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Weitere Entscheidungen unten: RG, 10.04.1886 | Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1987

Rechtsprechung
   EuGH, 16.06.1987 - 40/86   

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https://dejure.org/1987,2555
EuGH, 16.06.1987 - 40/86 (https://dejure.org/1987,2555)
EuGH, Entscheidung vom 16.06.1987 - 40/86 (https://dejure.org/1987,2555)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 1987 - 40/86 (https://dejure.org/1987,2555)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EWG/EAGBeamtStat Anh. 3 Art. 5 Abs. 3; ; EWG/EAGBeamtStat Anh. 3 Art. 5 Abs. 4

  • EU-Kommission PDF

    Kolivas / Kommission

    1 . BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - AUSWAHLVERFAHREN AUFGRUND VON PRÜFUNGEN - ERMESSENSSPIELRAUM DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES - GRENZEN - GERICHTLICHE NACHPRÜFUNG - UMFANG

  • EU-Kommission

    Kolivas / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Der Beurteilungsspielraum des Prüfungsausschusses im Hinblick auf die Prüfungsarbeiten; Wahrung des Prüfungsgeheimnisses durch den Prüfungsausschuss; Bewertung der Prüfungsleistungen durch den Prüfungsausschuss; Überprüfung einer Ermessensentscheidung durch den EuGH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - AUSWAHLVERFAHREN AUFGRUND VON PRÜFUNGEN - ERMESSENSSPIELRAUM DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES - GRENZEN - GERICHTLICHE NACHPRÜFUNG - UMFANG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Weiter Ermessenspielraum des Prüfungsausschusses bei der Bewertung von Prüfungsleistungen; Befugnis des Gerichtshofes zur Überprüfung, ob Ermessensmissbrauch begangen ist; Anforderungen an Korrekturmethoden

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beamter - Prüfungsausschuss für ein Auswahlverfahren - Ermessensspielraum hinsichtlich der Prüfungen - Grenzen - Geheimhaltung der Arbeiten.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.07.1983 - 144/82

    Detti / Gerichtshof

    Auszug aus EuGH, 16.06.1987 - 40/86
    DIESES ERMESSEN, VON DEM AUFGRUND OBJEKTIVER KRITERIEN GEBRAUCH ZU MACHEN IST ( SIEHE URTEIL VOM 14.*JULI 1983 IN DER RECHTSSACHE 144/82, DETTI/GERICHTSHOF, SLG. 1983, 2421 ) ENTZIEHT SICH JEDOCH NICHT DER GERICHTLICHEN KONTROLLE, DIE DIE FESTSTELLUNG ERMÖGLICHEN SOLL, OB BEI DER AUSÜBUNG DES ERMESSENS EIN OFFENSICHTLICHER FEHLER ODER EIN ERMESSENSMISSBRAUCH BEGANGEN WORDEN IST ODER OB DIE GRENZEN DES ERMESSENS NICHT OFFENSICHTLICH ÜBERSCHRITTEN WORDEN SIND.
  • EuGH, 28.02.1980 - 89/79

