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Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 22.03.2012

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 4 U 182/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,16761
OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 4 U 182/11 (https://dejure.org/2012,16761)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.07.2012 - 4 U 182/11 (https://dejure.org/2012,16761)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - 4 U 182/11 (https://dejure.org/2012,16761)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 488; BGB § 1192; ZPO § 767 Abs. 1
    Zulässigkeit der Abtretung einer Grundschuld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Grundsätze für die Zulässigkeit der Abtretung einer Grundschuld in der Zwangsvollstreckung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuersparmodelle: Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Oder - 12 O 497/10
  • OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 4 U 182/11
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (20)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 4 U 182/11
    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (siehe nur Urteile vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07 - ; 18. März 2008 - XI ZR 246/06 - ; 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - ; BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20).

    Rn. 55 2) Ein die Aufklärungspflicht auslösender konkreter Wissensvorsprung der Beklagten bzw. der Vertragspartnerin der Kläger ist ebenso wenig unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof in seinem am 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - ergangenen Urteil entwickelten Kriterien festzustellen.

  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 218/83

    Grundschuldbestellung zugunsten des Sohnes - §§ 727, 767 ZPO, Unzulässigkeit …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 4 U 182/11
    Wenn dort (S. 8 = Bl. 456) ausgeführt wird, der im Titel ausgewiesene Gläubiger könne "mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 727 ZPO" einen Dritten nicht zur Durchführung der Zwangsvollstreckung im eigenen Namen ermächtigen, nimmt das OLG Celle nämlich ganz wesentlich auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes Bezug, die, wie etwa die Entscheidung vom 26.10.1984 - V ZR 218/83 = BGHZ 92, 347 ff - eine isolierte Vollstreckungsstandschaft für unzulässig erklären.

    Der Senat folgt dem Bundesgerichtshof, wenn dieser in Entscheidungen aus den Jahre 1984 und 1991 (Urteil vom 26.10.1984 - V ZR 218/84 = BGHZ 92, 347; Urteil vom 05.07.1991 - V ZR 343/99- NRW-RR 1992, 61) eine isolierte Vollstreckungsstandschaft für unzulässig erklärt und bei einer als bloße Vollstreckungsermächtigung ohne materiell-rechtliche Verwertungsbefugnis aufzufassenden Abrede zwischen dem (neuen) Grundschuldgläubiger und seinem Rechtsvorgänger, dem Titelgläubiger, stattdessen auf die Möglichkeit einer treuhänderischen Rückabtretung verweist.

  • BGH, 03.12.2010 - V ZR 200/09

    Abtretung einer Grundschuld: Zulässigkeit von Einwendungen aus dem …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 4 U 182/11
    Wenn eine Grundschuldbestellung bzw. die Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in das persönliche Vermögen fiduziarisch gebunden erfolgt sind, widerspricht die isolierte Abtretung solcher Rechte ihrer durch die Sicherungsabrede schuldrechtlich begründeten Zweckbindung, da sonst der Schuldner der Gefahr doppelter Inanspruchnahme ausgesetzt wird (BGH…, Urteil vom 04.07.1986 - V ZR 238/84 -, Rn. 22 - bezogen auf die isolierte Abtretung einer Grundschuld; BGH, Urteil vom 03.12.2010 - V ZR 200/09, Rn. 18, jeweils zit. nach Juris).

    Rn. 34 Das in der - von den Klägervertretern auf S. 6 ihres Schriftsatzes vom 18.06.2012 (Bl. 871) herangezogenen - Entscheidung des BGH vom 30.03.2010 - XI ZR 200/09 (s. hierzu auch die klägerseits ebenfalls vorgelegte, diese Entscheidung auswertende Mitteilung der Bundesnotarkammer, Anl. BK 13 = Bl. 928 ff) angesprochene Erfordernis einer Prüfung des erforderlichen Eintritts des Zessionars in die Sicherungszweckvereinbarung im Rahmen des Klauselerteilungsverfahrens (s. auch BGH, Urteil vom 03.12.2010 - V ZR 200/09) ist hier ohne Belang.

  • BGH, 18.11.2008 - XI ZR 157/07

    Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank im Rahmen von steuersparenden …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 4 U 182/11
    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (siehe nur Urteile vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07 - ; 18. März 2008 - XI ZR 246/06 - ; 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - ; BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20).

