Rechtsprechung
| KG, 17.01.2000 - 4 Ws 2/2000, 1 AR 1614/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 117 Abs. 1 § 126 Abs. 2
Gerichtliche Entscheidung über eine Haftbeschwerde nach Zuständigkeitswechsel
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 444
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Hamm, 25.04.2023 - 3 Ws 127/23
Zuständigkeit des Gerichts nach aufgehobener Revisionsentscheidung; Umdeutung …
Dies ist auch bei der vorliegenden Konstellation der Fall, in welchem die Beschwerde erst nach dem Zuständigkeitswechsel (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2013 - III-2 Ws 93/13 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. August 1994 - 2 Ws 172/94 -, juris) und im Fall einer Zurückverweisung durch das Revisionsgericht eingelegt worden ist (vgl. hierzu auch KG Berlin, Beschluss vom 17. Januar 2000 - 1 AR 1614/99 - 4 Ws 2/2000 -, juris).Rn. 13 Eine Ausnahme wird für den Fall angesehen, dass eine Umdeutung lediglich zu einer sachlich nicht gebotenen kurzfristig erneuten Haftentscheidung desselben Spruchkörpers führen und die Anrufung des Beschwerdegerichts ohne sachlich zwingende Gründe verzögern würde, weil derselbe Spruchkörper erst kurz zuvor eine ausreichend begründete Haftentscheidung (gegebenenfalls als Beschwerdegericht) getroffen hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 17. Januar 2000 - 1 AR 1614/99 - 4 Ws 2/2000 -, juris Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 Ws 8/19 -, BeckRS 2019, 17385; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 2 Ws 149/10 -, BeckRS 2010, 19469).
Es wäre sachlich nicht gerechtfertigt, diesem lediglich die bloße Abhilfeentscheidung (§ 306 Abs. 2 StPO) zu überlassen, weil im Falle der Nichtabhilfe die Entscheidung verfahrensintern bleiben kann und den Verfahrensbeteiligten nicht mitgeteilt zu werden braucht (vgl. insoweit auch: KG Berlin, Beschluss vom 17. Januar 2000 - 1 AR 1614/99 - 4 Ws 2/2000 -, juris Rn. 3).
- OLG Bremen, 21.05.2019 - 1 Ws 60/19
Prozessuale Überholung einer Beschwerde gegen einstweilige Unterbringung infolge …
Auf noch unerledigte Beschwerden ergeht daher keine Entscheidung des Beschwerdegerichts; vielmehr hat das jetzt zuständige Gericht eine Entscheidung zu treffen (vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 18.03.2009 - Ws 25/09; Beschluss vom 07.10.2011 - Ws 140/11; vgl. auch OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 15.08.1994 - 2 Ws 172/94, juris Rn. 1; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 24.02.1999 - 1 Ws 154/99, juris Rn. 2, wistra 1999, 318; KG Berlin, Beschluss vom 17.01.2000 - 1 AR 1614/99 - 4 Ws 2/2000, juris Rn. 3, NStZ 2000, 444; OLG Schleswig…, Beschluss vom 26.04.2006 - 2 Ws 165/06, juris Rn. 2, SchlHA 2007, 285; OLG Hamm…, Beschluss vom 04.06.2013 - III-5 Ws 200/13, juris Rn. 5 f.;… Meyer- Goßner/Schmitt, 62. Aufl., § 126 StPO Rn. 7).Offen bleiben kann, ob der Auffassung zu folgen ist, dass das Beschwerdeverfahren dann fortzuführen ist, wenn Anklage zu der Strafkammer erhoben worden ist, die kurz zuvor als Beschwerdekammer über das Rechtsmittel mit eingehender Begründung entschieden hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 17.01.2000 - 1 AR 1614/99 - 4 Ws 2/2000, juris Rn. 3, NStZ 2000, 444; OLG Hamm…, Beschluss vom 04.06.2013 - III-5 Ws 200/13, juris Rn. 8; a.A. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 05.10.2009, 1 Ws 107/09, juris Rn. 1, StV 2010, 33), denn vorliegend wurde die Anklage nicht zur Strafkammer 1, die über die Beschwerde des Angeschuldigten gegen den Unterbringungsbefehl entschieden hat, sondern zur Strafkammer 4 des Landgerichts Bremen erhoben.
