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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 28.08.2024

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.04.2025 - 4 U 29/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,9286
OLG Hamm, 03.04.2025 - 4 U 29/24 (https://dejure.org/2025,9286)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.04.2025 - 4 U 29/24 (https://dejure.org/2025,9286)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. April 2025 - 4 U 29/24 (https://dejure.org/2025,9286)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    JuSchG § 10 Abs. 3; JuSchG § 10 Abs. 4; JuSchG § 1 Abs. 4; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2
    E-Zigaretten, Ersatz-Tanks, Versandhandel, Altersprüfung, Aktivlegitimation, Abmahnung, Formerfordernisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    E-Zigaretten; Ersatz-Tanks; Versandhandel; Altersprüfung; Aktivlegitimation; Abmahnung; Formerfordernisse

  • rechtsportal.de

    E-Zigaretten; Ersatz-Tanks; Versandhandel; Altersprüfung; Aktivlegitimation; Abmahnung; Formerfordernisse

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten wenn die Abmahnung keine ausreichenden Angaben zur Aktivlegitimation enthält

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auch leere Ersatz-Tanks für E-Zigaretten dürfen online nicht ohne Alterskontrolle verkauft werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2025, 299
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.02.2022 - I ZR 128/21

    Zweitmarkt für Lebensversicherungen II - Anspruchsberechtigung von Mitbewerbern …

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2025 - 4 U 29/24
    Dies steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach durch das Erfordernis der qualifizierten Mitbewerberstellung Missbrauchsmöglichkeiten vorgebeugt werden soll, die sich aus einer nur pro forma, aber nicht ernsthaft und nachhaltig betriebenen Geschäftstätigkeit ergeben und die sich durch ein Missverhältnis der Abmahntätigkeit zur sonstigen Geschäftstätigkeit auszeichnen können (BGH, Urteil vom 24.02.2022 - I ZR 128/21 - [Zweitmarkt für Lebensversicherungen II], juris, Rdnr. 14 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.03.2017 - 4 U 162/16

    Kinder dürfen Gummibärchenaroma kaufen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2025 - 4 U 29/24
    Rn. 46 Der Senat hat bereits entschieden, dass unter dem Begriff des "Behältnisses" im Sinne von § 10 Abs. 3 und 4 JuSchG ein "Nachfüllbehälter" im Sinne des Tabakerzeugnisrechts zu verstehen ist (OLG Hamm, Urteil vom 07.03.2017 - I-4 U 162/16 -, juris, Rdnrn. 54, 58), wobei § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisgesetz - TabakerzG) für das deutsche Tabakerzeugnisrecht die Begriffsbestimmungen des Artikels 2 der "Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG" (im Folgenden: Richtlinie 2014/40/EU) übernimmt (und diese teilweise sogar noch zur weiteren Erhöhung des Schutzniveaus erweitert).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2022 - 6 U 362/21

    Verdampferkopf - Wettbewerbrechtlicher Unterlassungsantrag gegen die Versendung …

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2025 - 4 U 29/24
    Es ist kein überzeugender Grund ersichtlich, den Begriff der "elektronischen Zigaretten" im Sinne von § 10 Abs. 3 und 4 JuSchG nicht auch im tabakerzeugnisrechtlichen Sinne, d.h. entsprechend der Legaldefinition in Art. 2 Nr. 16 der Richtlinie 2014/40/EU, auszulegen (a.A. OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.05.2022 - 6 U 362/21 -, juris, Rdnr. 47); nur so können Wertungswidersprüche vermieden werden und nur so kann das vom Gesetzgeber angestrebte besonders hohe Schutzniveau für Kinder und Jugendliche erreicht werden.
  • OLG Hamm, 30.12.2021 - 4 U 135/20

    Biozid; Schädlingsbekämpfung; Stickstoff; in situ

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2025 - 4 U 29/24
    Rn. 58 Da die Klägerin im Wege des Schadensersatzes hier allerdings nicht die Herausgabe des Verletzergewinns verlangen kann, steht ihr kein Anspruch auf Auskunftserteilung über die von der Beklagten erzielten Gewinne zu (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 30.12.2021 - I-4 U 135/20 -, juris, Rdnrn. 119, 121).
  • OLG Köln, 27.06.2025 - 6 U 52/25

    Dubai-Schokolade muss grundsätzlich aus Dubai stammen

    Rn. 24 Das Vorbringen des Antragstellers genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…GRUR 2007, 1079 Rn. 18 - Bundesdruckerei) ohne weiteres den Anforderungen an ein konkretes Wettbewerbsverhältnis und mangels eines substantiierten Bestreitens auch den nach Ansicht der Antragsgegnerin gemäß der Rechtsprechung des OLG Hamm (Urteil vom 03.04.2025, 4 U 29/24) erhöhten Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer ernsthaft und nachhaltig betriebenen Geschäftstätigkeit.
  • BGH, 11.03.2026 - I ZR 106/25

