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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 03.09.1997 - 4 TZ 2462/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9992
VGH Hessen, 03.09.1997 - 4 TZ 2462/97 (https://dejure.org/1997,9992)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.09.1997 - 4 TZ 2462/97 (https://dejure.org/1997,9992)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. September 1997 - 4 TZ 2462/97 (https://dejure.org/1997,9992)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 VwGO, § 80a VwGO, § 124 Abs 2 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 146 Abs 5 VwGO
    Fehlendes Rechtsschutzinteresse an der Fortführung des Zulassungsverfahrens; Erledigung der Hauptsache im Zulassungsverfahren - Zuständigkeit des Rechtsmittelgerichts für die Kostenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 40
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.12.1993 - 3 B 134.92

    Gerichtliche Feststellung der Erledigung der Hauptsache bei Aufhebung des …

    Auszug aus VGH Hessen, 03.09.1997 - 4 TZ 2462/97
    Die Erledigung des Eilrechtsschutzverfahrens bewirkt demnach, dass es für die Fortführung des Zulassungsverfahrens am Rechtsschutzinteresse fehlt (vgl. dazu: BVerwG, Beschlüsse vom 28.08.1985 - 8 B 128.84 -, BVerwGE 72, 93, vom 17.12.1993 - 3 B 134/92 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 103, und vom 28.06.1996 - 6 PB 24/95 -, Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 13 in Bezug auf die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision).

    Der Senat wäre im Falle übereinstimmender Erledigungserklärungen als das allein mit der Sache befasste Gericht auch zuständig, über die Kosten des gesamten Rechtsstreits nach § 161 Abs. 2 VwGO zu entscheiden (vgl. dazu: BVerwG, Beschlüsse vom 08.07.1965 - III B 6/64 -, NJW 1965, 1732, und vom 17.12.1993 - 3 B 134/92 -, a. a. O. in Bezug auf die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision).

  • BVerwG, 28.08.1985 - 8 B 128.84

    Erledigung der Hauptsache - Hauptverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Hessen, 03.09.1997 - 4 TZ 2462/97
    Die Erledigung des Eilrechtsschutzverfahrens bewirkt demnach, dass es für die Fortführung des Zulassungsverfahrens am Rechtsschutzinteresse fehlt (vgl. dazu: BVerwG, Beschlüsse vom 28.08.1985 - 8 B 128.84 -, BVerwGE 72, 93, vom 17.12.1993 - 3 B 134/92 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 103, und vom 28.06.1996 - 6 PB 24/95 -, Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 13 in Bezug auf die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision).
  • BVerwG, 08.07.1965 - III B 6.64

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des …

    Auszug aus VGH Hessen, 03.09.1997 - 4 TZ 2462/97
    Der Senat wäre im Falle übereinstimmender Erledigungserklärungen als das allein mit der Sache befasste Gericht auch zuständig, über die Kosten des gesamten Rechtsstreits nach § 161 Abs. 2 VwGO zu entscheiden (vgl. dazu: BVerwG, Beschlüsse vom 08.07.1965 - III B 6/64 -, NJW 1965, 1732, …und vom 17.12.1993 - 3 B 134/92 -, a. a. O. in Bezug auf die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision).
  • VGH Hessen, 20.06.1991 - 4 TH 1094/91

    Abwehrrechte gegen Bauvorhaben - vorläufiger Rechtsschutz - Sicherungsbedürfnis …

    Auszug aus VGH Hessen, 03.09.1997 - 4 TZ 2462/97
    Ein erstrebtes vorläufiges Nutzungsverbot ist nur dann gerechtfertigt, wenn es zur Abwehr wesentlicher Nachteile oder aus anderen Gründen nötig ist und die zeitweilige Fortsetzung der Nutzung für den Dritten bis zur Entscheidung in der Hauptsache unzumutbar ist (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 20.06.1991 - 4 TH 1094/91 -, ESVGH 42, 152, und vom 16.07.1997 - 4 TG 324/97 -).
  • BVerwG, 28.06.1996 - 6 PB 24.95
    Auszug aus VGH Hessen, 03.09.1997 - 4 TZ 2462/97
    Die Erledigung des Eilrechtsschutzverfahrens bewirkt demnach, dass es für die Fortführung des Zulassungsverfahrens am Rechtsschutzinteresse fehlt (vgl. dazu: BVerwG, Beschlüsse vom 28.08.1985 - 8 B 128.84 -, BVerwGE 72, 93, vom 17.12.1993 - 3 B 134/92 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 103, und vom 28.06.1996 - 6 PB 24/95 -, Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 13 in Bezug auf die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision).
  • VGH Hessen, 22.06.1998 - 4 TZ 94/98

