Rechtsprechung
| KG, 05.07.2001 - 4 Ws 64/01, 1 AR 418/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.04.1999 - 1 Kap Js 1326/98
- KG, 05.07.2001 - 4 Ws 64/01, 1 AR 418/01
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.06.1962 - 5 StR 189/62
Auszug aus KG, 05.07.2001 - 4 Ws 64/01
In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass das Wiederaufnahmegericht im Zulassungsverfahren nicht auf eine abstrakte Schlüssigkeitsprüfung beschränkt ist, sondern bei der Beurteilung der Eignung des Beweismittels nach § 368 Abs. 1 StPO eine gewisse Wertung der Beweiskraft vorzunehmen hat, soweit sie ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (vgl. BGHSt 17, 303, 304; KG JR 75, 166;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl., § 368 Rdn. 9 mwN); dabei hat es die angebotenen Beweismittel zu dem gesamten Inhalt der Akten und zu dem früheren Beweisergebnis in Beziehung zu setzen. - OLG Frankfurt, 10.05.1983 - 1 Ws 103/82
Begründung der Freisprechung; Eignung neuer Tatsachen ; Eignung neuer …
- KG, 20.11.1992 - 4 Ws 228/92
Angeklagter; Pflichtverteidiger; Wechsel; Verlust; Vertrauen; Beiordnung; Neuer
Auszug aus KG, 05.07.2001 - 4 Ws 64/01
Die Landeskasse wird nicht mit Mehrkosten belastet, eine Verfahrensverzögerung ist auszuschließen und im Übrigen ist die bisherige Pflichtverteidigerin, wie sie dem Senat versichert hat, mit dem erstrebten Wechsel einverstanden, so dass auch nicht von einer rechtsmissbräuchlichen Verdrängung durch Rechtsanwalt W die Rede sein kann; in einem solchen Fall hat der Beschwerdeführer einen Anspruch auf den Wechsel des Pflichtverteidigers (vgl. KG NStZ 1993, 201).
- KG, 06.11.2013 - 4 Ws 137/13
Darlegungspflicht bei Widerruf einer belastenden Zeugenaussage im …
Soweit einen in der Hauptverhandlung von seinem Schweigerecht Gebrauch machenden Angeklagten keine erweiterte Darlegungspflicht trifft, warum er erst im Wiederaufnahmeantrag ihn entlastende Tatsachen vorbringt (vgl. Thüringer OLG, StraFo 2010, 205; Senat, Beschluss vom 5. Juli 2001 - 4 Ws 64/01 - [juris Rdn. 9]), gilt dies entsprechend, wenn ein Zeuge, der zunächst von seinem prozessualen Recht, die Auskunft zu verweigern, Gebrauch gemacht hat, nach Abschluss der Hauptverhandlung aussagebereit wird.Die Grenzen der Zulässigkeit vorweggenommener Beweiswürdigung sind aber dann überschritten, wenn den Angaben eines Zeugen, der bei einer "Aussage gegen Aussage"-Konstellation nunmehr zugunsten des Verurteilten aussagen will, von vorneherein, ohne vorherige Vernehmung, die Glaubhaftigkeit abgesprochen würde (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Juli 2001 - 4 Ws 64/01 - [juris]).
Erst im Rahmen einer förmlichen Beweisaufnahme ist über die Glaubhaftigkeit der Angaben der Zeugen zu befinden (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Juli 2001 - 4 Ws 64/01 [juris]).
- OLG Koblenz, 25.04.2005 - 1 Ws 231/05
Wiederaufnahme: Prüfung der Geeignetheit eines neuen Zeugen im …
Die Grenzen der Zulässigkeit vorweggenommener Beweiswürdigung sind jedenfalls überschritten, wenn den Angaben eines Zeugen, der bei "Aussage gegen Aussage" nunmehr zugunsten des Verurteilten aussagen will, von vorneherein, ohne vorherige Vernehmung, die Glaubhaftigkeit abgesprochen würde (siehe KG, Beschl. v. 05.07.2001 - 4 Ws 64/01 : "Die endgültige Entscheidung über die Glaubwürdigkeit des Beweismittels kann vielmehr grundsätzlich nur in einer neuen Hauptverhandlung getroffen werden.").Dazu gehört regelmäßig auch die Feststellung, welcher von 2 Zeugen, die zu einem Kernpunkt einander ausschließende Angaben gemacht haben, die Unwahrheit gesagt hat (KG, Beschl. v. 05.07.2001 - 4 Ws 64/01 : "Die endgültige Entscheidung über die Glaubwürdigkeit des Beweismittels kann vielmehr grundsätzlich nur in einer neuen Hauptverhandlung getroffen werden.").
- OLG Koblenz, 15.12.2004 - 1 Ws 759/04
Wiederaufnahme: Prüfung der Beweiskraft eines neuen Beweismittels im …
Die Grenzen der Zulässigkeit vorweggenommener Beweiswürdigung sind jedenfalls überschritten, wenn den Angaben eines Zeugen, der bei "Aussage gegen Aussage" nunmehr zugunsten des Verurteilten aussagen will, von vorneherein, ohne vorherige Vernehmung, die Glaubhaftigkeit abgesprochen würde (siehe KG, Beschl. v. 05.07.2001 - 4 Ws 64/01 : "Die endgültige Entscheidung über die Glaubwürdigkeit des Beweismittels kann vielmehr grundsätzlich nur in einer neuen Hauptverhandlung getroffen werden."). - VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 15-IV-04 Diese Gesichtspunkte und die Tatsache, dass das Landgericht Leipzig dem Beschwerdeführer Rechtsanwalt L., wenn auch für andere Zwecke, bereits mehrfach als Pflichtverteidiger beigeordnet hatte, hätten das Landgericht Zwickau und das Oberlandesgericht Dresden zwar fraglos - sofern die bislang nicht geprüften weiteren Voraussetzungen der §§ 364a, 364b StPO vorlagen - zum Anlass nehmen können, dem Antrag auf Beiordnung von Rechtsanwalt L. zu entsprechen und Rechtsanwalt S. zu entpflichten (vgl. KG, NStZ 1993, 201 [202]; speziell für Wiederaufnahmeverfahren: KG, Beschl. v. 5. Juli 2001 - 4 Ws 64/01, Volltext in Juris).
- OLG Jena, 06.09.2006 - 1 Ws 376/05
Wiederaufnahme
Als nicht geeignet im Sinne von § 359 Nr. 5 StPO können deshalb schon im Zulassungsverfahren solche Tatsachen eingestuft werden, hinsichtlich derer nach sonstigem Erkenntnisstand alles für die Nutzlosigkeit der erstrebten Beweisaufnahme spricht, weil sie etwa durch einen nach den obwaltenden Umständen als unglaubwürdig anzusehenden Zeugen unter Beweis gestellt (BGH NJW 1977, 59;… KK/Schmidt, StPO 5. Aufl., § 361, Rn. 12), von zu geringem, nur untergeordnetem Beweiswert (…OLG Schleswig StraFO 2003, a.a.O.;…BGH NJW 1977, a.a.O.) oder ersichtlich unwahr (…KK/Schmidt, a.a.O., § 367, Rn. 9;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 368, Rn.8; OLG Nürnberg, MDR 1964, 171 KG Berlin, Beschl. v. 05.07.2001, 4 Ws 64/01) sind.
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