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Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 05.08.2003

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.02.2004 - 4 W 111/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6244
OLG Zweibrücken, 11.02.2004 - 4 W 111/03 (https://dejure.org/2004,6244)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.02.2004 - 4 W 111/03 (https://dejure.org/2004,6244)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - 4 W 111/03 (https://dejure.org/2004,6244)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 494 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 494a
    Selbstständiges Beweisverfahren: Kein Ersatz des Klagegebots durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage im Sinne von § 494a ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts in einem rechtshängig gemachten Rechtsstreit; Gerichtliches Klagegebot gemäß § 494a der Zivilprozessordnung (ZPO); Gebot der Klageerhebung im selbstständigen Beweisverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1053 (Ls.)
  • BauR 2004, 1490
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 16.09.1996 - 11 W 52/96

    Begriff der Hauptsacheklage bei Feststellung von Mängeln im selbständigen …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.02.2004 - 4 W 111/03
    Zum anderen wird, wie auch das Erstgericht dies im Ergebnis zutreffend aufgezeigt hat, maßgeblich auf das Interesse des Antragsgegners an der alsbaldigen Klärung eines evtl. Kostenerstattungsanspruchs gegen den Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens gemäß § 494 a Abs. 2 ZPO abgestellt (vgl. z.B. OLG Dresden, NJW-RR 03, 305 f.; OLG Köln, NJW-RR 97, 1295; OLG Düsseldorf MDR 94, 201;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO II/1999, § 494 a Rdnr. 16;… Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl. § 494 a Rdnr. 2;… Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. § 494 a Rdnr. 4).
  • OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02

    Aufrechnung; kostenselbständiges Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.02.2004 - 4 W 111/03
    Zum anderen wird, wie auch das Erstgericht dies im Ergebnis zutreffend aufgezeigt hat, maßgeblich auf das Interesse des Antragsgegners an der alsbaldigen Klärung eines evtl. Kostenerstattungsanspruchs gegen den Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens gemäß § 494 a Abs. 2 ZPO abgestellt (vgl. z.B. OLG Dresden, NJW-RR 03, 305 f.; OLG Köln, NJW-RR 97, 1295; OLG Düsseldorf MDR 94, 201;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO II/1999, § 494 a Rdnr. 16;… Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl. § 494 a Rdnr. 2;… Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. § 494 a Rdnr. 4).
  • OLG Köln, 09.06.1999 - 17 W 241/98

    Kostengrundentscheidung Beweisverfahren Hauptsacheprozess

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.02.2004 - 4 W 111/03
    Zum einen wird darauf abgestellt, dass es einer Klageerhebung durch den Antragsteller dann nicht mehr bedarf, wenn feststeht, dass die im selbständigen Beweisverfahren zu klärende Streitfrage (ganz oder teilweise) vom Streitstoff eines bereits rechtshängigen Verfahrens erfasst wird und die Kosten des Beweisverfahrens deshalb in diesem "Hauptverfahren" ganz oder teilweise mit festzusetzen sind (vgl. z.B. OLG Braunschweig, BauR 2001, 990; OLG Köln, NJW-RR 2000, 361; OLG Nürnberg, BauR 2000, 442; Landgericht Aachen BauR 01, 1292; OLG Hamm OLGR 97, 299).
  • OLG Nürnberg, 08.11.1999 - 13 W 2637/99

    Fristsetzung zur Klageerhebung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.02.2004 - 4 W 111/03
    Zum einen wird darauf abgestellt, dass es einer Klageerhebung durch den Antragsteller dann nicht mehr bedarf, wenn feststeht, dass die im selbständigen Beweisverfahren zu klärende Streitfrage (ganz oder teilweise) vom Streitstoff eines bereits rechtshängigen Verfahrens erfasst wird und die Kosten des Beweisverfahrens deshalb in diesem "Hauptverfahren" ganz oder teilweise mit festzusetzen sind (vgl. z.B. OLG Braunschweig, BauR 2001, 990; OLG Köln, NJW-RR 2000, 361; OLG Nürnberg, BauR 2000, 442; Landgericht Aachen BauR 01, 1292; OLG Hamm OLGR 97, 299).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1993 - 10 W 135/93