    Bonu / Rat

    Auszug aus EuGH, 16.06.1987 - 40/86
    18 WAS DAS BESTEHEN EINER GEHEIMHALTUNGSPFLICHT ANGEHT, SO HAT DER GERICHTSHOF IN SEINEM URTEIL VOM 28.*FEBRUAR 1980 IN DER RECHTSSACHE 89/79 ( BONU/RAT, SLG. 1980, 553 ) FESTGESTELLT, DASS DIE GEHEIMHALTUNG DER ARBEITEN DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR EIN AUSWAHLVERFAHREN EINGEFÜHRT WURDE, UM DIE UNABHÄNGIGKEIT DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES UND DIE OBJEKTIVITÄT SEINER ARBEITEN DADURCH ZU GEWÄHRLEISTEN, DASS ER VOR ALLEN ÄUSSEREN EINMISCHUNGEN UND PRESSIONEN GESCHÜTZT WIRD, UND DASS DIESE GEHEIMHALTUNG ES DAHER VERBIETET, DIE AUFFASSUNGEN DER EINZELNEN MITGLIEDER DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES ZU VERBREITEN UND IRGENDWELCHE EINZELHEITEN IN BEZUG AUF DIE BEURTEILUNG DER BEWERBER PERSÖNLICH ODER IM VERGLEICH MIT ANDEREN AUFZUDECKEN.
  • BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Nr. 40/86 des Kommandeurs des Grenzkommandos Mitte, Nr. 20/86 des Kommandeurs des im Grenzkommando Mitte gelegenen Grenzregiments 33 und mündeten in die Vergatterung der Grenzsoldaten der ersten Grenzkompanie des Grenzregiments 33. Aufgrund dieser Befehlskette wurde am 12. Februar 1987 L S durch Einzelfeuer getötet, als er die innerdeutsche Grenze von Berlin-Ost nach Berlin-West überqueren wollte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-254/95

    Europäisches Parlament gegen Angelo Innamorati. - Rechtsmittel - Beamte - …

    ( 24 ) Urteil vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 40/86 (Kolivas/Kommission, Slg. 1987, 2643, Randnrn. 18 und 19).

    ( 60 ) Vgl. Urteil Kolivas/Kommission, zitiert in Fußnote 24, Randnrn.

  • EuG, 16.10.1990 - T-132/89

    Vincenzo Gallone gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    Ebensowenig ist es Sache des Gerichts, den Inhalt einer Prüfung im einzelnen zu beanstanden, es sei denn, er überschritte den in der Ausschreibung des Auswahlverfahrens gezogenen Rahmen oder wäre dem Zweck der Prüfung oder des Auswahlverfahrens nicht angemessen ( vergleiche Urteile des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deböck/Kommission, Slg. 1975, 1123; vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme/Kommission, Slg. 1979, 2323; vom 1. Oktober 1981 in der Rechtssache 268/80, Guglielmi/Parlament, Slg. 1981, 2295; vom 18. Februar 1982 in der Rechtssache 67/81, Ruske/Kommission, Slg. 1982, 661; vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti/Gerichtshof, Slg. 1983, 2421; vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 39/83, Fabius/Kommission, Slg. 1984, 627; vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 40/86, Kolivas/Kommission, Slg. 1987, 2643;… vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86 bis 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O., und vom 24. März 1988 in der Rechtssache 228/86, Goossens/Kommission, Slg. 1988, 1819 ).

    Die Ordnungsmässigkeit der Vorgänge ist gewahrt, wenn die Korrekturmethoden nicht von einem Bewerber zum anderen verschieden sind und der Prüfungsausschuß das Recht der endgültigen Beurteilung behält (… vergleiche Urteile des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deböck, a. a. O.; vom 26. Oktober 1978 in der Rechtssache 122/77, Agneessens/Kommission, Slg. 1978, 2085, und vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 40/86, Kolivas, a. a. O.).

  • EuG, 12.05.2010 - T-560/08

    Kommission / Meierhofer - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Einstellung - …

    Auch wenn das Gericht für den öffentlichen Dienst die von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses vorgenommene Bewertung nicht wirksam durch seine eigene Beurteilung ersetzen könne, müsse es doch in der Lage sein, sich im Hinblick auf die Begründungspflicht davon zu überzeugen, dass die Mitglieder des Prüfungsausschusses den Kläger auf der Grundlage der Bewertungskriterien, die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens angegeben worden seien, benotet hätten und dass bei der Berechnung der Note des Betreffenden kein Fehler unterlaufen sei; ebenso müsse es in der Lage sein, eine eingeschränkte Kontrolle hinsichtlich der Beziehung zwischen den von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses vorgenommenen Bewertungen und den von ihnen vergebenen bezifferten Noten vorzunehmen (Urteil des Gerichtshofs vom 16. Juni 1987, Kolivas/Kommission, 40/86, Slg. 1987, 2643, Randnr. 11; Urteile des Gerichts für den öffentlichen Dienst Van Neyghem/Kommission, oben in Randnr. 19 angeführt, Randnr. 86, und vom 11. September 2008, Coto Moreno/Kommission, F-127/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 34 und 36).
  • EuGöD, 14.10.2008 - F-74/07

