Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.09.2023 - 4 U 117/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Einstweilige Verfügung auf Gewährung Versicherungsschutz Schutzschrift des Verfügungsbeklagten Reduzierung Grunddeckung durch Grundversicherer
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Einstweilige Verfügung auf Gewährung Versicherungsschutz Schutzschrift des Verfügungsbeklagten Reduzierung Grunddeckung durch Grundversicherer
Kurzfassungen/Presse
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Ex-Wirecard Vorstand nimmt seine Berufung im Einstweiligen Verfügungsverfahren zurück
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 13.07.2023 - 9a O 154/23
- OLG Düsseldorf, 28.08.2023 - 4 U 117/23
- OLG Düsseldorf, 20.09.2023 - 4 U 117/23
Papierfundstellen
- NJW-RR 2023, 1454
- NZG 2023, 1475
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (19)
- OLG Frankfurt, 11.12.2020 - 7 W 29/20
Zur existenziellen Notlage bei Leistungsverfügung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2023 - 4 U 117/23
Den den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückweisenden Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 06.11.2020 hob das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 11.12.2020 auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurück (7 W 29/20).Rn. 59 Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seinen Entscheidungen vom 11.12.2020 (7 W 29/20) und 07.07.2021 (7 U 19/21) der Auffassung ist, dass der Verfügungskläger nicht auf die Beantragung von Prozesskostenhilfe verwiesen werden könne, ist dem hier nicht zu folgen.
Nur für diesen Fall ist es zutreffend, dass der Verweis auf die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe den Anspruch auf eine schnelle und wirksame Abwehrdeckung verkürzen würde (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - 7 W 29/20 -, Rn. 49, juris).
- OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 4 U 246/11
Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsverfügung gegen einen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2023 - 4 U 117/23
Deshalb bedarf es hier einer besonders sorgfältigen Prüfung sowie einer zeitlichen oder betragsmäßigen Begrenzung (so bereits Senat, Urteil vom 15. Mai 2012 - I-4 U 246/11 -, Rn. 2 ff., juris, m.w.N.).Rn. 61 Darüber hinaus scheidet beispielsweise bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung der Erlass einer auf Zahlung gerichteten Leistungsverfügung grundsätzlich aus, wenn die Notlage durch die Inanspruchnahme von Sozialleistungen abgewendet werden kann (Senat, Urteil vom 15. Mai 2012 - I-4 U 246/11 -, Rn. 25, juris, m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 07.07.2021 - 7 U 19/21
Vorläufige Abwehrkosten aus der D&O-Versicherung im Rahmen einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2023 - 4 U 117/23
Die Berufung des Grundversicherers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18.01.2021, mit dem dieses ihn zur bedingungsgemäßen Gewährung von Versicherungsschutz bis zur Entscheidung in der Hauptsache verurteilt hatte, wies das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 07.07.2021 zurück (7 U 19/21).Rn. 59 Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seinen Entscheidungen vom 11.12.2020 (7 W 29/20) und 07.07.2021 (7 U 19/21) der Auffassung ist, dass der Verfügungskläger nicht auf die Beantragung von Prozesskostenhilfe verwiesen werden könne, ist dem hier nicht zu folgen.
- BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05
Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2023 - 4 U 117/23
Rn. 65 Zum anderen hätte sich der Versicherer durch eine unberechtigte Leistungsverweigerung gegebenenfalls schadensersatzpflichtig gemacht (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2006 - IV ZR 4/05 -, juris). - BGH, 17.12.2008 - IV ZR 9/08
Reichweite des Grundsatzes der engen Auslegung von Risikoausschlussklauseln in …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2023 - 4 U 117/23
Solche wären nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat angeschlossen hat, so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss, wobei es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen ankommt; Risikoausschlussklauseln sind dabei nach ständiger Rechtsprechung eng und nicht weiter auszulegen, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - IV ZR 9/08 -, Rn. 16 f., juris, m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 4 U 61/17
Zeitliche Grenzen der Eintrittspflicht einer E&O-Versicherung; Auslegung einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2023 - 4 U 117/23
Rn. 81 Mit der Frage, ob das Schreiben vom 04.04.2019 eine Umstandsmeldung ist (vgl. dazu den Beschluss des Senates vom 12.07.2017 - I-4 U 61/17 -, juris) und ob die Serienschadenklausel einschlägig wäre, muss sich der Senat daher nicht befassen. - OLG München, 20.06.2018 - 7 U 1079/18
Keine Leistungsverfügung zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit einer Gesellschaft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2023 - 4 U 117/23