    Kosten des Beweissicherungsverfahrens: Keine Kostenentscheidung bei Erfüllung des …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.02.2004 - 4 W 111/03
    Zum anderen wird, wie auch das Erstgericht dies im Ergebnis zutreffend aufgezeigt hat, maßgeblich auf das Interesse des Antragsgegners an der alsbaldigen Klärung eines evtl. Kostenerstattungsanspruchs gegen den Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens gemäß § 494 a Abs. 2 ZPO abgestellt (vgl. z.B. OLG Dresden, NJW-RR 03, 305 f.; OLG Köln, NJW-RR 97, 1295; OLG Düsseldorf MDR 94, 201;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO II/1999, § 494 a Rdnr. 16;… Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl. § 494 a Rdnr. 2;… Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. § 494 a Rdnr. 4).
  • OLG Braunschweig, 03.08.2000 - 8 W 34/00

    Antrag auf Erläuterung und Ergänzung des Gutachtens im selbständigen …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.02.2004 - 4 W 111/03
    Zum einen wird darauf abgestellt, dass es einer Klageerhebung durch den Antragsteller dann nicht mehr bedarf, wenn feststeht, dass die im selbständigen Beweisverfahren zu klärende Streitfrage (ganz oder teilweise) vom Streitstoff eines bereits rechtshängigen Verfahrens erfasst wird und die Kosten des Beweisverfahrens deshalb in diesem "Hauptverfahren" ganz oder teilweise mit festzusetzen sind (vgl. z.B. OLG Braunschweig, BauR 2001, 990; OLG Köln, NJW-RR 2000, 361; OLG Nürnberg, BauR 2000, 442; Landgericht Aachen BauR 01, 1292; OLG Hamm OLGR 97, 299).
  • LG Aachen, 25.04.2001 - 6 T 45/01

    Klageerhebung in der Hauptsache; Entscheidung über Ergebnis des Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.02.2004 - 4 W 111/03
    Zum einen wird darauf abgestellt, dass es einer Klageerhebung durch den Antragsteller dann nicht mehr bedarf, wenn feststeht, dass die im selbständigen Beweisverfahren zu klärende Streitfrage (ganz oder teilweise) vom Streitstoff eines bereits rechtshängigen Verfahrens erfasst wird und die Kosten des Beweisverfahrens deshalb in diesem "Hauptverfahren" ganz oder teilweise mit festzusetzen sind (vgl. z.B. OLG Braunschweig, BauR 2001, 990; OLG Köln, NJW-RR 2000, 361; OLG Nürnberg, BauR 2000, 442; Landgericht Aachen BauR 01, 1292; OLG Hamm OLGR 97, 299).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2005 - 2 WF 191/05

    Ordnungsmittelverfahren in einer Familiensache: Ermessensentscheidung über die …

    Dass das Amtsgericht in dieser Situation gegen die nicht erschienene Klägerin ein Ordnungsgeld festgesetzt hat, ist daher - auch unter Berücksichtigung des Zwecks des Ordnungsgeldes (vgl. u.a. OLG Koblenz OLGR 2004, 384, 385; OLG Köln OLGR 2004, 256, 257) - nicht zu beanstanden.

    Rechtsfehlerhaft hat das Amtsgericht jedoch ersatzweise Ordnungshaft festgesetzt, da § 141 Abs. 3 ZPO die Verhängung ersatzweiser Ordnungshaft gegen die Partei nach allgemeiner Auffassung nicht zulässt (u.a. OLG KarlsruheOLGZ 1984, 450; OLG Köln FamRZ 1993, 338; OLG Koblenz OLGR 2004, 384;… Musielak/Stadler, a.a.O, Rdn. 12;… Zöller/Greger, a.a.O., Rdn. 12), sodass der Beschluss insoweit aufzuheben war.

