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   VG Oldenburg, 26.02.2014 - 5 A 5671/13   

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VG Oldenburg, 26.02.2014 - 5 A 5671/13 (https://dejure.org/2014,2649)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 26.02.2014 - 5 A 5671/13 (https://dejure.org/2014,2649)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 5 A 5671/13 (https://dejure.org/2014,2649)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 Abs 1 NatSchG ND; § 12 Abs 1 Nr 1 WHG; § 12 Abs 2 WHG; § 14 Abs 3 WHG; § 14 Abs 4 WHG; § 8 WHG; § 9 Abs 1 Nr 5 WHG
    Beweissicherung; Ermessen; Gewässerveränderung; Grundwasserabsenkung; Grundwasserströmungsmodell; Monitoring; Nebenbestimmungen; Oberflächenentwässerung; Schädliche Grundwasserentnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen bewilligte Grundwasserentnahme für eine Papier- und Kartonfabrik in Varel bleiben ohne Erfolg

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Grundwasserentnahme für eine Papierfabrik

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen bewilligte Grundwasserentnahme für eine Papier- und Kartonfabrik in Varel bleiben ohne Erfolg

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Oldenburg, 26.02.2014 - 5 A 5741/13

    Klagen gegen bewilligte Grundwasserentnahme für eine Papier- und Kartonfabrik in

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.02.2014 - 5 A 5671/13
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten 5 B 5702 und 6366/13 sowie 5 A 5741/13 und der vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

    Fehlerhaft und zu beanstanden sind die Bewertungen der fachkundigen Stellen auch nicht deswegen, weil sie etwa gemessene Grundwasserstandsdifferenzen zwischen November 2004 und November 2010 (etwa 0, 06 m für das klägerische Grundstück und 0, 25 m für das Grundstück M. im Parallelverfahren 5 A 5741/13) nicht ausschließlich der durch die Alt-Bewilligung erhöhten Grundwasserentnahme zuschreiben, sondern auch andere Einflüsse (Klima, Entwässerung, Niederschlag) berücksichtigen.

    Schließlich bekräftigt die Untere Naturschutzbehörde des Beklagten in ihren ergänzenden Stellungnahmen vom 04. Dezember 2013 (Bl. 749 GA) sowie vom 7. Februar 2014 (Parallelverfahren 5 A 5741/13: Blatt 109 BA D), dass schon im Rahmen der im Januar 2012 erfolgten UVP-Vorprüfung den besonders sensiblen Bereichen und Schutzgütern ein besonderer Augenmerk geschenkt worden ist.

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.02.2014 - 5 A 5671/13
    Der Genehmigungsbehörde ist im Rahmen der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c UVPG ein gerichtlich nur begrenzt überprüfbarer Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31/10 -, BVerwGE 141, 282 und juris; VG Arnsberg, Urteil vom 06. Dezember 2012 - 7 K 218/11 - juris, Rdnr. 70).
  • VG Arnsberg, 06.12.2012 - 7 K 218/11

    Klage eines Nachbarn gegen eine erteilte Genehmigung zur Errichtung und zum

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.02.2014 - 5 A 5671/13
    Der Genehmigungsbehörde ist im Rahmen der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c UVPG ein gerichtlich nur begrenzt überprüfbarer Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31/10 -, BVerwGE 141, 282 und juris; VG Arnsberg, Urteil vom 06. Dezember 2012 - 7 K 218/11 - juris, Rdnr. 70).
  • VGH Hessen, 04.07.2012 - 6 C 824/11

    Feststellungsinteresse bei beabsichtigter Erhebung eines Zivilprozesses

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.02.2014 - 5 A 5671/13
    Soweit der Kläger (ausführlichere) eigene substantielle Erwägungen des Beklagten in der Begründung der Bewilligung vermisst, verkennt er, dass sich die Ermessenserwägungen neben der Begründung der Entscheidung auch aus anderen Umständen, etwa dem Akteninhalt ergeben können (Hessischer VGH, Urteil vom 27. Februar 2013 - 6 C 824/11.T - juris, Rdnr. 84).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 3 L 4259/94

