Rechtsprechung
| OLG Rostock, 19.05.2009 - 4 U 84/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 631; BGB § 631 Abs. 1
Fälligkeit des Werklohns bei vorzeitig beendetem Werkvertrag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der Höhe eines Werklohns für bereits erbrachte Leistungen bei vorzeitiger Beendung des Vertragsverhältnisses und Vereinbarung von Pauschalverträgen; Begriff des gerichtlichen Geständnisses i.S.d. § 288 ZPO; Zulässigkeit einer Aufrechnung mit ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Erweiterung des Leistungsumfangs durch Komplettheitsklausel!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Erweiterung des Leistungsumfangs durch Komplettheitsklausel! (IBR 2011, 504)
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 25.08.2005 - 6 O 11/05
- OLG Rostock, 19.05.2009 - 4 U 84/05
- BGH, 13.01.2011 - VII ZR 114/09
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 12.03.1991 - XI ZR 85/90
Konkludentes Geständnis
Auszug aus OLG Rostock, 19.05.2009 - 4 U 84/05
Von einem solchen Geständnis ist in der Regel nicht schon dann auszugehen, wenn die Partei erklärt, dem Vortrag der Gegenseite vorerst nicht entgegen treten zu wollen (BGH NJW 1991, 1683).Vielmehr muss ein zumindest konkludent zum Ausdruck gebrachter Geständniswille zu entnehmen sein (BGH NJW 1991, 1683).
- BGH, 13.02.1996 - XI ZR 148/95
Geständniswirkung der Erklärung einer Hauptaufrechnung
Auszug aus OLG Rostock, 19.05.2009 - 4 U 84/05
Grund sei das mit der Primäraufrechnung verbundene Zugeständnis der den Klageanspruch begründenden tatsächlichen Behauptungen i.S.d. § 288 ZPO (BGH NJW-RR 1996, 699).Rn. 326 Gemäß der Entscheidung des BGH in NJW-RR 1996, 699 f. ist in der Regel davon auszugehen, dass in dem Fall, in dem die beklagte Partei die Abweisung der Klage wegen einer ihr erklärten Hauptaufrechnung begehrt, die den Klageanspruch begründenden tatsächlichen Behauptungen im Sinne von § 288 ZPO zugestanden sind.
- BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04
Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der …
Auszug aus OLG Rostock, 19.05.2009 - 4 U 84/05
Rn. 579 Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung fordert der BGH nunmehr auch im Fall eines vorzeitig beendeten Werkvertrages zur Fälligkeit des Werklohns eine Abnahme der Leistungen (vgl. BGH, Urteil vom 11.5.2006, Az.: VII ZR 146/04).
- BGH, 25.11.1999 - VII ZR 468/98
Mehrkosten der Fertigstellung
Auszug aus OLG Rostock, 19.05.2009 - 4 U 84/05
Rn. 462 Dazu gehört die Darlegung der anderweitig als Ersatzvornahme erbrachten Leistungen, der danach entstandenen Kosten und der infolge Kündigung nicht mehr an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung sowie die Berechnung der sich daraus ergebenden Differenz (BGH BauR 2000, 571 ff.). - BGH, 07.03.1983 - VIII ZR 331/81
Annahme eines gerichtlichen Geständnisses; Verjährung der Schadensersatzansprüche …
Auszug aus OLG Rostock, 19.05.2009 - 4 U 84/05
Rn. 327 Ein gerichtliches Geständnis i.S.d. § 288 ZPO ist eine Erklärung einer Prozesspartei, dass die von der Gegenseite behaupteten Tatsachen wahr sind (BGHZ 87, 88 ff.). - BGH, 25.02.2003 - X ZR 240/00
Aufhebung eines Berufungsurteils wegen fehlenden Tatbestandes; Zulässigkeit eines …
Auszug aus OLG Rostock, 19.05.2009 - 4 U 84/05
Rn. 333 Zulässig ist es hingegen, wenn eine Prozesshandlung von einer innerprozessualen Bedingung, also vom Erfolg oder Misserfolg einer eigenen Prozesshandlung oder einer solchen Handlung des Gegners abhängig gemacht wird (…vgl. Zöller/Greger, a.a.O.; RGZ 157, 379; BGH NJW-RR 2003, 1145 f.). - RG, 22.02.1928 - I 219/27
Sukzessivlieferungsvertrag. ; Verzug. Leistungsverweigerungsrecht.
Auszug aus OLG Rostock, 19.05.2009 - 4 U 84/05
Wer sich im Verzug befindet, muss vielmehr stets zunächst die Folgen seines Verzuges beseitigen, bevor er sich wieder auf § 320 BGB berufen kann (vgl. OLG Düsseldorf BauR 1993, 123 m.w.N.; RGZ 120, 193, 196). - RG, 16.03.1938 - II 163/37
Hat die Änderung der Vorschriften über das Ruhen des Verfahrens (ZPO. §§ 251, …
Auszug aus OLG Rostock, 19.05.2009 - 4 U 84/05
Rn. 333 Zulässig ist es hingegen, wenn eine Prozesshandlung von einer innerprozessualen Bedingung, also vom Erfolg oder Misserfolg einer eigenen Prozesshandlung oder einer solchen Handlung des Gegners abhängig gemacht wird (…vgl. Zöller/Greger, a.a.O.; RGZ 157, 379; BGH NJW-RR 2003, 1145 f.).
- OLG Köln, 30.07.2013 - 24 U 179/11
Voraussetzungen des Anspruchs eines Generalübernehmers auf …
Dem entsprechend hat etwa das OLG Rostock (IBR 2011, 504, juris Rn391) in Einklang mit der vom Senat vertretenen Rechtsauffassung in einer vergleichbaren Fallgestaltung wie hier die Wirksamkeit der Kündigungserklärung nicht wegen fehlender erneuter Fristsetzung in Zweifel gezogen. - OLG Düsseldorf, 27.05.2014 - 23 U 162/13
Darlegungs- und Beweislast bei Beantragung einer Vormerkung zur Sicherung des …
Das von der Verfügungsklägerin zitierte Urteil des OLG Rostock (Urt. v. 19.05.2009 - 4 U 84/05) belegt nicht, dass eine Erweiterung des Leistungsumfangs bei detaillierter Leistungsbeschreibung ausgeschlossen ist. - OLG Schleswig, 15.07.2026 - 1 U 11/25
Allgemeine Geschäftsbedingungen; Vollständigkeitsklausel; Pauschalpreis; …
Bei Detailpauschalverträgen, bei denen die Leistung in einem Leistungsverzeichnis beschrieben ist, soll eine Vollständigkeitsklausel den Auftragnehmer unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB benachteiligen (OLG Celle…, Urteil vom 04.01.2007, 13 U 244/05, juris Rn. 21; OLG Brandenburg…, Urteil vom 09.07.2002, 11 U 187/01, juris Rn. 35;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 19. Aufl., Rn. 1489), jedenfalls, wenn das Leistungsverzeichnis von dem Auftraggeber stammt (OLG Düsseldorf…, Urteil vom 30.09.2003, 23 U 204/02, juris Rn. 25), beziehungsweise soll nicht zu einer Leistungserweiterung führen (OLG Rostock, Urteil vom 19.05.2009, 4 U 84/05, juris Rn. 314).
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