Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 22.10.2012 - 4 V 181/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Möglichkeit einer Änderung gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO durch das Finanzamt bei Abweichen der tatsächlichen Angaben vom Inhalt eines beigefügten Vertrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
Aussetzung der Vollziehung: Änderung gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO wegen Bekanntwerdens neuer Tatsachen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit einer Änderung gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO durch das Finanzamt bei Abweichen der tatsächlichen Angaben vom Inhalt eines beigefügten Vertrages
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Aussetzung der Vollziehung: Änderung gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO wegen Bekanntwerdens neuer Tatsachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BFH, 15.10.1998 - IV R 18/98
Sonderbetriebsvermögen bei einer GmbH und atypisch Still
Auszug aus FG Niedersachsen, 22.10.2012 - 4 V 181/12
Bei der Bestimmung und Begrenzung der Ermittlungspflicht des Finanzamts kommt es wesentlich auf die Angaben des Steuerpflichtigen und insbesondere darauf an, ob damit der steuerlich relevante Sachverhalt richtig, vollständig und deutlich dem Finanzamt zur Prüfung unterbreitet worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 IV R 18/98, BStBl II 1999, 286). - BFH, 30.12.1996 - I B 61/96
Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten …
Auszug aus FG Niedersachsen, 22.10.2012 - 4 V 181/12
Rn. 50 a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466). - BFH, 11.11.1987 - I R 108/85
Pflichten des Steuerpflichtigen - Erhebliche Verletzung einer Erklärungspflicht - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 22.10.2012 - 4 V 181/12
Liegt sowohl eine Verletzung der Ermittlungspflicht durch das Amt als auch eine Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Steuerpflichtigen vor, so sind die beiderseitigen Pflichtverletzungen grundsätzlich gegeneinander abzuwägen (BFH-Urteil vom 11. November 1987 I R 108/85, BStBl II 1988, 115).
- BFH, 20.04.2004 - IX R 39/01
Einbringung privater Beziehungen bei geschäftlicher Transaktion
Auszug aus FG Niedersachsen, 22.10.2012 - 4 V 181/12
Eine Bescheidänderung trotz Ermittlungsverstößen des Finanzamts verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn ein Steuerpflichtiger bewusst irreführende, missverständliche oder unvollständige Angaben macht und so das Finanzamt von weiteren Ermittlungen abhält (BFH-Urteil vom 20. Mai 2004 IX R 39/01, BStBl II 2004, 1072). - BFH, 10.02.1984 - III B 40/83
Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz
Auszug aus FG Niedersachsen, 22.10.2012 - 4 V 181/12
Rn. 50 a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466). - BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94
Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist …
Auszug aus FG Niedersachsen, 22.10.2012 - 4 V 181/12
Die Vollziehung eines - noch nicht bestandskräftigen - Steuerbescheides ist für den Steuerpflichtigen unbillig hart, wenn ihm dadurch wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur sehr schwer wieder gutzumachen wären, oder wenn sogar die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre (vgl. Beschluss des BFH vom 24. März 1994 IV S 1/94, BStBl II 1994, 398).
- FG Schleswig-Holstein, 23.12.2013 - 3 V 101/12
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Widerruf einer Billigkeitsmaßnahme: …
Entgegen der Ansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts (Beschluss vom 22. Oktober 2012, 4 V 181/12) sei nicht der Entgeltcharakter des Freizeitblocks entscheidend.Zur Begründung hierzu werde auf den Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. Oktober 2012 (4 V 181/12) verwiesen.
Diese Ansicht führte im Ergebnis dazu, dass sich etwaige Änderungen/Aufhebungen solcher Billigkeitsmaßnahmen nach den Vorschriften der §§ 164 Abs. 2, 165 Abs. 2, 172 ff. AO richteten (so auch im Ergebnis Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 22. Oktober 2010, 4 V 181/12 - Juris; Finanzgericht Münster, Urteil vom 25. Februar 2003, 6 K 5165/00 E, EFG 2003, 897;… vgl. auch Prokisch in: Kirchhof/Söhn, EStG, § 34c, Rn. E12, wonach die Billigkeitsmaßnahme sowohl als selbstständiger als auch als unselbstständiger Teil des Veranlagungsverfahrens möglich sein soll).
Dabei teilt der Senat zwar die Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts (Beschluss vom 22. Oktober 2012, 4 V 181/12 - Juris), wonach der Freizeitblock - neben der der erhöhten Vergütung - auch zur Abgeltung der erhöhten Arbeitszeit in B diente (Ziff. 1 des Abordnungsvertrags).
Rn. 61 Die Beschwerde war gemäß § 128 Abs. 3 Satz 2 FGO i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO im Hinblick auf die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. Oktober 2012, 4 V 181/12, zuzulassen.
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