    Naturschutz; Eingriff; Grundwasserförderung

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.02.2014 - 5 A 5671/13
    Teilweise wurde in der Rechtsprechung jedenfalls die erweiterte Grundwasserförderung (aus bestehenden Anlagen) nicht als naturschutzrechtlicher Eingriff angesehen, da sie nur mittelbar über Grundwasserabsenkungen zu Auswirkungen auf die Erdoberfläche führe, selbst aber unmittelbar keine Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen verursache (Nds. OVG, Urteil vom 24. Juni 1996 - 3 L 4259/94 - juris, Rdnr. 36; Czychowski/Reinhardt, a.a.O., Rdnr. 29; Reinhardt, NuR 2009, 517, 522).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.02.2014 - 5 A 5671/13
    Bei einem Beurteilungsspielraum hat sich die gerichtliche Überprüfung darauf zu beschränken, ob die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten worden sind, ob die Behörde von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, ob sie ferner den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat, ob sie sich des Weiteren bei der eigentlichen Beurteilung an allgemein gültige Wertungsmaßstäbe gehalten und schließlich das Willkürverbot nicht verletzt hat (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 3 C 8.06 - BVerwGE 129, 27 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.07.2013 - 7 A 20.11
    Auszug aus VG Oldenburg, 26.02.2014 - 5 A 5671/13
    Teilweise wird schon die Anwendbarkeit dieser Eingriffsregelungen nach §§ 13 ff. BNatSchG im Rahmen des § 12 Abs. 1 Nr. 2 WHG mit der Begründung verneint, die nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 WHG auch zu berücksichtigenden Bewirtschaftungsziele aus § 47 WHG enthielten für das Grundwasser spezifische wasserrechtliche Anforderungen, die gleichzeitig den ökologischen Belangen des Europäischen Umweltrechts Rechnung trügen und als speziellere Bestimmungen vorrangig seien (Czychowski/Reinhardt, WHG, Kommentar, 10. Aufl. 2010, § 12, Rdnr. 29; Reinhardt, NUR 2009, 522 f.; Pape, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 12 WHG, Rdnr. 14; kritisch: Knopp, in: Sieder/Zeidler/Dahme/Knopp, a.a.O., § 12 Rdnr. 40; Gellermann, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 14 BNatSchG, Rdnr. 10; BVerwG, Hinweisbeschluss vom 11. Juli 2013 - 7 A 20.11 - juris, Rdnr. 44 zu einem wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss).
  • VGH Bayern, 11.10.2012 - 8 ZB 11.528

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.02.2014 - 5 A 5671/13
    Im Wasserrecht ist es durchaus üblich, vorsorgend potentiell schädliche Gewässerveränderungen durch Maßnahmen abzuwehren, die im Wesentlichen in präventiven Messprogrammen bestehen (vgl. Bayrischer VGH, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - 8 ZB 11.528 - juris, Rdnr. 22).
  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Weservertiefung: Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union und Hinweise

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.02.2014 - 5 A 5671/13
    Bei der hiesigen Drittanfechtungsklage ist zu berücksichtigen, dass sich der öffentlich-rechtliche Nachbarschutz für den Bereich des Wasserrechts grundsätzlich nur aus Rechtsvorschriften ableiten lässt, die das individuell geschützte private Interesse Dritter und die Art der Verletzung dieser Interessen hinreichend deutlich erkennen lassen (BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1987 - 4 C 56.83 - Juris, Rdnr. 9; vgl. auch Reinhardt, Drittschutz im Wasserrecht, DÖV 2011, 135, 136).
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2016 - 13 LC 56/14

    Beweissicherung; Bewilligung; drittschützend; Grundwasserabsenkung;

    Er hat die angefochtene Bewilligung mit Erläuterungen des Bewilligungsverfahrens und ergänzenden fachbehördlichen und gutachterlichen Stellungnahmen (etwa Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 4. Dezember 2013 sowie vom 7. Februar 2014 und diverse Stellungnahmen im Parallelverfahren 5 A 5671/13) verteidigt.

    Sie hat ebenfalls die angefochtene Bewilligung mit Erläuterungen des Bewilligungsverfahrens und ergänzenden gutachterlichen Stellungnahmen (etwa Stellungnahme der P. vom 12. November 2013, S. 2, Bl. 589 der GA des Parallelverfahrens 5 A 5671/13) verteidigt.

    im Parallelverfahren 5 A 5671/13 erschüttert.

