Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 14.06.2006 - 4 U 208/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 296 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 208 a.F.; ; BGB § 765; ; BGB § 781; ; HGB § 355 Abs. 2; ; HGB § 355 Abs. 3
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Inanspruchnahme eines Bürgen; Unwirksamkeit einer Bürgschaft wegen anfänglicher Übersicherung gemäß § 138 Abs. 1 BGB; Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zwischen dem Gläubiger und dem Bürgen in Bezug auf die Hauptforderung; Möglichkeiten des Gläubigers zur Darlegung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 26.10.2005 - 8 O 179/05
- OLG Brandenburg, 14.06.2006 - 4 U 208/05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.05.1991 - XI ZR 214/90
Darlegungspflicht bei Geltendmachung eines Kontokorrentsaldos ohne Anerkenntnis; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2006 - 4 U 208/05
Alternativ dazu kann er auch auf die in das Kontokorrent eingestellten Einzelforderungen zurückgreifen, wobei er allerdings unter Einschluss sämtlicher Aktiv- und von ihm akzeptierter Passivposten so vorzutragen hat, dass das Gericht die eingeklagte Saldoforderung rechnerisch nachvollziehen und überprüfen kann (BGH Urteil vom 28.05.1991, XI ZR 214/90).Der Gläubiger kann sich vielmehr, insbesondere wenn der Kontokorrentsaldo für einen bestimmten Zeitpunkt vorprozessual nicht streitig war, zunächst auf die Darlegung dieses Saldos und der danach etwa noch eingetretenen Änderungen beschränken (BGH Urteil vom 28.05.1991, XI ZR 214/90).
Näheres Vorbringen zu den einzelnen im Saldo zusammengefassten gegenseitigen Forderungen ist allerdings dann und insoweit geboten, als der Beklagte den vorgerichtlich unstreitigen Saldo - global oder unter Angabe von Einzelheiten - bestreitet (BGH Urteil vom 28.05.1991, XI ZR 214/90).
- BGH, 18.12.2001 - XI ZR 360/00
Darlegung- und Beweislast des Gläubigers bei Inanspruchnahme des Bürgen aus einem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2006 - 4 U 208/05
a) Ausgangspunkt ist, dass in Bezug auf die Hauptforderung im Verhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Bürgen dieselbe Verteilung der Darlegungs- und Beweislast gilt wie zwischen dem Gläubiger und dem Hauptschuldner (vgl. nur: BGH Urteil vom 18.12.2001, XI ZR 360/00), d.h. die Darlegungs- und Beweislast für die Höhe der Hauptforderung obliegt in vollem Umfang der Gläubigerin, hier also der Klägerin.Bei der Mitteilung der Höhe der offenen Forderungen zu den beiden in dem Schreiben vom 07.07.2004 genannten Konten handelt es sich insbesondere nicht um einen Rechnungsabschluss oder an einer einem Rechnungsabschluss entsprechenden Abrechnung (vgl. dazu BGH Urteil vom 18.12.2001, XI ZR 360/00, = ZIP 2002, 297 ff.), der mangels Widerspruches der F... AG ein abstraktes Schuldanerkenntnis begründen könnte.
- BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93
Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2006 - 4 U 208/05
Auch ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis ist ein Vertrag, setzt also eine Einigung der beteiligten Parteien voraus, die dahin geht, dass die Parteien durch das Anerkenntnis das zwischen ihnen bestehende Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Beziehungen dem Streit oder einer subjektiven Ungewissheit entziehen wollen (vgl. nur BGH NJW 1995, 960).