Ein Abschlag war nicht vorzunehmen, da sich das Interesse des Verfügungsklägers auf die Leistung richtet und es damit um das Befriedigungs- und nicht nur um das Sicherungsinteresse geht (vgl. OLG München, Urteil vom 20. Juni 2018 - 7 U 1079/18 -, Rn. 63, juris). - BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2023 - 4 U 117/23
Soweit der Verfügungskläger in Absatz 70 seiner Stellungnahme vom 13.09.2023 ausführt, dass bei objektiver Betrachtung Zweifel an der Unvoreingenommenheit "des Senats" bestehen würden, braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob ein etwaiger Befangenheitsantrag zulässig wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 3 B 182/05 -, juris), da der Prozessbevollmächtigte des Verfügungsklägers gegenüber dem Berichterstatter telefonisch ausdrücklich klargestellt hat, dass er einen Befangenheitsantrag nicht stellen wolle, aber den Senat darum bitte zu prüfen, ob eine Selbstablehnung im Sinne von § 48 ZPO in Betracht komme. - BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98
Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2023 - 4 U 117/23
Von der Verfügungsbeklagten als einem großen Versicherungsunternehmen kann auch erwartet werden, das sie auf ein entsprechendes Feststellungsurteil hin ihren Vertragsverpflichtungen nachkommt, ohne dass es eines weiteren, auf Zahlung gerichteten Vollstreckungstitels bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1999 - VI ZR 195/98 -, Rn. 19, juris). - BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80
Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2023 - 4 U 117/23
Dabei kann es der Senat insoweit dahinstehen lassen, ob die Leistung der Verfügungsbeklagten mangels Ausschöpfung der Grundversicherungssumme bereits fällig war bzw. dass der Verfügungskläger aufgrund des ernsthaften Bestreitens des Anspruchs durch die Verfügungsbeklagte eine Klage auf künftige Leistung hätte erheben können (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2005 - II ZR 366/03 -, juris; um das Wahlrecht des Haftpflichtversicherers, wie er seiner Freistellungsverpflichtung nachkommt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1980 - IVa ZR 32/80 -, BGHZ 79, 76-89) geht es hier nicht mehr, da der Grundversicherer dieses Wahlrecht bereits ausgeübt hat), da ihm jedenfalls offenstand, die (künftige) Leistungspflicht der Verfügungsbeklagten im Wege der Feststellungsklage feststellen zu lassen. - OLG Hamburg, 21.03.2019 - 3 U 105/18
Dringlichkeit im Eilverfahren, neutropenisches Fieber - Wettbewerbsverstoß: …
- BGH, 07.03.2007 - IV ZB 37/06
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren
- BGH, 20.06.2005 - II ZR 366/03
Anforderungen an die Dokumentation eines richterlichen Hinweises; Zulässigkeit …
- OLG Saarbrücken, 20.12.2019 - 5 W 81/19
Einstweiliges Verfügungsverfahren: kein Verfügungsgrund bei monatelangem Zuwarten …
- KG, 09.02.2001 - 5 U 9667/00
Schutzfähigkeit von Gartenanlagen
- OLG Hamburg, 20.03.2008 - 7 W 19/08
Anforderung an das Vorliegen einer für den Erlass einer einstweiligen Verfügung …
- BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 318/86
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bei ablehnender Entscheidung des …
- OLG Frankfurt, 11.10.2006 - 19 W 51/06
Einstweilige Verfügung wegen des Erwerbsschadens eines Verkehrsunfallverletzten: …
- LAG Köln, 20.02.2006 - 3 Ta 403/05
PKH, Erfolgsaussicht, Rechtsschutzversicherung, Deckungszusage
- OLG Frankfurt, 29.11.2024 - 7 U 82/22
Erschöpfung einer D&O-Versicherungssumme
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.09.2023 (Az. 4 U 117/23; zitiert nach Juris).- 2.546.726,20 Euro (streitgegenständliche durchschnittliche Verteidigungskosten im Monat in Höhe von 75.795,43 Euro, davon entsprechend § 9 ZPO der 3, 5-fache Jahresbetrag; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2023, Az. I-4 U 117/23, zitiert nach Juris);.
- OLG Karlsruhe, 24.06.2026 - 6 W 15/26
Gigabit-Infrastrukturverordnung: Kein Netzausbau gegen den Eigentümerwillen
Dem Gläubiger aus der Nichtleistung drohende Nachteile müssen schwerer wiegen und außer Verhältnis zu dem Schaden stehen, den der Schuldner erleiden kann (Senat, Urteil vom 26. Februar 2025 - 6 U 57/24 , unveröffentlicht; vgl. OLG Düsseldorf, ZVertriebsR 2022, 398, 399; NJW-RR 2023, 1454, 1455; OLG Celle…, Beschluss vom 3. April 2023 - 8 W 124/03, juris Rn. 2; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 27. September 2018 - 17 Kart 5/18, juris Rn. 9; MMR 2022, 970, 971; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 640, jeweils mwN). - LG Düsseldorf, 18.12.2025 - 9 O 339/23 Die streitgegenständliche Haftungsklage (OCAP-Klage) unterfalle nicht nur dem Ausschluss gem. Ziff. 3 der Besonderen Bedingungen 2020, sondern - wie vom OLG Düsseldorf (Beschluss vom 20.09.2023 - I-4 U 117/23, NZG 2023, 1475) entschieden - auch dem von der Streithelferin, der B., als erster Exzedentin im Programm 2020 (10 Mio. EUR xs 15 Mio. EUR) vereinbarten Ausschluss, auf den sie, die Beklagte zu 3), sich ebenfalls berufen könne (Bl. 361-369, 588, 606 f. d.A.).
Rn. 257 Zur Vermeidung von Wiederholungen kann auf die - nach dem Dafürhalten der Kammer auf die hiesigen Bedingungsausschlüsse entsprechend übertragbaren - überzeugenden Ausführungen im Beschluss des OLG Düsseldorf vom 20.09.2023 (Az. I-4 U 117/23, NJW-RR 2023, 1454 Rn. 55-61) verwiesen werden:.
