Weitere Entscheidung unten: VG Osnabrück, 21.10.2009

Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 15.07.2009 - L 5 B 101/09 KR   

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https://dejure.org/2009,21097
LSG Schleswig-Holstein, 15.07.2009 - L 5 B 101/09 KR (https://dejure.org/2009,21097)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.07.2009 - L 5 B 101/09 KR (https://dejure.org/2009,21097)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - L 5 B 101/09 KR (https://dejure.org/2009,21097)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen den Beschluss über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des Rechtsweges durch Leistungserbringung und Übernahme des Leistungserbringungsvertrages bei medizinischen Hilfsmitteln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.07.2009 - L 5 B 101/09
    Die Rechtsnatur dieses Anspruchs wird durch seine Abtretung nicht verändert (BSG, Urteil vom 19. März 1992, 7 RAr 26/91, in juris, Rn. 22 mit zahlreichen Nachweisen auf die Rechtsprechung des BSG).
  • BSG, 12.05.1998 - B 11 SF 1/97 R

    Wirksame Rechtswegbeschwerde beim BSG, Streitigkeiten zwischen Bundesanstalt für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.07.2009 - L 5 B 101/09
    Entscheidend ist darauf abzustellen, dass der zur Klagebegründung vorgetragene Sachverhalt für die aus ihm hergeleitete Rechtsfrage von Rechtssätzen des Sozialrechts geprägt wird (vgl. BSG, SozR 3-1500 § 51 Nr. 24).
  • BSG, 01.08.2002 - B 3 SF 1/02 R

    Klage eines Pflegedienstes gegen einen Sozialhilfeträger, Rechtsweg,

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.07.2009 - L 5 B 101/09
    Die Kostenentscheidung (zu deren Notwendigkeit vgl. BSG SozR 3-1500 § 51 Nr. 27) beruht - da weder Klägerin noch Beklagte zu den in § 183 SGG genannten Personen gehören - auf § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 154 Abs. 1 VwGO.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2007 - L 23 B 260/06

    Umfassende sachliche Zuständigkeit des Sozialgerichts in Angelegenheiten der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.07.2009 - L 5 B 101/09
    Die nach § 17a Abs. 4 Satz 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in Verbindung mit § 172 SGG statthafte Beschwerde (vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, § 51 Rz. 55; Timme in LPK-SGB X, Anhang Gerichtsverfahren, Rn. 34; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Februar 2007, L 23 B 260/06 SO), mit der sich die Antragstellerin gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Sozialrechtsweges und gegen die Verweisung des Rechtsstreits an das Landgericht Essen wendet, ist zulässig.
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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 21.10.2009 - 5 B 101/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26558
VG Osnabrück, 21.10.2009 - 5 B 101/09 (https://dejure.org/2009,26558)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 21.10.2009 - 5 B 101/09 (https://dejure.org/2009,26558)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 5 B 101/09 (https://dejure.org/2009,26558)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.12.1991 - 2 BvR 1041/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Offensichtlichkeitsprüfung eines

    Auszug aus VG Osnabrück, 21.10.2009 - 5 B 101/09
    Offensichtlich unbegründet ist ein Antrag insbesondere dann, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) sich eine Ablehnung des Antrages geradezu aufdrängt (BVerwG, Beschluss vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 -, Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 1; BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 1984 - 2 BvR 14123/83 -, NJW 1984, 2028; vom 11. Dezember 1985 - 2 BvR 361/83 -, BVerfGE 71, 276; und vom 17. Dezember 1991 - 2 BvR 1041/91 -, InfAuslR 1992, 75).

    Das Gericht darf die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur ablehnen, wenn es aufgrund einer eigenständigen, auf den Zeitpunkt seiner Entscheidung bezogenen Prüfung zu dem Schluss kommt, dass die Ablehnung des Asylbegehrens als "offensichtlich unbegründet" weiterhin Bestand hat (BVerfG, Beschlüsse vom 1. Dezember 1991 - 2 BvR 1039/91 -, juris; und vom 17. Dezember 1991 - 2 BvR 1041/91 -, InfAuslR 1992, 75).

