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   BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03   

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BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03 (https://dejure.org/2004,3869)
BAG, Entscheidung vom 24.03.2004 - 5 AZR 355/03 (https://dejure.org/2004,3869)
BAG, Entscheidung vom 24. März 2004 - 5 AZR 355/03 (https://dejure.org/2004,3869)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Anspruchsversagung wegen fehlenden Arbeitswillens; Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses; Berechnung der Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung bei Widerspruch gegen Betriebsübergang - wirksame Vertragsänderung durch Änderungskündigung bei Abweisung der Änderungsschutzklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung für Personalratsschulung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 872 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 494/01

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitswille

    Auszug aus BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03
    Vielmehr muss es sich um reale Ursachen handeln, die im konkreten Fall für den Ausfall der Arbeit auch wirksam geworden sind (Senat 4. Dezember 2002 - 5 AZR 494/01 - AP EntgeltFG § 3 Nr. 17 = EzA EntgeltfortzG § 3 Nr. 10; 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - AP LohnFG § 1 Nr. 64 = EzA LohnFG § 1 Nr. 77).

    Deshalb kann es dem Arbeitgeber im Einzelfall nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) unzumutbar sein, Entgeltfortzahlung zu leisten, obwohl alle Voraussetzungen des Anspruchs erfüllt sind (Senat 4. Dezember 2002 - 5 AZR 494/01 - AP EntgeltFG § 3 Nr. 17 = EzA EntgeltfortzG § 3 Nr. 10).

  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

    Auszug aus BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03
    Bei einer klageabweisenden Entscheidung ist zwar der aus der Begründung zu ermittelnde, die Rechtsfolge bestimmende, ausschlaggebende Abweisungsgrund Teil des in Rechtskraft erwachsenden Entscheidungssatzes und nicht allein ein Element der Entscheidungsbegründung (BGH 24. Juni 1993 - III ZR 43/92 - NJW 1993, 3204, 3205).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03
    aa) Mit der Annahme des Änderungsangebots aus der Änderungskündigung vom 27. November 1998 unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung kam eine Vertragsänderung zustande, die unter der gem. § 8 KSchG rückwirkenden auflösenden Bedingung (§ 158 Abs. 2 BGB) gerichtlich festzustellender Sozialwidrigkeit stand (BAG 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26).
  • BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 229/83

    Lohnfortzahlungsanspruch bei weiterer unabhängiger Erkrankung nach einem

    Auszug aus BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03
    Vielmehr muss es sich um reale Ursachen handeln, die im konkreten Fall für den Ausfall der Arbeit auch wirksam geworden sind (Senat 4. Dezember 2002 - 5 AZR 494/01 - AP EntgeltFG § 3 Nr. 17 = EzA EntgeltfortzG § 3 Nr. 10; 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - AP LohnFG § 1 Nr. 64 = EzA LohnFG § 1 Nr. 77).
  • LAG Hessen, 28.02.2003 - 12 Sa 28/02
    Auszug aus BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Februar 2003 - 12 Sa 28/02 - aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach vom 13. Dezember 2001 - 1 Ca 400/99 - zurückgewiesen hat.
  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19

    Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Der Entgeltfortzahlungsanspruch setzt also voraus, dass der erkrankte Arbeitnehmer ohne die Arbeitsunfähigkeit einen Vergütungsanspruch gehabt hätte (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 355/03 - zu I 3 a der Gründe) .
  • ArbG Aachen, 11.03.2021 - 1 Ca 3196/20

    Covid-19 - Quarantäne schließt Entgeltfortzahlung nicht aus

    Vielmehr muss es sich um reale Ursachen handeln, die im konkreten Fall für den Ausfall der Arbeit auch wirksam geworden sind (BAG, Urteil vom 24. März 2004 - 5 AZR 355/03 - Rn. 27, juris).
  • BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 420/20