- OLG Hamm, 10.01.2019 - 1 Ws 8/19
Keine Umdeutung der weiteren Beschwerde in Haftprüfungsantrag bei …
Zwar hat die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend auf den mit der Zurückverweisung der Hauptsache verbundenen Übergang der in § 126 StPO normierten Zuständigkeit auf die 39. Strafkammer des Landgerichts (…vgl. nur Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 126 Rn. 6 m.w.N.) sowie darauf hingewiesen, dass bei einem solchen Wechsel der Zuständigkeit nach nahezu einhelliger Auffassung - und zwar auch bei einer Zurückverweisung der Hauptsache an einen anderen Spruchkörper (vgl. KG, Beschluss vom 17.01.2000 - 4 Ws 2/2000 -, juris;… LR-Hilger, StPO, 26. Aufl., § 114 Rn. 46) - eine noch nicht erledigte Haftbeschwerde in einen Haftprüfungsantrag umzudeuten ist und dies zumindest teilweise auch für die Konstellation bejaht wird, in der die Beschwerde erst nach dem Zuständigkeitswechsel eingelegt wird (vgl. OLG Karlsruhe, StV 1994, 664; OLG Hamm…, Beschluss vom 19.03.2013 - III-2 Ws 93/13 - KK-Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 126 Rn. 8a;… a.A. KMR-Wankel, StPO, § 126 Rn. 22).
- OLG Frankfurt, 17.02.2014 - 3 Ws 122/14
Beschränkungen nach § 119 I StPO - Umdeutung einer Beschwerde in einen …
Rn. 6 Selbst wenn man mit einer früher vertretenen Auffassung annähme, die Anordnung des Ermittlungsrichters gelte nach Anklageerhebung als solche des nunmehr zuständigen Gerichtes fort (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 1984, 183), ist es sachlich nicht gerechtfertigt, dem nunmehr zuständigen Gericht eine bloße verfahrensintern bleibende Nichtabhilfeentscheidung zu überlassen (vgl. KG, NStZ 2000, 444). - OLG Stuttgart, 23.01.2020 - 4 Ws 361/19
Umdeutung einer Beschwerde gegen eine einstweilige Unterbringung in Antrag auf …
Es ist anerkannt, dass danach unerledigte Beschwerden gegen die Haftentscheidung in einen Antrag auf Haftprüfung nach § 117 Abs. 1 StPO durch das nunmehr mit der Sache befasste Gericht umzudeuten sind (…einhellige Meinung in der Rechtsprechung und ganz herrschende Meinung in der Literatur: Meyer-Goßner/Schmidt, StPO, 62. Aufl., § 117 Rn. 12;… Graf in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 117 Rn. 5;… Schultheis in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 126 Rn. 8 f.;… Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 114 Rn. 45; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. Oktober 2009 - 1 Ws 107/09, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 1 Ws 281/03, juris; KG Berlin, Beschluss vom 17. Januar 2000 - 1 AR 1614/99 - 4 Ws 2/2000, juris Rn. 2 f.). - OLG Hamm, 04.06.2013 - 5 Ws 200/13
Umdeutung einer Haftbeschwerde in einen Haftprüfungsantrag; Weitere …
Eine noch nicht erledigte Haftbeschwerde ist dann in einen Haftprüfungsantrag umzudeuten (…vgl. Meyer-Goßner, a.a.O.; KG, NStZ 2000, 444). - KG, 27.05.2008 - 4 Ws 49/08
Untersuchungshaft: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Heranwachsenden
Die mit Schriftsatz vom 26. März 2008 erhobene weitere Beschwerde ist nach § 310 Abs. 1 StPO zulässig und trotz der zwischenzeitlich begründeten Zuständigkeit der Berufungskammer nicht in einen Antrag auf Haftprüfung umzudeuten, weil bereits dieselbe Strafkammer erst vor kurzem durch den angefochtenen, ausführlich begründeten Beschluss über die Haftverhältnisse entschieden hat und eine erneute Haftentscheidung der Strafkammer lediglich die Anrufung des Beschwerdegerichts ohne sachlichen Grund verzögern würde (vgl. Senat NStZ 2000, 444; KG, Beschluss vom 24. Juni 1999 -5 Ws 385-386/99- m.w.N.). - KG, 06.09.2010 - 3 Ws 447/10
Haftbeschwerdeverfahren: Zuständiges Gericht bei einer vor Übergang zur …
In diesem Fall würde die Umdeutung in einen Haftprüfungsantrag zu einer sachlich nicht gebotenen kurzfristig erneuten Haftentscheidung desselben Spruchkörpers führen und die Befassung des Beschwerdegerichts ohne sachlich zwingende Gründe verzögern (vgl. KG, Beschluss vom 17. Januar 2000 - 4 Ws 2/00 - juris Rn. 3).
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