Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 4 WF 115/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 76 Abs 1 FamFG, § 1 GewSchG, § 114 ZPO, § 823 BGB, § 1004 BGB
Schutzumfang von § 1 GewSchG - hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
GewSchG 1, FamFG 76 Abs. 1, ZPO 114
Gewaltschutz Tatbestandsvoraussetzungen, Darlegungslast, Erfolgsaussicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erlass einer Gewaltschutzanordnung wegen einer nicht mit einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit verbundenen Nötigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Schutzumfang von § 1 GewSchG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 07.03.2012 - 471 F 17069/12
- OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 4 WF 115/12
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG Rostock, 16.10.2006 - 11 UF 39/06
Keine Freiheitsverletzung nach § 1 GewSchG bei nur die allgemeine …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 4 WF 115/12
Die Verletzung der Gesundheit setzt darüber hinaus medizinisch feststellbare, nicht nur kurzfristige oder unerhebliche Beeinträchtigungen der körperlichen Funktionsfähigkeit oder des seelischen Wohlempfindens voraus (vgl. OLG Rostock, FamRZ 2007, 921;… Krüger in Münchener Kommentar, a.a.O.).Nicht durch § 1 Abs. 1 GewSchG geschützt ist hingegen die allgemeine Handlungsfreiheit, weshalb beispielsweise bei Nötigungen, die nicht mit der Verletzung eines der in § 1 Abs. 1 oder 2 GewSchG genannten Rechtsgüter verbunden sind, keine Ansprüche nach dem Gewaltschutzgesetz, sondern lediglich - vor dem Zivilgericht geltend zu machende - allgemeine Unterlassungsansprüche nach §§ 1004, 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 240 StGB gegeben sind (vgl. OLG Rostock, FamRZ 2007, 921; OLG Hamm, FamRZ 2012, 645 = BeckRS 2011, 25808; Heinke, § 1, Rdnr. 9; Krüger in Münchener Kommentar, § 1 GewSchG, Rdnr. 11; Brudermüller in Palandt; § 1 GewSchG, Rdnr. 4 unter Verweis auf BT-Drs.
- OLG Brandenburg, 20.04.2005 - 9 UF 27/05
Freiheitsverletzung im Sinne des Gewaltschutzgesetzes - Räumungsfrist - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 4 WF 115/12
Rn. 16 Freiheitsverletzung ist jede nicht ganz geringfügige Beeinträchtigung der körperlichen Fortbewegungsfreiheit (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 947 = MDR 2006, 157;… Heinke, § 1 GewSchG, Rdnr. 9; Brudermüller in Palandt;… BGB, 71. Aufl. 2012, § 1 GewSchG, Rdnr. 5). - OLG Hamm, 23.05.2011 - 8 UF 77/11
Erlass einer Gewaltschutzanordnung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 4 WF 115/12
Nicht durch § 1 Abs. 1 GewSchG geschützt ist hingegen die allgemeine Handlungsfreiheit, weshalb beispielsweise bei Nötigungen, die nicht mit der Verletzung eines der in § 1 Abs. 1 oder 2 GewSchG genannten Rechtsgüter verbunden sind, keine Ansprüche nach dem Gewaltschutzgesetz, sondern lediglich - vor dem Zivilgericht geltend zu machende - allgemeine Unterlassungsansprüche nach §§ 1004, 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 240 StGB gegeben sind (vgl. OLG Rostock, FamRZ 2007, 921; OLG Hamm, FamRZ 2012, 645 = BeckRS 2011, 25808; Heinke, § 1, Rdnr. 9; Krüger in Münchener Kommentar, § 1 GewSchG, Rdnr. 11; Brudermüller in Palandt; § 1 GewSchG, Rdnr. 4 unter Verweis auf BT-Drs.