    Keine Abgabe unbefüllter Ersatztanks für elektronische Zigaretten an Kinder und …

    Den weitergehenden Auskunftsantrag auf Angabe des Gewinns und den Antrag auf Erstattung von Abmahnkosten hat das Berufungsgericht abgewiesen (OLG Hamm, GRUR-RR 2025, 299).
  • OLG Köln, 27.06.2025 - 6 U 53/25

    Dubai-Schokolade muss grundsätzlich aus Dubai stammen

    Rn. 23 Das Vorbringen des Antragstellers genügt nach der von der Streithelferin zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…GRUR 2007, 1079 Rn. 18 - Bundesdruckerei) ohne weiteres den Anforderungen an ein konkretes Wettbewerbsverhältnis und mangels eines substantiierten Bestreitens auch den nach Ansicht der Antragsgegnerin gemäß der Rechtsprechung des OLG Hamm (Urteil vom 03.04.2025, 4 U 29/24) erhöhten Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer ernsthaft und nachhaltig betriebenen Geschäftstätigkeit.
  • LG Bochum, 06.05.2025 - 12 O 11/25
    Rn. 26 Der Schutz des § 10 Abs. 4 JuSchG beschränkt sich dabei auch nicht allein auf solche Tanks, die bereits mit Liquids vorbefüllt sind, da der Schutzbereich des Gesetzes extensiv auszulegen ist (vgl. OLG Hamm Urteil vom 02.03.2021; 1-4 U 185/20 sowie zuletzt v. 03.04.2025; I-4 U 29/24).

    Die Produkte gibt es sowohl als Einwegprodukte als auch als Nachfüllprodukte, so dass die Erzeugnisse sowie die Nachfüllbehälter für elektronische Zigaretten und elektronische Shishas (Behältnisse) in die Verbote einzubeziehen sind." Insofern teilt die Kammer das in der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 11.05.2022 (6 U 362/21) zum Ausdruck kommende Verständnis der Erwägungen des Gesetzgebers nicht (so auch ausdrücklich OLG Hamm im Urteil vom 03.04.2025; I-4 U 29/24).

  • OLG Hamm, 26.03.2026 - 4 U 118/25
    Insbesondere der entgangene Gewinn ist vorrangig davon abhängig, wie viele Produkte der Verletzte ohne den Wettbewerbsverstoß mehr abgesetzt hätte und zu welchem Preis; auf die Verkaufspreise des Verletzers kommt es dafür hingegen nicht unmittelbar an (BGH…, Urteil vom 11.03.2026 - I ZR 106/25, Rn. 63, so schon zuvor Senat, Urteil vom 03.04.2025 - 4 U 29/24, GRUR-RR 2025, 299 - Ersatztanks für E-Zigaretten, juris Rn. 54 f.; vgl. ferner OLG Köln…, Urteil vom 23.12.2020 - 6 U 74/20, GRUR-RR 2021, 176, juris Rn. 58; OLG Hamburg…, Urteil vom 28.03.2019 - 3 U 66/15, GRUR-RR 2019, 389, juris Rn. 99 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.08.2024 - 4 U 29/24   

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OLG Brandenburg, 28.08.2024 - 4 U 29/24 (https://dejure.org/2024,29576)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.08.2024 - 4 U 29/24 (https://dejure.org/2024,29576)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. August 2024 - 4 U 29/24 (https://dejure.org/2024,29576)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 6/12

    Darlehensvertrag: Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einer unechten …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2024 - 4 U 29/24
    Die Parteien haben lediglich über eine sogenannte unechte Abschnittsfinanzierung, d.h. die Änderung der Konditionen des laufenden Darlehensvertrages nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Sollzinsbindung, - und nicht über einen gänzlich neuen Vertrag - verhandelt (vgl. BGH, Urteil vom 28.05.2013, XI ZR 6/12, Rn. 22 f., juris).
  • BGH, 06.12.2005 - XI ZR 139/05

    Anforderungen an die Form einer Kreditvereinbarung; Heilung von Formmängeln durch …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2024 - 4 U 29/24
    Dabei kommt der Formbedürftigkeit der Erklärung des Darlehensnehmers eine höhere Bedeutung zu, als derjenigen der darlehensgewährenden Bank (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2005, XI ZR 139/05, Rn. 25).
  • BGH, 07.10.1997 - XI ZR 233/96

    Anwendung des VerbrKrG auf vor dem Inkrafttreten geschlossene Kreditverträge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2024 - 4 U 29/24
    Maßgebliches Kriterium für die Abgrenzung zwischen einer Vertragsänderung und einem Neuvertrag ist, ob dem Darlehensnehmer in dem neuen Vertrag ein neues Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird (vgl. BGH, Urteil vom 07.10.1997, XI ZR 233/96, Rn. 25, juris).
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