Rechtsprechung
| OLG Dresden, 12.07.2001 - 4 W 854/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- Judicialis
ZPO § 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 383 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 383 Nr. 5; ; ZPO § 238 Abs. 4; ; GKG § 12 Abs. 2; ; GKG § 13 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts von Journalisten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aussageverweigerungsrecht; Zeugnisverweigerungsrecht; Artikel; Autor; Zitat
Verfahrensgang
- LG Bautzen, 25.04.2001 - 2 O 699/00
- OLG Dresden, 12.07.2001 - 4 W 854/01
- BVerfG, 13.09.2001 - 1 BvR 1398/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 342
- afp 2002, 229
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.12.1978 - StB 235/78
Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechtes eines Pressemitarbeiters - Schutz von …
Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2001 - 4 W 854/01
Soweit das Gericht den Pressevertreter nur über die Frage, ob bereits veröffentlichte Informationen zutreffen, vernehmen will, besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht also nicht (vgl. BGH NJW 1999, 2051, 2052; BGHSt 28, 240, 243 ff.; BVerfG AfP 1982, 100 f.;… Löffler/Ricker Handbuch des Presserechts 4. Aufl. Kap. 30 Rdn. 3e;… Paschke Medienrecht § 18 Rdn. 1068; Soehring/Hoeren Pressrecht 8.13).Etwas anderes mag gelten, wenn der Pressevertreter nach dem Aufenthalt eines Gewährsmanns befragt wird, dessen Identität er in der Presseveröffentlichung preisgegeben hat (vgl. BGHSt 28, 240 einerseits und BGH MDR 1979, 242 andererseits).
- BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer ./. Wallraff - "Der Aufmacher - Der Mann, der bei 'Bild' Hans Esser war"
Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2001 - 4 W 854/01
Diese Regelung hat ihren Grund darin, dass die Funktionsfähigkeit von Presse und Rundfunk, die als Kontrollorgane in der Demokratie unverzichtbar sind, ein Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und ihren Informanten erfordert, das nur durch ein dem Redaktionsgeheimnis entsprechendes Zeugnisverweigerungsrecht garantiert ist (BVerfGE 66, 116, 133 ff.). - BGH, 13.01.1999 - 2 StB 14/98
Presserechtliches Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeschutz für freie …
Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2001 - 4 W 854/01
Soweit das Gericht den Pressevertreter nur über die Frage, ob bereits veröffentlichte Informationen zutreffen, vernehmen will, besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht also nicht (vgl. BGH NJW 1999, 2051, 2052; BGHSt 28, 240, 243 ff.; BVerfG AfP 1982, 100 f.;… Löffler/Ricker Handbuch des Presserechts 4. Aufl. Kap. 30 Rdn. 3e;… Paschke Medienrecht § 18 Rdn. 1068; Soehring/Hoeren Pressrecht 8.13). - BVerfG, 12.03.1982 - 2 BvR 1112/81
Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten bei Bekenneranrufen und …
Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2001 - 4 W 854/01
Soweit das Gericht den Pressevertreter nur über die Frage, ob bereits veröffentlichte Informationen zutreffen, vernehmen will, besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht also nicht (vgl. BGH NJW 1999, 2051, 2052; BGHSt 28, 240, 243 ff.; BVerfG AfP 1982, 100 f.;… Löffler/Ricker Handbuch des Presserechts 4. Aufl. Kap. 30 Rdn. 3e;… Paschke Medienrecht § 18 Rdn. 1068; Soehring/Hoeren Pressrecht 8.13).
- BVerfG, 13.09.2001 - 1 BvR 1398/01
Umfang des Aussageverweigerungsrechts von Journalisten
gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Juli 2001 - 4 W 0854/01 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung . - OLG Karlsruhe, 10.10.2024 - 14 W 95/24
Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts bei einer Presseberichterstattung; …
Rn. 15 Ist die Person des Informanten in der Presseberichterstattung namentlich genannt, bestehen hinsichtlich dieses Informanten keine weiteren personenbezogenen Zeugnisverweigerungsrechte; der Zweck von § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, das Vertrauensverhältnis zwischen Presse und Rundfunk und ihren Informanten zu schützen, so dass sie ihre Kontrollfunktion unter Einschaltung verlässlicher Informanten unter Wahrung des Redaktionsgeheimnisses wahrnehmen können, ist nicht mehr zu erreichen, soweit aus der Berichterstattung die Person eines Informanten und die diesem zugeschriebenen Informationen hervorgehen oder durch den Journalisten sonst offenbart worden sind; eine Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht des § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO scheidet dann aus (…BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.09.2001 - 1 BvR 1398/01, Rn. 9 ff., juris; BGH…, Beschluss vom 04.12.2012 - VI ZB 2/12, Rn. 13, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 12.07.2001 - 4 W 854/01, Rn. 8 f., juris;… Stein/Jonas/Berger, a.a.O., § 383 Rn. 40).In einem derartigen Fall besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht nur insoweit, als die Beantwortung der Beweisfrage den Schutzzweck des Zeugnisverweigerungsrechts tangiert (…MüKo/Damrau/Weinland, ZPO, 6. Aufl. 2020, § 386 Rn. 7; exemplarisch für § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO: OLG Dresden, Beschluss vom 12.07.2001 - 4 W 854/01, Rn. 8 f., juris).
- LG Offenburg, 17.09.2024 - 2 O 86/23
Zeugnisverweigerungsrecht eines Zeitungsredakteurs: Namensnennung des Informanten …
Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt nur dann nicht, wenn der Journalist den Gewährsmann und seine Aussage selbst bekannt gegeben hat, z. B. in seiner Veröffentlichung (…Greger in Zöller Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 383 Rn. 15; so auch: OLG Dresden, Beschluss vom 12. Juli 2001 - 4 W 0854/01 -, juris und BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13. September 2001 - 1 BvR 1398/01 -, juris).
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