    Meierhofer / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - …

    Auch wenn das Gericht die von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses vorgenommene Bewertung nicht wirksam durch seine eigene Beurteilung ersetzen kann, muss es aber doch in der Lage sein, sich im Hinblick auf die Begründungspflicht (deren Umfang in Randnr. 30 des vorliegenden Urteils dargestellt worden ist) davon zu überzeugen, dass die Mitglieder des Prüfungsausschusses den Kläger auf der Grundlage der Bewertungskriterien, die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens angegeben sind, benotet haben und dass bei der Berechnung der Note des Betreffenden kein Fehler unterlaufen ist; ebenso muss das Gericht in der Lage sein, eine eingeschränkte Kontrolle hinsichtlich der Beziehung zwischen den von Mitgliedern des Prüfungsausschusses vorgenommenen Bewertungen und den von ihnen vergebenen bezifferten Noten vorzunehmen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 16. Juni 1987, Kolivas/Kommission, 40/86, Slg. 1987, 2643, Randnr. 11; Urteil Van Neyghem/Kommission, Randnr. 86, und Urteil des Gerichts vom 11. September 2008, Coto Moreno/Kommission, F-127/07, Slg. ÖD 2008, I-A-1-0000 und II-A-1-0000, Randnrn. 34 und 36).
  • EuG, 22.06.1990 - T-32/89

    Georges Marcopoulos gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    Nach ständiger Rechtsprechung muß aber der Prüfungsausschuß und nicht die beratend mitwirkenden Dritten die letztverbindliche Kontrolle über die Vorgänge und die Befugnis zur endgültigen Beurteilung behalten ( siehe die Urteile vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deböck/Kommission, Slg. 1975, 1123, vom 26. Oktober 1978 in der Rechtssache 122/77, Agneessens/Kommission, Slg. 1978, 2085, vom 30. November 1978 in den verbundenen Rechtssachen 4/78, 19/78 und 28/78, Salerno/Kommission, Slg. 1978, 2403, und vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 40/86, Kolivas/Kommission, Slg. 1987, 2643 ).
  • EuGH, 10.12.1987 - 181/86

    Del Plato / Kommission

    31 DER GERICHTSHOF HAT JEDOCH LEDIGLICH NACHZUPRÜFEN, OB DIE BEURTEILUNG DER VERDIENSTE DER EINZELNEN BEWERBER SOWIE DIE VOM AUSSCHUSS ANGEWANDTE BEURTEILUNGSMETHODE NICHT OFFENSICHTLICH IRRIG SIND ( URTEIL VOM 16. JUNI 1987 IN DER RECHTSSACHE 40/86, KOLIVAS/KOMMISSION, SLG. 1987, 2643 ).
  • EuGöD, 13.12.2007 - F-73/06

    Van Neyghem / Kommission

    Gerichtshof: 16. Juni 1987, Kolivas/Kommission, 40/86, Slg. 1987, 2643, Randnr. 11.
  • EuG, 15.09.1998 - T-94/96

    Hagleitner / Kommission

    Der Sachverhalt, der dem von der Kommission angeführten Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 40/86 (Kolivas/Kommission, Slg. 1987, 2643) zugrunde lag, ist vom Sachverhalt des vorliegenden Falles sehr weit entfernt.
  • EuG, 16.01.1996 - T-108/94

