Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 21.06.2005 - 4 U 197/04 - 40 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Amtshaftung der Gemeinde bei Rückstauschäden
- Judicialis
HaftpflG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 254; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 1; ; GG Art. 34; ; ZPO § 540 Abs. 1 Ziff. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Amtshaftung der Gemeinde bei Rückstauschäden
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Amtshaftung der Gemeinde bei Rückstauschäden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Amtshaftung der Gemeinde bei Rückstauschäden; Einschränkung des durch die Amtshaftung gewährten Vermögensschutzes; Herstellung einer hinreichend dimensionierten Kanalisation
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 08.03.2004 - 4 O 430/03
- OLG Saarbrücken, 21.06.2005 - 4 U 197/04 - 40
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (14)
- OLG Köln, 30.08.2001 - 7 U 29/01
Amtshaftungsrecht; öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis: Fehlen einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2005 - 4 U 197/04
Verletzt der Amtsträger seine Amtspflichten dadurch, dass er die Leitungen des Kanalisationssystems unzureichend dimensioniert oder wartet, erscheint es geboten, die Reichweite des durch das Amtshaftungsrecht gewährten Vermögensschutzes zu begrenzen und solchen Schäden die Erstattung vorzuenthalten, die durch die Anbringung üblicher Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere durch den Einbau einer Rückstauklappe, sicher vermieden worden wären (BGH, VersR 1999, 231; OLG Saarbrücken 4 U 649/99-220; 4 U 421/01-96; OLG Köln, VersR 2002, 610; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 1673;… Palandt/Sprau, aaO., § 839 Rdnr. 91;… Staudinger/Wurm, aaO., § 839 Rdnr. 679).Denn die dargestellte Einschränkung des durch die Amtshaftung gewährten Vermögensschutzes beruht erkennbar auf der Intention, die Amtsträger in erster Linie von solchen Schadensersatzansprüchen freizustellen, die allein auf der unzureichenden Herstellung oder Wartung der Kanalisationsanlage beruhen (a.A. wohl OLG Köln, VersR 2002, 610, das zwar die Auffassung vertritt, dass die Haftungsbegrenzung im Grundsatz alle Rückstauschäden, gleich aus welcher Ursache, umfasse, im Ergebnis jedoch gleichwohl anerkennt, dass es Rückstauschäden geben könne, bei denen das Fehlen einer Rückstausicherung nach § 254 BGB zu würdigen sei).
- BGH, 22.04.2004 - III ZR 108/03
Rückstau in der Kanalisation nach Jahrhundertregen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2005 - 4 U 197/04
Demgemäß werden Rückstauschäden vom Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 Satz 1 HaftpflG nur dann erfasst, wenn das infolge Rückstaus aus dem Kanalisationssystem austretende Wasser von außen - und nicht durch das im Haus endende Rohrleitungssystem - in ein Haus hinein läuft (BGHZ 88, 85;… Urt. v. 14.7.1988 - III ZR 225/87, VersR 1988, 1041; Beschl. v. 30.7.1998 - III ZR 263/96, VersR 1999, 230, 231; neuestens: BGHZ 158, 263; 159, 19). - BGH, 11.03.2004 - III ZR 274/03
Überlauf eines offenen Regenrückhaltebeckens
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2005 - 4 U 197/04
Demgemäß werden Rückstauschäden vom Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 Satz 1 HaftpflG nur dann erfasst, wenn das infolge Rückstaus aus dem Kanalisationssystem austretende Wasser von außen - und nicht durch das im Haus endende Rohrleitungssystem - in ein Haus hinein läuft (BGHZ 88, 85;… Urt. v. 14.7.1988 - III ZR 225/87, VersR 1988, 1041; Beschl. v. 30.7.1998 - III ZR 263/96, VersR 1999, 230, 231; neuestens: BGHZ 158, 263; 159, 19).