Dass ein Versicherer für den gesamten davon erfassten Bereich keinen künftigen Versicherungsschutz versprechen will, ist - auch und gerade für die Versicherungsnehmerin als großem Wirtschaftsunternehmen - selbstverständlich und liegt auf der Hand (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2023 - I-4 U 117/23, NJW-RR 2023, 1454 Rn. 58).
- OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 16 W 50/24
Berichterstattung über laufendes Strafverfahren setzt vorausgehende Konfrontation …
Jenseits wettbewerbsrechtlicher Fragestellungen ist die Selbstwiderlegung der Dringlichkeit durch die Rechtsprechung inzwischen als allgemeiner Grundsatz des Zivilprozessrechts anerkannt (OLG Düsseldorf NZG 2023, 1475, Rn. 31;… OLG Saarbücken NJW-RR 2020, 504, Rn. 7;… OLG Frankfurt am Main, GRUR-RS 2018, 492000, Rn. 18; KG, Beschluss v. 16.04.2009, BeckRS 2009, 14692;… OLG Hamburg NJW-RR 2008, 1435, Rn. 9).Ob die Selbstwiderlegung eingetreten ist, ist anhand einer Einzelfallabwägung aller Umstände festzustellen (OLG Düsseldorf, NZG 2023, 1475, Rn. 31;… OLG Hamburg, GRUR-RS 2019, 9190, Rn. 26, Senat, Beschluss vom 16.10.2024, Az. 16 W 39/24).
- OLG Saarbrücken, 19.05.2026 - 5 W 27/26
Übernahme von Behandlungskosten in der privaten Krankenversicherung: Bemessung …
14 Tage andauernde und daher alsbald abgeschlossene Behandlung betrifft, so dass ein evtl. Erfolg die Hauptsache vollständig vorwegnähme und die Verfügungsbeklagte im Falle der Nichtschuld dem vollen Risiko der Uneinbringlichkeit einer Rückforderung aussetzte, den vollen Wert der Hauptsache als Streitwert anzusetzen, wie es das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung beanstandungsfrei getan hat und wobei es bewendet (vgl. - insbes. für Leistungsverfügungen gegen private Krankheitskostenversicherer - auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Juli 2009 - 3 W 43/09, juris; LG Saarbrücken, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 14 O 182/11, juris; aus neuerer Zeit außerdem etwa: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. September 2023 - 4 U 117/23, juris für Leistungsverfügung gegen D&O-Versicherer; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Juni 2025 - 3 W 14/25, juris für Leistungsverfügung gegen Rechtsschutzversicherer). - LG Wuppertal, 06.06.2025 - 3 O 130/25 Dies kann nur ausnahmsweise beansprucht werden, nämlich wenn der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung zur Abwendung einer existenziellen Notlage dringend angewiesen ist, im Hauptsacheverfahren mit hoher, bis an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit obsiegen wird, ihm die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar ist und ihm aus der Nichtleistung schwerwiegende Nachteile drohen, die nicht außer Verhältnis zu dem Schaden, den der Schuldner erleiden kann, stehen (…OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.08.2021, 7 W 13/21, juris Rn. 70 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.09.2023, 4 U 117/23, r+s 2023, 951 [953] Rn. 29).
- AG Kerpen, 16.01.2024 - 107 C 1/24 Die Befriedigung des Hauptsacheanspruchs kann nur ausnahmsweise und nur insoweit beansprucht werden, als der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung zur Abwendung einer existenziellen Notlage dringend angewiesen ist und die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. September 2023 - I-4 U 117/23 -, Rn. 43, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 28.08.2023 - 4 U 117/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
ZPO § 940
Anspruch auf die Gewährung von Versicherungsschutz durch einstweilige Verfügung
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 13.07.2023 - 9a O 154/23
- OLG Düsseldorf, 28.08.2023 - 4 U 117/23
- OLG Düsseldorf, 20.09.2023 - 4 U 117/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- OLG Frankfurt, 11.12.2020 - 7 W 29/20
Zur existenziellen Notlage bei Leistungsverfügung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2023 - 4 U 117/23
Den den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückweisenden Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 06.11.2020 hob das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 11.12.2020 auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurück (7 W 29/20).Rn. 51 Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seinen Entscheidungen vom 11.12.2020 (7 W 29/20) und 07.07.2021 (7 U 19/21) der Auffassung ist, dass der Verfügungskläger nicht auf die Beantragung von Prozesskostenhilfe verwiesen werden könne, ist dem hier nicht zu folgen.
Nur für diesen Fall ist es zutreffend, dass der Verweis auf die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe den Anspruch auf eine schnelle und wirksame Abwehrdeckung verkürzen würde (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - 7 W 29/20 -, Rn. 49, juris).
- OLG Frankfurt, 07.07.2021 - 7 U 19/21
Vorläufige Abwehrkosten aus der D&O-Versicherung im Rahmen einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2023 - 4 U 117/23
Die Berufung des Grundversicherers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18.01.2021, mit dem dieses ihn zur bedingungsgemäßen Gewährung von Versicherungsschutz bis zur Entscheidung in der Hauptsache verurteilt hatte, wies das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 07.07.2021 zurück (7 U 19/21).Rn. 51 Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seinen Entscheidungen vom 11.12.2020 (7 W 29/20) und 07.07.2021 (7 U 19/21) der Auffassung ist, dass der Verfügungskläger nicht auf die Beantragung von Prozesskostenhilfe verwiesen werden könne, ist dem hier nicht zu folgen.
- OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 4 U 246/11
Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsverfügung gegen einen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2023 - 4 U 117/23
Deshalb bedarf es hier einer besonders sorgfältigen Prüfung sowie einer zeitlichen oder betragsmäßigen Begrenzung (so bereits Senat, Urteil vom 15. Mai 2012 - I-4 U 246/11 -, Rn. 2 ff., juris, m.w.N.).Rn. 53 Darüber hinaus scheidet beispielsweise bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung der Erlass einer auf Zahlung gerichteten Leistungsverfügung grundsätzlich aus, wenn die Notlage durch die Inanspruchnahme von Sozialleistungen abgewendet werden kann (Senat, Urteil vom 15. Mai 2012 - I-4 U 246/11 -, Rn. 25, juris, m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 4 U 61/17
Zeitliche Grenzen der Eintrittspflicht einer E&O-Versicherung; Auslegung einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2023 - 4 U 117/23
Rn. 67 Mit der Frage, ob das Schreiben vom 04.04.2019 eine Umstandsmeldung ist (vgl. dazu den Beschluss des Senates vom 12.07.2017 - I-4 U 61/17 -, juris) und ob die Serienschadenklausel einschlägig wäre, muss sich der Senat daher nicht befassen. - OLG München, 20.06.2018 - 7 U 1079/18
Keine Leistungsverfügung zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit einer Gesellschaft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2023 - 4 U 117/23
Ein Abschlag war nicht vorzunehmen, da sich das Interesse des Verfügungsklägers auf die Leistung richtet und es damit um das Befriedigungs- und nicht nur um das Sicherungsinteresse geht (vgl. OLG München, Urteil vom 20. Juni 2018 - 7 U 1079/18 -, Rn. 63, juris). - OLG Hamburg, 21.03.2019 - 3 U 105/18
Dringlichkeit im Eilverfahren, neutropenisches Fieber - Wettbewerbsverstoß: …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2023 - 4 U 117/23
Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Partei das Verfahren mit dem nötigen Nachdruck verfolgt und damit ihr Interesse an einer dringlichen Rechtsdurchsetzung in einem Eilverfahren dokumentiert hat, ist eine Gesamtbetrachtung ihres prozessualen und vorprozessualen Verhaltens geboten (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 21. März 2019 - 3 U 105/18 -, Rn. 43, juris). - BGH, 17.12.2008 - IV ZR 9/08
Reichweite des Grundsatzes der engen Auslegung von Risikoausschlussklauseln in …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2023 - 4 U 117/23
Solche wären nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat angeschlossen hat, so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss, wobei es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen ankommt; Risikoausschlussklauseln sind dabei nach ständiger Rechtsprechung eng und nicht weiter auszulegen, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - IV ZR 9/08 -, Rn. 16 f., juris, m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 20.12.2019 - 5 W 81/19
Einstweiliges Verfügungsverfahren: kein Verfügungsgrund bei monatelangem Zuwarten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2023 - 4 U 117/23
Es ist ganz allgemein anerkannt, dass ein Verfügungsgrund fehlt, wenn der Antragsteller trotz ursprünglich bestehenden Regelungsbedürfnisses lange zugewartet hat, bevor er die einstweilige Verfügung beantragt (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 5 W 81/19 -, Rn. 7, juris; KG Berlin…, Urteil vom 9. Februar 2001 - 5 U 9667/00 -, Rn. 14, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Beschluss vom 20. März 2008 - 7 W 19/08 -, Rn. 9, juris). - KG, 09.02.2001 - 5 U 9667/00
Schutzfähigkeit von Gartenanlagen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2023 - 4 U 117/23
Es ist ganz allgemein anerkannt, dass ein Verfügungsgrund fehlt, wenn der Antragsteller trotz ursprünglich bestehenden Regelungsbedürfnisses lange zugewartet hat, bevor er die einstweilige Verfügung beantragt (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken…, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 5 W 81/19 -, Rn. 7, juris; KG Berlin, Urteil vom 9. Februar 2001 - 5 U 9667/00 -, Rn. 14, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Beschluss vom 20. März 2008 - 7 W 19/08 -, Rn. 9, juris). - OLG Hamburg, 20.03.2008 - 7 W 19/08
Anforderung an das Vorliegen einer für den Erlass einer einstweiligen Verfügung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2023 - 4 U 117/23
Es ist ganz allgemein anerkannt, dass ein Verfügungsgrund fehlt, wenn der Antragsteller trotz ursprünglich bestehenden Regelungsbedürfnisses lange zugewartet hat, bevor er die einstweilige Verfügung beantragt (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken…, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 5 W 81/19 -, Rn. 7, juris; KG Berlin…, Urteil vom 9. Februar 2001 - 5 U 9667/00 -, Rn. 14, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 20. März 2008 - 7 W 19/08 -, Rn. 9, juris). - OLG Frankfurt, 11.10.2006 - 19 W 51/06
Einstweilige Verfügung wegen des Erwerbsschadens eines Verkehrsunfallverletzten: …
- BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 318/86
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bei ablehnender Entscheidung des …
- LAG Köln, 20.02.2006 - 3 Ta 403/05
PKH, Erfolgsaussicht, Rechtsschutzversicherung, Deckungszusage
- LG Frankfurt/Main, 09.01.2025 - 27 O 1/25 Eine Leistungsverfügung kommt insbesondere bei einer Not-/Zwangslage oder Existenzgefährdung in Betracht (…Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 940 Rn. 6 m.w.N.; ähnlich OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 28.08.2023 - 4 U 117/23, das eine "existenzielle Notlage" fordert).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 23.01.2025 - 4 U 117/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
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Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Wohnmobils gegen den Hersteller wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen; Zustehen eines Anspruchs auf Ersatz des Differenzschadens i.R.d. Vorteilsausgleichs
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 03.05.2023 - 7 O 220/22
- OLG Hamm, 23.01.2025 - 4 U 117/23
- BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 79/25
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (26)
- OLG Celle, 16.10.2023 - 7 U 346/22
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Wohnmobils; …
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2025 - 4 U 117/23
Rn. 57 Nichts Anderes gilt mit Blick darauf, dass die von dem Timer vorgegebenen Zeiträume nur vergleichsweise kurz bemessen und damit nach dem Sachvortrag des Klägers gezielt auf die Dauer des NEFZ zugeschnitten sein sollen (vgl. BGH…, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 126/21 -, Rn. 17, juris; vgl. OLG Stuttgart…, Urteil vom 27.04.2022 - 23 U 208/21 -, juris, Rn. 61; OLG Celle, Beschluss vom 16.10.2023 - 7 U 346/22 -, juris; OLG Bamberg…, Beschluss vom 17.08.2022 - 10 U 56/22 -, Rn. 52, juris, insoweit bestätigt durch BGH, Urteil vom 27.11.2023 - VIa ZR 1425/22 -, Rn 16; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 9. April 2024 - 3 U 224/22 -, Rn. 46, juris).Hierfür bedürfte es stattdessen weiterer Umstände, insbesondere eines Handelns der für die Beklagte zu 1 maßgeblichen Personen im Bewusstsein der Unrechtmäßigkeit, an denen es hier mangels eines erforderlichen Vortrags durch den Kläger jedoch fehlt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2023 - 7 U 346/22 -, Rn. 61, juris).
Denn war - wie hier - die Timerfunktion dem MIT als Typgenehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Fahrzeugerwerbs durch den Kläger im Januar 2019 bereits bekannt, ohne dass diese Maßnahmen ergriffen hat, fehlt es jedenfalls an einer (im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses fortwirkenden) kausalen Täuschung, selbst wenn die Beklagte zu 1 diese ursprünglich im Typgenehmigungsverfahren tatsächlich nicht offenbart hätte vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2023 - 7 U 346/22 -, Rn. 69, juris).
Es ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, die vorliegend zu dem Ergebnis führt, dass sich jedenfalls nicht feststellen lässt, dass sich den für die Beklagte zu 1 tätigen Personen die Gefahr einer Schädigung der Fahrzeugerwerber hätte aufdrängen müssen (vgl. BGH…, Beschluss vom 15.09.2021 - VII ZR 2/21 -, Rn. 23, juris; OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2023 - 7 U 346/22 -, Rn. 80 - 81, juris).
Unter diesen Voraussetzungen vom Vorliegen einer evident unzulässigen Abschalteinrichtung und einem damit der Beklagten zu 1 auch ohne die Reaktion der Genehmigungsbehörde ins Auge springenden Gesetzesverstoß auszugehen, den die Genehmigungsbehörde selbst ganz offensichtlich als solchen nicht betrachtet, wäre daher lebensfremd und scheidet infolgedessen aus (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 07.08.2023 - 7 U 346/22 -, Rn. 59, juris).
Rn. 83 Danach sind die gezogenen Nutzungsvorteile und der Restwert des Fahrzeugs auf den Anspruch auf kleinen Schadensersatz - gleich, ob dieser aus §§ 826, 31 BGB oder aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV folgt - schadensmindernd anzurechnen, wenn und soweit sie den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags - dies entspricht dem gezahlten Kaufpreis abzüglich des (Differenz-)Schadens - übersteigen (vgl. BGH…, Urteil vom 24.01.2022 - VIa ZR 100/21 -, Rn. 22, juris;… Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21 -, Rn. 80, juris mwN; OLG Celle, Beschluss vom 16.10.2023 - 7 U 346/22 -, Rn. 110, juris).
Rn. 91 Bei Wohnmobilen gehört zur bestimmungsgemäßen Nutzung primär das Wohnen auf Rädern (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16.10.2023 - 7 U 346/22, juris Rn. 97), was im vorliegenden Fall eindrucksvoll dadurch belegt wird, dass der Kläger mit dem streitgegenständlichen Fahrzeug zwischen dem Erwerb Anfang Februar 2019 und dem 18.01.2025 - d. h. in rund sechs Jahren - gerade mal 37.349 km zurückgelegt hat.