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank, trifft ihn für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit keine Obliegenheit zur anderweitigen Arbeit (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 355/03 - zu I 3 a der Gründe; Schaub ArbR-HdB/Linck 18. Aufl. § 98 Rn. 22; im Ergebnis ebenso MüKoBGB/Müller-Glöge 8. Aufl. EFZG § 3 Rn. 19; ErfK/Reinhard 21. Aufl. EFZG § 3 Rn. 21) mit der Folge, dass in dieser Zeit ein böswilliges Unterlassen anderweiten Erwerbs iSv. § 615 Satz 2 BGB grundsätzlich ausscheidet und § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 EFZG dem Arbeitnehmer den arbeitsvertraglichen Vergütungsanspruch aufrechterhalten.

    Dass ihr Arbeitsplatz bei der Beklagten nicht mehr vorhanden, sondern durch Betriebsübergang auf den Erwerber übergegangen ist, und sie eine Beschäftigung bei diesem ablehnte, steht dem nicht entgegen (vgl. BAG 24. März 2004 - 5 AZR 355/03 - zu I 3 a der Gründe) .

  • LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Annahmeverzugslohn; Anrechnung böswillig

    Denn der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers ist nicht mehr bei seinem Arbeitgeber vorhanden, sondern durch Betriebsübergang auf den Erwerber übergegangen (BAG, Urteil v. 24. März 2004 - 5 AZR 355/03, AP EntgeltFG § 3 Nr. 22 [I.3.a) m.w.N.]).

    Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank, besteht keine Obliegenheit zur anderweitigen Arbeit (BAG, Urteil v. 24. März 2004 - 5 AZR 355/03, AP EntgeltFG § 3 Nr. 22 [I.3.a) m.w.N.]).

    Deshalb kann es dem Arbeitgeber im Einzelfall nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) unzumutbar sein, Entgeltfortzahlung zu leisten, obwohl alle Voraussetzungen des Anspruchs erfüllt sind (BAG, Urteil v. 24. März 2004 - 5 AZR 355/03, AP EntgeltFG § 3 Nr. 22 [I.3.a) m.w.N.]).

    Aufgrund des speziellen Zuschnitts der Norm auf den Fall des Annahmeverzugs (BAG, Urteil v. 24. März 2004 - 5 AZR 355/03, AP EntgeltFG § 3 Nr. 22 [I.3.a) m.w.N.]) scheidet auch eine analoge Anwendung aus.

  • BAG, 13.12.2011 - 1 AZR 495/10

    Arbeitskampf - suspendierende Betriebsstilllegung - Entgeltfortzahlung

    Demzufolge setzt der Entgeltfortzahlungsanspruch voraus, dass der erkrankte Arbeitnehmer ohne die Arbeitsunfähigkeit einen Vergütungsanspruch gehabt hätte (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 355/03 - zu I 3 a der Gründe, AP EntgeltFG § 3 Nr. 22) .
  • LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11

    Annahmeverzug; Böswilliges Unterlassen von Erwerb durch Nichtabschluss eines

    Der Anspruch auf Arbeitsentgelt darf nicht bereits aufgrund anderer Ursachen - wie einer fehlenden Arbeitsbereitschaft - entfallen (vgl. BAG v. 24.03.2004 - 5 AZR 355/03 - AP Nr. 22 zu § 3 EntgeltFG; BAG v. 04.12.2002 - 5 AZR 494/01 - AP Nr. 17 zu § 3 EntgeltFG).

    Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank, besteht keine Obliegenheit zur anderweitigen Arbeit (BAG v. 24.03.2004 a.a.O., unter I. 3. a) der Entscheidungsgründe).

    Umstände, die es der Beklagten dennoch nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) als unzumutbar erscheinen ließen, Entgeltfortzahlung zu leisten (vgl. zu dem Einwand von Treu und Glauben im Rahmen des § 3 EFZG: BAG v. 24.03.2004 a.a.O. und BAG v. 04.12.2002 a.a.O.), sind nicht ersichtlich.