    Das ist nach ständiger Rechtsprechung erst dann der Fall, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (vgl. BGH Urteile vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07 - und vom 6. November 2007 XI ZR 322/03 -), wobei die in dem Gesamtaufwand für den Erwerb enthaltenen Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Provisionen und Gebühren für Mietgarantie und Finanzierungsvermittlung nicht zu berücksichtigen sind.

  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 283/03

    Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 4 U 182/11
    Eine solche ständige Geschäftsbeziehung wird etwa verneint, wenn die finanzierende Bank mit dem Verkäufer nicht regelmäßig zusammengearbeitet hat, sondern nur von Zeit zu Zeit auf Initiative des Verkäufers Finanzierungswünsche geprüft und gegebenenfalls entsprechende Finanzierungen übernommen hat (BGH Urteil vom 26. September 2006 - XI ZR 283/03).
  • OLG München, 06.09.2010 - 5 W 1997/10

    Steuersparende Anlagemodelle: Darlegungslast des Anlegers für arglistige …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 4 U 182/11
    Rn. 62 Die von den Klägern in ihrem Schriftsatz vom 26.06.2912 herangezogene Entscheidung des OLG München vom 06.09.2010 - 5 W 1997/10 - führt ebenfalls nicht zu einer abweichenden Sichtweise.
  • OLG Brandenburg, 04.03.2009 - 4 U 104/08

    Finanzierter Immobilienkauf zu Anlagezwecken: Widerruf eines Darlehensvertrages …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 4 U 182/11
    Der Senat hat jedoch bereits in seinen Urteilen vom 6.08.2008 (4 U 186/07) und vom 4.03.2009 (4 U 104/08) ausgeführt, ein derartiges Verständnis lasse außer Acht, dass dem Anleger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof die Beweiserleichterungen nur bei Vorliegen eines institutionalisierten Zusammenwirkens zugute kommen sollen, was eine ständige und nicht lediglich sporadisch, anlässlich der jeweiligen Finanzierungsanfrage vorhandene, Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer oder dem von ihm eingesetzten Vermittler und der finanzierenden Bank voraussetzt.
  • OLG Köln, 30.11.2011 - 13 U 53/11

    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung wegen Darlehensrückzahlungsansprüchen aus …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 4 U 182/11
    Insoweit unterscheidet sich die dem vorliegenden Fall zugrunde liegenden Fallkonstellation gerade von derjenigen, die er von den Klägern herangezogenen Entscheidung des OLG Köln vom 30.11.2011 - 13 U 53/11 - zugrunde lag.
  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 4 U 182/11
    Rn. 34 Das in der - von den Klägervertretern auf S. 6 ihres Schriftsatzes vom 18.06.2012 (Bl. 871) herangezogenen - Entscheidung des BGH vom 30.03.2010 - XI ZR 200/09 (s. hierzu auch die klägerseits ebenfalls vorgelegte, diese Entscheidung auswertende Mitteilung der Bundesnotarkammer, Anl. BK 13 = Bl. 928 ff) angesprochene Erfordernis einer Prüfung des erforderlichen Eintritts des Zessionars in die Sicherungszweckvereinbarung im Rahmen des Klauselerteilungsverfahrens (s. auch BGH, Urteil vom 03.12.2010 - V ZR 200/09) ist hier ohne Belang.
  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 218/91

    Vollstreckungsgegenklage bei Abtretung der titulierten Forderung - Treuwidrige …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 4 U 182/11
    Anders bewertet wird auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung hingegen die Konstellation, in der der Zedent durch den Zessionar auch materiell-rechtlich ermächtigt worden ist, nach wie vor - wie es der Vollstreckungstitel ausweist - Leistung an sich zu verlangen (BGH, Urteil vom 09.12.1992 - VIII ZR 281/91 = NJW 1993, 1396 = BGHZ 120, 387).
  • OLG Saarbrücken, 01.12.2011 - 8 U 450/10

    Grundstückskaufvertrag: Konkludente Beschaffenheitsvereinbarung über die Größe …

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …

  • BGH, 11.07.1997 - V ZR 246/96

    Begriff der Wohnfläche; Minderung der Vergütung wegen Abweichung von der …

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft; …

  • BGH, 06.11.2007 - XI ZR 322/03

    Aufklärungspflichtverletzung der finanzierenden Bank aufgrund eines widerleglich …

  • BGH, 18.03.2008 - XI ZR 246/06

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über Risiken des Beitritts zum …

