Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 21.03.2006 - 4 W 30/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Judicialis
RVG § 60; ; RVG § 61; ; RVG VV Teil 3 Vorb. 3 Abs. 5; ; BRAGO 37 Nr. 3, 13 Abs. 2
- Anwaltsblatt
§ 60 RVG, § 61 RVG, § 37 BRAGebO, § 13 BRAGebO
Klageauftrag nach 1. Juli 2004: BRAGO oder RVG?
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Inkraftreten der RVG führt nicht zu einem "gespaltenen Kostenrecht"
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Gespaltetes Kostenrecht" durch Inkrafttreten des RVG?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenrecht nach Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes; Einheit des selbstständigen Beweisverfahrens und des anschließenden Hauptsacheprozesses; "Neue Angelegenheit" im Sinne der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 27.12.2005 - 3 O 94/05
- OLG Zweibrücken, 21.03.2006 - 4 W 30/06
Papierfundstellen
- AnwBl 2006, 499
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.11.1995 - VI ZR 359/94
Aufklärungspflicht des Arztes vor Durchführung einer Myelographie
Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.03.2006 - 4 W 30/06
Das selbständige Beweisverfahren und der Hauptsachestreit betrafen nach den Reglungen der BRAGO "dieselbe Angelegenheit" und entstanden deshalb insgesamt nur einmal, § 13 Abs. 2 BRAGO (Pfälz. OLG Zweibrücken, JurBüro 1999, 414; OLG Hamburg, MDR 1996, 367; OLG Koblenz, MDR 1994, 522). - OLG Koblenz, 26.11.1999 - 14 W 782/99
Beweisverfahren vor dem Stichtag, Prozessauftrag nach dem Stichtag
Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.03.2006 - 4 W 30/06
Die im Hauptsacheverfahren entstehenden Gebühren beurteilen sich deshalb nicht im Sinne eines "gespalteten Kostenrechts" nach neuem Recht; vielmehr gilt das für den ursprünglichen Auftrag anzuwendende Gebührenrecht fort (vgl. Schneider, MDR 2000, 605; a. M. OLG Koblenz, MDR 2000, 605;… Gerold/Schmidt/van Eicken/Madert, RVG 16. Aufl., § 60 Rdnr. 21). - OLG Koblenz, 13.07.1993 - 14 W 427/93
Gutachter; Versicherungsrechtliche Einstandspflicht; Deckungsprozeß; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.03.2006 - 4 W 30/06
Das selbständige Beweisverfahren und der Hauptsachestreit betrafen nach den Reglungen der BRAGO "dieselbe Angelegenheit" und entstanden deshalb insgesamt nur einmal, § 13 Abs. 2 BRAGO (Pfälz. OLG Zweibrücken, JurBüro 1999, 414; OLG Hamburg, MDR 1996, 367; OLG Koblenz, MDR 1994, 522). - OLG Zweibrücken, 10.08.1999 - 5 W 2/99
Rechtsanwaltsvergütung: Anwendung neuen Gebührenrechts bei Zurückverweisung nach …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.03.2006 - 4 W 30/06
Da sich durch §§ 60, 61 RVG an der Grundregel, dass es immer auf die unbedingte Auftragserteilung ankommt (vgl. Pfälz. OLG Zweibrücken, JurBüro 2000, 21; Otto, JurBüro 1994, 397) nichts geändert hat, handelt es sich, wenn ein Anwalt nach Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens erst nach Inkrafttreten des RVG auch den Auftrag zum Hauptsacheverfahren enthielt, nicht um einen Auftrag in einer neuen Angelegenheit. - OLG Zweibrücken, 17.03.1999 - 7 W 70/98
Rechtsanwaltsvergütung: Fortsetzung eines Rechtsstreits nach zwei Kalenderjahren
Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.03.2006 - 4 W 30/06
Das selbständige Beweisverfahren und der Hauptsachestreit betrafen nach den Reglungen der BRAGO "dieselbe Angelegenheit" und entstanden deshalb insgesamt nur einmal, § 13 Abs. 2 BRAGO (Pfälz. OLG Zweibrücken, JurBüro 1999, 414; OLG Hamburg, MDR 1996, 367; OLG Koblenz, MDR 1994, 522).