  • LAG Köln, 22.11.2012 - 6 Sa 701/12

    Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des in

    Vielmehr muss es sich um reale Ursachen handeln, die im konkreten Fall für den Ausfall der Arbeit auch wirksam geworden sind ( BAG , Urt. v. 24.03.2004 - 5 AZR 355/03 -, AP EntgeltFG § 3 Nr. 22; Ricken , in: BeckOK, EFZG, Stand: 01.09.2012, § 3 Rn. 21).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2022 - 3 Sa 46/22

    "Corona-Test" - Verzug des Arbeitgebers, mangelnde Leistungsbereitschaft

    Dies setzt voraus, dass die Krankheit die alleinige Ursache für die nicht geleistete Arbeit ist (Grundsatz der Monokausalität; vgl. BAG v. 24.03.2004 - 5 AZR 355/03 - juris, Rn 27, m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2015 - 2 Sa 490/14

    Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers bei fehlendem Arbeitswillen -

    Der Arbeitnehmer, der nicht bereit ist zu arbeiten, erhält danach auch im Falle einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Erkrankung keine Vergütung ( BAG 24. März 2004 - 5 AZR 355/03 - Rn. 27, AP EFZG § 3 Nr. 22; BAG 04. Dezember 2002 - 5 AZR 494/01 - Rn. 17 und 18, AP EFZG § 3 Nr. 17 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 866/13

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis - Aufrechnung

    Denn insoweit ist der Arbeitnehmer nicht schutzbedürftig, weil er sich an den Betriebsveräußerer wenden kann, zu dem er unverändert in einem Arbeitsverhältnis steht (vgl. zur Entgeltfortzahlung BAG vom 24.03.2004 - 5 AZR 355/03 -, AP Nr. 22 zu § 3 EntgeltFG).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2015 - 3 Sa 251/15

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug - Verhältnismäßigkeit

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 747/16

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2019 - 5 Sa 348/18

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitswilligkeit - Urlaub bei

  • LAG Düsseldorf, 02.10.2018 - 11 Sa 543/18

    Ergänzende Vertragsauslegung bei Auslaufen eines in Bezug genommenen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2017 - 2 Sa 243/16

    Rückzahlung geleisteter Vergütung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 960/13

    Ansprüche gegen den Betriebserwerber nach Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den

  • LAG Hessen, 18.08.2023 - 10 Sa 1361/22
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 11 SaGa 605/17

    Versetzung - Änderungskündigung - Annahme unter Vorbehalt

  • LAG Hamm, 08.12.2004 - 18 Sa 1011/04

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsunwilligkeit, vorläufiges

  • LAG Nürnberg, 08.09.2020 - 7 Sa 216/19

    Berufung, Arbeitnehmer, Erkrankung, Arbeitsleistung, Arbeitsvertrag, Arbeitgeber,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2019 - 7 Sa 174/18

    Auslegung - Kündigungserklärung des Arbeitnehmers - Beendigungszeitpunkt -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2018 - 4 Sa 435/17

    Entgeltfortzahlung - Überstundenvergütung - nachteilige Vertragsänderung -

  • LAG Düsseldorf, 09.04.2014 - 12 Sa 1866/12

    Fristlose Kündigung und Urlaubsgewährung

  • LAG Köln, 27.01.2012 - 4 Sa 1248/11

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Darlegung der Arbeitswilligkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2022 - 5 Sa 239/21

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Bezug einer vorgezogenen Altersrente

  • LAG Köln, 23.06.2021 - 11 Sa 876/20

    Änderungskündigung, Bestimmtheit Änderungsangebot

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 9 Sa 248/09

    Betriebsbedingte Kündigung wegen der unternehmerischen Entscheidung

  • LAG Hamburg, 06.03.2014 - 1 Sa 49/13

    Stundengutschrift auf Arbeitszeitkonto - Berechnung der Entgeltfortzahlung im

  • ArbG Düsseldorf, 05.09.2016 - 6 Ca 2332/16
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