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| VerfGH Bayern, 25.01.2021 - 4-VI-20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VfGHG Art. 51 Abs. 2 S. 2; BV Art. 91 Abs. 1; ZPO § 321a Abs. 1 S. 1
Zulässigkeitsanforderungen an eine Rüge der Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 15.07.2019 - 1501 IN 709/19
- LG München I, 08.10.2019 - 14 T 13758/19
- LG München I, 29.10.2019 - 14 T 13758/19
- VerfGH Bayern, 25.01.2021 - 4-VI-20
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (17)
- VerfGH Bayern, 28.10.2020 - 41-VI-20
Ahndung der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Auszug aus VerfGH Bayern, 25.01.2021 - 4-VI-20
Durch die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs wird nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs keine neue Beschwerdefrist in Lauf gesetzt (…vgl. VerfGH vom 23.9.2015 VerfGHE 68, 180 Rn. 28;… vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 12; vom 28.10.2020 - Vf. 41-VI-20 - juris Rn. 21;… Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 120 Rn. 49;… Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2016, Art. 120 Rn. 77).Rn. 18 Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 8. Oktober 2019 war wegen ihrer - vom Verfassungsgerichtshof ohne Bindung an die Entscheidung des Fachgerichts zu beurteilenden (VerfGH vom 19.10.2010 VerfGHE 63, 182/187;… vom 12.4.2017 BayVBl 2018, 86 Rn. 28; vom 28.10.2020 - Vf. 41-VI-20 - juris Rn. 21) - offensichtlichen Unzulässigkeit nicht geeignet, die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde offenzuhalten.
Eine sogenannte "sekundäre Gehörsverletzung" kann nach gefestigter Rechtsprechung nicht zulässiger Gegenstand einer Anhörungsrüge sein (VerfGHE 66, 179/185; VerfGH vom 28.10.2020 - Vf. 41-VI-20 - juris Rn. 25;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 321 a Rn. 7).
- VerfGH Bayern, 02.10.2013 - 7-VI-12
Verfassungsbeschwerde: Entscheidung über offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf …
Auszug aus VerfGH Bayern, 25.01.2021 - 4-VI-20
Rn. 14 1. Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 29. Oktober 2019 (von der Beschwerdeführerin teilweise als "Beschluss vom 04.11.2019" bezeichnet) richtet, ist sie unzulässig, da diese Entscheidung keine eigenständige Beschwer schafft; die eine Nachholung rechtlichen Gehörs ablehnende Entscheidung (hier: § 4 InsO i.V. m. § 321 a Abs. 1 Satz 1 ZPO) lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186;… vom 7.8.2019 - Vf. 97-VI-13 - juris Rn. 48;… vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 17).Eine sogenannte "sekundäre Gehörsverletzung" kann nach gefestigter Rechtsprechung nicht zulässiger Gegenstand einer Anhörungsrüge sein (VerfGHE 66, 179/185;… VerfGH vom 28.10.2020 - Vf. 41-VI-20 - juris Rn. 25;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 321 a Rn. 7).
- LG München I, 29.10.2019 - 14 T 13758/19
Erfolglose Anhörungsrüge
Auszug aus VerfGH Bayern, 25.01.2021 - 4-VI-20
Rn. 1 Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Beschlüsse des Landgerichts München I vom 8. und 29. Oktober 2019 Az. 14 T 13758/19, denen folgender Sachverhalt zugrunde liegt:.Rn. 10 1. Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer am 21. Januar 2020 eingegangenen, zunächst nicht weiterbetriebenen und später wieder aufgenommenen Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlüsse des Landgerichts München "vom 04.11.2019, Az. 14 T 13758/19, zugestellt am 22.11.2019" und "vom 08.10.2019, Az. 14 T 13758/19, zugestellt am 11.10.2019".