- OLG Celle, 25.10.2012 - 10 WF 310/12
Konkrete Bezeichnung der Wohnung bei Vorliegen eines strafbewehrten …
Daher ist auch gegen den vorliegend eine Bewilligung von VKH für ein solches Verfahren nicht ausschließlich aufgrund Verneinung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen versagenden Beschluß (§ 127 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 76 Abs. 1 FamFG) die sofortige Beschwerde eröffnet (vgl. OLG Frankfurt a. M. - Beschluß vom 15.05.2012 - 4 WF 115/12 - juris = BeckRS 2012, 18680), zumal durch den Antragsgegner bereits ausdrücklich (dazu näher nachfolgend II. 2. a.) Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt ist (vgl. dagegen zur Unzulässigkeit der entsprechenden VKH-Beschwerde für den Fall, daß eine Entscheidung nach mündlicher Verhandlung tatsächlich nicht mehr erstrebt wird, Senatsbeschluß vom 6. Dezember 2010 - 10 WF 375/10 - FuR 2011, 340 f. = BeckRS 2010, 29609 = juris = FamRZ 2011, 918 f. [Ls]).Dieses wird jedoch außerhalb der speziellen, in § 1 Abs. 1 Nr. 2 lit. a und b GewSchG beschriebenen Tathandlungen nicht durch § 1 GewSchG geschützt (…jurisPK-BGB6, GewSchG § 1 Rz. 20;… Palandt71-Brudermüller, GewSchG § 1 Rz. 5 a.E.; vgl. zum ebenso nicht umfaßten Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit OLG Frankfurt a. M. - Beschluß vom 15.05.2012 - 4 WF 115/12 - juris = BeckRS 2012, 18680).
- OLG Frankfurt, 14.02.2019 - 8 WF 196/18
Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Verweigerung von …
Nach anderer Auffassung, der sich der Senat anschließt, ist bei den in § 57 Satz 2 FamFG genannten Familiensachen die sofortige Beschwerde gegen eine wegen fehlender Erfolgsaussicht abgelehnte Verfahrenskostenhilfebewilligung auch ohne vorherige Durchführung einer mündlichen Erörterung oder einer bereits erfolgten Antragstellung nach § 54 Abs. 2 FamFG statthaft (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 14.11.2013 - 5 WF 251/13, FamRZ 2014, 676; OLG Frankfurt, Beschluss v. 15.05.2012 - 4 WF 115/12, FamRZ 2012, 545; OLG Bremen, Beschluss v. 20.03.2013 - 4 WF 19/13, FamRZ 2013, 1916;… Wittgenstein, in Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 127 ZPO Entscheidungen, Rn. 6;… BeckOK FamFG/Weber, 29. Ed. .1.1.2019, FamFG § 76 Rn. 109;… BeckOK FamFG/Obermann, 29. Ed. 1.1.2019, FamFG § 58 Rn. 67; Grandke, NZFam 2014, 420, Kieninger, jurisPR-FamR 8/2014, Anm. 4;… Kemper/Schreiber, Familienverfahrensrecht, FamFG § 57 Rn. 1;… Zöller/Feskorn, 32. Aufl. 2018, § 57 Rn. 5).Sachentscheidungen, die die im Katalog des § 57 Satz 2 FamFG genannte Verfahrensgegenstände betreffen, sind hingegen generell anfechtbar (vgl. OLG Frankfurt 4 WF 115/12).
- OLG Frankfurt, 14.11.2013 - 5 WF 251/13
Verfahrenskostenhilfe: Zulässigkeit sofortiger Beschwerde bei Katalogsache nach § …
Rn. 9 Nach anderer, seitens des Senats geteilter Auffassung, ist bei den in § 57 Satz 2 FamFG genannten Familiensachen auch ohne vorherige mündliche Erörterung die sofortige Beschwerde gegen eine wegen fehlender Erfolgsaussicht abgelehnte Verfahrenskostenhilfebewilligung statthaft (vgl. OLG Bremen, FamFR 2013, 281, OLG Frankfurt, FamFR 2012, 545).
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