    Elena Candiotte gegen Rat der Europäischen Union. - Künstlerwettbewerb - …

    26 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes auf dem Gebiet der Auswahlverfahren ergebe sich, daß ein Prüfungsausschuß zwar Aufgaben übertragen oder sich bei seiner Arbeit unterstützen lassen könne, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß er stets die Kontrolle über das Verfahren behalte, indem er sich die Befugnis der endgültigen Beurteilung vorbehalte und selbst die Beurteilungskriterien festlege (Schlussanträge des Generalanwalts Warner zu dem Urteil des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deböck/Kommission, Slg. 1975, 1123, und Urteile des Gerichtshofes vom 26. Oktober 1978 in der Rechtssache 122/77, Agneessens u. a./Kommission, Slg. 1978, 2085, und vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 40/86, Kolivas/Kommission, Slg. 1987, 2643).
  • EuG, 24.09.2008 - T-105/08

    Rechtsmittel-Zurückweisung

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Rechtsprechung
   RG, 10.04.1886 - Rep. I. 40/86   

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RG, 10.04.1886 - Rep. I. 40/86 (https://dejure.org/1886,234)
RG, Entscheidung vom 10.04.1886 - Rep. I. 40/86 (https://dejure.org/1886,234)
RG, Entscheidung vom 10. April 1886 - Rep. I. 40/86 (https://dejure.org/1886,234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Geltendmachung des gegenüber dem Besitzer einer verpfändeten Police eingetretenen Ablaufs der Klagefrist gegenüber dem Eigentümer der Police

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 16, 203
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1987 - 40/86   

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Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1987 - 40/86 (https://dejure.org/1987,14143)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.04.1987 - 40/86 (https://dejure.org/1987,14143)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. April 1987 - 40/86 (https://dejure.org/1987,14143)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Georges Kolivas gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamter - Prüfungsausschuss für ein Auswahlverfahren - Ermessensspielraum hinsichtlich der Prüfungen - Grenzen - Geheimhaltung der Arbeiten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 27.10.1976 - 130/75

    Prais / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1987 - 40/86
    Was die weiteren Umstände betrifft, die der Kläger hinsichtlich der Situation des dritten Beisitzers geltend macht, so handelt es sich um reine Vermutungen, die meiner Auffassung nach nicht rechtmäßigerweise zu 8 - Siehe Urteil vom 27. Oktober 1976 in der Rechtssache 130/75, Prais/Rat, Slg. 1976, 1589, 1599.9 - Siehe Urteile vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deboeck/Kommission, Slg. 1975, 1123, 1137; vom 26. Oktober 1978 in der Rechtssache 122/77, Agneessens/ Kommission, Slg. 1978, 2085, 2097; vom 30. November 1978 in den verbundenen Rechtssachen 4, 19 und 28/78, Salerno/Kommission, Slg. 1978, 2403, 2414.
  • EuGH, 14.07.1983 - 144/82

    Detti / Gerichtshof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1987 - 40/86
    In der Antwort der Kommission wird nämlich ausgeführt - ähnlich wie anscheinend von einem der Mitglieder des Prüfungsausschusses in einer Informationsversammlung mit den Bediensteten -, daß diese Entscheidung getroffen worden sei, da 5 - Siehe Urteil Campogrande, a. a. O., 981; Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti/Gerichtshof, Slg. 1983, 2421, 2436, Randnr. 27; Urteil vom 23. Oktober 1986 in den verbundenen Rechtssachen 322 und 323/85, Hover/Rechnungshof, Sig.
  • EuGH, 30.11.1978 - 4/78