Rn. 92 Der Senat legt seiner Schätzung des Nutzungswerts im Einklang mit dem überwiegenden Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung daher eine zeitbezogene Bewertung zugrunde und geht insoweit von einer durchschnittlichen Gesamtnutzungsdauer - nicht im Sinne einer technischen Haltbarkeit (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 24.07.2023, Az. VIa ZR 752/22, juris, Rn. 15, 17) - von 15 Jahren bzw. 180 Monaten aus (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16.10.2023, Az. 7 U 346/22, juris Rn. 102; OLG Dresden…, Urteil vom 17.11.2023, Az. 3 U 983/23, juris Rn. 37, 39; OLG Stuttgart…, Urteil vom 12.05.2016, Az. 1 U 133/13, juris, Rn. 117, 123;… Reinking / Eggert, Der Autokauf, 15. Auflage 2024, Kap. 29, Teil C. Rücktritt, Rn. 163; vgl. auch: OLG München…, Urteil vom 24.10.2012, Az. 3 U 297/11, juris Rn. 60; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 28.04.2008, Az. 1 U 273/07, juris Rn. 34; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 28.10.1994, Az. 22 U 48/94, juris Rn. 4), was nach der hierzu inzwischen ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zu beanstanden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29.10.2024 - VIa ZR 1090/23 -, juris).
- BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21
"Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2025 - 4 U 117/23
Rn. 79 Dabei kann der Senat offenlassen, ob und in welcher Höhe genau ein solcher Anspruch ursprünglich möglicherweise bestand (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259, Rn. 71 ff., juris).Dass für die Schätzung des Differenzschadens auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen ist, schließt eine schadensmindernde Berücksichtigung später eintretender Umstände im Wege der Vorteilsausgleichung nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, Rn. 80, juris).
Rn. 83 Danach sind die gezogenen Nutzungsvorteile und der Restwert des Fahrzeugs auf den Anspruch auf kleinen Schadensersatz - gleich, ob dieser aus §§ 826, 31 BGB oder aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV folgt - schadensmindernd anzurechnen, wenn und soweit sie den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags - dies entspricht dem gezahlten Kaufpreis abzüglich des (Differenz-)Schadens - übersteigen (vgl. BGH…, Urteil vom 24.01.2022 - VIa ZR 100/21 -, Rn. 22, juris; Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21 -, Rn. 80, juris mwN; OLG Celle…, Beschluss vom 16.10.2023 - 7 U 346/22 -, Rn. 110, juris).
- BGH, 24.07.2023 - VIa ZR 752/22
Berechnung der Nutzungsvorteile bei vom Dieselskandal betroffenem Fahrzeug
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2025 - 4 U 117/23
Rn. 82 Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass der Schadensersatzanspruch aus §§ 826, 31 BGB ebenso wie der Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV der Vorteilsausgleichung unterliegt, wobei die Anrechnung der vom Geschädigten gezogenen Vorteile im Einzelfall zu einem vollständigen Wegfall des Schadensersatzanspruchs führen kann, ohne dass dem die Grundsätze des Unionsrechts entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2023 - VIa ZR 752/22 -, Rn. 12, juris mwN).Hingegen ist es nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, dem Tatrichter eine bestimmte Berechnungsmethode vorzuschreiben (vgl. BGH, Urteil vom 24.07.2023 - VIa ZR 752/22 -, Rn. 12, juris mwN).
Rn. 92 Der Senat legt seiner Schätzung des Nutzungswerts im Einklang mit dem überwiegenden Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung daher eine zeitbezogene Bewertung zugrunde und geht insoweit von einer durchschnittlichen Gesamtnutzungsdauer - nicht im Sinne einer technischen Haltbarkeit (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24.07.2023, Az. VIa ZR 752/22, juris, Rn. 15, 17) - von 15 Jahren bzw. 180 Monaten aus (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 16.10.2023, Az. 7 U 346/22, juris Rn. 102; OLG Dresden…, Urteil vom 17.11.2023, Az. 3 U 983/23, juris Rn. 37, 39; OLG Stuttgart…, Urteil vom 12.05.2016, Az. 1 U 133/13, juris, Rn. 117, 123;… Reinking / Eggert, Der Autokauf, 15. Auflage 2024, Kap. 29, Teil C. Rücktritt, Rn. 163; vgl. auch: OLG München…, Urteil vom 24.10.2012, Az. 3 U 297/11, juris Rn. 60; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 28.04.2008, Az. 1 U 273/07, juris Rn. 34; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 28.10.1994, Az. 22 U 48/94, juris Rn. 4), was nach der hierzu inzwischen ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zu beanstanden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29.10.2024 - VIa ZR 1090/23 -, juris).
- BGH, 27.11.2023 - VIa ZR 1425/22
Zur Haftung des Herstellers des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils in einem …
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2025 - 4 U 117/23
Rn. 57 Nichts Anderes gilt mit Blick darauf, dass die von dem Timer vorgegebenen Zeiträume nur vergleichsweise kurz bemessen und damit nach dem Sachvortrag des Klägers gezielt auf die Dauer des NEFZ zugeschnitten sein sollen (vgl. BGH…, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 126/21 -, Rn. 17, juris; vgl. OLG Stuttgart…, Urteil vom 27.04.2022 - 23 U 208/21 -, juris, Rn. 61; OLG Celle, Beschluss vom 16.10.2023 - 7 U 346/22 -, juris; OLG Bamberg…, Beschluss vom 17.08.2022 - 10 U 56/22 -, Rn. 52, juris, insoweit bestätigt durch BGH, Urteil vom 27.11.2023 - VIa ZR 1425/22 -, Rn 16; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 9. April 2024 - 3 U 224/22 -, Rn. 46, juris).Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27.11.2023 - VIa ZR 1425/22 - auch in Bezug auf eine im Vergleich zu dem hier behaupteten Timer identisch funktionierende zeitgebundene Abschalteinrichtung wie folgt klargestellt: "In nicht zu beanstandender Weise hat das Berufungsgericht ferner einen Schadensersatzanspruch des Klägers aus §§ 826, 31 BGB mangels Darlegung einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung durch die Beklagte verneint.
