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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 44-IV-18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,27790
VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 44-IV-18 (https://dejure.org/2018,27790)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 30.08.2018 - 44-IV-18 (https://dejure.org/2018,27790)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 30. August 2018 - 44-IV-18 (https://dejure.org/2018,27790)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VerfGH Sachsen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bundessozialgerichts über die Anrechenbarkeit des Mutterschaftsgeldes auf die Zahlung des Elterngelds für beide Zwillingskinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 2/13 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Zwillingsgeburt - allein sorgeberechtigter …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 44-IV-18
    Des Weiteren führte das Bundessozialgericht in seinem Beschluss aus, es habe schon in seinem Urteil vom 26. März 2014 (B 10 EG 2/13 R) entschieden, "dass § 3 Abs. 1 Satz 1 BEEG in der hier maßgeblichen Fassung 'nach dem unmissverständlichen Wortlaut das Verhältnis von Elterngeld (…) und Mutterschaftsleistungen umfassend' regelt." Des Weiteren sei in dem Urteil vom 26. März 2014 unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien ausgeführt worden, dass das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld insoweit dem gleichen Zweck dienten, "als sie für den gleichen Leistungszeitraum aus demselben Anlass, nämlich der Geburt des Kindes, dieselben Einkommenseinbußen ganz oder teilweise ersetzen oder ausgleichen sollten, und sie deshalb nicht nebeneinander gewährt werden könnten." Auch habe der Gesetzgeber für mehrfache Elterngeldansprüche bei Mehrlingsgeburten keine abweichende bzw. gesonderte Anrechnungsregelung im Elternrecht getroffen oder treffen wollen, um hierdurch die besondere elterliche Belastung bei Mehrlingsgeburten zu honorieren.

    So führt das Bundessozialgericht in seinem Beschluss vom 15. Februar 2018 aus, es habe schon in seinem Urteil vom 26. März 2014 (B 10 EG 2/13 R) entschieden, "dass § 3 Abs. 1 Satz 1 BEEG in der hier maßgeblichen Fassung 'nach dem unmissverständlichen Wortlaut das Verhältnis von Elterngeld (…) und Mutterschaftsleistungen umfassend' regelt." Des Weiteren sei in dem Urteil vom 26. März 2014 unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien ausgeführt worden, dass das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld insoweit dem gleichen Zweck dienten, "als sie für den gleichen Leistungszeitraum aus demselben Anlass, nämlich der Geburt des Kindes, dieselben Einkommenseinbußen ganz oder teilweise ersetzen oder ausgleichen sollten, und sie deshalb nicht nebeneinander gewährt werden könnten." Auch habe der Gesetzgeber für mehrfache Elterngeldansprüche bei Mehrlingsgeburten keine abweichende bzw. gesonderte Anrechnungsregelung im Elternrecht getroffen oder treffen wollen, um hierdurch die besondere elterliche Belastung bei Mehrlingsgeburten zu honorieren.

  • BSG, 15.02.2018 - B 10 EG 19/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 44-IV-18
    Das Bundessozialgericht verwarf mit Beschluss vom 15. Februar 2018 (B 10 EG 19/17 B), der Beschwerdeführerin am 15. März 2018 zugegangen, die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig.

    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil infolge des Beschlusses des Bundessozialgerichts vom 15. Februar 2018 (B 10 EG 19/17 B) der Rechtsweg zum Verfassungsgerichtshof nicht mehr eröffnet ist.