- BGH, 30.07.1998 - III ZR 263/96
Amtshaftung einer Gemeinde wegen unzureichender Dimensionierung der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2005 - 4 U 197/04
Demgemäß werden Rückstauschäden vom Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 Satz 1 HaftpflG nur dann erfasst, wenn das infolge Rückstaus aus dem Kanalisationssystem austretende Wasser von außen - und nicht durch das im Haus endende Rohrleitungssystem - in ein Haus hinein läuft (BGHZ 88, 85;… Urt. v. 14.7.1988 - III ZR 225/87, VersR 1988, 1041; Beschl. v. 30.7.1998 - III ZR 263/96, VersR 1999, 230, 231; neuestens: BGHZ 158, 263; 159, 19). - BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75
Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2005 - 4 U 197/04
In Erfüllung der grundlegenden Amtspflicht zu rechtmäßigem Verhalten unterliegt der hoheitlich handelnde Amtsträger dem Gebot, sich bei Ausübung der Amtshandlung aller rechtswidrigen Eingriffe in fremde Rechte zu enthalten (BGHZ 34, 375, 380; 69, 128, 138;… MünchKomm(BGB)/Papier, 4. Aufl., § 839 Rdnr. 199;… Staudinger/Wurm, aaO., § 839 Rdnr. 126). - BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82
Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2005 - 4 U 197/04
Demgemäß werden Rückstauschäden vom Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 Satz 1 HaftpflG nur dann erfasst, wenn das infolge Rückstaus aus dem Kanalisationssystem austretende Wasser von außen - und nicht durch das im Haus endende Rohrleitungssystem - in ein Haus hinein läuft (BGHZ 88, 85;… Urt. v. 14.7.1988 - III ZR 225/87, VersR 1988, 1041; Beschl. v. 30.7.1998 - III ZR 263/96, VersR 1999, 230, 231; neuestens: BGHZ 158, 263; 159, 19). - BGH, 14.07.1988 - III ZR 225/87
Gefährdungshaftung für Überschwemmungsschäden
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2005 - 4 U 197/04
Demgemäß werden Rückstauschäden vom Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 Satz 1 HaftpflG nur dann erfasst, wenn das infolge Rückstaus aus dem Kanalisationssystem austretende Wasser von außen - und nicht durch das im Haus endende Rohrleitungssystem - in ein Haus hinein läuft (BGHZ 88, 85; Urt. v. 14.7.1988 - III ZR 225/87, VersR 1988, 1041; Beschl. v. 30.7.1998 - III ZR 263/96, VersR 1999, 230, 231; neuestens: BGHZ 158, 263; 159, 19). - BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97
Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2005 - 4 U 197/04
Verletzt der Amtsträger seine Amtspflichten dadurch, dass er die Leitungen des Kanalisationssystems unzureichend dimensioniert oder wartet, erscheint es geboten, die Reichweite des durch das Amtshaftungsrecht gewährten Vermögensschutzes zu begrenzen und solchen Schäden die Erstattung vorzuenthalten, die durch die Anbringung üblicher Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere durch den Einbau einer Rückstauklappe, sicher vermieden worden wären (BGH, VersR 1999, 231; OLG Saarbrücken 4 U 649/99-220; 4 U 421/01-96; OLG Köln, VersR 2002, 610; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 1673;… Palandt/Sprau, aaO., § 839 Rdnr. 91;… Staudinger/Wurm, aaO., § 839 Rdnr. 679). - BGH, 20.03.1961 - III ZR 9/60
Dienstunfall eines Beamten
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2005 - 4 U 197/04
In Erfüllung der grundlegenden Amtspflicht zu rechtmäßigem Verhalten unterliegt der hoheitlich handelnde Amtsträger dem Gebot, sich bei Ausübung der Amtshandlung aller rechtswidrigen Eingriffe in fremde Rechte zu enthalten (BGHZ 34, 375, 380; 69, 128, 138;… MünchKomm(BGB)/Papier, 4. Aufl., § 839 Rdnr. 199;… Staudinger/Wurm, aaO., § 839 Rdnr. 126). - BGH, 30.09.1982 - III ZR 110/81