    Schließlich seien auch die klimatischen Randbedingungen bei der Prognose einer für das Einzugsgebiet der Beigeladenen nahezu konstanten Grundwasserneubildung entgegen der Auffassung des Klägers im Parallelverfahren 5 A 5671/13 an den "GeoBerichten" 12 und 20 des LBEG orientiert und hinreichend berücksichtigt worden.

    Entgegen der Auffassung des Klägers im Parallelverfahren 5 A 5671/13 sei die Schwelle für ein etwaiges Einschreiten in allgemeiner Hinsicht durchaus hinreichend festgelegt, nicht nur bezüglich der - nicht gerügten - Chloridwerte für die zu beobachtende Süß/Salzwassergrenze.

    Sie seien mit dem GLD abgestimmt und ständen im Einklang mit den "Geofakten 19" des LBEG; das vom Kläger im Parallelverfahren 5 A 5671/13 ins Feld geführte Arbeitsblatt W 150 der DVGW sei demgegenüber nicht verbindlich.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie des Parallelverfahrens 13 LC 48/14 // 5 A 5671/13 und die jeweiligen Beiakten verwiesen, die allesamt Gegenstand der gemeinsamen mündlichen Verhandlung gewesen sind.

  • VG Aachen, 30.01.2015 - 7 K 4/11

    Wasserrecht; Erlaubnis; Grundwasserdargebot; Rücksichtnahmegebot

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15.07.1987 - 4 C 56.83 - juris; VG Arnsberg, Urteil vom 19.07.2011 - 12 K 129/09 -, juris; VG Oldenburg, Urteil vom 26.02.2014 - 5 A 5671/13 -, juris; ferner Reinhardt, Drittschutz im Wasserrecht, DÖV 2011, 135.

    vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 26.02.2014 - 5 A 5671/13 -, juris Rn. 29; Pape, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, WHG § 12 Rn. 31 (Stand: April 2011).

  • VG Ansbach, 11.11.2015 - AN 9 K 13.01552

    Wasserrechtliche Erlaubnis, Bewirtschaftungsermessen, Grundwasser,

    Das Gebot der wasserrechtlichen Rücksichtnahme vermittelt neben den drittschützenden Vorschriften des § 14 Abs. 3 und 4 WHG darüber hinaus keinen weitergehenden Schutz und bedarf daher keiner weiteren Prüfung (vgl. VG Oldenburg, U. v. 26.2.2014 - 5 A 5671/13 - juris Rn. 67).
  • VG Oldenburg, 26.02.2014 - 5 A 5741/13

    Nassauskiesung; Nebenbestimmungen zu einer wasserrechtlichen Erlaubnis;

    Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Urteilen vom 26. Februar 2014 zwei Klagen gegen eine sofort vollziehbare wasserrechtliche Bewilligung des Landkreises Friesland, die eine Papier- und Kartonfabrik in Varel zu einer um 1, 7 Mio. m³ erhöhten Grundwasserentnahme für die industrielle Papier- und Kartonherstellung berechtigt, abgewiesen (Az.: 5 A 5671/13 und 5 A 5741/13).
  • VG Kassel, 12.02.2020 - 3 K 1601/15

    Zur Klagebefugnis bei einer Drittanfechtungsklage im Bereich des Wasserrechts;

    Diese Vorschrift hat zwar drittschützenden Charakter (vgl. OVG Lüneburg, Urteil v. 14.12.2016 - 13 LC 56/14, juris Rn. 87; VG Oldenburg, Urteil v. 26.02.2014 - 5 A 5671/13, juris Rn. 25; Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Aufl. 2019, § 14 Rn. 38, 66; Guckelberger , in: BeckOK Umweltrecht, Giesberts/Reinhardt, Stand: 01.10.2019, § 14 WHG, Rn. 13, 26 m.w.N.).
  • VG Kassel, 12.02.2020 - 3 K 797/16

    Zur Klagebefugnis bei einer Drittanfechtungsklage im Bereich des Wasserrechts

    Diese Vorschrift hat zwar drittschützenden Charakter (vgl. OVG Lüneburg, Urteil v. 14.12.2016 - 13 LC 56/14, juris Rn. 87; VG Oldenburg, Urteil v. 26.02.2014 - 5 A 5671/13, juris Rn. 25; Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Aufl. 2019, § 14 Rn. 38; Guckelberger , in: BeckOK Umweltrecht, Giesberts/Reinhardt, Stand: 01.10.2019, § 14 WHG, Rn. 13 m.w.N.).
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