    Dies gilt nach herrschender Auffassung auch, soweit die Beschwerde erfolgreich war (OLG Hamm OLGR 2004, 233, 234; OLG Brandenburg MDR 2001, 411 u. OLGR 1999, 42, 43; OLG Koblenz OLGR 2004, 384, 386; OLG Köln OLGR 1997, 102, 103; Musielak/Stadler, ZPO, 4. Aufl., § 141 Rdn 11 i.V. Musielak/Huber, ZPO, 4. Aufl., § 380 Rdn. 7 sowie Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 141 Rdn. 15, jeweils mit Nachweise zur Gegenansicht, nach der die Kosten bei erfolgreicher Beschwerde entspr.

  • OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 12 W 37/11

    Selbstständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung bei Geltendmachung des …

    Gleiches gilt, wenn - wie im vorliegenden Fall - wegen der Mängel ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht wird (OLG Stuttgart BauR 2007, 1098; a.A. allerdings OLG Zweibrücken BauR 2004, 1490).
  • OLG München, 02.05.2008 - 9 W 1268/08

    Selbstständiges Beweisverfahren: Einheitliche Kostenentscheidung in dem vom …

    18Eine Kostenentscheidung nach § 494 a ZPO ist z. B. dann unzulässig, wenn der Antragsteller als Beklagter im Hauptsacheverfahren die Aufrechnung erklärt (BGH BauR 2005, 1799), eine Widerklage erhebt (BGH BauR 2003, 1255) oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend macht (OLG Zweibrücken BauR 2004, 1490).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.08.2003 - 4 W 111/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5104
OLG Celle, 05.08.2003 - 4 W 111/03 (https://dejure.org/2003,5104)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.08.2003 - 4 W 111/03 (https://dejure.org/2003,5104)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. August 2003 - 4 W 111/03 (https://dejure.org/2003,5104)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Zurückweisung von Eintragungsanträgen des Sondernutzungsberechtigten auf weitere Aufteilung von Wohnungseigentum

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 78 Abs. 1 GBO ; § 10 Abs. 1 S. 2 WEG ; § 10 Abs. 2 WEG ; § 4 Abs. 1 WEG ; § 4 Abs. 2 WEG ; § 19 GBO ; § 15 WEG ; § 13 Abs. 2 WEG; § 31 Abs. 3 S. 1 KostO
    Anspruch auf Eintragung ins Grundbuch; Änderung der Aufteilung des Eigentums; Nachträgliche Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Sondereigentum ; Inhaltliche Änderung aller Wohnungs- und Teileigentumsrechte ; Auflassungserklärungen der übrigen Wohnungseigentümer ...

  • Judicialis

    GBO § 19; ; WEG § 5; ; WEG § 10

  • rechtsportal.de

    GBO § 19; WEG § 5; WEG § 10
    Zurückweisungen von Eintragungen im Grundbuch

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Anspruch auf Eintragung ins Grundbuch; Änderung der Aufteilung des Eigentums; Nachträgliche Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Sondereigentum ; Inhaltliche Änderung aller Wohnungs- und Teileigentumsrechte ; Auflassungserklärungen der übrigen Wohnungseigentümer ...

  • ibr-online

    Eintragungsantrag wegen Zustimmungserfordernis zurückzuweisen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 12.10.2001 - 2Z BR 110/01

    Unzulässikeit weiterer Beschwerde gegen Zwischenverfügung aufhebende Entscheidung …

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2003 - 4 W 111/03
    Die Umwandlung von Gemeinschafts in Sondereigentum kann daher nicht dem Regelungsgehalt des § 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 WEG unterfallen, sie bedarf vielmehr gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 WEG der Einigung aller Wohnungs und Teileigentümer in der Form der Auflassung (§ 925 Abs. 1 BGB) und der Eintragung in das Grundbuch (…vgl. BayObLG a. a. O.; WuM 1997, 512 (513); ZMR 1993, 423 (424); ZMR 2000, 779 (780); ZMR 2002, 283 (284);… Schöner/Stöber/Keller, Handbuch der Rechtspraxis, Band 4, Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rn. 2967;… Demharter, GBO, 23. Aufl., Anhang zu § 3 Rn. 65;… v. Oelfele, GBO, 1999, AT V Rn. 356;… Bärmann/Pick, WEG, , 9. Aufl., § 5 Rn. 13).

