Rechtsprechung
| KG, 02.06.2020 - 4 Ws 21/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 111e Abs 1 S 1 StPO, § 111e Abs 6 StPO, § 306 Abs 2 StPO, § 324 AO
Beschwerdeverfahren: Erfordernis der Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung; Voraussetzungen der Anordnung eines Vermögensarrests im Steuerstrafverfahren - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 02.04.2019 - 353 Gs 1490/19
- LG Berlin, 15.01.2020 - 526 Qs 31/19
- KG, 02.06.2020 - 4 Ws 21/20
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17
Steuerstrafsache: Voraussetzungen der Anordnung des Vermögensarrestes nach neuem …
Auszug aus KG, 02.06.2020 - 4 Ws 21/20
Dies erfordert den einfachen Verdacht, dass die Voraussetzungen für die spätere gerichtliche Anordnung von Wertersatzeinziehung vorliegen, mithin, dass ein einfacher Tatverdacht der Begehung einer Straftat besteht und Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass in dem Urteil die Einziehung von Wertersatz angeordnet werden wird (vgl. HansOLG Hamburg wistra 2019, 248 m.w.N.; OLG Stuttgart NJW 2017, 3731 m.w.N.;… Köhler in Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 111e Rnr. 4 m.w.N.).Rn. 26 Es kann dahinstehen, ob ein Arrest bereits dann erforderlich ist, wenn ein Beschuldigter der Verletzung eines vermögensbezogenen Strafgesetzes, wie vorliegend der Steuerhinterziehung, verdächtig ist, oder ob weitere Umstände erforderlich sind, etwa, dass der Täter seine Vermögensverhältnisse verschleiert, Vermögenswerte versteckt oder seine gesamte Lebensführung darauf gerichtet ist, durch manipulatives Verhalten sein Vermögen zu verschleiern und zu verschieben (vgl. zum Streitstand LG Hamburg wistra 2018, 446 m.w.N.; vgl. hierzu auch OLG Stuttgart wistra 2018, 230 m.w.N. und HansOLG Hamburg, Beschluss vom 12. Februar 2019 - 1 Ws 368/18 [1/19] - m.w.N.).
- BGH, 07.09.2017 - III ZR 71/17
Schmerzensgeld auch für Verletzungen bei rechtmäßigen Behördenmaßnahmen möglich
Auszug aus KG, 02.06.2020 - 4 Ws 21/20
Die Schätzung des Schadens ist Aufgabe des Tatrichters (vgl. BGH wistra 2017, 44; wistra 2015, 63 m.w.N.; wistra 2014, 276). - FG Münster, 04.12.2015 - 4 K 2616/14
Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen bei einem Restaurant mit …
Auszug aus KG, 02.06.2020 - 4 Ws 21/20
Vorliegend sei insbesondere der von der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. FG Münster EFG 2016, 169) verlangte Sicherheitsabschlag von 10% vom Kalkulationsergebnis nicht vorgenommen worden.
- BGH, 29.01.2014 - 1 StR 561/13
Steuerhinterziehung (Berechnung der verkürzten Steuern: Zulässigkeit der …
Auszug aus KG, 02.06.2020 - 4 Ws 21/20
Die Schätzung des Schadens ist Aufgabe des Tatrichters (vgl. BGH wistra 2017, 44; wistra 2015, 63 m.w.N.; wistra 2014, 276). - BGH, 06.10.2014 - 1 StR 214/14
Steuerhinterziehung (Ermittlung des Steuerschadens durch Schätzung: Anforderungen …
Auszug aus KG, 02.06.2020 - 4 Ws 21/20
Die Schätzung des Schadens ist Aufgabe des Tatrichters (vgl. BGH wistra 2017, 44; wistra 2015, 63 m.w.N.; wistra 2014, 276). - OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13
Die Anordnung der Untersuchungshaft bei einem Jugendlichen
- BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63
Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des …
Auszug aus KG, 02.06.2020 - 4 Ws 21/20
Die Rechtsmittelkosten gehören zu den Verfahrenskosten, die die Beschuldigte im Falle ihrer Verurteilung zu tragen hat (vgl. BGHSt 19, 226, 228; HansOLG Hamburg wistra 2018, 446;… Meyer/Goßner/Schmitt aaO, § 473 Rnr. 15). - OLG München, 09.04.1973 - 2 Ws 165/73
Auszug aus KG, 02.06.2020 - 4 Ws 21/20
Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Beschwerde mit erheblichem neuen Vorbringen verbunden worden ist (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2014, 154 und StV 1996, 421; OLG München NJW 1973, 1143;… Rautenberg/Reichenbach in Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO 6. Auflage, § 306 Rnr. 8). - KG, 07.10.1999 - 4 Ws 251/99
Auszug aus KG, 02.06.2020 - 4 Ws 21/20
Zwar braucht eine Nichtabhilfeentscheidung in der Regel nicht weiter begründet zu werden (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Oktober 1999 - 4 Ws 251/99 - m.w.N. [juris];… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Auflage, § 306 Rnr. 9 m.w.N.).
