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   VG Neustadt, 15.10.2020 - 5 L 827/20.NW   

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https://dejure.org/2020,31548
VG Neustadt, 15.10.2020 - 5 L 827/20.NW (https://dejure.org/2020,31548)
VG Neustadt, Entscheidung vom 15.10.2020 - 5 L 827/20.NW (https://dejure.org/2020,31548)
VG Neustadt, Entscheidung vom 15. Oktober 2020 - 5 L 827/20.NW (https://dejure.org/2020,31548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 12 Abs 1 CoronaVV RP 11, Art 2 Abs 2 GG, Art 7 Abs 1 GG, § 1 Abs 6 SchulG RP, § 64 Abs 1 SchulG RP
    Corona-Krise; Befreiung eines Schülers vom Präsenzunterricht durch aussagekräftiges Attest und Erteilung von Fernunterricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Keine Befreiung vom Präsenzunterricht für Internatschüler wegen der Corona-Pandemie

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Präsenzunterricht für Internatschüler

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Befreiung vom Präsenzunterricht für Internatschüler wegen der Corona-Pandemie ... - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Befreiung vom Präsenzunterricht für Internatschüler wegen der Corona-Pandemie

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Regensburg, 17.09.2020 - RO 14 E 20.2226

    Befreiung von der Präsenzschulpflicht wegen Corona

    Auszug aus VG Neustadt, 15.10.2020 - 5 L 827/20
    So ist auch im Hinblick auf die "geschützte Präsenz" nur davon die Rede, dass zu prüfen ist, ob dies eine Alternative zur Befreiung von der Präsenzpflicht darstellen kann (s. auch zur entsprechenden bayrischen Vorschrift: VG Regensburg, Beschluss vom 17. September 2020 - RO 14 E 20.2226 -, Rn. 39, juris, m.w.N.).

    Aus dessen Inhalt muss sich in Anlehnung an die zur Befreiung von der Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler entwickelten Grundsätze (s. Beschluss der Kammer vom 10. September 2020 - 5 L 757/20.NW -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. September 2020 - 13 B 1368/20 -, juris; vgl. auch: VG Regensburg, Beschluss vom 17. September 2020 - RO 14 E 20.2226 -, Rn. 40, juris) regelmäßig nachvollziehbar ergeben, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund des Schulbesuchs alsbald zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen resultieren.

    24 f, juris; vgl. auch: VG Sigmaringen, Urteil vom 13. Juli 2020 - 4 K 1791/20 -, juris; VG München, Beschluss vom 25. August 2020 - M 26b E 20.2763 - VG Regensburg, Beschluss vom 17. September 2020 - RO 14 E 20.2226 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2020 - 1 S 2831/20

    Kein Anspruch auf Verschärfung der Hygienevorgaben im Schulbereich

    Auszug aus VG Neustadt, 15.10.2020 - 5 L 827/20
    Zu den sich aus dem grundrechtlichen Schutz ergebenden Anforderungen an die gebotenen Hygienemaßnahmen im Schulbetrieb während der Corona-Pandemie führt der VGH Baden-Württemberg in einem Beschluss vom 18. September 2020 - 1 S 2831/20 - Folgendes aus:.

    (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. September 2020 - 1 S 2831/20 -, Rn. 10 - 11, juris).

  • VG München, 25.08.2020 - M 26b E 20.2763

    Eingeschränkter Schulunterricht wegen der Corona-Pandemie, hier Präsenzunterricht

    Auszug aus VG Neustadt, 15.10.2020 - 5 L 827/20
    24 f, juris; vgl. auch: VG Sigmaringen, Urteil vom 13. Juli 2020 - 4 K 1791/20 -, juris; VG München, Beschluss vom 25. August 2020 - M 26b E 20.2763 - VG Regensburg, Beschluss vom 17. September 2020 - RO 14 E 20.2226 -, juris).

