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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 40-IV-08 (e.A.)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32337
VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 40-IV-08 (e.A.) (https://dejure.org/2008,32337)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.03.2008 - 40-IV-08 (e.A.) (https://dejure.org/2008,32337)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. März 2008 - 40-IV-08 (e.A.) (https://dejure.org/2008,32337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Wohnungsverweisung und Kontaktverbot zum Schutz vor …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 40-IV-08
    Um den Verfassungsgerichtshof in den Stand zu versetzen, die genannten Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu prüfen, ist der hierauf gerichtete Antrag nach § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. §§ 32 und 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG substantiiert zu begründen (vgl. BVerfG NVwZ 2000, 789 [790]; BVerfG NJW 2002, 2225 [2226]).
  • BVerfG, 09.11.1962 - 1 BvR 586/62

    Keine einstweilige Anordnung egegen die Durchsuchung von Verlagsräumen - …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 40-IV-08
    Dieses Erfordernis erfasst auch die Umstände, die in eine umfassende Folgenabwägung der in Betracht kommenden Rechtsgüter einzustellen sind (vgl. BVerfGE 15, 77 [79]).
  • BVerfG, 26.03.2003 - 1 BvR 112/03

    Erlass weiterer einstweiliger Anordnung gegen Regelungen des …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 40-IV-08
    Die Gründe, die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen, müssen insoweit besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 108, 45 [48]).
  • VerfGH Sachsen, 09.11.1995 - 20-VIII-95
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 40-IV-08
    Soll der Vollzug eines förmlichen Gesetzes ausgesetzt werden, gelten noch weiter gesteigerte Anforderungen, weil hiermit stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers verbunden ist (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [110]).
  • VerfGH Sachsen, 30.05.2006 - 50-I-06

    Eilverfahren zum Organstreitverfahren eines Abgeordneten gegen den Ausschluss von …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 40-IV-08
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg versagt bliebe (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. Mai 2006 - Vf. 50-I-06).
  • VerfGH Sachsen, 30.01.2007 - 8-IV-07

    Anhörung der Eltern bei Entziehung der elterlichen Sorge

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 40-IV-08
    Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das Begehren in der Hauptsache erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - Vf. 8-IV-07; SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2006 - Vf. 25-IV-06).
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2006 - 25-IV-06

    Antrag auf Erlass eines einstweiligen Anordnung wegen negativer Aussagen in einer …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 40-IV-08
    Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das Begehren in der Hauptsache erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - Vf. 8-IV-07; SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2006 - Vf. 25-IV-06).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 66-IV-18

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf …

    Um den Verfassungsgerichtshof in die Lage zu versetzen, die Voraussetzungen zum Erlass einer einstweiligen Anordnung zu prüfen, ist der Antrag nach § 10 Abs. 1 Sächs- VerfGHG i.V.m. §§ 32 und 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG substantiiert zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 40-IV-08 [e.A.]; Beschluss vom 28. August 2014 - Vf. 51-V-14 [e.A.]).
  • VerfGH Thüringen, 30.07.2008 - VerfGH 27/08

    Nichtraucherschutzgesetz

    Da es um die Frage der Aussetzung der Geltung eines förmlichen Gesetzes geht, ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen; das gebietet der Respekt vor dem Gesetzgeber und den Grundsätzen der Gewaltenteilung (…VerfGH Rheinland-Pfalz, 11. Februar 2008, a.a.O.; VerfGH Sachsen, 27. März 2008, Vf. 40-IV-08, zit. nach juris).
  • VerfGH Sachsen, 12.01.2016 - 149-IV-16
    Um den Verfassungsgerichtshof in die Lage zu versetzen, die Voraussetzungen zum Erlass einer einstweiligen Anordnung zu prüfen, ist der Antrag nach § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. §§ 32 und 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG substantiiert zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 40-IV-08 [e.A.]; Beschluss vom 28. August 2014 - Vf. 51-V-14 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 48-IV-11
    Um den Verfassungsgerichtshof in die Lage zu versetzen, die genannten Voraussetzungen zu prüfen, ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. §§ 32 und 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG substantiiert zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 40-IV-08 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 04.07.2014 - 39-IV-14
    Um den Verfassungsgerichtshof in die Lage zu versetzen, die genannten Voraussetzungen zu prüfen, ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. §§ 32 und 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG substantiiert zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 40-IV-08 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 70-IV-11
    Um den Verfassungsgerichtshof in die Lage zu versetzen, die genannten Voraussetzungen zu prüfen, ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. §§ 32 und 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG substantiiert zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 40-IV-08 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 29-V-14
    Um den Verfassungsgerichtshof in die Lage zu versetzen, die genannten Voraussetzungen zu prüfen, ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. §§ 32 und 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG substantiiert zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 40-IV-08 [e.A.]).
  • OVG Sachsen, 28.01.2014 - 5 B 5/14

    Kurtaxe, einstweilige Anordnung (abgelehnt), Satzung der Landeshauptstadt …

    Da sich der Wortlaut des § 47 Abs. 6 VwGO an die Bestimmung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - BVerfGG -, der über § 10 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verfassungsgerichtshofgesetz - SächsVerfGHG) auf das Verfahren vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof entsprechende Anwendung findet, anlehnt, sind die vom Bundesverfassungsgericht und dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen (vgl. insoweit: einstweilige Anordnung vom 27. März 2008 - Vf. 40-IV-08 [e. A.]) hierzu entwickelten Grundsätze auch bei der Anwendung des § 47 Abs. 6 VwGO heranzuziehen.
  • VerfGH Sachsen, 22.04.2008 - 64-IV-08
    Um den Verfassungsgerichtshof in den Stand zu versetzen, die genannten Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu prüfen, ist der hierauf gerichtete Antrag nach § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. §§ 32 und 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG substantiiert zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 40-IV-08 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 22.04.2008 - 77-IV-08
    b) Um den Verfassungsgerichtshof in den Stand zu versetzen, die genannten Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu prüfen, ist der hierauf gerichtete Antrag nach § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. §§ 32 und 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG substantiiert zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 40-IV-08 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 28.08.2014 - 51-IV-14
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