- OLG Saarbrücken, 26.05.2021 - 4 Ws 53/21
Strafbarkeit wegen Geldwäsche bei durch Steuerhinterziehung ersparten …
Die Anordnung des Vermögensarrestes setzt danach - neben einem erforderlichen Sicherungsbedürfnis (…vgl. Köhler in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 111e Rn. 5) - voraus, dass bestimmte Tatsachen die Annahme (im Sinne einer gewissen Wahrscheinlichkeit) begründen, dass die Voraussetzungen für eine spätere gerichtliche Anordnung der Wertersatzeinziehung vorliegen (…vgl. Köhler, a.a.O., § 111e Rn. 4), mithin, dass ein einfacher Tatverdacht der Begehung einer Straftat besteht und Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass die Einziehung von Wertersatz in dem Urteil wegen der Tat oder im selbständigen Einziehungsverfahren (§ 76a StGB, §§ 435, 436 StPO) angeordnet werden wird (…Köhler, a.a.O., § 111e Rn. 4; Hanseat. OLG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2018 - 2 Ws 183/18, juris; KG Berlin, Beschl. v. 02.06.2020 - 4 Ws 21/20 -, juris). - BGH, 19.01.2021 - StB 46/20
Anordnung des Vermögensarrests in Strafsachen: Zulässigkeit der Beschwerde
Die Regelung beinhaltet nach dem Wortlaut und den gesetzgeberischen Motiven, dass der allgemeine Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, das Übermaßverbot und die bisherige Rechtsprechung zum "Arrestgrund" zu beachten sind (vgl. BT-Drucks. 18/9525 S. 49, 76 f.; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 163/17, NJW 2017, 3731 Rn. 15; KG, Beschluss vom 2. Juni 2020 - 4 Ws 21/20, juris Rn. 25;… KK-StPO/Spillecke, 8. Aufl., § 111e Rn. 4;… LR/Johann, StPO, 27. Aufl., § 111e Rn. 11 ff., 38). - OLG Hamm, 23.06.2022 - 5 Ws 94/22
Zeitliche Dauer eines Arrestvollzugs; Keine gesetzliche Höchstfrist für …
Rn. 38 Dabei kann die Frage, ob ein Vermögensarrest bereits dann zur Sicherung erforderlich ist, wenn dem Beschuldigten - wie hier - eine vermögensbezogene Straftat vorgeworfen wird (so OLG Rostock, Beschluss vom 19.12.2013 - Ws 320/13 - beck online) vorliegt, oder ob weitere Umstände erforderlich sind, etwa dass der Täter seine Vermögensverhältnisse verschleiert, Vermögenswerte versteckt oder seine gesamte Lebensführung darauf gerichtet ist, durch manipulatives Verhalten sein Vermögen zu verschleiern oder zu verschieben (so OLG Schleswig, Beschluss vom 25.10.2018 - 2 Ws 271/18 (85/18) - beck online), offen bleiben (so auch KG, Beschluss vom 02.06.2020 4 Ws 21/20 - beck online).