  • BGH, 04.07.1986 - V ZR 238/84

    Berücksichtigung nach der Rechtsnachfolge nach Tod des Klägers im …

  • OLG Brandenburg, 19.04.2012 - 5 U 33/11

    Hemmung der Verjährung: Auslegung des Begriffs Verhandlungen

  • KG, 26.11.1999 - 18 U 6271/98

    Minderung und Schadensersatz wegen Mindergröße einer verkauften Wohnung

  • OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 18/01

    Zulässige Vollstreckungsstandschaft bei materiellrechtlicher …

  • BGH, 06.07.2018 - V ZR 115/17

    Vollstreckung des Titelgläubigers nach Abtretung der Grundschuld aus der …

    Rn. 16 bb) Nach anderer Ansicht, der sich das Berufungsgericht anschließt, kommt es für die Vollstreckung durch den zur Einziehung ermächtigten Titelgläubiger nicht darauf an, ob der Zessionar in den Sicherungsvertrag eingetreten ist (OLG Brandenburg, Urteil vom 4. Juli 2012 - 4 U 182/11, juris Rn. 40; OLGR Köln 2002, 211 f.; KG, Urteil vom 17. September 2014 - 24 U 171/13, unveröffentlicht; OLG Dresden, Urteil vom 27. Februar 2014 - 8 U 927/13, unveröffentlicht).
  • LG Hamburg, 16.04.2019 - 411 HKO 14/17

    Darlehensvertrag: Abwicklung eines notleidenden Kredits; ungerechtfertigte …

    Die Beklagte zu 1. war nach der "stillen" Forderungs- und Grundschuldabtretung an den Beklagten zu 2. aufgrund der ihr mit dem Treuhandauftrag erteilten Einziehungsermächtigung auch weiterhin legitimiert, die titulierten Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen und Leistung an sich zu verlangen (vgl. BGH vom 09.12.1992, VIII ZR 281/91; OLG Brandenburg vom 14.07.2012, 4 U 182/11; OLG Celle vom 28.08.2013, 3 U 43/13).
  • LG Essen, 01.12.2016 - 6 O 391/16

    Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde; Stützung …

    Denn in einem solchen Fall einer sog. "stillen" Zession decken sich prozessuale und materiell-rechtliche Befugnisse des im Titel ausgewiesenen Gläubigers und eine hierauf gestützte Vollstreckungsabwehrklage ist als unbegründet anzusehen (OLG Brandenburg, Urteil v. 14.2012, 4 U 182/11; OLG Celle, Urteil v. 28. August 2013, 3 U 43/13).
  • OLG Frankfurt, 03.11.2016 - 15 U 169/13

    Vollstreckung aus Unterwerfungserklärung durch Titelgläubiger bei Abtretung der …

    Der Bundesgerichtshof hat in den ihm zur Entscheidung unterbreiteten Fällen nicht die materiell-rechtliche Wirksamkeit der Abtretungen und einer Einziehungsermächtigung in Frage gestellt, sondern auf das Verbot der isolierten Vollstreckungsstandschaft hingewiesen und die Befugnis zur Zwangsvollstreckung von der Einbindung in den Sicherungsvertrag abhängig gemacht (so auch OLG Brandenburg vom 04.08.2012 - 4 U 182/11, zit. nach Juris).
  • LG Wuppertal, 18.01.2018 - 2 O 301/16

    Zwei einzelne Erklärungen sind keine einheitliche Widerrufsbelehrung!

    Zwar geht die Kammer mit dem Brandenburgischen OLG (Urteil vom 04.07.2012, Az. 4 U 182/11 zitiert nach juris) und dem OLG Celle (Urteil vom 28.08.2013, Az. 3 U 43/13, zitiert nach der Kopie Bl. 406-418 d.A.) davon aus, dass die Rnur dann eine eigene Verwertungsbefugnis hinsichtlich der Rechte aus der notariellen Urkunde hat - und damit andere zur Verwertung ermächtigen kann - , wenn sie in den Sicherungsvertrag zwischen den Parteien eingetreten ist.
  • OLG Nürnberg, 13.06.2016 - 14 U 915/14

