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   BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 10/88   

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https://dejure.org/1988,3719
BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 10/88 (https://dejure.org/1988,3719)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1988 - 5 AZR 10/88 (https://dejure.org/1988,3719)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1988 - 5 AZR 10/88 (https://dejure.org/1988,3719)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit - Kündigung vor Arbeitsantritt - Vertragsstrafe als Indiz für den Ausschluss des Kündigungsrechts - Herabsetzung der Vertragsstrafe gemäß § 343 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.05.1984 - 4 AZR 129/82

    Vertragsstrafe bei Vertragsbruch

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 10/88
    Nach gefestigter Rechtsprechung des BAG bestehen gegen einzelvertragliche Strafabreden zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages keine rechtlichen Bedenken, wenn der Arbeitgeber mit ihnen die Einhaltung einer bestimmten vertraglichen Vereinbarung durch den Arbeitnehmer absichern will (Vergleiche BAG Urteil vom 23.05.1984, 4 AZR 129/82 = BAGE 46, 50, 53 f = AP Nr. 9 zu § 339 BGB; BAG Urteil vom 05.02.1986, 5 AZR 564/84 = AP Nr. 12 zu § 339 BGB).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestehen gegen einzelvertragliche Strafabreden zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages keine rechtlichen Bedenken, wenn der Arbeitgeber mit ihnen die Einhaltung einer bestimmten vertraglichen Vereinbarung durch den Arbeitnehmer absichern will (vgl. BAGE 46, 50, 53 f. = AP Nr. 9 zu § 339 BGB; Senatsurteil vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 564/84 - AP Nr. 12 zu § 339 BGB, zu A I 3 und A II 1 der Gründe; jeweils m. w. N.).

    Sie soll auf der einen Seite als privatrechtliches Druckmittel den Schuldner zur ordnungsgemäßen Erbringung der versprochenen Leistung anhalten, auf der anderen Seite soll sie dem Gläubiger im Verletzungsfall die Möglichkeit einer erleichterten Schadloshaltung ohne Einzelnachweis eröffnen (BGHZ 85, 305, 312 f.; BAGE 46, 50, 54, 56 = AP Nr. 9 zu § 339 BGB).

  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 564/84

    Vertragsstrafe im Lizenzfußball

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 10/88
    Nach gefestigter Rechtsprechung des BAG bestehen gegen einzelvertragliche Strafabreden zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages keine rechtlichen Bedenken, wenn der Arbeitgeber mit ihnen die Einhaltung einer bestimmten vertraglichen Vereinbarung durch den Arbeitnehmer absichern will (Vergleiche BAG Urteil vom 23.05.1984, 4 AZR 129/82 = BAGE 46, 50, 53 f = AP Nr. 9 zu § 339 BGB; BAG Urteil vom 05.02.1986, 5 AZR 564/84 = AP Nr. 12 zu § 339 BGB).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestehen gegen einzelvertragliche Strafabreden zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages keine rechtlichen Bedenken, wenn der Arbeitgeber mit ihnen die Einhaltung einer bestimmten vertraglichen Vereinbarung durch den Arbeitnehmer absichern will (vgl. BAGE 46, 50, 53 f. = AP Nr. 9 zu § 339 BGB; Senatsurteil vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 564/84 - AP Nr. 12 zu § 339 BGB, zu A I 3 und A II 1 der Gründe; jeweils m. w. N.).

  • BAG, 21.07.1982 - 5 AZR 549/80

    Im Arbeitsvertrag vereinbarte Vertragsstrafe - Kündigung des Arbeitsvertrages vor

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 10/88
    Daß die Vertragsstrafe ein starkes Indiz für den Ausschluß der Kündigungsmöglichkeit ist, hat der Senat bereits in seiner nicht veröffentlichen Entscheidung vom 21.07.1982, 5 AZR 549/80 ausgeführt.

    Daß die Vertragsstrafe ein starkes Indiz für den Ausschluß der Kündigungsmöglichkeit ist, hat der Senat bereits in seiner nicht veröffentlichten Entscheidung vom 21. Juli 1982 - 5 AZR 549/80 - ausgeführt.

  • BAG, 02.11.1978 - 2 AZR 74/77

    Ordentliche Kündigung - Ausschluß des Rechts - Dienstantritt - Auslegung des

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 10/88
    Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist oder auch aus wichtigem Grund vor dem vereinbarten Dienstantritt gekündigt werden, wenn die Parteien dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben oder sich der Ausschluß der Kündigung aus dem Umständen zweifelsfrei ergibt (Vergleiche BAG Urteil vom 19.12.1974, 2 AZR 565/73 = BAGE 31, 121 [BAG 02.11.1978 - 2 AZR 74/77] = AP Nr. 3 zu § 620 BGB; BAG Urteil vom 09.05.1985, 2 AZR 372/84 = AP Nr. 4 zu § 620 BGB).

    Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist oder auch aus wichtigem Grund vor dem vereinbarten Dienstantritt gekündigt werden, wenn die Parteien dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben oder sich der Ausschluß der Kündigung aus den Umständen zweifelsfrei ergibt (vgl. BAGE 31, 121 [BAG 02.11.1978 - 2 AZR 74/77] = AP Nr. 3 zu § 620 BGB; BAG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 372/84 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB).

  • BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 372/84

    Anspruch auf Gehalt bei Annahmeverzug - Kündigung vor Antritt des Dienstes -

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 10/88
    Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist oder auch aus wichtigem Grund vor dem vereinbarten Dienstantritt gekündigt werden, wenn die Parteien dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben oder sich der Ausschluß der Kündigung aus dem Umständen zweifelsfrei ergibt (Vergleiche BAG Urteil vom 19.12.1974, 2 AZR 565/73 = BAGE 31, 121 [BAG 02.11.1978 - 2 AZR 74/77] = AP Nr. 3 zu § 620 BGB; BAG Urteil vom 09.05.1985, 2 AZR 372/84 = AP Nr. 4 zu § 620 BGB).

    Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist oder auch aus wichtigem Grund vor dem vereinbarten Dienstantritt gekündigt werden, wenn die Parteien dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben oder sich der Ausschluß der Kündigung aus den Umständen zweifelsfrei ergibt (vgl. BAGE 31, 121 [BAG 02.11.1978 - 2 AZR 74/77] = AP Nr. 3 zu § 620 BGB; BAG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 372/84 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB).

  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81

    Vorbehalt der Vertragsstrafe

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 10/88
    Sie soll auf der einen Seite als privatrechtliches Druckmittel den Schuldner zur ordnungsgemäßen Erbringung der versprochenen Leistung anhalten, auf der anderen Seite soll sie dem Gläubiger im Verletzungsfall die Möglichkeit einer erleichterten Schadloshaltung ohne Einzelnachweis eröffnen (BGHZ 85, 305, 312 f.; BAGE 46, 50, 54, 56 = AP Nr. 9 zu § 339 BGB).
  • BAG, 01.10.1963 - 5 AZR 24/63

    Hochbesoldeter Handlungsgehilfe - Gewerblicher Arbeitnehmer - Beginn des

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 10/88
    Dabei betrifft dieser Ausschluß nicht nur den Beklagten als Arbeitnehmer, sondern in gleicher Weise auch die Klägerin, wie sich schon aus deren starkem Interesse an der Sicherung des pünktlichen Arbeitsantritts des Beklagten ergibt (vgl. die ähnliche Fallgestaltung in BAGE 15, 11, 14 f. = AP Nr. 2 zu § 67 HGB, zu 3 b der Gründe).
  • BAG, 19.12.1974 - 2 AZR 565/73

    Bedingung - Einzelvertrag - Rechtswirksamkeit - Bestandsschutz - Beendigung des

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 10/88
    Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist oder auch aus wichtigem Grund vor dem vereinbarten Dienstantritt gekündigt werden, wenn die Parteien dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben oder sich der Ausschluß der Kündigung aus dem Umständen zweifelsfrei ergibt (Vergleiche BAG Urteil vom 19.12.1974, 2 AZR 565/73 = BAGE 31, 121 [BAG 02.11.1978 - 2 AZR 74/77] = AP Nr. 3 zu § 620 BGB; BAG Urteil vom 09.05.1985, 2 AZR 372/84 = AP Nr. 4 zu § 620 BGB).
  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 324/03

    Kündigung vor Dienstantritt

    a) Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist oder auch aus wichtigem Grund vor dem vereinbarten Dienstantritt gekündigt werden, wenn die Parteien dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben oder sich der Ausschluss der Kündigung aus den Umständen - etwa der Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den Fall des Nichtantritts der Arbeit - zweifelsfrei ergibt (BAG 19. Dezember 1974 - 2 AZR 565/73 - BAGE 31, 121; 14. Dezember 1988 - 5 AZR 10/88 - Gewerkschafter 1989 Nr. 338).
  • BAG, 21.04.2005 - 8 AZR 425/04

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Globale Strafversprechen, die auf die Absicherung aller arbeitsvertraglichen Pflichten zielen, sind wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot unwirksam (ErfK/Müller-Glöge §§ 339 bis 345 BGB Rn. 15 unter Hinweis auf BAG 14. Dezember 1988 - 5 AZR 10/88 -).
  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 65/05

