Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.02.2006 - 4 ZB 05.1171 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Kassel, 10.04.2024 - 7 K 1707/22
Grundsteuer - Erhöhung Hebesatz
Diesen steht bei der Ausübung des Hebesatzrechts - als Bestandteil ihres verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 GG) - ein weiter (kommunalpolitischer) Entscheidungsspielraum zu (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 26.10.2016 - 9 B 28/16, juris-Rn. 4; Hess.VGH…, Beschluss vom 05.08.2014 - 5 B 1100/14 , juris- Rn. 8 ; BayVGH, Beschluss vom 21.02.2006 - 4 ZB 05.1171, juris-Rn. 12; VG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 06.03.2019 - 4 A 612/17, juris-Rn. 32; VG Cottbus…, Urteil vom 24.11.2022 - 1 K 569/16, juris-Rn. 53; VG Düsseldorf…, Urteil vom 09.05.2016 - 5 K 802/15, juris-Rn. 111; VG Koblenz…, Urteil vom 03.05.2022 - 5 K 1000/21.KO, juris-Rn. 21).Dieser ist durch die gerichtliche Kontrolle insoweit lediglich daraufhin überprüfbar, ob die gesetzlichen Grenzen des Normsetzungsermessens (auch "Satzungsermessens") bzw. des Hebesatzrechts überschritten sind (unter a)) und ob das verfassungsrechtliche Willkürverbot beachtet worden ist (unter b)) (Vgl. BVerwG…, Beschluss vom 26.10.2016 - 9 B 28/16, juris-Rn. 4; Hess.VGH…, Beschluss vom 10.08.2016 - 5 A 1817/16.Z , juris- Rn. 7 ; BayVGH, Beschluss vom 21.02.2006 - 4 ZB 05.1171, juris-Rn. 12; VG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 06.03.2019 - 4 A 612/17, juris-Rn. 33; VG Cottbus…, Urteil vom 24.11.2022 - 1 K 569/16, juris-Rn. 54; VG Düsseldorf…, Urteil vom 09.05.2016 - 5 K 802/15, juris-Rn. 111; VG Koblenz…, Urteil vom 03.05.2022 - 5 K 1000/21.KO, juris-Rn. 21).
Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Steuerbelastung mit einem Hebesatz von 380 % eine erdrosselnde Wirkung hätte (vgl. zu einem Hebesatz von 995 %: VG Darmstadt, Urteil vom 18.08.2021 - 4 K 2115/19.DA ; der BayVGH, Beschluss vom 21.02.2006 - 4 ZB 05.1171, juris-Rn. 12 hat eine Steigerung des Hebesatzes von 20% als zulässig erachtet; der Hess.VGH hat mit Beschluss vom 10.08.2016 - 5 A 1817/16.Z .
- VGH Bayern, 20.10.2011 - 4 ZB 11.1187
Kein Rechtsanspruch des Steuerschuldners auf Einhaltung der Haushaltsgrundsätze …
Zutreffend ist es davon ausgegangen, dass die Festsetzungen des Hebesatzes im weiten, pflichtgemäßen Ermessen der Beklagten liegt (st. Rspr. des Senats, vgl. BayVGH vom 21.2.2006 Az. 4 ZB 05.1169 ; 4 ZB 05.1171 ). - VG Würzburg, 15.11.2021 - W 8 K 21.758
Abwehr einer Pfändungs- und Überweisungsverfügung im Zusammenhang mit der …
Bei der Festsetzung der Höhe des Hebesatzes ist den Gemeinden ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt (BayVGH, B.v. 21.02.2006 - 4 ZB 05.1171 - juris LS 2 und Rn. 12;… VG Würzburg, U.v. 12.07.2006 - W 2 K 06.55 - juris LS 2 und Rn. 17). - VG Hannover, 01.07.2025 - 7 B 1771/25
Aufkommensneutralität; Folgebescheid; Grundsteuer; Grundsteuermessbescheid; …
Mit Blick auf die durch Art. 14 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Privatnützigkeit des Eigentums darf die Grundsteuer keine "erdrosselnde" Wirkung haben (…VG Düsseldorf, Urt. v. 9.5.2016 - 5 K 802/15 - juris Rn. 142;… VG Lüneburg, Urt. v. 16.12.2019 - 2 A 189/18 - n.v.; außerdem - unter Verweis auf das Übermaßverbot des Art. 20 Abs. 1 GG - Bay. VGH, Beschl. v. 21.2.2016 - 4 ZB 05.1171 - juris Rn. 14). - VGH Hessen, 24.01.2008 - 8 N 1058/07
Normenkontrolle: Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer B; …
Jedoch ist von der Antragstellerin zu 2. nicht einmal ansatzweise dargelegt worden noch sonst ersichtlich, dass die im Hinblick auf den absehbaren Straßenerneuerungsaufwand erfolgte Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B um 20 Punkte (= ca. 7,8 %) sie übermäßig belaste und ihre Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtige, was zu einer nicht mehr hinnehmbaren erdrosselnden Wirkung der Grundsteuer und damit zu einem das Gebot sozialer Steuerpolitik nach Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz verletzenden Übermaß führen könnte (Bay. VGH, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 4 ZB 05.1171 - = juris, Rdnr. 13 m. w. N.).
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