    Gebäudegleiche Wirkung einer Tiefgarage; Voraussetzunge der Darlegung ernstlicher …

    Sollte das streitige Bauvorhaben bereits fertiggestellt sein, so wäre der vorliegende Zulassungsantrag inzwischen unzulässig geworden, da den Antragstellern ein Rechtsschutzinteresse für die Fortführung des Zulassungsverfahrens fehlen würde (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 03.09.1997 - 4 TZ 2462/97 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2009 - 1 M 64/09

    Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren des …

    Während Erledigungserklärungen, die sich allein auf das Rechtsmittelverfahren beziehen, nur zur Beendigung dieses Verfahrens führen und die vorangegangenen erstinstanzlichen Entscheidungen unberührt lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. April 1994 - Az.: 9 C 456.93 -, BayVBl 1994, 543), führt die Erledigungserklärung bezogen auf den Rechtsstreit demgegenüber dazu, dass gemäß § 161 Abs. 1 und 2 VwGO über die Kosten des gesamten Verfahrens einheitlich zu entscheiden ist (OVG LSA, Beschluss vom 1. August 2007 - Az.: 1 M 138/07 - und vom 31. Mai 2005 - Az.: 3 L 13/03 - vgl. zudem: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. November 1999 - Az.: 2 M 50/99 -, NVwZ 2000, 1317; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - Az.: 7 M 4238/97 -, NVwZ-RR 1998, 337; HessVGH, Beschluss vom 3. September 1997 - Az.: 4 TZ 2462/97 -, ESVGH 47, 40).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - 1 L 59/08

    Einseitige Erledigungserklärung einer beklagten Behörde bezogen auf das von ihr …

    Während Erledigungserklärungen, die sich - wie hier - allein auf das Rechtsmittelverfahren beziehen, nur zur Beendigung dieses Verfahrens führen und die vorangegangenen erstinstanzlichen Entscheidungen unberührt lassen (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 22. April 1994 - Az.: 9 C 456.93 -, BayVBl 1994, 543), führt die Erledigungserklärung bezogen auf den Rechtsstreit insgesamt demgegenüber dazu, dass gemäß § 161 Abs. 1 und 2 VwGO über die Kosten des gesamten Verfahrens einheitlich zu entscheiden ist (…OVG LSA, a. a. O.;… OVG Schleswig-Holstein, a. a. O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - Az.: 7 M 4238/97 -, NVwZ-RR 1998, 337; HessVGH, Beschluss vom 3. September 1997 - Az.: 4 TZ 2462/97 -, ESVGH 47, 40) sowie die erstinstanzliche Entscheidung wirkungslos und infolge dessen gemäß § 173 VwGO i. V. m. 269 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 ZPO für unwirksam zu erklären ist (vgl.: BVerwG, Urteil vom 12. April 2001 - Az.: 2 C 16.00 -, NVwZ 2001, 1286 [1288];… OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.1999 - 2 M 50/99

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung von Anschlussbeiträgen für …

    Können sie - wie ausgeführt - das Verfahren auch im Zulassungsverfahren insgesamt für erledigt erklären, so hat das allein mit der Sache (noch) befaßte Rechtsmittelgericht - unabhängig davon, ob eine Rechtsmittelzulassung bereits erfolgt ist - gemäß § 161 Abs. 1 und Abs. 2 VwGO über die Kosten des gesamten Verfahrens einheitlich zu entscheiden (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.10.1997, 7 M 4238/97, NVwZ-RR 1998, 337; VGH Kassel, Beschl. v. 03.09.1997, 4 TZ 2462/97, ESVGH 47, 40; BVerwG, Beschl. v. 08.07.1965, III B 6/64, NJW 1965, 1732 [zur Hauptsacheerledigung bei der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision]).
  • VGH Hessen, 11.09.1998 - 4 TZ 4364/97

    Zum Begriff des Doppelhauses im Sinne de BauNVO § 22 Abs 2

    Der Verwaltungsgerichtshof ist als das zur Zeit allein mit der Sache befaßte Gericht zuständig, über die Kosten des gesamten Verfahrens zu entscheiden (Hess. VGH, Beschluß vom 03.09.1997 - 4 TZ 2462/97 - ESVGH 48, S. 40 f.).
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