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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.05.2017 - 4 U 216/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,47158
OLG Stuttgart, 17.05.2017 - 4 U 216/16 (https://dejure.org/2017,47158)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.05.2017 - 4 U 216/16 (https://dejure.org/2017,47158)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - 4 U 216/16 (https://dejure.org/2017,47158)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 242 BGB
    Teilungsabkommen zwischen Krankenversicherer und Haftpflichtversicherer: Auslegung einer Ausschlussfristklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 ; SGB X § 116
    Geltendmachung von Regressansprüchen einer gesetzlichen Krankenkasse gegenüber dem Haftpflichtversicherer des haftenden Arztes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Regressansprüchen einer gesetzlichen Krankenkasse gegenüber dem Haftpflichtversicherer des haftenden Arztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Regressansprüche einer gesetzlichen Krankenkasse gegenüber dem Haftpflichtversicherer des haftenden Arztes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (22)

  • BGH, 27.03.2001 - VI ZR 12/00

    Verjährungsbeginn bei einem Teilungsabkommen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2017 - 4 U 216/16
    Rn. 64 Im Rahmen der Auslegung einer Vereinbarung ist vorrangig von deren Wortlaut und dem daraus folgenden objektiv erklärten Parteiwillen auszugehen (…Reichold, in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 7. Auflage 2014, Stand: 05.01.2016, § 133 Rn. 20; BGH…, Urteil vom 11.09.2000 - II ZR 34/99, Rn. 8, juris; BGH, Urteil vom 27.03.2001 - VI ZR 12/00, Rn. 13, juris m.w.N.).

    Die Parteien haben den Beginn der fünfjährigen Ausschlussfrist also an ein objektives Ereignis geknüpft und nicht an die Kenntnis einer der Parteien von den anspruchsbegründenden Tatsachen und so eine subjektiv bedingte Verzögerung gerade nicht in Kauf genommen (vgl. BGH, Urteil vom 27.03.2001 - VI ZR 12/00, Rn. 24, juris, zu einer Ausschlussfrist, die auf die Kenntnis des Geschädigten abstellte).

  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 180/10

    Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Vorleistungspflicht der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2017 - 4 U 216/16
    Der Versicherer kann sich hiernach auf die Versäumung der Ausschlussfrist nicht berufen, wenn den Versicherungsnehmer an der Fristversäumung kein Verschulden trifft (BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 180/10, NJW 2011, 3367 Rn. 30 m.w.N.), da es zum Schutz des Geschädigten, dessen Interessen die Versicherung diene, dieser Möglichkeit eines Entlastungsbeweises bedürfe (…BGH a.a.O.).

    Rn. 79 Diese Rechtsprechung, die dem Schutz des Versicherungsnehmers bzw. Arbeitnehmers dient, ist jedoch nicht auf alle vertraglich vereinbarten und gesetzlichen Ausschlussfristen übertragbar, insbesondere nicht auf solche, bei denen ein entsprechendes Schutzbedürfnis aufgrund einer strukturellen Unterlegenheit des von der Ausschlussfrist betroffenen Vertragspartners nicht erkennbar ist (…vgl. auch Palandt/Grüneberg, a.a.O. § 242 Rn. 66, der lediglich im Zusammenhang mit versicherungsrechtlichen vertraglichen Ausschlussfristen den Grundsatz erläutert, dass eine unverschuldete Fristversäumnis die Berufung auf § 242 BGB erlaube, und auch der BGH betont im Rahmen seiner zu versicherungsrechtlichen Ausschlussfristen ergangenen Rechtsprechung, dass die Vereinbarung einer Ausschlussfrist im Gegensatz zu einer Obliegenheit des Versicherungsnehmers grundsätzlich bedeute, dass ein Verschulden nicht erforderlich sei, da eine Befristung objektiv eine zeitliche Begrenzung der Leistungspflicht des Versicherers bezwecke [BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 180/10, NJW 2011, 3367 Rn. 28]).

  • BGH, 05.05.1969 - VII ZR 176/66

    Klage einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auf Schadensersatz aus einem …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2017 - 4 U 216/16
    Erbringt der Haftpflichtversicherer die im Teilungsabkommen festgelegten Leistungen, so ist Rechtsgrund der Zahlung die im Abkommen vereinbarte Zahlungspflicht; der Versicherer zahlt deshalb auf eine eigene Schuld und nicht auf den gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Haftungsanspruch (…Voit, in: Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. 2009, § 86 Rn. 186; BGH, Urteil vom 05.05.1969 - VII ZR 176/66, VersR 1969, 641).