    Salerno u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1987 - 40/86
    Was die weiteren Umstände betrifft, die der Kläger hinsichtlich der Situation des dritten Beisitzers geltend macht, so handelt es sich um reine Vermutungen, die meiner Auffassung nach nicht rechtmäßigerweise zu 8 - Siehe Urteil vom 27. Oktober 1976 in der Rechtssache 130/75, Prais/Rat, Slg. 1976, 1589, 1599.9 - Siehe Urteile vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deboeck/Kommission, Slg. 1975, 1123, 1137; vom 26. Oktober 1978 in der Rechtssache 122/77, Agneessens/ Kommission, Slg. 1978, 2085, 2097; vom 30. November 1978 in den verbundenen Rechtssachen 4, 19 und 28/78, Salerno/Kommission, Slg. 1978, 2403, 2414.
  • EuGH, 16.10.1975 - 90/74

    Deboeck / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1987 - 40/86
    Was die weiteren Umstände betrifft, die der Kläger hinsichtlich der Situation des dritten Beisitzers geltend macht, so handelt es sich um reine Vermutungen, die meiner Auffassung nach nicht rechtmäßigerweise zu 8 - Siehe Urteil vom 27. Oktober 1976 in der Rechtssache 130/75, Prais/Rat, Slg. 1976, 1589, 1599.9 - Siehe Urteile vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deboeck/Kommission, Slg. 1975, 1123, 1137; vom 26. Oktober 1978 in der Rechtssache 122/77, Agneessens/ Kommission, Slg. 1978, 2085, 2097; vom 30. November 1978 in den verbundenen Rechtssachen 4, 19 und 28/78, Salerno/Kommission, Slg. 1978, 2403, 2414.
  • EuGH, 28.02.1980 - 89/79

    Bonu / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1987 - 40/86
    - Urteil vom 28. Februar 1980 in der Rechtssache 89/79 Bonu/Rat, Slg. 1980, 553, 562 und 563.11 - Bonu, a. a. O., 563.
  • EuGH, 06.02.1986 - 143/84

    Vlachou / Rechnungshof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1987 - 40/86
    1 - Urteil vom 14. Dezember 1965, Slg. 1965, 1338.2 - Urteil vom 6. Februar 1986, Slg. 1986, 459, 473.
  • EuGH, 09.10.1974 - 112/73

    Campogrande / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1987 - 40/86
    3 - Urteil vom 9. Oktober 1974, Campogrande/Kommission, Slg. 1974, 957, 983, Randnr. 66.4 - Urteil vom 9. Oktober 1974, a. a. O., Randnr. 67.
  • EuGH, 26.10.1978 - 122/77

    Agneessens / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1987 - 40/86
    Was die weiteren Umstände betrifft, die der Kläger hinsichtlich der Situation des dritten Beisitzers geltend macht, so handelt es sich um reine Vermutungen, die meiner Auffassung nach nicht rechtmäßigerweise zu 8 - Siehe Urteil vom 27. Oktober 1976 in der Rechtssache 130/75, Prais/Rat, Slg. 1976, 1589, 1599.9 - Siehe Urteile vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deboeck/Kommission, Slg. 1975, 1123, 1137; vom 26. Oktober 1978 in der Rechtssache 122/77, Agneessens/ Kommission, Slg. 1978, 2085, 2097; vom 30. November 1978 in den verbundenen Rechtssachen 4, 19 und 28/78, Salerno/Kommission, Slg. 1978, 2403, 2414.
  • EuGH, 30.11.1978 - 28/78
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1987 - 40/86
    Was die weiteren Umstände betrifft, die der Kläger hinsichtlich der Situation des dritten Beisitzers geltend macht, so handelt es sich um reine Vermutungen, die meiner Auffassung nach nicht rechtmäßigerweise zu 8 - Siehe Urteil vom 27. Oktober 1976 in der Rechtssache 130/75, Prais/Rat, Slg. 1976, 1589, 1599.9 - Siehe Urteile vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deboeck/Kommission, Slg. 1975, 1123, 1137; vom 26. Oktober 1978 in der Rechtssache 122/77, Agneessens/ Kommission, Slg. 1978, 2085, 2097; vom 30. November 1978 in den verbundenen Rechtssachen 4, 19 und 28/78, Salerno/Kommission, Slg. 1978, 2403, 2414.
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