Die Revision zeigt nicht auf, dass der Kläger - entgegen der Annahme des Berufungsgerichts und von ihm nicht berücksichtigt - entweder einen Prüfstandsbezug oder besondere Umstände im Sinne eines sittenwidrigen Verhaltens der Beklagten konkret und gestützt auf greifbare Anhaltspunkte dargetan hat." (BGH, Urteil vom 27. November 2023 - VIa ZR 1425/22 -, Rn. 16, juris).
- OLG Brandenburg, 09.04.2024 - 3 U 224/22
Schadensersatzansprüche wegen Verwendung einer eine unzulässigen …
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2025 - 4 U 117/23
Rn. 52 Dafür, dass in dem streitgegenständlichen Fahrzeug von der Beklagten zu 1 eine sog. Prüfstandserkennungssoftware verbaut worden ist, die bewusst und gewollt von der Beklagten zu 1 so programmiert wurde, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand beachtet, im normalen Fahrbetrieb hingegen überschritten werden, und die damit unmittelbar auf die arglistige Täuschung der Typgenehmigungsbehörde abgezielt hätte, fehlen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 9. April 2024 - 3 U 224/22 -, Rn. 43 - 50, juris; OLG München…, Beschluss vom 01.03.2021 - 8 U 4122/20, Rn. 33, juris).Rn. 57 Nichts Anderes gilt mit Blick darauf, dass die von dem Timer vorgegebenen Zeiträume nur vergleichsweise kurz bemessen und damit nach dem Sachvortrag des Klägers gezielt auf die Dauer des NEFZ zugeschnitten sein sollen (vgl. BGH…, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 126/21 -, Rn. 17, juris; vgl. OLG Stuttgart…, Urteil vom 27.04.2022 - 23 U 208/21 -, juris, Rn. 61; OLG Celle, Beschluss vom 16.10.2023 - 7 U 346/22 -, juris; OLG Bamberg…, Beschluss vom 17.08.2022 - 10 U 56/22 -, Rn. 52, juris, insoweit bestätigt durch BGH, Urteil vom 27.11.2023 - VIa ZR 1425/22 -, Rn 16; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 9. April 2024 - 3 U 224/22 -, Rn. 46, juris).
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass auf Internetangebots-Plattformen genannte Preise die Vorstellung des Anbieters darstellen und der im Rahmen eines etwa folgenden Verkaufs nach Verhandlungen mit dem Käufer tatsächlich vereinbarte Preis häufig geringer sein wird, so dass bei der Wertschätzung ein Abschlag gegenüber Angebotspreisen geboten sein kann (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 9. April 2024 - 3 U 224/22 -, Rn. 70, juris mwN).
- BGH, 16.09.2021 - VII ZR 190/20
"Dieselverfahren": Daimler-Thermofenster
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2025 - 4 U 117/23
Vielmehr habe der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16.09.2021 - VII ZR 190/20 - klargestellt, dass dies auch für offensichtlich unzulässige Abschalteinrichtungen gelte, die nicht über eine Prüfstandserkennung verfügen.Fehlt es daran, ist bereits der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit nicht erfüllt (vgl. BGH…, Beschluss vom 09.03.2021 - VI ZR 889/20 -, Rn. 28, juris; Urteil vom 16.09.2021 - VII ZR 190/20, Rn. 16, juris;… Urteil vom 20.07.2023 - III ZR 303/20 -, Rn. 13, mwN).
Rn. 59 Zudem verkennt der Kläger den Inhalt des von ihm in Bezug genommenen Urteils des Bundesgerichtshofs vom 16.09.2021 - VII ZR 190/20 -, sofern er aus diesem ableitet, die Implementierung einer offensichtlich unzulässigen Abschalteinrichtung begründe auch dann bereits für sich genommen den Vorwurf des sittenwidrigen Handelns, wenn die Abschalteinrichtung nicht zugleich über eine Prüfstandserkennung verfüge.
- BGH, 24.01.2022 - VIa ZR 100/21
"Dieselverfahren"; Gewährung von "kleinem" Schadenersatz
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2025 - 4 U 117/23
Rn. 83 Danach sind die gezogenen Nutzungsvorteile und der Restwert des Fahrzeugs auf den Anspruch auf kleinen Schadensersatz - gleich, ob dieser aus §§ 826, 31 BGB oder aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV folgt - schadensmindernd anzurechnen, wenn und soweit sie den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags - dies entspricht dem gezahlten Kaufpreis abzüglich des (Differenz-)Schadens - übersteigen (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2022 - VIa ZR 100/21 -, Rn. 22, juris;… Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21 -, Rn. 80, juris mwN; OLG Celle…, Beschluss vom 16.10.2023 - 7 U 346/22 -, Rn. 110, juris).Rn. 89 Maßgeblicher Zeitpunkt zur Berechnung des Nutzungsvorteils ist derjenige der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (BGH, Urteil vom 24.01.2022 - VIa ZR 100/21 -, Rn. 23, juris).
