(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in den in § 2 Absätze 1 und 2 benannten Bereichen gegen die in § 3 Absatz 1 benannten Verbote verstößt, ohne dass eine Ausnahmeregelung nach § 4 besteht.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Geschäftsführung oder Betreiberin oder Betreiber der Kennzeichnungspflicht nach § 4 Absätze 5 und 7 nicht nachkommt oder als Geschäftsführung oder Betreiberin oder Betreiber entgegen der Verpflichtung nach § 6 Satz 3 keine Maßnahmen ergreift um Verstöße zu verhindern.
(3) Schülerinnen und Schüler werden, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig in den in § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a und b benannten Bereichen gegen die in § 3 Absatz 1 benannten Verbote verstoßen, vorrangig mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 90 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) zur Einhaltung der in § 3 Absatz 1 benannten Verbote angehalten.
(4) 1Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann mit einer Geldbuße bis zu 200 Euro und im innerhalb eines Jahres erfolgenden Wiederholungsfall mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. 2Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 2 kann mit einer Geldbuße bis zu 3 300 Euro und im innerhalb eines Jahres erfolgenden Wiederholungsfall mit einer Geldbuße bis zu 6 500 Euro geahndet werden.
(5) 1Verwaltungsbehörde im Sinne von § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Ortspolizeibehörde. 2Dies gilt ungeachtet der §§ 33 und 34 SchG auch in Bezug auf das Rauchverbot an Schulen.
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Rechtsprechung zu § 7 LNRSchG
13 Entscheidungen zu § 7 LNRSchG in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 17.08.2016 - 4 U 158/14
Amtshaftung: Ablehnung einer Gaststättenerlaubnis für einen Spielhallenbetreiber ...
- OLG Karlsruhe, 06.11.2017 - 2 Rb 8 Ss 606/17
Rauchergaststätte mit Essen vom Lieferdienst
- VG Karlsruhe, 29.09.2009 - 11 K 4149/08
Zur Einstufung des bewirtschafteten Bereichs in einer überbauten Einkaufspassage ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 18.10.2011 - 10 S 2533/09
Rauchverbot in gastronomisch genutzter Teilfläche einer Einkaufspassage
- VGH Baden-Württemberg, 18.10.2011 - 10 S 2533/09
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
- VG Stuttgart, 13.10.2009 - 4 K 3374/09
Auflagen zur Verwirklichung des Nichtraucherschutzes in Gaststätten
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 10 S 2392/09
Nichtraucherschutz in Gaststätten - bauliche Voraussetzungen für Nebenräume
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 10 S 2392/09
- VG Stuttgart, 10.10.2012 - 4 K 3007/12
Rauchverbot in den Räumen eines Bowling-Centers
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 10 S 2058/11
Nichtraucherschutz in Gaststätten - Ermächtigungsgrundlage - nachträgliche ...
- VG Sigmaringen, 29.04.2008 - 1 K 411/08
Landesnichtraucherschutzgesetz; Gaststätte; Diskothek; feststellender ...