Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.01.2024 - 4 ZB 21.168, 4 ZB 21.169 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
BayKAG Art. 6, Art. 13; AO § 102 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, § 119 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
Festsetzung von Fremdenverkehrsbeiträgen
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 25.11.2020 - RN 11 K 19.2454
- VG Regensburg, 25.11.2020 - RN 11 K 19.2455
- VGH Bayern, 23.01.2024 - 4 ZB 21.168, 4 ZB 21.169
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (27)
- VGH Bayern, 10.12.2019 - 4 CS 19.712
Fremdenverkehrsbeitragspflicht einer Steuerberaterkanzlei
Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2024 - 4 ZB 21.168
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass bei der Erhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen mangels einer gesetzlichen Verweisung in Art. 6 KAG die für sonstige Beiträge geltende Vorschrift des Art. 5 Abs. 3 KAG nicht zur Anwendung kommt (BayVGH, B.v. 10.12.2019 - 4 CS 19.712 - NVwZ-RR 2020, 842 Rn. 11 m.w.N.).Von einer solchen Situation ist das Verwaltungsgericht ausgegangen, indem es auf die Feststellung des Senats im Eilverfahren (B.v. 10.12.2019 - 4 CS 19.712, 4 CS 19.713 - juris Rn. 17) verwiesen hat, wonach es die im Internet veröffentlichten Vorberichte zu den Haushaltsplänen 2011 bis 2015 allein schon wegen des von der Beklagten betriebenen Personalaufwands für die Touristeninformation und wegen des Sachaufwands für weitere tourismusspezifische Maßnahmen als plausibel erscheinen ließen, dass bisher keine Überdeckung eingetreten ist, wobei auch keine Anhaltspunkte für eine entscheidende Änderung der Kosten- und Einnahmesituation in den Jahren nach 2015 bestanden.
Wie der Senat bereits im vorangegangenen Eilbeschluss (BayVGH, B.v. 10.12.2019 - 4 CS 19.712 u.a. - NVwZ-RR 2020, 842 Rn. 22) dargelegt hat, ergaben sich über die gesetzlich normierten Vorgaben hinaus keine weiteren Bestimmtheitsanforderungen aus dem vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), da die Beklagte beim Vollzug ihrer Beitragssatzung schon aus kompetenzrechtlichen Gründen nicht an diese bundesrechtliche Verwaltungsvorschrift gebunden war; ohnehin gilt der Erlass nur für den Bereich der Steuern und nicht auch der sonstigen Abgaben (AEAO zu § 1).
Für den Fremdenverkehrsbeitrag sind die mit der Nachprüfbarkeit einer Kalkulation und mit einem etwaigen gemeindlichen Eigenanteil zusammenhängenden Fragen vielmehr seit langem geklärt (…BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 B 14.2771 - KStZ 2016, 173 Rn. 29 m.w.N.; B.v. 10.12.2019 - 4 CS 19.712 - NVwZ-RR 2020, 842 Rn. 11 m.w.N.).
Sollte sich erweisen, dass es für die Heranziehung der Klägerin zum Fremdenverkehrsbeitrag ausreicht, wenn sie bezüglich dieser Mandanten aussagefähige Daten in anonymisierter Form (z. B. den jeweiligen Jahresumsatz und die Branchenzugehörigkeit) mitteilt (…s. BayVGH, B.v. 1.2.2007 - 4 ZB 06.167 - juris Rn. 8;… VG Freiburg, U.v. 28.8.2002 - 1 K 675/00 - juris Rn. 15), würde sich die Frage einer etwaigen Offenlegung der einzelnen Mandatschaftsverhältnisse von vornherein nicht stellen (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2019 - 4 CS 19.712 - NVwZ-RR 2020, 842 Rn. 26).
- VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 14.2771
Kein entgegenstehen des § 203 Abs. 1 StGB der Auskunftspflicht eines …
Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2024 - 4 ZB 21.168
Insoweit bleibt es daher bei dem vom Senat in ständiger Rechtsprechung bekräftigten Grundsatz, dass Fremdenverkehrsbeitragssätze nicht vorab kalkuliert werden müssen, sondern lediglich nicht so hoch angesetzt werden dürfen, dass es zu einer Kostenüberdeckung kommt (vgl. BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 B 14.2771 - KStZ 2016, 173 Rn. 29 m.w.N.;… vgl. auch Wölfl, Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge, 2017, § 3 Rn. 134).Rn. 26 Die Klägerin hat auch nicht dargelegt, weshalb an der Rechtsprechung des Senats, wonach sich die Berechnungsgrundlage bei nur mittelbar durch den Fremdenverkehr begünstigten Freiberuflern aus dem unmittelbaren fremdenverkehrsbedingten Vorteil ihrer Mandanten ergeben muss (BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 B 14.2771- KStZ 2016, 173 Rn. 34), nicht mehr festgehalten werden sollte.
Für den Fremdenverkehrsbeitrag sind die mit der Nachprüfbarkeit einer Kalkulation und mit einem etwaigen gemeindlichen Eigenanteil zusammenhängenden Fragen vielmehr seit langem geklärt (BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 B 14.2771 - KStZ 2016, 173 Rn. 29 m.w.N.;… B.v. 10.12.2019 - 4 CS 19.712 - NVwZ-RR 2020, 842 Rn. 11 m.w.N.).
Nach der Grundsatzentscheidung des Senats vom 9.6.2016 (Az. 4 B 14.2771 - KStZ 2016, 173 Rn. 31 ff.) besteht in einer solchen Fallkonstellation keine berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht nach § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b AO.
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2024 - 4 ZB 21.168
Eine in den Verantwortungsbereich des Normgebers fallende strukturell gegenläufige Erhebungsregel begründet die Verfassungswidrigkeit der zu vollziehenden materiellen Abgabennorm, wenn dadurch der Anspruch des Abgabengläubigers weitgehend nicht durchgesetzt werden kann (vgl. BVerfG, U.v. 27.6.1991 - 2 BvR 1493/89 - BVerfGE 84, 239/268 ff.).Anders als etwa in dem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall der Zinsbesteuerung, bei dem der als Verwaltungsvorschrift ergangene sog. Bankenerlass vom Gesetzgeber bewusst und gewollt beim Erlass der angegriffenen Steuergesetze hingenommen und seiner Regelung zugrunde gelegt wurde (BVerfG, U.v. 27.6.1991 - 2 BvR 1493/89 - BVerfGE 84, 239/281 f.), spricht hier nichts dafür, dass der kommunale Satzungsgeber beim Erlass der Fremdenverkehrsbeitragssatzung im Jahr 1993 oder bei den späteren Änderungen in den Jahren 2007, 2008 und 2010 die von der Klägerin angeführten Details zu den Erhebungsvordrucken gekannt und als Vollzugshindernis bewusst in Kauf genommen hätte.
- BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
Spekulationssteuer
Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2024 - 4 ZB 21.168
Mögliche Vollzugsmängel, wie sie immer wieder vorkommen können und sich tatsächlich ereignen, sind dafür aber nicht ausreichend; sie führen noch nicht zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Beitragsnorm (…BVerfG, B.v. 22.3.2022 - 1 BvR 2868/15 u. a. - NVwZ 2022, 1038 Rn. 143 ff.; U.v. 9.3.2004 - 2 BvL 17/02 - juris Rn. 63).Erforderlich sind auch nicht nur einzelne, sondern wesentliche Erhebungsdefizite, die den Regelfall des Erhebungsverfahrens betreffen (BVerfG, U.v. 9.3.2004 2 BvL 17/02 - BVerfGE 110, 94 m.w.N.).
- VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17
Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen
Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2024 - 4 ZB 21.168
Schon der Umstand, dass mit dem Fremdenverkehrsbeitrag im Unterschied zum Kurbeitrag nicht der Aufwand für die einem auswärtigen Personenkreis dienenden "Einrichtungen und Veranstaltungen" (Art. 7 Abs. 1 Satz 1 KAG) gedeckt werden soll, sondern allgemein der gemeindliche Aufwand für die Fremdenverkehrsförderung (Art. 6 Abs. 1 KAG), schließt eine schematische Gleichbehandlung dieser beiden Beitragsarten aus (vgl. VerfGH, E.v. 24.5.2019 - Vf. 23-VI-17 - NVwZ 2019, 881 Rn. 55), auch wenn es gewisse Überschneidungen geben mag.Der Begriff "Gewinn" kann sich dabei angesichts der mit Art. 6 Abs. 1 KAG beabsichtigten Heranziehung aller selbständigen Personen und Unternehmungen, die aus dem Fremdenverkehr besonderen wirtschaftlichen Nutzen ziehen, allerdings nur auf die Gesamtheit der Gewinn- und Überschusseinkünfte beziehen, die der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegen (VerfGH, E.v. 24.5.2019 - Vf. 23-VI-17 - NVwZ 2019, 881 Rn. 61 m.w.N.).
- VerfGH Bayern, 04.02.2019 - 39-VI-18
Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Unterlassung der Erhebung einer Anhörungsrüge
Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2024 - 4 ZB 21.168
Schon der Umstand, dass mit dem Fremdenverkehrsbeitrag im Unterschied zum Kurbeitrag nicht der Aufwand für die einem auswärtigen Personenkreis dienenden "Einrichtungen und Veranstaltungen" (Art. 7 Abs. 1 Satz 1 KAG) gedeckt werden soll, sondern allgemein der gemeindliche Aufwand für die Fremdenverkehrsförderung (Art. 6 Abs. 1 KAG), schließt eine schematische Gleichbehandlung dieser beiden Beitragsarten aus (vgl. VerfGH, E.v. 24.5.2019 - Vf. 23-VI-17 - NVwZ 2019, 881 Rn. 55), auch wenn es gewisse Überschneidungen geben mag.Der Begriff "Gewinn" kann sich dabei angesichts der mit Art. 6 Abs. 1 KAG beabsichtigten Heranziehung aller selbständigen Personen und Unternehmungen, die aus dem Fremdenverkehr besonderen wirtschaftlichen Nutzen ziehen, allerdings nur auf die Gesamtheit der Gewinn- und Überschusseinkünfte beziehen, die der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegen (VerfGH, E.v. 24.5.2019 - Vf. 23-VI-17 - NVwZ 2019, 881 Rn. 61 m.w.N.).
- BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15
Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz …
Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2024 - 4 ZB 21.168
Mögliche Vollzugsmängel, wie sie immer wieder vorkommen können und sich tatsächlich ereignen, sind dafür aber nicht ausreichend; sie führen noch nicht zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Beitragsnorm (BVerfG, B.v. 22.3.2022 - 1 BvR 2868/15 u. a. - NVwZ 2022, 1038 Rn. 143 ff.;… U.v. 9.3.2004 - 2 BvL 17/02 - juris Rn. 63). - BFH, 26.02.2004 - IV R 50/01
Angabe der Teilnehmer und des Anlasses einer Bewirtung trotz Schweigepflicht …
Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2024 - 4 ZB 21.168
In diesem Sinne hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Rechtsanwälte die nach dem Einkommensteuerrecht erforderlichen Angaben zu Teilnehmern und Anlass einer Bewirtung regelmäßig nicht unter Berufung auf die anwaltliche Schweigepflicht verweigern dürfen (BFH, U.v. 26.2.2004 - IV R 50/01 - NJW 2014, 1614 ff. m.w.N.). - BFH, 08.04.2008 - VIII R 61/06
