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Rechtsprechung
   OLG Jena, 01.11.2000 - 4 U 671/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4614
OLG Jena, 01.11.2000 - 4 U 671/00 (https://dejure.org/2000,4614)
OLG Jena, Entscheidung vom 01.11.2000 - 4 U 671/00 (https://dejure.org/2000,4614)
OLG Jena, Entscheidung vom 01. November 2000 - 4 U 671/00 (https://dejure.org/2000,4614)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9; BGB § 765 § 631; ZPO § 935
    Rechtsmißbräuchlichkeit der Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Rechtsmissbräuchlichkeit der Inanspruchnahme einer Bürgschaft ; Vereinbarung der Hingabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf erste Anforderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern und das AGB-Gesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 765, 631; AGBG § 9
    Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern in AGB wirksam? (IBR 2001, 309)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1103
  • NZBau 2001, 687
  • BauR 2001, 1627 (Ls.)
  • BauR 2001, 654
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus OLG Jena, 01.11.2000 - 4 U 671/00
    Der BGH (…aaO.) hat dazu ausgeführt, dass formularmäßige Vertragsbestimmungen nach ständiger Rechtsprechung lediglich dann im Sinne von § 9 Abs. 1 ABGB unangemessen seien, wenn der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versuche, ohne dessen Interessen hinreichend zu berücksichtigen und ohne ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. auch BGH, NJW 2000, 1110 ).
  • BGH, 10.02.2000 - IX ZR 397/98

    Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Jena, 01.11.2000 - 4 U 671/00
    Alle Streitfragen, deren Beantwortung sich nicht ohne weiteres ergibt, sind im Rückforderungsprozess auszutragen (BGH, Urteil vom 10.02.2000, ZIP 2000, 576/578 = WM 2000, 715/717).
  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 458/97

    Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf …

    Auszug aus OLG Jena, 01.11.2000 - 4 U 671/00
    Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 20.04.2000, NZBau 2000, 424 ) hat festgestellt, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages enthaltene Verpflichtung, bei Vertragsunterschrift eine Vertragserfüllungsbürgschaft auszuhändigen, mit § 9 Abs. 1 ABGB vereinbar sei.
  • BGH, 02.03.2000 - VII ZR 475/98

    Formularmäßige Ablösung des Gewährleistungseinbehalts durch Bürgschaft auf erstes …

    Auszug aus OLG Jena, 01.11.2000 - 4 U 671/00
    Anders hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 02.03.2000, NZBau 2000, 285 ) dies für die Gewährleistungsbürgschaft nach dem Muster des Auftraggebers entschieden, da im dortigen Fall im Zusammenhang mit dem abzulösenden Gewährleistungseinbehalt eine unzulässige Sicherheitsleistung in der Bürgschaft auf erstes Anfordern gesehen wurde.
  • BGH, 13.07.1989 - IX ZR 223/88

    Einwendungen gegen Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Jena, 01.11.2000 - 4 U 671/00
    Dies entspricht auch Sinn und Zweck der Bürgschaft auf erstes Anfordern, für die der Bundesgerichtshof bereits im Urteil vom 13.07.1989 (WM 1989, 1496, 1497) erklärt hat:.
  • OLG Hamm, 05.11.1999 - 25 U 64/99

    Einwendungen gegen Inanspruchnahme aus Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Jena, 01.11.2000 - 4 U 671/00
    In diesem Sinn hat auch das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 05.11.1999, NZBau 2000, 136 ) entschieden und erklärt, dass - auch wenn im Werkvertrag eine Bürgschaft auf erstes Anfordern nicht ausdrücklich vorgesehen war - eine Ergänzung oder Änderung des Vertrages dahingehend nicht - noch nicht einmal durch eine formlose Vereinbarung - ausgeschlossen sei.
  • KG, 30.03.2021 - 21 W 4/21

    Einstweilige Verfügung gegen die Inanspruchnahme einer Bürgschaft auf erstes …

    In einem solchen Fall handelt der Sicherungsgläubiger rechtsmissbräuchlich gegenüber dem Sicherungsschuldner, sodass dieser aus dem zwischen ihnen bestehenden Vertragsverhältnis einen Anspruch gegen den Gläubiger hat, die Durchsetzung der Bürgschaft zu unterlassen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2007, VII ZR 199/06, Urteil vom 24. Januar 2002, IX ZR 204/00; Urteil vom 8. März 2001, IX ZR 236/00; BGHZ 147, 99; OLG Stuttgart, Urteil vom 20. Januar 2015, 10 U 102/14; OLG Jena, Urteil vom 1. November 2000, 4 U 671/00, Sacher in: Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Auflage, 2020, Teil 12, Rn. 75 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.02.2003 - 21 U 7/02

    Wann ist Aufrechnungslage entstanden?

    Trotz der Bindungswirkung bleiben dem Versicherer jedoch im Deckungsverhältnis zum Kläger - wie dieser durch seinen Anwalt auch im Senatstermin nicht ausgeschlossen hat etwaige versicherungsrechtliche Einwendungen, etwa wegen einer Obliegenheitsverletzung oder eines Risikoausschlusses erhalten (BGH NJW-RR 2001, 1103).
  • OLG Köln, 14.01.2002 - 11 U 96/01

    Im Bauvertrag vereinbarte Bürgschaft auf erstes Anfordern

    a) Soweit sich nämlich die Verfügungsklägerin gegen die Inanspruchnahme des Bürgen aus der Vertragserfüllungsbürgschaft mit dem Hinweis wendet, es lägen hier insoweit unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen vor, bestehen hiergegen rechtliche Bedenken: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages enthaltene Verpflichtung, bei Vertragsunterschrift eine Vertragserfüllungsbürgschaft auszuhändigen, unabhängig von der näheren Ausgestaltung der Rückgabe dieser Bürgschaft jedenfalls mit § 9 Abs. 1 AGBG vereinbar (BGH, BauR 2000, 1498, 1500 = NJW-RR 2000, 1331 ff. = NZBau 2000, 424 ff.); hieran anschließend wird die Auffassung vertreten, dass auch eine unter Kaufleuten im Baugewerbe vereinbarte Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern dem Maßstab des § 9 AGBG stand hält (OLG Jena, BauR 2001, 654, 655; OLG München, BauR 2001, 1618, 1620 = ZfIR 2001, 465, 467 mit Anmerkung von Vogel, S. 469 ff.; dazu ablehnend: Siegburg, EWiR § 17 VOB/B 2/01, 785; Schmitz, IBR 2001, 420; a.A. auch OLG Dresden, BauR 2001, 1447, 1449 f.).
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