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Rechtsprechung
   FG Sachsen, 20.01.2014 - 4 V 1794/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13247
FG Sachsen, 20.01.2014 - 4 V 1794/12 (https://dejure.org/2014,13247)
FG Sachsen, Entscheidung vom 20.01.2014 - 4 V 1794/12 (https://dejure.org/2014,13247)
FG Sachsen, Entscheidung vom 20. Januar 2014 - 4 V 1794/12 (https://dejure.org/2014,13247)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Einstellung der Vollstreckung nach § 258 AO bis zur Klärung des Vorliegens der Voraussetzungen eines steuerfreien Sanierungsgewinns durch eine Billigkeitsentscheidung nach § 163 AO im Hauptsacheverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Einstellung der Vollstreckung des Körperschaftsteuerbescheids wegen eines Anspruchs auf eine abweichende Festsetzung der Steuer aus Billigkeitsgründen (hier: steuerbegünstigter Sanierungsgewinn)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Einstellung der Vollstreckung nach § 258 AO bis zur Klärung des Vorliegens der Voraussetzungen eines steuerfreien Sanierungsgewinns durch eine Billigkeitsentscheidung nach § 163 AO im Hauptsacheverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • FG München, 12.12.2007 - 1 K 4487/06

    Anspruch auf abweichende Festsetzung der Einkommensteuer mit der Folge der …

    Auszug aus FG Sachsen, 20.01.2014 - 4 V 1794/12
    Denn das BMF-Schreiben hat für die Behandlung von Sanierungsgewinnen nach Abschaffung der früher gewährten Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 66 EStG im Wesentlichen - mit Ausnahme einer modifizierten Verrechnung vorhandener Verluste und negativer Einkünfte sowie einer Beschränkung auf unternehmensbezogene Sanierungsgewinne - die Rechtsfolgen der aufgehobenen Vorschrift des § 3 Nr. 66 EStG im Wege der Billigkeit faktisch wieder in Kraft gesetzt (vgl. auch FG München, Urteil vom 12.12.2007 1 K 4487/06, EFG 2008, 615 ).

    Ein derartiger Rechtsanspruch wurde namentlich abgelehnt in der Rechtsprechung des FG München und des Sächsischen FG (FG München, Urteil vom 12.12.2007 1 K 4487/06, EFG 2008, 615 ; Sächsisches FG, Urteil vom 24.04.2013 1 K 759/12, EFG 2013, 1898; zweifelnd auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 02.09.2010 5 B 555/09, Juris).

    Zu einer Sachentscheidung des BFH im Revisionsverfahren über das Urteil des FG München vom 12.12.2007 1 K 4487/06 ist es nicht gekommen, weil sich der Rechtsstreit im Revisionsverfahren in der Hauptsache erledigt hatte.

  • FG Sachsen, 24.04.2013 - 1 K 759/12

    Nach dem Wegfall von § 3 Nr. 66 EStG a. F. keine Rechtsgrundlage mehr für die …

    Auszug aus FG Sachsen, 20.01.2014 - 4 V 1794/12
    Ein derartiger Rechtsanspruch wurde namentlich abgelehnt in der Rechtsprechung des FG München und des Sächsischen FG (FG München, Urteil vom 12.12.2007 1 K 4487/06, EFG 2008, 615 ; Sächsisches FG, Urteil vom 24.04.2013 1 K 759/12, EFG 2013, 1898; zweifelnd auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 02.09.2010 5 B 555/09, Juris).

    Gegen das Urteil des Sächsischen FG vom 24.04.2013 1 K 759/12 ist ein Revisionsverfahren anhängig (Az. des BFH: X R 23/13).

  • OVG Sachsen, 02.09.2010 - 5 B 555/09

    Sanierungsgewinn, Gewerbesteuer, Erlass, Aussetzung, Vollstreckung

    Auszug aus FG Sachsen, 20.01.2014 - 4 V 1794/12
    Die erforderliche umfassende Würdigung und Wertung der Erwägungen und damit verbunden die abschließende Feststellung einer bestehenden Sanierungsabsicht auf Seiten der Gläubiger (wofür die Antragstellerin die Feststellungslast trägt), kann jedoch nicht im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erfolgen, welches durch eine lediglich summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage gekennzeichnet ist (vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 02.09.2010 5 B 555/09, Juris).

    Ein derartiger Rechtsanspruch wurde namentlich abgelehnt in der Rechtsprechung des FG München und des Sächsischen FG (FG München, Urteil vom 12.12.2007 1 K 4487/06, EFG 2008, 615 ; Sächsisches FG, Urteil vom 24.04.2013 1 K 759/12, EFG 2013, 1898; zweifelnd auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 02.09.2010 5 B 555/09, Juris).

  • BFH, 28.02.2012 - VIII R 2/08

    Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen

    Auszug aus FG Sachsen, 20.01.2014 - 4 V 1794/12
    Für die Auffassung des FG München spreche, dass der Gesetzgeber bislang eine generelle Ersatzregelung für § 3 Nr. 66 EStG a.F. nicht geschaffen habe, sondern lediglich begrenzt auf Teilbereiche des Steuerrechts (wie die Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG ) eine partielle Sanierungsgewinnbegünstigung eingeführt habe (BFH-Beschluss vom 28.02.2012 VIII R 2/08, BFH/NV 2012, 1135).
  • BFH, 14.07.2010 - X R 34/08

    Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen

    Auszug aus FG Sachsen, 20.01.2014 - 4 V 1794/12
    Die Rechtsfrage ist noch nicht abschließend geklärt: Zwar hat der BFH ausgeführt, der Auffassung des FG München im o.a. Urteil vom 12.12.2007, die Finanzverwaltung habe mit dem BMF-Schreiben vom 27.03.2003 eine Verwaltungspraxis contra legem eingeführt, könne "in dieser Allgemeinheit nicht gefolgt werden" (BFH-Urteil vom 14.07.2010 X R 34/08, BStBl II 2010, 916).
  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF - …

    Rn. 77 Mit Beschluss vom 20. Januar 2014 4 V 1794/12 (juris) hat der 4. Senat des Sächsischen FG die Voraussetzungen des sog. Sanierungserlasses als in jenem Fall nicht glaubhaft gemacht angesehen und die Frage, ob der sog. Sanierungserlass überhaupt einen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Billigkeitsmaßnahme begründen kann, offen gelassen.
  • BFH, 25.03.2015 - X R 23/13

    Forderungserlass nach dem sog. Sanierungserlass

    Rn. 44 m) Das Sächsische FG bezweifelt im Beschluss vom 20. Januar 2014 4 V 1794/12 im Verfahren der einstweiligen Anordnung ebenso wie das Sächsische Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 2. September 2010 5 B 555/09, ob nach Streichung von § 3 Nr. 66 EStG a.F. der sog. Sanierungserlass einen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Billigkeitsmaßnahme begründen kann.
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