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VG Osnabrück, 21.10.2009 - 5 B 101/09
    Offensichtlich unbegründet ist ein Antrag insbesondere dann, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) sich eine Ablehnung des Antrages geradezu aufdrängt (BVerwG, Beschluss vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 -, Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 1; BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 1984 - 2 BvR 14123/83 -, NJW 1984, 2028; vom 11. Dezember 1985 - 2 BvR 361/83 -, BVerfGE 71, 276; und vom 17. Dezember 1991 - 2 BvR 1041/91 -, InfAuslR 1992, 75).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus VG Osnabrück, 21.10.2009 - 5 B 101/09
    Offensichtlich unbegründet sind Asylanträge insbesondere dann, wenn sich das Asylbegehren insgesamt als unglaubwürdig erweist (BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 1983 - 1 BvR 1470/91 -, NJW 1983, 2929).
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus VG Osnabrück, 21.10.2009 - 5 B 101/09
    Offensichtlich unbegründet ist ein Antrag insbesondere dann, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) sich eine Ablehnung des Antrages geradezu aufdrängt (BVerwG, Beschluss vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 -, Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 1; BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 1984 - 2 BvR 14123/83 -, NJW 1984, 2028; vom 11. Dezember 1985 - 2 BvR 361/83 -, BVerfGE 71, 276; und vom 17. Dezember 1991 - 2 BvR 1041/91 -, InfAuslR 1992, 75).
  • BVerfG, 01.12.1991 - 2 BvR 1039/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht im

    Auszug aus VG Osnabrück, 21.10.2009 - 5 B 101/09
    Das Gericht darf die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur ablehnen, wenn es aufgrund einer eigenständigen, auf den Zeitpunkt seiner Entscheidung bezogenen Prüfung zu dem Schluss kommt, dass die Ablehnung des Asylbegehrens als "offensichtlich unbegründet" weiterhin Bestand hat (BVerfG, Beschlüsse vom 1. Dezember 1991 - 2 BvR 1039/91 -, juris; und vom 17. Dezember 1991 - 2 BvR 1041/91 -, InfAuslR 1992, 75).
  • VG Halle, 29.06.2011 - 5 A 247/09

    Schadensersatz eines Soldaten wegen diverser Dienstvergehen

    Auszug aus VG Osnabrück, 21.10.2009 - 5 B 101/09
    Der in der anhängigen Hauptsache - 5 A 247/09 - vom Antragsteller angefochtene Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 23.09.2009 ist dem Antragsteller ausweislich der zu den vom BAMF übersandten Verwaltungsvorgängen befindlichen Postzustellungsurkunde in der Gemeinschaftsunterkunft der ZAAB Niedersachsen in F. am 28.09.2009 ersatzweise durch Übergabe des Schriftstückes an die zum Empfang ermächtigte Vertreterin des Leiters dieser Gemeinschaftseinrichtung, Frau G. H., zugestellt worden.
  • KG, 29.10.2013 - 2 Ws 481/13

    Zustellung an in einem Wohnheim lebenden Adressaten

    Die danach zulässige Ersatzzustellung hat zur Folge, dass die Entscheidung dem Adressaten am Tag der Ersatzzustellung - also mit der Übergabe an die empfangsberechtigte Person - wirksam zugegangen ist, auch wenn er von dem Schriftstück nicht oder - wie hier - erst zu einem späteren Zeitpunkt Kenntnis erlangt (vgl. BGHSt 27, 85; OLG Stuttgart JurBüro 2012, 380; OVG NRW, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 18 B 1899/07 - juris; VG Osnabrück, Urteil vom 21. Oktober 2009 - 5 B 101/09 - juris; VG Ansbach, Urteil vom 3. März 2011 - AN 11 K 10.30479 - juris Rdn. 18; Maul a.a.O., § 37 Rdn. 11; Meyer-Goßner, § 37 StPO Rdn. 17).

    Ein solcher wäre nur dann gegeben, wenn die Aushändigung des zugestellten Schriftstücks aus nicht vom Adressaten zu vertretenden Gründen nach Ablauf der Rechtsmittelfrist oder so spät erfolgt wäre, dass die Wahrung der (verkürzten) Frist nicht mehr möglich gewesen wäre (vgl. OLG Stuttgart JurBüro 2012, 380), wenn also die verspätete Weiterleitung allein ursächlich für die Säumnis wäre (vgl. VG Osnabrück, Urteil vom 21. Oktober 2009 - 5 B 101/09 - juris).

  • LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 18/16

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Wiederaufnahmeverfahrens; Verfahrensmangel;

    In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die vom Kläger gerügte unterlassene oder verspätete Weiterleitung innerhalb der Gemeinschaftseinrichtung - wenn sie denn vorläge - die Ersatzzustellung nicht unwirksam machte (VG Osnabrück, Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 5 B 101/09, juris, Rn. 2).
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