Jugendschutzgesetz
Abschnitt 3 - Jugendschutz im Bereich der Medien (§§ 10a - 16) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Jugendschutzgesetz (https://dejure.org/gesetze/JuSchG/__paste_norm__.html)
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Zum Schutz im Bereich der Medien gehören
Vorschrift eingefügt durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vom 09.04.2021
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.05.2021 | Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes | 09.04.2021 |
§ 10aSchutzziele des Kinder- und Jugendmedienschutzes
§ 10bEntwicklungs-
beeinträchtigende Medien § 11Filmveranstaltungen § 12Bildträger mit Filmen oder Spielen § 13Bildschirm-
spielgeräte § 14Kennzeichnung von Filmen und Spielprogrammen § 14aKennzeichnung bei Film- und Spielplattformen § 15Jugendgefährdende Medien § 16Landesrecht
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beeinträchtigende Medien § 11Filmveranstaltungen § 12Bildträger mit Filmen oder Spielen § 13Bildschirm-
spielgeräte § 14Kennzeichnung von Filmen und Spielprogrammen § 14aKennzeichnung bei Film- und Spielplattformen § 15Jugendgefährdende Medien § 16Landesrecht
Querverweise
Auf § 10a JuSchG verweisen folgende Vorschriften:
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Jugendschutz im Bereich der Medien
- § 10b (Entwicklungsbeeinträchtigende Medien)
- Schlussvorschriften
- § 29b (Bericht und Evaluierung)