereigentümers u.a. gegen Errichtung von Balkonen

  • VG Köln, 27.04.2010 - 11 K 4282/08

    Rechtmäßigkeit einer Abrissverfügung bei von einer Baugenehmigung abweichender …

  • VG Ansbach, 15.06.2022 - AN 3 K 21.1493

    Nachbarklage aufgrund einmauernder oder erdrückender Wirkung

  • VG Neustadt, 06.06.2002 - 4 L 1364/02

    Abstandsrechtliche Privilegierung von untergeordneten Vorbauten - Erker

  • VG Frankfurt/Main, 27.11.2000 - 4 E 15/97
  • VG Meiningen, 03.12.1998 - 5 E 1127/98

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baunachbarrecht; …

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