Verletzung einer Pflicht aus dem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis - …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2005 - 4 U 197/04
Dem liegt die Wertung zugrunde, dass die Herstellung einer hinreichend dimensionierten Kanalisation eine erhebliche, die Allgemeinheit belastende Investition erfordern würde, während der einzelne Hauseigentümer den Gefahren des Rückstaus durch eine überschaubare Maßnahme vorbeugen kann (vgl. BGH, Urt. v. 30.9.1982 - III ZR 110/81, VersR 1982, 1196). - OLG Hamm, 27.06.2002 - 21 U 140/01
Haftung des Bauunternehmers für einen Rückstauschaden
- BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 1159/78
Versorgungsanwartschaft - Abfindung
- OLG Saarbrücken, 07.05.2002 - 4 U 421/01
- OLG Saarbrücken, 08.02.2000 - 4 U 649/99
- BGH, 19.11.2020 - III ZR 134/19
Haftung bei Rückstauschaden durch Verengung des öffentlichen Abwasserkanals: …
Rn. 19 bb) Dem stehen die Erwägungen in dem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 21. Juni 2005 (OLGR Saarbrücken 2005, 708), die das Berufungsgericht zur Zulassung der Revision veranlasst haben, nicht entgegen. - OLG Köln, 21.01.2015 - 16 U 99/14
Haftung eines Bauunternehmers wegen Schäden aufgrund von Arbeiten am Kanalnetz
Rn. 37 Das OLG Köln (…Urt. v. 30.8.2001 - 7 U 29/01, VersR 2002, 610) und das OLG Karlsruhe (…Urt. v. 16.3.2000 - 19 U 231/98, BauR 2001, 663) wenden die Rechtsprechung auch auf Fehler bei Kanalbau- und -sanierungsarbeiten an, während das OLG Saarbrücken die Rechtsprechung auf die unzureichende Dimensionierung der Kanalisation beschränkt (Urt. v. 21.6.2005 - 4 U 197/04, OLGR 2006, 708).Die Ungleichbehandlung lässt sich auch nicht damit rechtfertigen, dass die Gemeinde unfachgemäße Sanierungsarbeiten eher vermeiden kann als die nicht ausreichende Dimensionierung des Kanalsystems (so OLG Saarbrücken Urt. v. 21.6.2005 - 4 U 197/04, OLGR 2006, 708).
Hinsichtlich des Ausschlusses der Haftung für Rückstauschäden ist die Revision im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (OLG Saarbrücken Urt. v. 21.6.2005 - 4 U 197/04, OLGR 2006, 708) zuzulassen.
- OLG Braunschweig, 16.11.2016 - 3 U 31/16
Haftung der Gemeinde für Schäden durch einen Abwasserrückstau aufgrund einer …
Rn. 40 Soweit vereinzelt die Auffassung vertreten worden ist, dass eine Einschränkung des durch die Amtshaftung gewährten Vermögensschutzes nur bei Schadensersatzansprüchen in Betracht komme, die allein auf einer unzureichenden Herstellung oder Wartung der Kanalisationsanlage beruhen würden (vgl. Urteil des OLG Saarbrücken vom 21.06.2005, Az.: 4 U 197/04), überzeugt diese Auffassung nicht.
- OLG Koblenz, 17.07.2017 - 12 U 1162/16
Haftung der Gemeinde für einen Rückstauschaden: Reichweite des …
Rn. 16 Dieser Rechtsprechung sind im Grundsatz auch die Obergerichte gefolgt (vgl. OLG Köln IBR 2015, 360; OLG Köln VersR 2002, 610; OLG München, Beschluss vom 25.7.2005 - 1 U 3104/05 -, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2005, 708; OLG Hamm OLGR Hamm 2003, 4; OLG Karlsruhe VersR 2001, 385).Rn. 17 Unterschiedliche Auffassungen bestehen lediglich im Hinblick auf die Frage, ob diese Haftungsprivilegierung auf die Fälle beschränkt ist, in denen das Kanalsystem nicht hinreichend ausgelegt ist oder nicht ordnungsgemäß gewartet wird und es daher unter besonderen äußeren Einflüssen zu Rückstauschäden bei den hieran angeschlossenen Grundstückseigentümern kommt (so Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2005, 708), oder ob eine Haftung auch bei Vorliegen anderer, pflichtwidrig herbeigeführter Schadensursachen in Frage kommt (so OLG Köln IBR 2015, 360; OLG Hamm OLGR Hamm 2003, 4; OLG Karlsruhe VersR 2001, 385).
