Baden-Württemberg

Landesnichtraucherschutzgesetz

Gesetz vom 25.07.2007 (GBl. S. 337), in Kraft getreten am 01.08.2007

geändert durch Gesetz vom 03.03.2009 (GBl. S. 81) m.W.v. 07.03.2009

§ 1 Zweckbestimmung

§ 2 Rauchfreiheit in Schulen

§ 3 Rauchfreiheit in Jugendhäusern

§ 4 Rauchfreiheit in Tageseinrichtungen für Kinder

§ 5 Rauchfreiheit in Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen

§ 6 Rauchfreiheit in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

§ 7 Rauchfreiheit in Gaststätten

§ 8 Maßnahmen zur Umsetzung des Rauchverbots

§ 9 Ordnungswidrigkeiten

§ 10 Inkrafttreten

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