    Die Einräumung eines umfassenden Sondernutzungsrechts an einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteil oder einer Grundstücksfläche enthält nicht die vorweggenommene Einigung und damit auch nicht die Zustimmung nach § 19 GBO über die Einräumung von Sondereigentum an diesen Räumlichkeiten zu Gunsten des Sonderbenutzungsberechtigten (vgl. BayObLG ZMR 2002, 283 (284); ZMR 2000, 779 (780); ZMR 1993, 423 (424); …

    Weiterhin berücksichtigt sie nicht den Unterschied zwischen der Übertragung eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechtes, die auch ohne die Mitwirkung der anderen Wohnungseigentümer erfolgen kann, und der Schaffung von Sondereigentum als ein Element des dinglichen Wohnungseigentumsrechts (vgl. BayObLG ZMR 2002, 283 (284); ZMR 1993, 423 (424); …

    Eine in der Miteigentümerordnung erteilte Vollmacht/Ermächtigung zur Schaffung neuen Wohnungseigentums durch Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum kann nicht mit einer die Sondernachfolger bindenden Weise vereinbart werden (vgl. BayObLG ZMR 2002, 283 (284); ZMR 2000, 779 (780); ZMR 2000, 316 (317); WuM 1997, 512 (513 f); KG NZM 1998, 581 (582); Häublein DNotZ 2000, 442 (449)).

  • BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 41/00

    Vorweggenommene Einigung über Sondereigentum

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2003 - 4 W 111/03
    Die Umwandlung von Gemeinschafts in Sondereigentum kann daher nicht dem Regelungsgehalt des § 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 WEG unterfallen, sie bedarf vielmehr gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 WEG der Einigung aller Wohnungs und Teileigentümer in der Form der Auflassung (§ 925 Abs. 1 BGB) und der Eintragung in das Grundbuch (…vgl. BayObLG a. a. O.; WuM 1997, 512 (513); ZMR 1993, 423 (424); ZMR 2000, 779 (780); ZMR 2002, 283 (284);… Schöner/Stöber/Keller, Handbuch der Rechtspraxis, Band 4, Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rn. 2967;… Demharter, GBO, 23. Aufl., Anhang zu § 3 Rn. 65;… v. Oelfele, GBO, 1999, AT V Rn. 356;… Bärmann/Pick, WEG, , 9. Aufl., § 5 Rn. 13).

    Die Einräumung eines umfassenden Sondernutzungsrechts an einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteil oder einer Grundstücksfläche enthält nicht die vorweggenommene Einigung und damit auch nicht die Zustimmung nach § 19 GBO über die Einräumung von Sondereigentum an diesen Räumlichkeiten zu Gunsten des Sonderbenutzungsberechtigten (vgl. BayObLG ZMR 2002, 283 (284); ZMR 2000, 779 (780); ZMR 1993, 423 (424); …

    Eine in der Miteigentümerordnung erteilte Vollmacht/Ermächtigung zur Schaffung neuen Wohnungseigentums durch Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum kann nicht mit einer die Sondernachfolger bindenden Weise vereinbart werden (vgl. BayObLG ZMR 2002, 283 (284); ZMR 2000, 779 (780); ZMR 2000, 316 (317); WuM 1997, 512 (513 f); KG NZM 1998, 581 (582); Häublein DNotZ 2000, 442 (449)).