    Rn. 63 Für die Auslegung von Teilungsabkommen gelten die allgemeinen Vertragsgrundsätze, so dass diese gemäß §§ 133, 157 BGB unter Berücksichtigung der Interessen der Vertragspartner und der Verkehrssitte nach ihrem Sinn und Zweck auszulegen sind (…Jahnke/Burmann/Stahl a.a.O. Rn. 3984; BGH…, Urteil vom 23.03.1993 - VI ZR 164/92, Rn. 12 juris m.w.N.; BGH, Urteil vom 05.05.1969 - VII ZR 176/66, VersR 1969, 641).

  • BGH, 08.01.1962 - III ZR 175/60

    Einhaltung der Klagefrist bei alsbaldiger Zustellung - Erforderlichkeit der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2017 - 4 U 216/16
    Gemäß Art. 8 Abs. 6 FinVertr hatte der Anspruchsberechtigte innerhalb von 90 Tagen von dem Zeitpunkt an, an welchem er von dem Schaden Kenntnis erlangt hatte, seinen Anspruch geltend zu machen, es sei denn, dass ein triftiger Grund für die nicht fristgerechte Geltendmachung vorlag, insbesondere wenn ihm nicht bekannt war, gegen wen sich der Anspruch richtete (BGH, Urteil vom 08.01.1962 - III ZR 175/60, Rn. 9, juris).

    Da die Behörden dadurch in die Lage versetzt wurden, alle erforderlichen Ermittlungen anzustellen, etwaige Beweise zu sichern und ihre Leistungen vorzubereiten, konnte die Anmeldung eines Unfallschadens durch den Verletzten auch für die Träger der Sozialversicherung wirken, auf den die Schadensersatzansprüche des Geschädigten gemäß § 1542 RVO übergegangen waren (BGH, Urteil vom 08.01.1962 - III ZR 175/60, Rn. 14, juris).

  • BGH, 15.04.1992 - IV ZR 198/91

    Ausschlußfrist für nach Vertragsende gemeldete Fälle in der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2017 - 4 U 216/16
    Rn. 78 Zwar ist der Klägerin zuzugeben, dass der BGH im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen in Fortführung der reichsgerichtlichen Rechtsprechung (RG, Urteil vom 31.01.1936 - VII 220/35, RGZ 150, 181) in ständiger Rechtsprechung entscheidet, dass Ausschlussfristen in Versicherungsverträgen, die auf die Untätigkeit des Versicherungsnehmers binnen bestimmter Frist abstellen, unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben im Interesse des sorgfältigen Versicherungsnehmers einschränkend auszulegen sind (BGH, Urteil vom 15.04.1992 - IV ZR 198/91, NJW 1992, 2233; BGH…, Urteil vom 02.11.1994 - IV ZR 324/93, Rn. 21, juris).
  • BGH, 11.09.2000 - II ZR 34/99

    Grundsätze der Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2017 - 4 U 216/16
    Rn. 64 Im Rahmen der Auslegung einer Vereinbarung ist vorrangig von deren Wortlaut und dem daraus folgenden objektiv erklärten Parteiwillen auszugehen (…Reichold, in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 7. Auflage 2014, Stand: 05.01.2016, § 133 Rn. 20; BGH, Urteil vom 11.09.2000 - II ZR 34/99, Rn. 8, juris; BGH…, Urteil vom 27.03.2001 - VI ZR 12/00, Rn. 13, juris m.w.N.).
  • BGH, 11.10.1994 - X ZR 30/93

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer Vertragsänderung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2017 - 4 U 216/16
    Für den Nachweis des Motivs, welches die Parteien für die Formulierung im 8. Nachtrag zum Teilungsabkommen hatten, trägt die Klägerin als Anspruchstellerin die Beweislast, da es sich insoweit um eine Tatfrage handelt (zur Beweislast vgl. auch BGH, Urteil vom 11.10.1994 - X ZR 30/93, Rn. 15, juris und Feldmann/Löwisch, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2012, § 311, Rn. 79 hinsichtlich der spiegelbildlichen Beweislast für Inhalt und Umfang einer Änderung von Schuldverhältnissen, die derjenige zu beweisen hat, der Rechte aus ihr herleiten will) und im Rahmen der prozessualen Anwendung der Auslegungsgrundsätze zwischen der Ermittlung der relevanten Tatsachen und ihrer rechtlichen Beurteilung zu unterscheiden ist.
  • BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 168/00

    Weihnachtsgratifikation - Arbeitsvertragliche Ausschlußfrist

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2017 - 4 U 216/16
    Ist der Arbeitnehmer schuldlos nicht in der Lage, seinen Anspruch innerhalb der Verfallfristen geltend zu machen, verbiete § 242 BGB nach Treu und Glauben in einem solchen Fall die Berufung des Arbeitgebers auf die Versäumung der Verfallfristen (BAG, Urteil vom 13.12.2000 - 10 AZR 168/00, BAGE 96, 371, Rn. 77 = NZA 2001, 723).
  • BGH, 09.07.2001 - II ZR 228/99