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 44-IV-18
    Daraus folgt auch, dass die Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes zur Überprüfung der Entscheidung eines Gerichts des Landes entfällt, soweit diese von einem Bundesgericht überprüft und in der Sache bestätigt worden ist; denn die mit der landesgerichtlichen Entscheidung verbundene Beschwer beruht dann maßgeblich auf einem Akt der öffentlichen Gewalt des Bundes (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juli 2012 - Vf. 1-IV-12; Beschluss vom 16. Juni 2005 - Vf. 42-IV-05; BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997, BVerfGE 96, 345 [371]).
  • BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 3/12 R

    Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 44-IV-18
    Nachdem das Bundessozialgericht mit den Urteilen vom 27. Juni 2013 (B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R) entschied, dass Eltern von Zwillingen, die beide die Anspruchsvoraussetzungen für Elterngeld erfüllen, für jedes Kind ein Elterngeld in gesetzlichem Umfang (von bis zu 14 Monatsbeträgen zuzüglich Mehrlingszuschlag) zustehe, beantragte die Beschwerdeführerin die Überprüfung des Bescheides vom 18. Februar 2011.
  • VerfGH Bayern, 15.09.2009 - 122-VI-08

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliches Berufungsurteil bei Nichtzulassung …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 44-IV-18
    Ihre Beschwer gründet damit nicht mehr allein auf der Ausübung von Landesstaatsgewalt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2013 - Vf. 82-IV-12; BayVerfGH, Beschluss vom 15. November 2009, NVwZ-RR 2010, 132 ff.).
  • VerfGH Sachsen, 20.07.2012 - 1-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 44-IV-18
    Daraus folgt auch, dass die Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes zur Überprüfung der Entscheidung eines Gerichts des Landes entfällt, soweit diese von einem Bundesgericht überprüft und in der Sache bestätigt worden ist; denn die mit der landesgerichtlichen Entscheidung verbundene Beschwer beruht dann maßgeblich auf einem Akt der öffentlichen Gewalt des Bundes (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juli 2012 - Vf. 1-IV-12; Beschluss vom 16. Juni 2005 - Vf. 42-IV-05; BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997, BVerfGE 96, 345 [371]).
  • VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 82-IV-12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Prüfungskompetenz des …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 44-IV-18
    Ihre Beschwer gründet damit nicht mehr allein auf der Ausübung von Landesstaatsgewalt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2013 - Vf. 82-IV-12; BayVerfGH, Beschluss vom 15. November 2009, NVwZ-RR 2010, 132 ff.).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 42-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 44-IV-18
    Daraus folgt auch, dass die Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes zur Überprüfung der Entscheidung eines Gerichts des Landes entfällt, soweit diese von einem Bundesgericht überprüft und in der Sache bestätigt worden ist; denn die mit der landesgerichtlichen Entscheidung verbundene Beschwer beruht dann maßgeblich auf einem Akt der öffentlichen Gewalt des Bundes (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juli 2012 - Vf. 1-IV-12; Beschluss vom 16. Juni 2005 - Vf. 42-IV-05; BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997, BVerfGE 96, 345 [371]).
  • VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 57-IV-21

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen nicht mehr gegebener Zuständigkeit …

    Darüber hinaus entfällt die Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes zur Überprüfung der Entscheidung eines Gerichts des Landes, soweit diese von einem Bundesgericht überprüft und in der Sache bestätigt worden ist; denn die mit der landesgerichtlichen Entscheidung verbundene Beschwer beruht dann maßgeblich auf einem Akt der öffentlichen Gewalt des Bundes (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2021 - Vf. 187-IV-20; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 44-IV-18; Beschluss vom 20. Juli 2012 - Vf. 1-IV-12; Beschluss vom 16. Juni 2005 - Vf. 42-IV-05).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 187-IV-20
    Daraus folgt auch, dass die Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes zur Überprüfung der Entscheidung eines Gerichts des Landes entfällt, soweit diese von einem Bundesgericht überprüft und in der Sache bestätigt worden ist; denn die mit der landesgerichtlichen Entscheidung verbundene Beschwer beruht dann maßgeblich auf einem Akt der öffentlichen Gewalt des Bundes (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 44-IV-18; Beschluss vom 20. Juli 2012 - Vf. 1-IV-12; Beschluss vom 16. Juni 2005 - Vf. 42-IV-05).
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