    Rechtsgeschäfte, die Änderungen an Gemeinschafts und Sondereigentum betreffen, können somit nicht im Wege einer Vereinbarung, Ermächtigung oder der vorweggenommenen Zustimmung gemäß § 10 Abs. 2 WEG zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden (vgl. BayObLG ZMR 2000, 779, (780); ZMR 2000, 316 (317); WuM 1997, 512 (513 f); KG NZM 1998, 581 (582); Häublein DNotZ 2000, 442 (449)).

  • BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 163/99

    Zur Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2003 - 4 W 111/03
    Eine in der Miteigentümerordnung erteilte Vollmacht/Ermächtigung zur Schaffung neuen Wohnungseigentums durch Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum kann nicht mit einer die Sondernachfolger bindenden Weise vereinbart werden (vgl. BayObLG ZMR 2002, 283 (284); ZMR 2000, 779 (780); ZMR 2000, 316 (317); WuM 1997, 512 (513 f); KG NZM 1998, 581 (582); Häublein DNotZ 2000, 442 (449)).

    Währenddessen betrifft der Inhalt des Sondereigentums (§ 5 Abs. 4 WEG) das schuldrechtliche Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander (vgl. BayObLG ZMR 2000, 316 (317)).

    Rechtsgeschäfte, die Änderungen an Gemeinschafts und Sondereigentum betreffen, können somit nicht im Wege einer Vereinbarung, Ermächtigung oder der vorweggenommenen Zustimmung gemäß § 10 Abs. 2 WEG zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden (vgl. BayObLG ZMR 2000, 779, (780); ZMR 2000, 316 (317); WuM 1997, 512 (513 f); KG NZM 1998, 581 (582); Häublein DNotZ 2000, 442 (449)).

  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer …

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2003 - 4 W 111/03
    Betroffen i. S. des § 19 GBO ist jeder, dessen grundbuchmäßiges Recht durch die beantragte Eintragung nicht nur wirtschaftlich, sondern rechtlich beeinträchtigt wird oder beeinträchtigt werden kann (vgl. BGH NZM 2000, 1187 (1188); BGH NJW 1984, 2409;… BayObLG a. a. O.).

    Zwar meint die Beschwerdeführerin unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1984, 2409; vgl. aber auch BGH ZMR 1979, 380), die Schaffung von Sondereigentum in dem Sondernutzungsbereich bedürfe nicht mehr der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer, weil diese bereits durch das ihr umfassende Sondernutzungsrecht - ebenso wie beim Sondereigentum - von jeglicher Nutzung ausgeschlossen seien und damit ein Betroffensein i. S. des § 19 GBO nicht vorliege.

  • KG, 17.12.1997 - 24 W 3797/97

    Keine Umw andlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2003 - 4 W 111/03
    Eine in der Miteigentümerordnung erteilte Vollmacht/Ermächtigung zur Schaffung neuen Wohnungseigentums durch Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum kann nicht mit einer die Sondernachfolger bindenden Weise vereinbart werden (vgl. BayObLG ZMR 2002, 283 (284); ZMR 2000, 779 (780); ZMR 2000, 316 (317); WuM 1997, 512 (513 f); KG NZM 1998, 581 (582); Häublein DNotZ 2000, 442 (449)).

    Rechtsgeschäfte, die Änderungen an Gemeinschafts und Sondereigentum betreffen, können somit nicht im Wege einer Vereinbarung, Ermächtigung oder der vorweggenommenen Zustimmung gemäß § 10 Abs. 2 WEG zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden (vgl. BayObLG ZMR 2000, 779, (780); ZMR 2000, 316 (317); WuM 1997, 512 (513 f); KG NZM 1998, 581 (582); Häublein DNotZ 2000, 442 (449)).