- BGH, 12.04.2007 - VII ZB 98/06
Abrechnung von selbständigen Beweisverfahren und Hauptsacheverfahren bei …
bb) Nach anderer Ansicht ist die Vergütung des Anwalts bei einer solchen Fallgestaltung ausschließlich nach den Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung abzurechnen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. März 2006, JurBüro 2006, 368 = AnwBl 2006, 499; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 1. August 2006, in juris dokumentiert). - OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 6 W 82/06
Rechtsanwaltsgebühr: Gebührenabrechnung bei unbedingtem Auftrag für das …
Deshalb führt der zur Zeit der Geltung der BRAGO erteilte Auftrag zur Vertretung im selbständigen Beweisverfahren dazu, dass auch der später erteilte Auftrag zur Vertretung im Klageverfahren nach der BRAGO zu vergüten ist (so im Ergebnis auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.3.2006, 4 W 30/06, zitiert nach Juris). - OLG Düsseldorf, 12.04.2007 - 5 W 46/06
Rechtsanwaltsgebühren für selbständiges Beweisverfahren und Hauptsacheverfahren …
Anderer Auffassung ist lediglich das OLG Zweibrücken (AGS 2006, 293 = OLGR 2006, 654 = JurBüro 2006, 368 = AnwBl. 2006, 499), das insgesamt nur eine Angelegenheit nach der BRAGO annimmt. - KG, 10.12.2009 - 1 Ws 164/09
Rechtsanwaltsgebühren: Anwendbares Verfahrensrecht nach Inkrafttreten des RVG bei …
Die Auffassung, wonach bei einer Gebührenbemessung nach der BRAGO auch deren Verfahrensregelungen über den 30. Juni 2004 hinaus gelten müssen (vgl. Thür. OLG JurBüro 2006, 368; KG (3. Senat), Beschluß vom 16. Dezember 2004 - 3 Ws 351/04 -), läßt außer Acht, daß dies bei der in § 61 Abs. 1 Satz 2 RVG geregelten Fallkonstellation zu einer nicht praxisgerechten Aufspaltung der gebührenrechtlichen Rechtsbehelfe und deren Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie zu unterschiedlichen Zuständigkeiten führt, was der Gesetzgeber auch im Hinblick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht gewollt haben kann.
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Genehmigung der vorläufigen Unterbringung
- rechtsportal.de
BGB § 1906 Abs. 1; FGG § 70h
Voraussetzungen der gerichtlichen Genehmigung einer Unterbringung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Genehmigung einer Unterbringung nach § 1906 BGB durch das Vormundschaftsgericht; Durch konkrete Tatsachen begründete Gefahr als Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung eines Betroffenen in Unterbringungssachen im ...
Verfahrensgang
- LG Bremen, 15.08.2006 - 5 T 555/06
- OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 1127 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96
Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit der Person bei Anordnung einer …
Auszug aus OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06
Im Falle einer einstweiligen Anordnung nach § 70 h FGG muss durch konkrete Tatsachen eine Gefahr für den Betroffenen selbst begründet sein, deren Abwendung keinen Aufschub duldet (vgl. BVerfG, FamRZ 1998, 895, 896; OLG München, FamRZ 2006, 445;… Keidel/Kuntze/Kayser, a. a. O., § 70h Rn. 5 m. w. N.).Gerade aber diese Bewertung hätte die Kammer dazu veranlassen müssen darzulegen, wieso ihrer Meinung nach der angekündigte "Therapieversuch" keinen Aufschub duldete (vgl. auch BVerfG FamRZ 1998, 895, 896).
Denn es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG, FamRZ 1998, 895, 896).
- OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05
Konkrete Tatsachengrundlage über Art und Umfang sowie Wahrscheinlichkeit …
Auszug aus OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06
Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. OLG München, FamRZ 2006, 445).Im Falle einer einstweiligen Anordnung nach § 70 h FGG muss durch konkrete Tatsachen eine Gefahr für den Betroffenen selbst begründet sein, deren Abwendung keinen Aufschub duldet (vgl. BVerfG, FamRZ 1998, 895, 896; OLG München, FamRZ 2006, 445;… Keidel/Kuntze/Kayser, a. a. O., § 70h Rn. 5 m. w. N.).
Von daher kann eine einstweilige Anordnung nach § 70 h FGG nur erlassen werden, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten, dass die sachlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung vorliegen (OLG München, FamRZ 2006, 445;… Keidel/Kuntze/Kayser, § 70 h Rn. 4, m. w. N.).
- BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05
Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in …
Auszug aus OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06
Der drohende Gesundheitsschaden muss daher stets so gewichtig sein, dass er den mit der beabsichtigten Unterbringungsmaßnahme verbundenen Freiheitseingriff zu rechtfertigen vermag (BGH, FamRZ 2006, 615, 616 m. w. N.).Dabei sind auch die negativen psychischen Auswirkungen der Unterbringung auf den Betroffenen in die Abwägung einzubeziehen (BGH, FamRZ 2006, 615, 616 m. w. N.).
- OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06
Verhältnis der Beschwerdebefugnis des Betroffenen zu derjenigen des …
Auszug aus OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06
Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 13. März 2006 - 15 W 53/06 -, FamRZ 2006, 1301 LS; Volltext bei JURIS) war der Betroffene nicht verpflichtet, neben seinem Verfahrenspfleger auch noch selbst sofortige Beschwerde einzulegen, um sich die sofortige weitere Beschwerde offen zu halten.Denn - wie das Oberlandesgericht Hamm in der genannten Entscheidung selbst ausführt - hat der Verfahrenspfleger die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (OLG Hamm, Beschluss vom 13. März 2006 - 15 W 53/06, JURIS Rn. 8;… vgl. auch Keidel/Kuntze/Kayser, FGG, 15. Aufl. § 70 b Rn. 9).
- BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02
Verfahrensgegenstand der weiteren Beschwerde - Erledigung der Hauptsache nach …
Auszug aus OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06
Gegenstand des Verfahrens der weiteren Beschwerde und damit auch der Nachprüfung ist die Entscheidung des Beschwerdegerichts und damit nur das, worüber das Beschwerdegericht eine Entscheidung getroffen hat (BayObLG, Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 3 Z BR 149/02 - Rn. 8, zitiert nach JURIS).(BayObLG, Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 3 Z BR 149/02 - Rn. 8, zitiert nach JURIS).
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