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   VerfGH Bayern, 02.02.2004 - 40-VI-03   

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https://dejure.org/2004,51239
VerfGH Bayern, 02.02.2004 - 40-VI-03 (https://dejure.org/2004,51239)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 02.02.2004 - 40-VI-03 (https://dejure.org/2004,51239)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 02. Februar 2004 - 40-VI-03 (https://dejure.org/2004,51239)
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Wird zitiert von ... (30)

  • OLG Stuttgart, 26.03.2020 - 2 U 82/19

    Eigentumsrechte an Fernwärmeversorgungsanlagen nach Beendigung des

    Jedes objektiv erkennbare Interesse an der Rechtsausübung, dem die Berechtigung nicht abgesprochen werden kann, schließt den Schikaneeinwand aus (BayVerfGH, Entscheidung vom 02. Februar 2004 - Vf. 40-VI-03, juris Rn. 23).
  • VerfGH Bayern, 16.12.2005 - 129-VI-04

    Anrechnung von Zuwendungen zu Lebzeiten auf einen Pflichtteil; Bestimmung des

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  • OLG Rostock, 13.09.2018 - 3 U 40/17

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen Grundstücksnachbarn auf Unterlassung

    Hinzukommen muss vielmehr, dass die Rechtsausübung dem Berechtigten objektiv keinen Vorteil bringt und lediglich die Schädigung eines anderen bezweckt (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil v. 07.02.2013 - 4 U 421/11 - 130 -, zit. n. juris, Rn. 44 MüKo-Grothe, BGB, 7. Aufl., § 226 Rn. 4; Erman/Wagner, BGB, 13. Aufl., § 226 Rn. 5; BGH, Urteil v. 10.4.1953 - V ZR 115/51 -, BB 1953, 373, 375 Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss v. 15.09.2004 - 2Z BR 120/04 -, zit. n. juris, Rn. 13; Palandt-Ellenberger, BGB, 77. Aufl., § 226 Rn. 2).Die Beweislast für das Vorliegen der Schikane trägt dabei derjenige, der sich darauf beruft (MüKo - Grothe, a.a.O., § 226, Rn. 15; Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 02.02.2004 - Vf. 40-VI-03 -, zit. n. juris, Rn. 23).
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