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2003 - 4 W 111/03
    Zwar meint die Beschwerdeführerin unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1984, 2409; vgl. aber auch BGH ZMR 1979, 380), die Schaffung von Sondereigentum in dem Sondernutzungsbereich bedürfe nicht mehr der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer, weil diese bereits durch das ihr umfassende Sondernutzungsrecht - ebenso wie beim Sondereigentum - von jeglicher Nutzung ausgeschlossen seien und damit ein Betroffensein i. S. des § 19 GBO nicht vorliege.
  • BGH, 13.09.2000 - V ZB 14/00

    Löschung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2003 - 4 W 111/03
    Betroffen i. S. des § 19 GBO ist jeder, dessen grundbuchmäßiges Recht durch die beantragte Eintragung nicht nur wirtschaftlich, sondern rechtlich beeinträchtigt wird oder beeinträchtigt werden kann (vgl. BGH NZM 2000, 1187 (1188); BGH NJW 1984, 2409;… BayObLG a. a. O.).
  • BayObLG, 05.09.1991 - BReg. 2 Z 95/91

    Umwandlung gemeinschaftlichen Eigentums in Sondereigentum

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2003 - 4 W 111/03
    Die nachträgliche Umwandlung von gemeinschaftlichen Eigentum in Sondereigentum stellt aber eine inhaltliche Änderung des Miteigentums am Grundstück und damit aller Wohnungs und Teileigentumsrechte dar (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 208 ( 209 )).
  • OLG Saarbrücken, 28.09.2004 - 5 W 173/04

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Eigentümers auf Umwandlung von …

    Die Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum kann daher nicht in den Regelungsbereich des § 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 WEG fallen, sie bedarf vielmehr gemäß § 4 Abs. 1 und 2 WEG der Einigung aller Wohnungs- und Teileigentümer in der Form der Auflassung (§ 925 Abs. 1 BGB) und der Eintragung in das Grundbuch (OLG Celle, OLGR Celle 2004, S. 79 ff, m.w.N.; BayObLG, BayObLGZ 1987, 390 und BayObLGZ 1986, 444; BayObLG, WM 1997, 512;… OLG Düsseldorf, WuM 1995, S. 606 ff und WuM 1996, S. 236 ff).
  • KG, 12.01.2007 - 11 W 15/06

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen anderen auf Zustimmung zur …

    Eine Ermächtigung (aber auch eine Zustimmung), Sondereigentum in gemeinschaftliches Eigentum umzuwandeln oder umgekehrt, kann nicht als "Inhalt des Sondereigentums" vereinbart werden (BGH v. 4.4.2003 - V ZR 322/02, NJW 2003, 2165 [2166] m.w.N.; BayObLG v. 27.10.2004 - 2Z BR 150/04, NJW 2005, 444 [445]; v. 24.7.1997 - 2Z BR 49/97, DNotZ 1998, 379 [383] = BayObLGZ 1997, 233; OLG Saarbrücken v. 28.9.2004 - 5 W 173/04-56, OLGReport Saarbrücken 2005, 282 [284]; OLG Celle v. 5.8.2003 - 4 W 111/03, OLGReport Celle 2004, 79 [80]).
  • AG Brühl, 26.07.2010 - 23 C 650/09

    Vorliegen einer unzulässigen baulichen Veränderung i.S.d. § 22 WEG bei …

    Das Gericht ist zwar entsprechend der Rechtsprechung des OLG Celle vom 05.08.2003, 4 W 111/03, der Auffassung, dass Rechtsgeschäfte, die Änderungen am Gemeinschafts- und Sondereigentum betreffen, der Zustimmung der dinglich Berechtigten bedürfen und nicht in der Teilungserklärung vorweggenommen werden dürfen.
  • AG Brühl, 26.07.2010 - 23 C 647/09

    Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen einen anderen Wohnungseigentümer auf …

    Das Gericht ist zwar entsprechend der Rechtsprechung des OLG Celle vom 05.08.2003, 4 W 111/03, der Auffassung, dass Rechtsgeschäfte, die Änderungen am Gemeinschafts- und Sondereigentum betreffen, der Zustimmung der dinglich Berechtigten bedürfen und nicht in der Teilungserklärung vorweggenommen werden dürfen.
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