    Auslegung einer Bürgschaftsvereinbarung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2017 - 4 U 216/16
    Als weiteres Auslegungsprinzip ist schließlich der "Grundsatz beiderseits interessengerechter Vertragsauslegung" zu beachten (…jurisPK-BGB/Reichhold a.a.O. Rn. 21; BGH, Urteil vom 09.07.2001 - II ZR 228/99, Rn. 8, juris).
  • BGH, 02.11.1994 - IV ZR 324/93

    Versäumung der Frist

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2017 - 4 U 216/16
    Rn. 78 Zwar ist der Klägerin zuzugeben, dass der BGH im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen in Fortführung der reichsgerichtlichen Rechtsprechung (RG, Urteil vom 31.01.1936 - VII 220/35, RGZ 150, 181) in ständiger Rechtsprechung entscheidet, dass Ausschlussfristen in Versicherungsverträgen, die auf die Untätigkeit des Versicherungsnehmers binnen bestimmter Frist abstellen, unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben im Interesse des sorgfältigen Versicherungsnehmers einschränkend auszulegen sind (BGH, Urteil vom 15.04.1992 - IV ZR 198/91, NJW 1992, 2233; BGH, Urteil vom 02.11.1994 - IV ZR 324/93, Rn. 21, juris).
  • BGH, 13.10.2011 - VII ZR 222/10

    Auslegung eines Bauvertrages: Berücksichtigung des nachträglichen Verhaltens …

  • BGH, 12.07.2012 - VII ZR 134/11

    Nichtzulassungsbeschwerde im Prozess wegen Baumängeln: Darlegungslast des …

  • BGH, 02.10.1984 - VI ZR 314/82

    Auslegung eines Teilungsabkommens

  • BGH, 13.03.2014 - III ZR 295/12

    Streitwertfestsetzung bei Geltendmachung eines "Durchleitungsentgeltes" aufgrund …

  • RG, 31.01.1936 - VII 220/35

    1. Ist es für den Beginn des Fristablaufs nach § 12 Abs. 2 des Gesetzes über den …

  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 16/10

    Beitritt zu einer Publikumskommanditgesellschaft: Auslegung der Annahmeerklärung …

  • BGH, 07.10.2003 - VI ZR 392/02

    Rechtsfolgen des Verzichts auf die Einrede der Verjährung in einem …

  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 164/92

    Auslegung eines Teilungsabkommen bezüglich Haftungsbefreiung und gestörte …

  • BGH, 08.12.2011 - III ZR 72/11

    Entschädigung für durch Nato-Truppen verursachte Bodenkontaminierungen: Auslegung …

  • BGH, 16.06.1978 - V ZR 115/77

    Geltendmachung von vorher entstandenen Ansprüchen auf Schadensersatz wegen …

  • BGH, 30.10.1970 - IV ZR 1109/68

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Verletzung der …

  • BGH, 26.09.1967 - VI ZR 40/66

    Schadensersatzansprüche wegen eines Unfalls mit einem Angehörigen von …

  • OLG Celle, 27.07.2022 - 14 U 18/22

    Anspruch einer Krankenkasse aus einem Teilungsabkommen auf Feststellung der …

    An die Stelle der gesetzlichen Schadensersatzansprüche treten dabei die vertraglichen Ansprüche aus dem Teilungsabkommen (OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Mai 2017 - 4 U 216/16, Rn. 46, juris;… Stahl, aaO, Rn. 3980 jew. mwN).

    Es erschließt sich auch nicht, warum die Vertragsparteien, hätten sie den von der Klägerin behaupteten Willen gehabt - was die Beklagte bestreitet und wofür die Klägerin die Beweislast trägt, soweit es nicht lediglich um die Rechtsfrage der Auslegung geht (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Mai 2017 - 4 U 216/16, Rn. 68, juris), ohne entsprechenden Beweis anzubieten - die vorstehende unklare Formulierung gewählt hätten.

    (1) Nach überzeugender Rechtsprechung ist jedenfalls eine Anmeldung des Geschädigten (vertreten durch seine Eltern) nicht ausreichend (OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Mai 2017 - 4 U 216/16, Rn. 54 ff., juris).

    Insoweit kann auf die überzeugenden Ausführungen des OLG Stuttgart verwiesen werden (Urteil vom 17. Mai 2017 - 4 U 216/16, Rn. 67, juris):.

    (4) Ferner ist bei der Auslegung von einer erwünschten Vertragsgerechtigkeit auszugehen (vgl. BGH…, Urteil vom 11. Januar 1989 - IVa ZR 285/87, Rn. 30, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Mai 2017 - 4 U 216/16, Rn. 64, 70 juris).

    Ein entsprechendes Schutzbedürfnis der Klägerin ist nicht erkennbar, insbesondere nicht aufgrund einer strukturellen Unterlegenheit bei Vertragsschluss (OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Mai 2017 - 4 U 216/16, Rn. 75 ff., juris).

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