    Vielmehr zeigen die differenzierten Anforderungen den Versuch, im Spannungsfeld zwischen Gesundheitsschutz und Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. VG München, Beschluss vom 25. August 2020 - M 26b E 20.2763 -, Rn. 27, juris) einerseits und dem - ebenfalls grundgesetzlich gesicherten - staatlichen Bildungsauftrag (Art. 7 Abs. 1 GG) andererseits einen praktikablen Ausgleich zu finden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2020 - 13 B 1368/20

    Befreiung von der "Maskenpflicht" in der Schule erfordert Vorlage einer

    Auszug aus VG Neustadt, 15.10.2020 - 5 L 827/20
    Aus dessen Inhalt muss sich in Anlehnung an die zur Befreiung von der Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler entwickelten Grundsätze (s. Beschluss der Kammer vom 10. September 2020 - 5 L 757/20.NW -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. September 2020 - 13 B 1368/20 -, juris; vgl. auch: VG Regensburg, Beschluss vom 17. September 2020 - RO 14 E 20.2226 -, Rn. 40, juris) regelmäßig nachvollziehbar ergeben, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund des Schulbesuchs alsbald zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen resultieren.

    Die Schulleitung bzw. das Gericht muss, wie auch in anderen Rechtsgebieten, aufgrund konkreter und nachvollziehbarer Angaben in den ärztlichen Bescheinigungen in die Lage versetzt werden, das Vorliegen der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen selbständig zu prüfen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. September 2020 - 13 B 1368/20 -, Rn. 11 - 15, juris, m.w.N.).

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Auszug aus VG Neustadt, 15.10.2020 - 5 L 827/20
    Was konkret zu tun ist, um Grundrechtsschutz zu gewährleisten, hängt von vielen Faktoren ab, im Besonderen von der Eigenart des Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter (vgl. zuletzt BVerfG, Urt. v. 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15 - Rn. 224 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 10.09.2020 - 5 L 757/20

    Coronakrise: Kein Gesichtsvisier statt Maske in der Schule

    Auszug aus VG Neustadt, 15.10.2020 - 5 L 827/20
    Aus dessen Inhalt muss sich in Anlehnung an die zur Befreiung von der Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler entwickelten Grundsätze (s. Beschluss der Kammer vom 10. September 2020 - 5 L 757/20.NW -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. September 2020 - 13 B 1368/20 -, juris; vgl. auch: VG Regensburg, Beschluss vom 17. September 2020 - RO 14 E 20.2226 -, Rn. 40, juris) regelmäßig nachvollziehbar ergeben, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund des Schulbesuchs alsbald zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen resultieren.
  • BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VG Neustadt, 15.10.2020 - 5 L 827/20
    Die Verletzung einer Schutzpflicht liegt demnach nur vor, wenn Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen sind, wenn die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (vgl. zuletzt BVerfG, Beschl. v. 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20 - juris Rn. 6f. m.w.N.).
  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 1789/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Tankstellenpächterin gegen das nächtliche

    Auszug aus VG Neustadt, 15.10.2020 - 5 L 827/20
    Das eingesetzte Mittel ist verfassungsrechtlich nur dann zu beanstanden, wenn es objektiv untauglich oder schlechthin ungeeignet wäre, der staatlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG Rechnung zu tragen (zum Ganzen: BVerfG, Beschl. vom 29.09.2010 - 1 BvR 1789/10 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 16.04.2014 - 6 C 11.13

    Ethikunterricht; Religionsunterricht; staatlicher Bildungs- und

    Auszug aus VG Neustadt, 15.10.2020 - 5 L 827/20
    Nach § 1 Abs. 6 Satz 3 SchulG in der Fassung vom 26. Juni 2020 können digitale Lehr- und Lernformen an die Stelle des Präsenzunterrichts treten, ohne dass damit die durch Art. 7 Abs. 1 Grundgesetz - GG - vermittelten Befugnisse des Staates zur Planung, Organisation, Leitung und inhaltlich-didaktischen Ausgestaltung des öffentlichen Schulwesens, seiner Ausbildungsgänge sowie des dort erteilten Unterrichts (s. BVerwG, Urteil vom 16. April 2014 - 6 C 11/13 -, Rn. 13, juris).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvR 483/20

    Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem neuartigen

    Auszug aus VG Neustadt, 15.10.2020 - 5 L 827/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt dies im Zusammenhang mit der SARS-CoV2-Pandemie umso mehr, als ein "gewisses Infektionsrisiko mit dem neuartigen Corona-Virus derzeit für die Gesamtbevölkerung zum allgemeinen Lebensrisiko gehört" (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.05.2020 - 2 BvR 483/20 - juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2018 - 6 S 2448/18

    Änderung einer Verwaltungspraxis bezüglich der einzelfallbezogenen Erteilung

  • VG Frankfurt/Oder, 28.08.2020 - 1 L 435/20

    Freistellung vom vom Präsenzunterricht wegen Corona? - Corona-Virus

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 1 ME 189/16

    Aufschiebende Wirkung; sanierungsrechtliche Genehmigung; Genehmigungsfiktion;

  • VG Ansbach, 22.09.2020 - AN 2 E 20.01762

    Kein Anspruch auf Distanzunterricht in Pandemiezeiten

  • VG Sigmaringen, 13.07.2020 - 4 K 1791/20

    Keine Rechtsgrundlage für Einführung eines "Fernlernunterrichts"

  • VG Aachen, 25.11.2020 - 9 L 855/20

    Keine Befreiung vom Präsenzunterricht wegen befürchteter erhöhter

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. September 2020 - 13 B 1368/20 -, juris, Rn. 11 ff.; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 15. Oktober 2020 - 5 L 827/20.NW -, juris, Rn. 25 (bestätigt durch Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 20. November 2020 - 2 B 11333/20.OVG - bislang nur Pressemitteilung).
  • VG Schleswig, 30.11.2021 - 9 B 10001/21

    Corona-Krise; Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht für Schüler

    Die Schulleitung bzw. das Gericht muss, wie auch in anderen Rechtsgebieten, aufgrund konkreter und nachvollziehbarer Angaben in den ärztlichen Bescheinigungen in die Lage versetzt werden, das Vorliegen der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen selbstständig zu prüfen (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.2021 - 7 L 1811/21 - juris Rn. 33; OVG Münster Beschluss vom 01.04.2021 - 13 B 104/21 -, juris Rn. 11; VG Würzburg, Beschluss vom 03.12.2020 - W 8 E 20.1838 - juris Rn. 28-32; OVG Koblenz, Beschluss vom 20.11.2020 - 2 B 11333/20 -, juris Rn. 18; VG Hamburg, Beschluss vom 19.11.2020 - 2 E 4692/20 - BeckRS 2020, 31759 Rn. 8; VG Aachen, Beschluss vom 25.11.2020 - 9 L 855/20 -, juris Rn. 29; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 15.10.2020 - 5 L 827/20.NW - juris Rn. 25; OVG Münster, Beschluss vom 24.09.2020 - 13 B 1368/20 - juris Rn. 11; VG Regensburg, Beschluss vom 17.09.2020 - RO 14 E 20.2226 - juris Rn. 41-43).
  • VG Hamburg, 19.11.2020 - 2 E 4692/20

    Erfolgreicher Eilantrag eines Schülers auf Befreiung von der

    Denn der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag nach Art. 7 Abs. 1 GG und § 2 HmbSG beinhaltet grundsätzlich auch die Befugnis des Staates zur Planung, Organisation, Leitung und inhaltlich-didaktischer Ausgestaltung des öffentlichen Schulwesens sowie des dort erteilten Unterrichts (vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Beschl. v. 15.10.2020, 5 L 827/20.NW, juris Rn. 23 unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16.4.2014, 6 C 11/13, juris Rn. 13).
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