- BGH, 15.09.2021 - VII ZR 2/21
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Hersteller eines mit einer …
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2025 - 4 U 117/23
Rn. 69 Für die Beurteilung, ob von einer Verwerflichkeit des Verhaltens der Beklagten zu 1 auszugehen ist, kann nicht allein auf die Bestimmung von Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007 und die Kenntnis der Beklagten zu 1 von dieser Norm abgestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 15.09.2021 - VII ZR 2/21 -, Rn. 22, juris).Es ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, die vorliegend zu dem Ergebnis führt, dass sich jedenfalls nicht feststellen lässt, dass sich den für die Beklagte zu 1 tätigen Personen die Gefahr einer Schädigung der Fahrzeugerwerber hätte aufdrängen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 15.09.2021 - VII ZR 2/21 -, Rn. 23, juris; OLG Celle…, Beschluss vom 16. Oktober 2023 - 7 U 346/22 -, Rn. 80 - 81, juris).
- BGH, 20.07.2023 - III ZR 303/20
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2025 - 4 U 117/23
Damit eine unzulässige Abschalteinrichtung eine Haftung des Fahrzeugherstellers wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB auslösen kann, müssen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weitere Umstände hinzutreten, die sein Verhalten als besonders verwerflich erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2023 - III ZR 303/20 -, Rn. 11, juris, mwN).Fehlt es daran, ist bereits der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit nicht erfüllt (vgl. BGH…, Beschluss vom 09.03.2021 - VI ZR 889/20 -, Rn. 28, juris;… Urteil vom 16.09.2021 - VII ZR 190/20, Rn. 16, juris; Urteil vom 20.07.2023 - III ZR 303/20 -, Rn. 13, mwN).
- OLG Stuttgart, 12.05.2016 - 1 U 133/13
Rückabwicklung eines Wohnmobilkaufs: Stehenbleibendes Frontrollo als erheblicher …
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2025 - 4 U 117/23
Rn. 92 Der Senat legt seiner Schätzung des Nutzungswerts im Einklang mit dem überwiegenden Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung daher eine zeitbezogene Bewertung zugrunde und geht insoweit von einer durchschnittlichen Gesamtnutzungsdauer - nicht im Sinne einer technischen Haltbarkeit (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 24.07.2023, Az. VIa ZR 752/22, juris, Rn. 15, 17) - von 15 Jahren bzw. 180 Monaten aus (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 16.10.2023, Az. 7 U 346/22, juris Rn. 102; OLG Dresden…, Urteil vom 17.11.2023, Az. 3 U 983/23, juris Rn. 37, 39; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.05.2016, Az. 1 U 133/13, juris, Rn. 117, 123;… Reinking / Eggert, Der Autokauf, 15. Auflage 2024, Kap. 29, Teil C. Rücktritt, Rn. 163; vgl. auch: OLG München…, Urteil vom 24.10.2012, Az. 3 U 297/11, juris Rn. 60; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 28.04.2008, Az. 1 U 273/07, juris Rn. 34; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 28.10.1994, Az. 22 U 48/94, juris Rn. 4), was nach der hierzu inzwischen ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zu beanstanden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29.10.2024 - VIa ZR 1090/23 -, juris). - OLG München, 24.10.2012 - 3 U 297/11
Rücktritt vom Kaufvertrag über ein gebrauchtes Wohnmobil nach technischen …
- LG Ravensburg, 27.10.2023 - 2 O 331/19
Diesel-Problematik: Vorlage an den EuGH zum unvermeidbaren Verbotsirrtum bei …
- BGH, 29.10.2024 - VIa ZR 1090/23
Deliktische Vorteilsausgleichung: Schätzung von Nutzungsvorteilen bei Wohnmobilen
- OLG Düsseldorf, 28.04.2008 - 1 U 273/07
Rücktritt vom Kauf wegen falscher Motorisierung des Kfz
- OLG Dresden, 17.11.2023 - 3 U 983/23
Dieselmotor; Wohnmobil; Nutzungsentschädigung
- OLG Düsseldorf, 28.10.1994 - 22 U 48/94
- OLG Düsseldorf, 21.06.2024 - 7 U 266/22
Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen …
- LG Limburg, 18.01.2022 - 2 O 57/21
- BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20
Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach …
- BGH, 29.09.2021 - VII ZR 126/21
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs wegen …
- BGH, 25.11.2021 - VII ZR 257/20
"Dieselverfahren": AUDI AG, Haftung für EA 189
- BGH, 26.04.2022 - VI ZR 435/20
Deliktische Haftung eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer eines …
- OLG München, 01.03.2021 - 8 U 4122/20
Dieselskandal: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine sittenwidrige …
- OLG Bamberg, 17.08.2022 - 10 U 56/22
Sittenwidrigkeit, Rechtshängigkeit, Abschalteinrichtung, Klagepartei, Sekundäre …
- OLG Stuttgart, 27.04.2022 - 23 U 208/21
Schadensersatzanspruch wegen Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung in …
- LG Dortmund, 03.05.2023 - 7 O 220/22
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