Hinsichtlich der Reichweite des Haftungsausschlusses für Rückstauschäden bestehen in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte unterschiedliche Auffassungen (abweichend zu der hier vertretenen Ansicht Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2005, 708).
- OLG Hamm, 17.07.2019 - 11 U 114/18 Rn. 26 Eine Wirkungshaftung aus § 2 Abs. 1 S.1 HaftpflG wegen aus der Kanalisation austretenden Wassers scheidet ungeachtet der Frage, ob einer der Beklagten Inhaber der Kanalisation war, aus, weil der Tatbestand nach der Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, nur für den Fall greift, dass das Wasser infolge eines Rückstaus in der Kanalisation von außen in ein Gebäude hinein läuft, aber nicht, wenn - wie hier - Wasser infolge eine Rückstaus durch das im Haus endende Rohrleitungssystem austritt (BGH, Urteil v. 30.07.1998 - III ZR 263/96 - = VersR 1999, 230, Tz.4, zitiert nach juris; vgl. auch OLG Saarbrücken, Urteil v. 21.06.2005, - 4 U 197/04 - Tz.20, juris).
Begründet wird dies u.a. damit, dass der Rückstauschaden als solcher aus dem Schutzbereich des § 839 BGB, Art. 34 GG ausgenommen ist, insbesondere weil die Entwässerungssatzung den Einbau der Rückstausicherung zur Pflicht mache und nicht nach der Ursache des Schadenseintritts differenziere (…vgl. OLG Koblenz, a.a.O. Tz.20).Abweichend hat das OLG Saarbrücken für den Fall entschieden, dass "der Amtsträger eine besondere Gefahrenlage schafft, deren erkennbare Konkretisierung ihn aus vorangegangenem Tun zur zumutbaren Gefahrenabwehr verpflichtet" (OLG Saarbrücken, Urt. v. 21.06.2005, - 4 U 197/04 - Tz.28, juris).
- LG Dortmund, 24.07.2018 - 25 O 373/16
Amtshaftung bei Vorliegen eines Rückstauschadens
Die Kammer schließt sich insofern der ganz überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung an (vgl. etwa OLG Koblenz, Urteil vom 17. Juli 2017 - 12 U 1162/16 -, Juris-RN 18; OLG Köln, Urteil vom 21. Januar 2015 - I-16 U 99/14 -, Juris-RN 37; a.A. OLG Saarbrücken, Urteil vom 21. Juni 2005 - 4 U 197/04 - 40 -, Juris-RN 28). - OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 18 U 106/06
Schäden durch Rückstau bis zur Rückstauebene liegen grundsätzlich außerhalb des …
Streitig ist lediglich, ob dies auch dann gilt, wenn nicht allein eine Unterdimensionierung oder fehlende Wartung den Rückstau verursacht, sondern zusätzlich oder ausschließlich ein aktueller Eingriff der Gemeinde in das Abwassersystem (bejahend OLG Köln a.a.O., Rz. 5, verneinend OLG Saarbrücken, 21.06.2005 - 4 U 197/04, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
| SG Saarbrücken, 15.10.2004 - S 4 U 197/04 |
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken, 15.10.2004 - S 4 U 197/04
- LSG Saarland, 18.01.2006 - L 2 U 139/04
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 02.05.2005 - I-4 U 197/04 |
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
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