Zulässigkeit einer Außenprüfung bei zur Verschwiegenheit verpflichteten und zur …
Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2024 - 4 ZB 21.168
Rn. 39 Ob danach schon in der Mandatserteilung an einen der Beitragspflicht unterliegenden Steuerberater im Sinne von § 102 Abs. 3 AO ein konkludenter Verzicht auf die Geheimhaltung der Identität gegenüber der Beklagten in Angelegenheiten des Fremdenverkehrsbeitrags liegt (vgl. BFH, U.v. 8.4.2008 - VIII R 61/06 - NJW 2008, 2366/2377), kann offenbleiben. - BVerwG, 13.12.2011 - 8 C 24.10
Dauerverwaltungsakt; Auskunftspflicht; Vorlagepflicht; Geschäftsunterlagen; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2024 - 4 ZB 21.168
Auskunftspflichten, die das Gesetz jedermann oder einer nicht nach dem Beruf abgegrenzten Gruppe auferlegt, treffen demnach grundsätzlich auch die durch ein besonderes Berufsgeheimnis zur Verschwiegenheit verpflichteten Angehörigen der freien Berufe (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2011 - 8 C 24/10 - NJW 2012, 1241 Rn. 25 m.w.N.). - BFH, 23.06.2017 - X B 11/17
Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei einer Klage gegen einen …
- BVerwG, 17.11.2016 - 9 B 51.16
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BFH, 14.08.2013 - III B 13/13
Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen …
- VGH Bayern, 05.04.2017 - 4 BV 16.1970
Heranziehung eines überregionalen Stromversorgers zu einem Fremdenverkehrsbeitrag
- VG Freiburg, 28.08.2002 - 1 K 675/00
Heranziehung einer anwaltlichen Sozietät zur Fremdenverkehrsabgabe
- VG Göttingen, 12.05.2016 - 2 A 2/15
Erdrosselung; Festsetzungsverjährung; rückwirkende Satzung; Schätzung von …
- VGH Bayern, 01.02.2007 - 4 ZB 06.167
- VG Würzburg, 28.09.2005 - W 2 K 04.387
- BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17
Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …
- VGH Bayern, 27.03.2003 - 4 B 98.2772
Fremdenverkehrsbeitrag; Fremdenverkehr; Tourismus; Sport; Golf; Golflehrer; …
- VGH Bayern, 05.06.2018 - 4 ZB 17.1865
Fremdenverkehrsbeitrag für Naturheilpraxis
- VGH Bayern, 29.01.2020 - 4 B 18.2285
Fremdenverkehrsbeitrag
- VGH Bayern, 19.06.2008 - 4 N 07.555
Normenkontrollverfahren - Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages - …
- VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 2 S 3246/94
Normenkontrolle einer Abwassersatzung: umlagefähige Kosten der öffentlichen …
- VGH Bayern, 05.02.2013 - 4 CS 12.2584
Berechnung eines Fremdenverkehrsbeitrags
- VGH Bayern, 18.03.1998 - 4 B 95.3470
- VerfGH Bayern, 27.03.2001 - 62-VI-00
- VG Regensburg, 18.06.2025 - RN 11 K 22.109
Fremdenverkehrsbeitrag, Besteuerungsgrundlagen, Schätzung, Vorteilssatz, …
Wer im gerichtlichen Verfahren eine behördliche Schätzung angreifen will, muss substantiiert darlegen, weshalb die geschätzten Besteuerungsgrundlagen zu hoch sein sollten (vgl. BayVGH, B. v. 23.01.2024 - 4 ZB 21.168, 4 ZB 21.169).Rn. 54 Im Übrigen hat der Kläger schon keine eigene substantiierte eigene Schätzung für den Vorteilssatz vorgenommen (vgl. BayVGH, B. v. 23.01.2024 - 4 ZB 21.168, 4 ZB 21.169).
Dabei reicht es aus, wenn das tatsächliche Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben zumindest für einen überschaubaren Zeitraum keine erhebliche Überdeckung erwarten lässt (vgl. BayVGH, B. v. 23.01.2024 - 4 ZB 21.168).
