Jugendschutzgesetz
| Abschnitt 2 - Jugendschutz in der Öffentlichkeit (§§ 4 - 10) |
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) 1In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. 2Dies gilt nicht, wenn ein Automat
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Fassung aufgrund des Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas vom 03.03.2016
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.04.2016 | Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas | 03.03.2016 | |
| 01.01.2009 | Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens | 20.07.2007 | |
| 01.09.2007 | Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens | 20.07.2007 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 10 JuSchG
40 Entscheidungen zu § 10 JuSchG in unserer Datenbank:
- BGH, 11.03.2026 - I ZR 106/25
Keine Abgabe unbefüllter Ersatztanks für elektronische Zigaretten an Kinder und ...
Zum selben Verfahren:
- LG Bochum, 16.01.2024 - 12 O 66/23
- OLG Hamm, 03.04.2025 - 4 U 29/24
Kein Verkauf von Ersatz-Tanks für E-Zigaretten an Jugendliche
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2026 - 1 S 1529/24
Alkohol; Ausnahme; Automat; Berufsausübungsfreiheit; Getränke; Gleichheitssatz; ...
Zum selben Verfahren:
- VG Stuttgart, 22.08.2024 - 1 K 3274/22
Getränkeautomataufstellung versus Jugendschutz
- VG Stuttgart, 22.08.2024 - 1 K 3274/22
- OLG Karlsruhe, 11.05.2022 - 6 U 362/21
Verdampferkopf - Wettbewerbrechtlicher Unterlassungsantrag gegen die Versendung ...
- OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19
Unterlassungsansprüche eines Versandhändlers gegen ein Logistikunternehmen wegen ...
- VG Kassel, 02.02.2024 - 7 K 911/23
Überweisung an eine andere Schule wegen Verkauf von E-Zigaretten
- OLG Frankfurt, 14.06.2022 - 6 U 148/21
Kohlenmonoxid-Vergiftung in Shisha-Bar
- VG Oldenburg, 16.06.2022 - 7 B 983/22
Alkoholische Getränke; gewerblich genutzter Raum; Verkaufsautomat
Querverweise
Auf § 10 JuSchG verweisen folgende Vorschriften:
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Ahndung von Verstößen
- § 28 (Bußgeldvorschriften)
- Schlussvorschriften
- § 30 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Redaktionelle Querverweise zu § 10 JuSchG:
- Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG)
- §§ 1 ff. (Zweck des Gesetzes)
- Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG)
- §§ 1 ff. (Rauchverbot)