Rechtsprechung
| OLG Köln, 20.08.2008 - 4 WF 39/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
FGG § 13 a; ; FGG § 50... Abs. 1; ; FGG § 50 Abs. 5; ; FGG § 56 g Abs. 5 S. 1; ; FGG § 67 a Abs. 5; ; FGG § 67 a Abs. 1; ; FGG § 67 a Abs. 2; ; BGB § 1835 Abs. 1; ; BGB § 1835 Abs. 2; ; BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütungsanspruch des Umgangspfleger
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatzanspruch eines Verfahrenspflegers für Zeiten und Aufwendungen der ihm vom Gesetz zugewiesenen Tätigkeiten; Der von einem sorgfältig arbeitenden und gewissenhaften Verfahrenspfleger zur Wahrnehmung seiner Aufgaben als notwendig angesehene Zeitaufwand als Maßstab der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 20.12.2007 - 40 F 267/03
- OLG Köln, 20.08.2008 - 4 WF 39/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 728
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
Gegenläufige Kindesrückführungsanträge
Auszug aus OLG Köln, 20.08.2008 - 4 WF 39/08
Der Verfahrenspfleger hat also nur das eigene Interesse des Kindes zu erkennen und zu formulieren (Brandenburgisches OLG a. a. O. mit Zitierung von Bundesverfassungsgericht FamRZ 1999, 85, 87); er hat darauf hinzuwirken, dass das Verfahren - soweit dies möglich ist - kindgerecht gestaltet wird, und dem Kind in dem Verfahren bei Bedarf zur Seite zu stehen. - OLG Brandenburg, 22.11.2000 - 9 WF 218/00
Zu den Aufgaben und dem Vergütungsanspruch eines Verfahrenspflegers nach § 50 FGG
Auszug aus OLG Köln, 20.08.2008 - 4 WF 39/08
Es ist dagegen nicht seine Aufgabe, als "reiner Parteivertreter" sich an der Erforschung einer dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung zu beteiligen; insbesondere hat er keine über die bloße Ermittlung des Kindeswillen hinausgehenden Ermittlungen anzustellen (Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 692), soweit sich aus den besonderen Umständen seiner Bestellung keine Besonderheiten ergeben. - OLG Brandenburg, 06.03.2008 - 9 WF 57/08
Grundsätze des Aufwendungsersatzes eines für ein minderjähriges Kind bestellten …
Auszug aus OLG Köln, 20.08.2008 - 4 WF 39/08
Nach diesen Maßstäben ist der geltend gemachte (Zeit)Aufwand einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen (vgl. Brandenburgisches OLG, B. v. 06.03.2008 - 9 WF 57/08 -, veröffentlicht in JURIS m. w. N.).
- OLG Frankfurt, 09.02.2017 - 4 WF 292/16
Vergütungsfähige Tätigkeit innerhalb Pflegschaft
Wenn es auch in erster Linie im pflichtgemäßen Ermessen des ehemaligen Ergänzungspflegers stand, welchen Zeitaufwand er für die Führung der Ergänzungspflegschaften für erforderlich halten durfte mit der Folge, dass bei der Überprüfung des geltend gemachten Zeitaufwandes grundsätzlich von der Richtigkeit der Zeitangaben des anspruchstellenden Ergänzungspflegers auszugehen ist, unterliegen die Zeitansätze dennoch hinsichtlich Grund und Höhe einer Plausibilitätskontrolle durch das Gericht (vgl. auch OLG Köln in FamRZ 2009, 728 [OLG Köln 20.08.2008 - 4 WF 39/08] - LS - betr. Vergütung eines Verfahrenspflegers). - OLG Brandenburg, 20.07.2012 - 9 WF 172/09
Vergütung des Verfahrenspflegers in einem Sorgerechtsverfahren: …
Nach diesen Maßstäben ist der geltend gemachte Aufwand einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senates, vgl. nur FamRZ 2006, 1777; FG Prax 2004, 73/74; ZfJ 2002, 233; FamRZ 2001, 692; Beschlüsse vom 6. März 2008, Az. 9 WF 57/08, und vom 9. Juni 2008, Az. 9 WF 81/08;… OLG Oldenburg a.a.O.; OLG Köln Beschluss vom 20. August 2008, Az. 4 WF 39/08 - zitiert nach juris). - OLG Brandenburg, 31.08.2010 - 9 WF 160/10
Verfahrenspflegervergütung: Notwendigkeit des Hausbesuchs bei einem Kind
Nach diesen Maßstäben ist der geltend gemachte Aufwand einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senates, vgl. nur FamRZ 2006, 1777; FG Prax 2004, 73/74; ZfJ 2002, 233; FamRZ 2001, 692; Beschlüsse vom 6. März 2008, Az. 9 WF 57/08, und vom 9. Juni 2008, Az. 9 WF 81/08;… OLG Oldenburg a.a.O.; OLG Köln Beschluss vom 20. August 2008, Az. 4 WF 39/08 - zitiert nach juris).
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