- VG Bayreuth, 08.08.2024 - B 4 K 23.65
Heranziehung zu Fremdenverkehrsbeitrag, Schätzung des Vorteilssatzes, fehlende …
Mangels entsprechender substantiierter Darlegungen von Seiten der Klägerin bestand für das Verwaltungsgericht weder die Veranlassung noch die Möglichkeit einer eingehenderen Prüfung oder gar eigenen Schätzung des Vorteilssatzes (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2024 - 4 ZB 21.168 - juris Rn. 25).Eine nur geringfügige und ungewollte Überschreitung der Kosten ist unschädlich, solange es auf Dauer der Wahrscheinlichkeit nach nicht zu einer Überdeckung kommen wird (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2024 - 4 ZB 21.168 - juris Rn. 11 f.;… U.v. 9.5.2016 - 4 B 14.2771 - juris Rn. 29 m.w.N).
- VG München, 19.09.2024 - M 10 K 23.754
Fremdenverkehrsbeitrag, Verpachtung eines Hotels samt Inventar und Freiflächen an …
Etwaige, von der Klägerin angedachte Modifizierungen dieser Rechtsprechung mit Blick auf die Rechtsprechung zum Kurbeitrag sind nicht geboten ("Fremdenverkehrs- und Kurbeitrag sind zwei unterschiedliche, nicht miteinander vergleichbare Beitragsarten", so ausdrücklich der BayVGH, B.v. 23.1.2024 - 4 ZB 21.168, erster Orientierungssatz, juris).Rn. 22 bb) Bei einer entgeltlichen Gebrauchsüberlassung von Immobilien an Ortsansässige ist ein mittelbarer fremdenverkehrsbedingter Vorteil immer dann anzunehmen, wenn die betreffenden Räume unmittelbar einem Fremdenverkehrsbetrieb zu dienen bestimmt sind (BayVGH, B.v. 23.1.2024 - 4 ZB 21.168, Rn. 17 juris, siehe auch bereits BayVGH, U.v. 27.3.2003 - 4 B 98.2772, Rn. 22 juris).
- VG Regensburg, 12.02.2025 - RN 11 K 21.46
Fremdenverkehrsbeitrag, Vermietung, Veräußerung eines Grundstücks, mittelbarer …
Wer eine behördliche Schätzung im gerichtlichen Verfahren angreifen will, muss zumindest substantiiert darlegen, weshalb die geschätzten Besteuerungsgrundlagen zu hoch sein sollen; er muss dazu ggf. anhand der ihm zugänglichen Erkenntnisquellen eine substantiierte eigene Schätzung vornehmen (vgl. BayVGH, B. v. 23.01.2024 - 4 ZB 21.168, 4 ZB 21.169). - VG Regensburg, 03.07.2025 - RN 11 S 25.1173
Fremdenverkehrsbeitrag, Veräußerungsgewinn, Verkauf eines Hotelbetriebs
Er muss dazu ggf. anhand der ihm zugänglichen Erkenntnisquellen eine substantiierte eigene Schätzung vornehmen (vgl. BayVGH, B. v. 23.01.2024 - 4 ZB 21.168, 4 ZB 21.169; VG Regensburg, U. v. 12.02.2025 - RN 11 K 21.46). - OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2025 - 3 L 145/25
Behördliche Schätzungen von Entnahmemengen - Wasserrecht
Derjenige, der eine behördliche Schätzung im gerichtlichen Verfahren angreifen will, muss jedoch zumindest substantiiert darlegen, weshalb die geschätzten Abgabengrundlagen zu hoch sein sollen; er muss dazu ggf. anhand der ihm zugänglichen Erkenntnisquellen eine substantiierte eigene Schätzung vornehmen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Januar 2024 - 4 ZB 21.168 - juris Rn. 25).
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