Rechtsprechung
| OLG Hamm, 31.05.2001 - 4 U 27/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- aufrecht.de
Eintragung als Admin-C
- jurawelt.com
Dringlichkeit II
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf einstweilige Verfügung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Internet-Domain - Umfang des Eilverfahrens
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 22.12.2000 - 16 O 206/00
- OLG Hamm, 30.05.2001 - 4 U 27/01
- OLG Hamm, 31.05.2001 - 4 U 27/01
Papierfundstellen
- MMR 2001, 695
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 27.07.2000 - 6 U 50/00
Unterlassungsanspruch gegen die unbefugte Benutzung einer geschäftlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2001 - 4 U 27/01
Ein solcher Anspruch auf Vornahme einer Handlung kann schon deswegen im Wege des Eilverfahrens grundsätzlich nicht geltend gemacht werden, weil damit die vollständige Erfüllung des Hauptsacheanspruchs verbunden wäre, die nicht Aufgabe des summarischen Sicherungsverfahrens sein kann (OLG Frankfurt MMR 2000, 752, 753).
- LG Bielefeld, 21.11.2001 - 16 O 202/01
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Auf die beschränkte Berufung der Klägerin hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm mit Urteil vom 31. Mai 2001 4 U 27/01 dieses Urteil aufgehoben.Dies folgt aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 31. Mai 2000 (4 U 27/01).
- OLG Köln, 17.05.2013 - 19 U 38/13
Zulässigkeit einer Leistungsverfügung
Unabhängig davon, ob die Leistungsverfügung zudem eine existenzielle Gefährdung des Antragstellers voraussetzt (so Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 08.03.2012, 4 W 101/12;… anders Senat im Urteil vom 12.11.2010, 10 U 126/10, juris Rz. 74, als nicht tragende Erwägung), muss der Verfügungsklägerin jedenfalls ein erheblicher bzw. unverhältnismäßiger Vermögens- oder sonstiger Nachteil drohen, wenn der Leistungsanspruch nicht sofort erfüllt wird (OLG Köln, NJW-RR 1995, 1088; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.08.2011, 8 W 44/11, OLG Hamm, Urteil vom 31.05.2001 - 4 U 27/01; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.08.2001, U (Kart) 20/01, alle zitiert nach juris). - OLG Hamm, 03.07.2001 - 4 U 20/01 Rn. 19 Nach erfolgloser Aufforderung an die Beklagte zu 1), die genannten Änderungen rückgängig zu machen, keine weiteren Änderungen vorzunehmen und sich mit einer "Rückübertragung" einverstanden zu erklären (siehe Anlage K 9 zur Klageschrift), hat die Klägerin um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht (16 O 206/00 LG Bielefeld = 4 U 27/01 OLG Hamm).
- LG Hamburg, 03.02.2004 - 312 O 448/03
Keine Kennzeichnungskraft für erotikmarketing.de
Zudem hätte dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch - zumindest im Hinblick auf die Begehungsvariante des "belegens" einer Domain - nicht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entsprochen werden dürfen, weil damit eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache verbunden ist (OLG Hamm MMR 2001, 695; OLG Frankfurt GRUR-RR 2001, 5 f.).
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 25.02.2003 - 4 U 27/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
BGB a.F. § 346; ; AGBG § 5; ; AGBG § 10 Nr. 7; ; ZPO § 264 Nr. 2
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 346, 306; WohnFöG
Auslegung der Vereinbarung eines Rücktrittsrechts im
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rücktrittsrecht vor Baubeginn
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Formularvertragliche Vereinbarung eines voraussetzungslosen Rücktrittsrechts; Unklarheiten einer Formularklausel; Rücktrittsmöglichkeit bei positiver Vertragsverletzung (pVV); Vereinbarung einer pauschalierten Vergütung nach Rücktritt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; ...
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 18.08.2000 - 6 O 44/00
- OLG Rostock, 25.02.2003 - 4 U 27/01
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.03.1983 - VII ZR 301/82
Formularmäßige Vereinbarung einer Entschädigung bei vorzeitiger Beendigung des …
Auszug aus OLG Rostock, 25.02.2003 - 4 U 27/01
Die Klausel "Für den Fall des Rücktritts vor Baubeginn ..." ist bei Hinzutreten weiterer vertraglicher Regelungen unklar i.S.v. § 5 AGBG und kann den Besteller zum Rücktritt berechtigen, ohne dass weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen (Abgrenzung zu BGH NJW 1983, 1491).Die vorliegende Klausel unterscheidet sich von einer vom BGH (in NJW 1983, 1491) geprüften Klausel.
Es kann unbeantwortet bleiben, ob die Pauschale unangemessen hoch i. S. d. § 10 Nr. 7a AGBG ist, also der Betrag bei Berücksichtigung der typischen Sachlage regelmäßig über den tatsächlich getätigten Aufwendungen liegt (vgl. BGH NJW 1983, 1491 [1492]).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 30.05.2001 - 4 U 27/01 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 22.12.2000 - 16 O 206/00
- OLG Hamm, 30.05.2001 - 4 U 27/01
- OLG Hamm, 31.05.2001 - 4 U 27/01
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 27.07.2000 - 6 U 50/00
Unterlassungsanspruch gegen die unbefugte Benutzung einer geschäftlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2001 - 4 U 27/01
Ein solcher Anspruch auf Vornahme einer Handlung kann schon deswegen im Wege des Eilverfahrens grundsätzlich nicht geltend gemacht werden, weil damit die vollständige Erfüllung des Hauptsacheanspruchs verbunden wäre, die nicht Aufgabe des summarischen Sicherungsverfahrens sein kann (OLG Frankfurt MMR 2000, 752, 753).
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