Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 31.05.2006 - 4 U 1/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 139; ; ZPO § 139 Abs. 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 766; ; VOB/B § 16 Nr. 6; ; HGB § 128
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn für Metallbauleistungen und Schlosserleistungen auf Grund von Pauschalpreisverträgen; Ermittlung des Vorliegens einer rechtsgeschäftlichen Erklärung im Wege der Auslegung einer mündlichen Aussage; Rechtliche Einordnung der Aussage ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 23.11.2005 - 2 O 253/05
- OLG Brandenburg, 31.05.2006 - 4 U 1/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 4 U 167/04
Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehns aus abgetretenem Recht; Nichtigkeit eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2006 - 4 U 1/06
Abgesehen davon, dass ein unterlassener rechtlicher Hinweis gemäß § 139 ZPO in diesem Zusammenhang ohnehin nicht gerügt wurde, hätte es dessen - wie dem Klägervertreter spätestens seit dem Urteil des Senats vom 27. Juli 2005 (4 U 167/04) bekannt ist - ohnehin nicht bedurft.Wie dem Klägervertreter jedenfalls aus dem Urteil des Senats vom 27. Juli 2005 (4 U 167/04) hinlänglich bekannt ist, greift die in der Berufung erhobene Rüge einer Verletzung der richterlichen Hinweispflicht nicht durch, wenn der auf Grund des vermeintlich unterlassenen Hinweises unterbliebene Vortrag in der Berufungsbegründung nicht nachgeholt wird.
- BGH, 30.11.2000 - IX ZR 276/99
Zustandekommen einer Bürgschaftsverpflichtung
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2006 - 4 U 1/06
Dafür spräche etwa die Formulierung, "ich stehe für die Zahlungen persönlich ein", die ebenso wie der Hinweis auf die zuzusendenden "Abschriften" der Rechnungen des Klägers den Schluss zuließe, dass der Beklagte zu 3. nicht für eine eigene, sondern eine fremde Schuld einstehen wollte und zwar mit dem eigenen freien Vermögen (vgl. BGH Urteil vom 30. November 2000, IX ZR 276/99). - KG, 02.09.2004 - 12 U 97/03
Verletzung der richterlichen Hinweispflicht: Voraussetzungen für den Erfolg der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2006 - 4 U 1/06
Das Versäumnis beruht dann nicht auf einem Verfahrensmangel im ersten Rechtszug (§ 531 Abs. 2 Satz 1 ZPO), sondern auf prozessualer Nachlässigkeit (ebenso KG Berlin KGR 2005, 56).
- OLG Brandenburg, 30.05.2018 - 4 U 144/17
Anspruch auf Erstattung der Selbstvornahmekosten bei nicht abgenommenem …
Das Versäumnis beruht dann nicht auf einem Verfahrensmangel des ersten Rechtszuges, sondern auf prozessualer Nachlässigkeit (§ 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO, so bereits Senatsurteile vom 27. Juli 2005 - 4 U 167/04 - und 31. Mai 2006 - 4 U 1/06 -, ebenso OLG Köln Urteil vom 8. Oktober 2003 - 13 U 168/02 - Rdnr. 4).
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