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Globale Strafversprechen, die auf die Absicherung aller arbeitsvertraglichen Pflichten zielen, sind wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot unwirksam (ErfK/Müller-Glöge 5. Aufl. §§ 339 - 345 BGB Rn. 15 unter Hinweis auf BAG 14. Dezember 1988 - 5 AZR 10/88 -).
  • LAG Düsseldorf, 16.09.2011 - 6 Sa 909/11

    Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses vor Beginn der Probezeit bei begründeten

    Zu diesen Rechtsgrundsätzen gehört es, dass ein Arbeitsverhältnis regelmäßig bereits vor seinem Beginn gekündigt werden kann, wenn die Arbeitsvertragsparteien nichts anderes geregelt haben oder sich der Ausschluss der Kündigung nicht aus anderen Umständen ergibt (allgemeine Meinung, vgl. nur BAG v. 25.03.2004 - 2 AZR 324/03 - NZA 2004, 1089; BAG v. 14.12.1988 - 5 AZR 10/88 - n.v., zitiert nach juris; APS - Linck, § 622 BGB Rn.70 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 15.07.2008 - 14 Sa 265/08

    Auslegung; Kündigung eines Arbeitnehmers

    Insoweit fehlt es an einer klaren Bezeichnung der Pflichtverletzung als Auslöser für die Vertragsstrafe (vgl. dazu BAG, 14. Dezember 1988, 5 AZR 10/88, Gewerkschafter 1979, S. 38; 21. April 2005, 8 AZR 425/04, AP BGB § 307 Nr. 3).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2015 - 2 Sa 59/14

    Arbeitsvertragliches Vertragsstrafversprechen - Schadensersatz - unangemessene

    Globale Strafversprechen, die auf die Absicherung aller arbeitsvertraglichen Pflichten zielen, sind wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot unwirksam (BAG 21. April 2005 - 8 AZR 425/04 - AP Nr. 3 zu § 307 BGB = NZA 2005, 1053 unter Verweis auf BAG 14. Dezember 1988 - 5 AZR 10/88 - und Müller-Glöge in ErfK §§ 339 bis 345 BGB Rn. 15).
  • BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 304/89

    Möglichkeit der Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit -

    Daß die Vertragsstrafe ein starkes Indiz für den Ausschluß der Kündigungsmöglichkeit ist, hat der Senat bereits mehrfach ausgeführt (vgl. die nicht veröffentlichten Entscheidungen vom 21. Juli 1982 - 5 AZR 549/80 - und vom 14. Dezember 1988 - 5 AZR 10/88 -).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2015 - 2 Sa 68/14

    Arbeitsvertragliches Vertragsstrafversprechen - Schadensersatz - unangemessene

    Globale Strafversprechen, die auf die Absicherung aller arbeitsvertraglichen Pflichten zielen, sind wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot unwirksam (BAG 21. April 2005 - 8 AZR 425/04 - AP Nr. 3 zu § 307 BGB = NZA 2005, 1053 unter Verweis auf BAG 14. Dezember 1988 - 5 AZR 10/88 - und Müller-Glöge in ErfK §§ 339 bis 345 BGB Rn. 15).
  • LAG München, 13.02.2007 - 6 Sa 527/06

    Vertragsstrafe

    Globale Strafversprechen, die auf die Absicherung aller Pflichten aus einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot zielen, sind schon wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot unwirksam (vgl. ErfK/Müller-Glöge 5. Aufl. §§ 339 - 345 BGB Rn. 15 unter Hinweis auf BAG 14. Dezember 1988 - 5 AZR 10/88 -).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2015 - 2 Sa 63/14

    Arbeitsvertragliches Vertragsstrafversprechen - Schadensersatz - unangemessene

    Globale Strafversprechen, die auf die Absicherung aller arbeitsvertraglichen Pflichten zielen, sind wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot unwirksam (BAG 21. April 2005 - 8 AZR 425/04 - AP Nr. 3 zu § 307 BGB = NZA 2005, 1053 unter Verweis auf BAG 14. Dezember 1988 - 5 AZR 10/88 - und Müller-Glöge in ErfK §§ 339 bis 345 BGB Rn. 15).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2015 - 2 Sa 69/14

    Arbeitsvertragliches Vertragsstrafversprechen - Schadensersatz - unangemessene

  • ArbG Oberhausen, 20.10.2005 - 1 Ca 1111/05

    Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenabrede eines Lizenz-Fußballspielers; Globales

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