- BGH, 29.10.1985 - VI ZR 56/84
Unterbrechung der Verjährung des Schadensersatzanspruchs durch vorbehaltlose …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2006 - 4 U 208/05
Die Entscheidungen des BGH vom 29.10.1985 (VI ZR 56/84 = NJW 1986, 324 ff.) des OLG Köln vom 20.06.1997 (19 U 236/99 = VersR 1998, 1388 f.) und des OLG Düsseldorf vom 09.12.2003 (23 U 179/02) betreffen schon im Ansatz nicht die vorliegende Problematik eines abstrakten oder deklaratorischen Anerkenntnisvertrages, sondern sämtlich die Frage eines tatsächlichen Anerkenntnisses mit verjährungsunterbrechender Wirkung im Sinne des § 208 BGB a.F. - OLG Düsseldorf, 09.12.2003 - 23 U 179/02
Haftung des Steuerberaters wegen Beratungsfehler zur Verjährung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2006 - 4 U 208/05
Die Entscheidungen des BGH vom 29.10.1985 (VI ZR 56/84 = NJW 1986, 324 ff.) des OLG Köln vom 20.06.1997 (19 U 236/99 = VersR 1998, 1388 f.) und des OLG Düsseldorf vom 09.12.2003 (23 U 179/02) betreffen schon im Ansatz nicht die vorliegende Problematik eines abstrakten oder deklaratorischen Anerkenntnisvertrages, sondern sämtlich die Frage eines tatsächlichen Anerkenntnisses mit verjährungsunterbrechender Wirkung im Sinne des § 208 BGB a.F. - OLG Hamm, 09.10.2001 - 21 U 6/01
Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Übersicherung und Tilgungsbestimmung bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2006 - 4 U 208/05
Dem Umstand, dass der Nominalwert der in dem Kreditvertrag vom 12.11./16.11.1999 zwischen der Klägerin und der F... AG vereinbarten Sicherheiten (Grundschulden in Höhe von 8.900.000,- DM zuzüglich Bürgschaften im Umfang von 1.500.000,- DM), von denen die Klägerin die Gewährung des Kredits abhängig gemacht hat, die zu sichernde Forderung in Höhe von 1.000.000,- DM um ein Vielfaches übersteigt, kann lediglich die Bedeutung eines Indizes für eine anfängliche Übersicherung zukommen (vgl. nur OLG Hamm WM 2002, 451 ff.).
- OLG Brandenburg, 30.09.2009 - 3 U 190/08
Gesamtschuldnerischer Ausgleichsanspruch zwischen Bürgen auf hälftige …
In dem anschließenden Berufungsverfahren hat das Brandenburgische Oberlandesgericht die Berufung der M... Bank zurückgewiesen (Aktenzeichen 4 U 208/05).Für die Darstellung des Sach- und Streitstandes im Übrigen und für weitere Einzelheiten der Prozessgeschichte verweist der Senat auf den Inhalt der zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, sowie auf den weiteren Inhalt der Prozessakten und der zu Informationszwecken beigezogenen Akten der Vorprozesse (Brandenburgisches Oberlandesgericht 3 U 35/06 und 4 U 208/05).
- OLG Düsseldorf, 18.10.2006 - 15 U 155/05
Zur Frage der Übersicherung von Bürgschaften
Das Indiz als solches hatte es nicht als ausreichend erachtet, wenn Anlass für die Annahme bestehe, dass der reale Wert der Sicherheiten nicht ihrem Nominalbetrag entspricht oder die Darlehensgewährung mit besonderen Risiken verbunden ist (OLG Brandenburg, Urt. v. 14. Juni 2006, 4 U 208/05, www.jurisweb.de Rz. 31).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 05.09.2006 - I-4 U 208/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit einer Verurteilung auf Aushändigung von Versicherungspolice und Versicherungsbedingungen bei einer fehlenden Existenz dieser Unterlagen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 16.12.2009 - 6 A 1065/08
Versicherungsschutz als Zusatzleistung
Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem Verfahren eines Lottospielers gegen die Z. GmbH - vertreten durch die Klägerin zu 4. - auf Aushändigung von Versicherungspolice und Versicherungsbedingungen im Urteil vom 5. September 2006 (I-4 U 208/05) Folgendes ausgeführt:. - BVerwG, 30.03.2011 - 8 B 28.10
Statthaftigkeit von Feststellungsklagen unabhängig von der Einräumung eines …
Fehl geht die Annahme der Beklagten, der vorstehende Rechtssatz sei dem angegriffenen Urteil im Hinblick auf die darin zitierte Passage aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. September 2006 - I-4 U 208/05 - zu entnehmen.
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