- KG, 20.03.2026 - 5 Ws 44/26
Arrest, aus der Tat erlangt, Mittäter, Spesengelder, BtM, Kostenentscheidung, …
Erforderlich ist (zunächst) der einfache Verdacht, dass die Voraussetzungen für die spätere gerichtliche Anordnung von Wertersatzeinziehung gegeben sind, mithin, dass ein Anfangsverdacht der Begehung einer Straftat im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO besteht und Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass in dem Urteil die Einziehung von Wertersatz angeordnet werden wird (Arrestanspruch; vgl. Hans. OLG Hamburg…, Beschluss vom 20. November 2023 - 1 Ws 67/23 -, juris Rn. 13; KG, Beschlüsse vom 27. April 2022 - 4 Ws 42-43/22 und 2. Juni 2020 - 4 Ws 21/20 -, juris Rn. 18; Senat, Beschlüsse vom 14. Januar 2025 - 5 Ws 55/24 - und 7. Oktober 2022 - 5 Ws 272/21 - jew. m. w. N.).Eine Arrestanordnung setzt ferner voraus, dass ein Sicherungsbedürfnis besteht (Arrestgrund) und die Anordnung verhältnismäßig ist (vgl. KG, Beschluss vom 2. Juni 2020, a. a. O.; vgl. im Einzelnen dazu Senat…, Beschluss vom 7. Oktober 2022, a. a. O.; m. w. N.).
Ein Arrestgrund ist dabei jedenfalls dann indiziert, wenn der Täter seine Vermögensverhältnisse verschleiert oder Vermögenswerte versteckt hat oder seine gesamte Lebensführung darauf gerichtet ist, durch manipulatives Verhalten sein Vermögen zu verschleiern und zu verschieben (vgl. Hans. OLG Hamburg…, Beschluss vom 26. Oktober 2018 - 2 Ws 183/18 -, juris Rn. 55 ff.; KG, Beschlüsse vom 27. April 2022, a. a. O. und 2. Juni 2020, a. a. O., Rn. 25 f.; Senat…, Beschluss vom 14. Januar 2025, a. a. O.; jew. m. w. N.; vgl. im Einzelnen auch Senat…, Beschluss vom 7. Oktober 2022, a. a. O., m. zahlr. w. N.).
- KG, 19.10.2020 - 3 Ws 241/20
Entzug der Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen: Statthaftigkeit der weiteren …
Im Interesse der Verfahrensbeschleunigung (vgl. KG, Beschluss vom 2. Juni 2020 - 4 Ws 21/20 -) scheidet die Rückgabe der Akten aus, wenn das mit der Beschwerde befasste Gericht - wie hier - selbst sofort entscheiden kann, weil das Abhilfeverfahren für dessen Entscheidung keine Verfahrensvoraussetzung darstellt (vgl. Senat…, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 3 Ws 12/15 - Matt in Löwe-Rosenberg StPO 26. Aufl., § 306 Rn. 21). - LG Amberg, 06.05.2024 - 11 Qs 25/24
Voraussetzungen der Anordnung des Vermögensarrestes
Rn. 15 Die Regelung beinhaltet nach dem Wortlaut und den gesetzgeberischen Motiven, dass der allgemeine Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, das Übermaßverbot und die bisherige Rechtsprechung zum "Arrestgrund" zu beachten sind (vgl. BT-Drucks. 18/9525 S. 49, 76 f.; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 163/17, NJW 2017, 3731 Rn. 15; KG, Beschluss vom 2. Juni 2020 - 4 Ws 21/20, juris Rn. 25;… KK-StPO/Spillecke, 8. Aufl., § 111 e Rn. 4;… LR/Johann, StPO, 27. Aufl., § 111e Rn. 11 ff., 38). - LG Amberg, 06.05.2024 - 12 Qs 25/24
Arrest, Arrestgrund, Verhältnismäßigkeit
Die Regelung beinhaltet nach dem Wortlaut und den gesetzgeberischen Motiven, dass der allgemeine Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, das Obermaßverbot und die bisherige Rechtsprechung zum "Arrestgrund" zu beachten sind (vgl. BT-Drucks. 18/9525 S. 49, 76 f.; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 163/17, NJW 2017, 3731 Rn. 15, KG, Beschluss vom 2. Juni 2020 - 4 Ws 21/20, juris Rn. 25, KK-StPO/Spillecke, 8. Aufl., § 111e Rn. 4, LR/Johann, StPO, 27. Aufl., § 111e Rn. 11 ff., 38).
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