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   LG Landshut, 20.10.2020 - 41 O 1929/19   

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LG Landshut, 20.10.2020 - 41 O 1929/19 (https://dejure.org/2020,48172)
LG Landshut, Entscheidung vom 20.10.2020 - 41 O 1929/19 (https://dejure.org/2020,48172)
LG Landshut, Entscheidung vom 20. Oktober 2020 - 41 O 1929/19 (https://dejure.org/2020,48172)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 426, § 632; StVO § 12 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 3; ZPO § 287
    Anspruch des Leasingnehmers auf Ersatz unfallbedingter Reparaturkosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 481/17

    Verkehrsunfall eines Leasingfahrzeugs: Recht des Leasingnehmers gegen den

    Auszug aus LG Landshut, 20.10.2020 - 41 O 1929/19
    Es ist bisher höchstrichterlich nicht entschieden und in der Literatur umstritten, ob der Leasingnehmer als berechtigter unmittelbarer Besitzer aufgrund der Verletzung seines Besitzrechts durch die Beschädigung der Leasingsache wie der Eigentümer aus eigenem Recht den Ersatz der Reparaturkosten, d.h. des Substanzschadens, verlangen kann, vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 2019 - VI ZR 481/17 -, Rn. 16, juris mit Nachweisen zum Meinungsstand.

    Ein Anspruch des Leasingnehmers auf Ersatz der Reparaturkosten besteht jedenfalls dann nicht, wenn der Leasingnehmer die Pflicht zur Instandsetzung des Leasingfahrzeuges gegenüber dem Leasinggeber und Eigentümer für jeden Schadensfall übernommen, diese im konkreten Schadensfall jedoch nicht erfüllt hat und ohne Zustimmung des Eigentümers gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB vom Schädiger statt der Herstellung die fiktiven Herstellungskosten verlangt (BGH, Urteil vom 29. Januar 2019 - VI ZR 481/17 -).

  • BGH, 05.06.2018 - VI ZR 171/16

    Einfaches Bestreiten der Schadenshöhe durch den beklagten Schädiger oder

    Auszug aus LG Landshut, 20.10.2020 - 41 O 1929/19
    Im Rahmen der Schätzung der Höhe dieses Schadensersatzanspruchs gem. § 287 ZPO kann bei Fehlen einer Preisvereinbarung zwischen dem Geschädigten und dem Sachverständigen - eine solche hat der Kläger nicht geltend gemacht - an die übliche Vergütung gem. § 632 Abs. 2 BGB angeknüpft werden, denn der verständige Geschädigte wird unter diesen Umständen im Regelfall davon ausgehen, dass dem Sachverständigen die übliche Vergütung zusteht (BGH, Urteil vom 05. Juni 2018 - VI ZR 171/16 -, Rn. 18, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2015 - 8 O 5750/14

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Leasinggebers durch den

    Auszug aus LG Landshut, 20.10.2020 - 41 O 1929/19
    Zwischen dem Unfallgegner bzw. seiner Haftpflichtversicherung und der Leasingnehmerin besteht eine Gesamtschuldnerschaft gegenüber der Leasinggeberin, die bei der Inanspruchnahme der Beklagten einen Ausgleichsanspruch begründet (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 15. Januar 2015 - 8 O 5750/14 -, Rn. 27, juris).
  • OLG München, 24.02.2021 - 10 U 6484/20

    Aktivlegitimation für Wertminderung nach Unfall bei Leasing und Insolvenz

    Auf die Berufung des Klägers vom 10.11.2020 wird das Endurteil des LG Landshut vom 20.10.2020 (Az. 41 O 1929/19) in Nr. 1 und Nr. 2 abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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