    Schadensersatzansprüche gegen die lediglich finanzierende Bank

    Verliert der Titelgläubiger mit Abtretung der titulierten Ansprüche seine materiell-rechtlichen Stellung, benötigt er zur Durchsetzung der Ansprüche im Wege der im eigenen Namen betriebenen Zwangsvollstreckung - von der Möglichkeit einer (treuhänderischen) Rückabtretung abgesehen - eine materiell-rechtlich wirksame Einziehungsermächtigung des Zessionars (vgl. BGH…, Urteil vom 14.06.2013 - V ZR 148/12, juris Rn. 13; BGH…, Urteil vom 11.05.2012 - V ZR 237/11, juris Rn. 5; OLG Brandenburg, Urteil vom 04.07.2012 - 4 U 182/11, juris Rn. 34; OLG Celle, Urteil vom 28.08.2013 - 3 U 43/13, vom Kläger als Anlage zum Protokoll vom 09.11.2015 vorgelegt).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 22.03.2012 - 4 U 182/11 Lw   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10645
OLG Zweibrücken, 22.03.2012 - 4 U 182/11 Lw (https://dejure.org/2012,10645)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.03.2012 - 4 U 182/11 Lw (https://dejure.org/2012,10645)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. März 2012 - 4 U 182/11 Lw (https://dejure.org/2012,10645)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 ZPO, § 8 ZPO, § 256 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 1 Nr 1a LwVfG
    Berufungsbeschwer in einer Landwirtschaftssache: Streitwert einer negativen Feststellungsklage gegen den - vermeintlichen - Pächter eines landwirtschaftliches Grundstücks

  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Begehren der Feststellung des Nichtbestehens eines Pachtverhältnisses

  • Wolters Kluwer

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Begehren der Feststellung des Nichtbestehens eines Pachtverhältnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.02.2011 - III ZR 338/09

    Berufung gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Nachholung der …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.03.2012 - 4 U 182/11
    Rn. 17 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss allerdings das Berufungsgericht die Entscheidung über die Zulassung der Berufung nachholen, wenn das erstinstanzliche Gericht hierzu keine Veranlassung gesehen hat, weil es von einer Beschwer der unterlegenen Partei ausgegangen ist, die 600, 00 EUR übersteigt, aber das Gericht des zweiten Rechtszugs diesen Wert nicht für erreicht hält (BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - III ZR 338/09 = MDR 2011, 559 m. w. N.).
  • BGH, 09.07.2004 - V ZB 6/04

    Bindung des Berufungsgerichts an die Streitwertfestsetzung durch das …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.03.2012 - 4 U 182/11
    Der Senat als Berufungsgericht ist an eine erstinstanzliche Streitwertfestsetzung nicht gebunden (vgl. BGH, Beschluss vom 09.07.2004 - V ZB/04, BGH, NJW-RR 2005, 219 unter II. 2. m. w. N.).
  • BGH, 24.02.2000 - III ZR 270/99

    Revisionsbeschwer bei Klage gegen eine Jagdgenossenschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.03.2012 - 4 U 182/11
    In einem solchen Fall findet § 8 ZPO keine unmittelbare Anwendung; es ist der Wert der Beschwer gemäß § 3 ZPO nach freiem Ermessen festzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 03.12.1954 - V ZR 114/53 = LM Nr. 25 zu § 256 ZPO und Urteil vom 21.10.1955 - V ZR 160/54 = LM Nr. 10 zu § 10 Gerichtskostengesetz; BGH, Beschluss vom 24.02.2000 - III ZR 270/99, Jurion RS 2000, 19431 m. w. N.).
  • BGH, 03.12.1954 - V ZR 114/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.03.2012 - 4 U 182/11
    In einem solchen Fall findet § 8 ZPO keine unmittelbare Anwendung; es ist der Wert der Beschwer gemäß § 3 ZPO nach freiem Ermessen festzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 03.12.1954 - V ZR 114/53 = LM Nr. 25 zu § 256 ZPO und Urteil vom 21.10.1955 - V ZR 160/54 = LM Nr. 10 zu § 10 Gerichtskostengesetz; BGH, Beschluss vom 24.02.2000 - III ZR 270/99, Jurion RS 2000, 19431 m. w. N.).
  • BGH, 21.10.1955 - V ZR 160/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.03.2012 - 4 U 182/11
    In einem solchen Fall findet § 8 ZPO keine unmittelbare Anwendung; es ist der Wert der Beschwer gemäß § 3 ZPO nach freiem Ermessen festzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 03.12.1954 - V ZR 114/53 = LM Nr. 25 zu § 256 ZPO und Urteil vom 21.10.1955 - V ZR 160/54 = LM Nr. 10 zu § 10 Gerichtskostengesetz; BGH, Beschluss vom 24.02.2000 - III ZR 270/99, Jurion RS 2000, 19431 m. w. N.).
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