- BGH, 05.03.2015 - IX ZR 133/14
Qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung im Rahmen einer Mezzanine-Finanzierung …
Auszug aus VerfGH Bayern, 25.01.2021 - 4-VI-20
Dass - zur Beseitigung einer bilanziellen Überschuldung - ein Gesellschafterdarlehen mit einem qualifizierten Rangrücktritt (§ 19 Abs. 2 i.V. m. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO) gewährt worden wäre (vgl. BGH vom 5.3.2015 BGHZ 204, 231 Rn. 13 ff;… Bitter in Scholz, GmbHG, 12. Aufl. 2021, Gesellschafterdarlehen Rn. 488), lässt sich dem Vorbringen der Beschwerdeführerin nicht entnehmen. - VerfGH Bayern, 19.09.2018 - 1-VI-18
Überprüfung eines zivilgerichtlichen Urteils am Maßstab des Grundrechts auf …
Auszug aus VerfGH Bayern, 25.01.2021 - 4-VI-20
Entgegen ihrer Ansicht, es sei ohne Belang, was sie vorzutragen gedenke, gehören Ausführungen dazu, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs konkret vorgetragen worden wäre, um eine günstigere Entscheidung zu erreichen, und wie dies die Entscheidung hätte beeinflussen können, zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rüge eines Verstoßes gegen Art. 91 Abs. 1 BV in einer Verfassungsbeschwerde (VerfGH vom 19.9.2018 - Vf. 1-VI-18 - juris Rn. 34;… Schulz in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 91 Rn. 76). - BGH, 28.07.2016 - III ZB 127/15
Berufungsbegründung: Anforderungen an die Darlegung der …
Auszug aus VerfGH Bayern, 25.01.2021 - 4-VI-20
Rn. 21 bb) Im Übrigen hat die Beschwerdeführerin weder innerhalb der gesetzten und von den Gerichten abzuwartenden (…vgl. BVerfG vom 7.2.2018 - 2 BvR 549/17 - juris Rn. 5 m. w. N.;… Schulz in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 91 Rn. 44) Stellungnahmefrist noch in der Anhörungsrüge Einwände gegen das Gutachten vorgebracht; die Entscheidungserheblichkeit der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergibt sich auch nicht unmittelbar und zweifelsfrei aus dem bisherigen Verfahrensstoff (vgl. BGH vom 28.7.2016 NJW 2016, 2890 f.), sodass die Anhörungsrüge auch aus diesem Grund offensichtlich unzulässig ist. - VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung …
Auszug aus VerfGH Bayern, 25.01.2021 - 4-VI-20
Durch die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs wird nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs keine neue Beschwerdefrist in Lauf gesetzt (vgl. VerfGH vom 23.9.2015 VerfGHE 68, 180 Rn. 28;… vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 12;… vom 28.10.2020 - Vf. 41-VI-20 - juris Rn. 21;… Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 120 Rn. 49;… Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2016, Art. 120 Rn. 77). - BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilprozessuale …
Auszug aus VerfGH Bayern, 25.01.2021 - 4-VI-20
Rn. 21 bb) Im Übrigen hat die Beschwerdeführerin weder innerhalb der gesetzten und von den Gerichten abzuwartenden (vgl. BVerfG vom 7.2.2018 - 2 BvR 549/17 - juris Rn. 5 m. w. N.;… Schulz in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 91 Rn. 44) Stellungnahmefrist noch in der Anhörungsrüge Einwände gegen das Gutachten vorgebracht; die Entscheidungserheblichkeit der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergibt sich auch nicht unmittelbar und zweifelsfrei aus dem bisherigen Verfahrensstoff (vgl. BGH vom 28.7.2016 NJW 2016, 2890 f.), sodass die Anhörungsrüge auch aus diesem Grund offensichtlich unzulässig ist. - BGH, 21.11.2007 - IV ZR 321/05
Anforderungen an eine Anhörungsrüge
Auszug aus VerfGH Bayern, 25.01.2021 - 4-VI-20
Dies erfordert nach fachgerichtlicher Rechtsprechung und Literatur neben der Angabe der Tatsachen, aus denen sich aus der Sicht der rügenden Partei die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergibt, einen substanziierten Vortrag zum Vorliegen der Voraussetzungen einer Gehörsverletzung einschließlich der Darlegung, warum nicht auszuschließen ist, dass die Entscheidung ohne die Gehörsverletzung anders ausgefallen wäre (vgl. BGH vom 21.11.2007 NJW 2008, 378/379;… vom 6.11.2018 - VIII ZR 219/18 - juris Rn. 4). - VerfGH Bayern, 13.02.2020 - 23-VI-18
Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde
Auszug aus VerfGH Bayern, 25.01.2021 - 4-VI-20
Rn. 14 1. Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 29. Oktober 2019 (von der Beschwerdeführerin teilweise als "Beschluss vom 04.11.2019" bezeichnet) richtet, ist sie unzulässig, da diese Entscheidung keine eigenständige Beschwer schafft; die eine Nachholung rechtlichen Gehörs ablehnende Entscheidung (hier: § 4 InsO i.V. m. § 321 a Abs. 1 Satz 1 ZPO) lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186;… vom 7.8.2019 - Vf. 97-VI-13 - juris Rn. 48; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 17). - VerfGH Bayern, 19.10.2010 - 111-VI-09
Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach zweiter Anhörungsrüge
- VerfGH Bayern, 18.07.2017 - 3-VI-16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung zum Studium der …
- VerfGH Bayern, 13.03.1981 - 93-VI-78
- VerfGH Bayern, 12.04.2017 - 5-VI-16
Keine erneuter Fristlauf für die Verfassungsbeschwerde durch Entscheidung über …
- BGH, 06.11.2018 - VIII ZR 219/18
Erfolgsaussichten einer Anhörungsrüge wegen angeblich "verfrühter" Entscheidung …
- VerfGH Bayern, 11.05.2011 - 30-VI-10
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde nach Erhebung einer offensichtlich …
- VerfGH Bayern, 07.08.2019 - 97-VI-13
- VerfGH Bayern, 20.04.2021 - 44-VI-20
Verfassungsbeschwerde nach offensichtlich unzulässiger ablehnender Anhörungsrüge
Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs ablehnende Entscheidung (hier: § 152 a VwGO) lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt, schafft aber keine eigenständige Beschwer (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186;… vom 7.8.2019 - Vf. 97-VI-13 - juris Rn. 48; vom 25.1.2021 - Vf. 4-VI-20 - juris Rn. 14).Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs ist die Entscheidung über die Anhörungsrüge für den Beginn der Verfassungsbeschwerdefrist aber dann nicht maßgeblich, wenn sie offensichtlich unzulässig war (…vgl. VerfGH vom 28.10.2020 - Vf. 41-VI-20 - juris Rn. 21 m. w. N.; vom 25.1.2021 - Vf. 4-VI-20 - juris Rn. 17).
Eine derartige sogenannte sekundäre Gehörsverletzung, mit der lediglich ein perpetuierter Gehörsverstoß gerügt wird, kann nach gefestigter Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs nicht zulässiger Gegenstand einer Anhörungsrüge sein (…vgl. VerfGH vom 4.2.2019 - Vf. 39-VI-18 - juris Rn. 19;… vom 28.10.2020 - Vf. 41- VI-20 - juris Rn. 25 m. w. N.; vom 25.1.2021 - Vf. 4-VI-20 - juris Rn. 20;… vgl. auch BVerfG vom 25.9.2020 - 2 BvR 854/20 - juris Rn. 21).
Denn der Verfassungsgerichtshof ist hinsichtlich der Beurteilung der offensichtlichen Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge an die Rechtsauffassung des letztinstanzlich entscheidenden Fachgerichts nicht gebunden (…vgl. VerfGH NVwZ 2019, 881 Rn. 19 m. w. N.; vom 25.1.2021 - Vf. 4-VI-20 - juris Rn. 18; vgl. auch BVerfG vom 14.5.2007 NJW-RR 2008, 75).
- VerfGH Bayern, 12.09.2024 - 44-VI-22
Objektiv willkürliche Kostenentscheidung
Rn. 23 1. Hinsichtlich der Zurückweisung der Anhörungsrüge durch das Verwaltungsgericht ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil die eine Nachholung des rechtlichen Gehörs ablehnende Entscheidung (§ 152 a Abs. 4 Satz 3 VwGO) keine eigenständige Beschwer schafft, sondern allenfalls eine durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs fortbestehen lässt, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186;… vom 4.10.2018 BayVBl. 2019, 769 Rn. 14; vom 25.1.2021 - Vf. 4-VI-20 - juris Rn. 14;… vom 25.5.2021 - Vf. 38-VI-20 - juris Rn. 18). - VerfGH Bayern, 13.03.2024 - 37-VI-20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche …
Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs ablehnende Entscheidung (hier nach § 321 a ZPO) lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt, schafft aber keine eigenständige Beschwer (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186;… vom 7.8.2019 - Vf. 97-VI-13 u. a. - juris Rn. 48; vom 25.1.2021 - Vf. 4-VI-20 - juris Rn. 14;… vom 20.4.2021 - Vf. 44-VI-20 - juris Rn. 27;… vom 23.3.2022 - Vf. 36-VI-21 - juris Rn. 25).Ausführungen dazu, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs konkret vorgetragen worden wäre, um eine günstigere Entscheidung zu erreichen, und wie dies die Entscheidung hätte beeinflussen können, gehören jedoch zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rüge eines Verstoßes gegen Art. 91 Abs. 1 BV (VerfGH vom 25.1.2021 - Vf. 4-VI-20 - juris Rn. 24 m. w. N.).
Rn. 58 Überdies hat die Beschwerdeführerin weder mit ihrer Anhörungsrüge noch mit der Verfassungsbeschwerde substanziiert dargelegt, was sie bei (aus ihrer Sicht) ausreichender Gehörsgewährung ergänzend vorgetragen hätte und dass nicht auszuschließen sei, dass dieser Vortrag zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. VerfGH vom 25.1.2021 - Vf. 4-VI-20 - juris Rn. 19).
- VerfGH Bayern, 27.05.2020 - 81-VI-20
Verwaltungsgerichtsverfahren, Klärungsbedürftigkeit, Entscheidungserhebliches …
Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs ist die Entscheidung über die Anhörungsrüge für den Beginn der Verfassungsbeschwerdefrist aber dann nicht maßgeblich, wenn sie - wie hier - offensichtlich unzulässig war (ständige Rechtsprechung;… vgl. VerfGH vom 28.10.2020 - Vf. 41-VI-20 - juris Rn. 21 m. w. N.; vom 25.1.2021 - Vf. 4-VI-20 - juris Rn. 17;… vom 20.4.2021 BayVBl 2021, 516 Rn. 30).Denn der Verfassungsgerichtshof ist hinsichtlich der Beurteilung der offensichtlichen Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge nicht an die Rechtsauffassung des letztinstanzlich entscheidenden Gerichts gebunden (vgl. VerfGH vom 25.1.2021 -Vf. 4-VI-20 - juris Rn. 18;… BayVBl 2021, 516 Rn. 46; vgl. auch BVerfG vom 14.5.2007 NJW-RR 2008, 75).
- VerfGH Bayern, 20.12.2021 - 5-VI-21
Ablehnungsgesuch und Verfassungsbeschwerde unzulässig
Danach sind Verfassungsbeschwerden spätestens zwei Monate nach der schriftlichen Bekanntgabe der vollständigen letztgerichtlichen Entscheidung beim Verfassungsgerichtshof einzureichen; die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die im fachgerichtlichen Verfahren nicht mehr anfechtbare Entscheidung dem Beschwerdeführer oder seinem befugten Vertreter in schriftlicher Form bekannt gegeben worden ist (VerfGH vom 13.3.1981 VerfGH 34, 47/49; vom 25.1.2021 - Vf. 4-VI-20 - juris Rn. 16).Rn. 45 aa) Durch die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs wird nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs keine neue Beschwerdefrist in Lauf gesetzt (vgl. VerfGH vom 25.1.2021 - Vf. 4-VI-20 - juris Rn. 17;… vom 20.4.2021 - Vf. 44-VI-20 - juris Rn. 30;… Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 120 Rn. 49;… Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 77).
- VerfGH Bayern, 25.05.2021 - 38-VI-20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen …
Rn. 18 1. Hinsichtlich der Zurückweisung der Anhörungsrüge durch den Verwaltungsgerichtshof ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil die eine Nachholung des rechtlichen Gehörs ablehnende Entscheidung (§ 152 a Abs. 4 VwGO) keine eigenständige Beschwer schafft, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs fortbestehen lässt, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186;… vom 4.10.2018 BayVBl 2019, 769 Rn. 14; vom 25.1.2021 - Vf. 4-VI-20 - juris Rn. 14). - VerfGH Bayern, 24.09.2025 - 66-VI-22
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die gerichtliche Ablehnung der Bestellung …
Die Entscheidung über die Anhörungsrüge ist für den Beginn der Verfassungsbeschwerdefrist aber dann nicht maßgeblich, wenn sie offensichtlich unzulässig war, was der Verfassungsgerichtshof eigenständig und ohne Bindung an die Entscheidung des Fachgerichts prüft (ständige Rechtsprechung;… vgl. VerfGH vom 28.10.2020 - Vf. 41-VI-20 - juris Rn. 21 m. w. N.; vom 25.1.2021 - Vf. 4-VI-20 - juris Rn. 17;… vom 20.4.2021 BayVBl 2021, 516 Rn. 30;… vom 23.2.2022 - Vf. 81-VI-20 - juris Rn. 34).
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